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DancingWombat

PKV Krankentagegeld - Altersrückstellungen und Steuern?

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DancingWombat

Hallo zusammen,

 

ich bin Angestellt und privat versichert. Aktuell ist das Krankentagegeld ab dem 43. Tag, also unmittelbar nach Ende der Lohnforzahlung versichert.

Ich habe nun interessehalber mal nachgerechnet wie sich der Beitrag fürs Krankentagegeld verhält, wenn dieses nicht ab dem 43. Tag, sondern später versichert wird (Beiträge für je 150€ pro Tag):
ab 43. Tag: 67€ p.M.

ab 71. Tag: 49€ p.M. (-18€ p.M.)

ab 92. Tag: 33€ p.M. (-34€ p.M.)


Wenn ich richtig informiert bin, sind die Beiträge fürs KTG nicht steuerlich abzugsfähig, so dass ich diese aus dem Netto zahlen muss.

 

Nehmen wir mal an ich würde KTG erst ab Tag 92 versichern, d.h. ich hätte bei längerer Krankheit eine Lücke von 49 Tagen oder insgesamt 6358€. Das entspräche einer Beitragszahlungsdauer von 97 Monaten (ohne Berücksichtigung des AG Anteils).

Frage 1: Sehe ich es richtig, dass ich auf den Arbeitgeberanteil für das KTG Steuern zahle, den Beitrag dafür steuerlich aber nicht absetzen kann?

Frage 2: Bildet die PKV für das KTG eine Alterungsrückstellung? Würde ich also beim Wechsel des KTG Tarifs weniger Alterungsrückstellungen aufbauen?

Frage 3: Gibt es Statistiken über die Verteilung der Krankheitsdauern? Die Prämiendifferenzen weisen ja darauf hin, dass es signifikant weniger Wahrscheinlich ist 92 Tage anstatt 43 Tage krank zu sein.

Frage 4: Gibt es beim Wechsel des KTG Tarifs grundsätzliche Dinge zu bedenken?

VG
Sebastian
 

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chirlu
vor 2 Stunden von DancingWombat:

Frage 1: Sehe ich es richtig, dass ich auf den Arbeitgeberanteil für das KTG Steuern zahle, den Beitrag dafür steuerlich aber nicht absetzen kann?

 

Nein, der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei, wie auch der Zuschuss zu anderen Leistungserweiterungen (z.B. wahlärztliche Behandlung im Krankenhaus). Deinen eigenen Anteil kannst du dagegen nicht absetzen. Ist bei gesetzlich Pflichtversicherten übrigens auch so (4% werden pauschal abgezogen).

 

vor 2 Stunden von DancingWombat:

Frage 2: Bildet die PKV für das KTG eine Alterungsrückstellung? Würde ich also beim Wechsel des KTG Tarifs weniger Alterungsrückstellungen aufbauen?

 

Ja, aber die Alterungsrückstellung ist weniger hoch als bei lebenslänglichen Tarifen.

 

vor 2 Stunden von DancingWombat:

Frage 3: Gibt es Statistiken über die Verteilung der Krankheitsdauern?

 

Gibt es natürlich, müsste man aber finden. ;) Hier auf Seite 16 wäre zum Beispiel eine für Versicherte der Techniker, aber die längste Kategorie ist schon „mehr als 42 Tage“, wohingegen dich eine genauere Unterteilung der längeren Zeiten interessieren würde.

 

vor 2 Stunden von DancingWombat:

Die Prämiendifferenzen weisen ja darauf hin, dass es signifikant weniger Wahrscheinlich ist 92 Tage anstatt 43 Tage krank zu sein.

 

Nicht unbedingt. Auch wenn alle, die länger als 42 Tage krank sind, gleich 100 Tage erreichen würden, wäre ein Tarif ab dem 92. Tag sehr viel billiger. Die Fallhäufigkeit wäre zwar exakt gleich, aber der Ab-43.-Tarif müsste für 58 Tage zahlen und der Ab-92.-Tarif nur für 9 Tage.

 

vor 3 Stunden von DancingWombat:

Frage 4: Gibt es beim Wechsel des KTG Tarifs grundsätzliche Dinge zu bedenken?

 

Du kommst nicht wieder zurück.

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Okabe
vor einer Stunde von chirlu:

Ja, aber die Alterungsrückstellung ist weniger hoch als bei lebenslänglichen Tarifen.

Interessant. Was passiert, wenn man das KTG kündigt? Gegen die Rückstellungen an's Kollektiv?

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chirlu
vor 42 Minuten von Okabe:

Was passiert, wenn man das KTG kündigt? Gegen die Rückstellungen an's Kollektiv?

 

Ja, wie sonst auch. Nur ist, wie gesagt, die Alterungsrückstellung bei Krankentagegeldtarifen nicht allzu hoch; kein Vergleich zu ambulanten oder stationären Krankheitskostenversicherungen oder gar Pflegetagegeldversicherungen. (Bei Zahntarifen ist es wiederum ähnlich, weil die zwar lebenslang laufen, aber die Kosten im höheren Alter nicht steigen.)

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oceanografic
· bearbeitet von oceanografic

Ich komme zwar aus Österreich, habe aber Geschäftspartner in Deutschland und meine zum Thema schon einiges mitbekommen zu haben. Daher versuche ich dir einmal zu helfen.

 

Zur ersten Frage: Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Der Arbeitgeberanteil am Krankentagegeld ist steuerfrei, während du deine eigenen Beiträge leider nicht absetzen kannst. 

 

Zur zweiten Frage: Ja, die meisten privaten Krankenversicherungen bilden Altersrückstellungen für das Krankentagegeld. Wenn du den Tarif wechselst und einen späteren Leistungsbeginn wählst, zahlst du zwar weniger Beitrag, aber baust auch weniger Altersrückstellungen auf. Das kann später einmal zum Bumerang werden.

 

Zur dritten Frage: Krankenkassen und Versicherungen sammeln und analysieren tatsächlich diese Daten. Vielleicht findest du solche Statistiken bei deiner PKV oder im Internet.

 

Zur vierten Frage: chirlu kennt sich diesbezüglich sicher besser aus bzw. er hat das bereits verständlich erklärt. Was ich aber noch loswerden möchte: Achte darauf, ob der neue Tarif eine Wartezeit vor der Inanspruchnahme der Leistungen vorsieht.  

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