McScrooge September 21, 2024 Eine Frage an die, die sich im Steuerrecht besser auskennen: Ein Vater möchte seinen Schenkungs-Freibetrag gegenüber seiner Tochter ausnutzen und löst dafür in seinem Depot einige Fonds auf. Er besitzt jedoch kein eigenes Girokonto, das Konto wird als gemeinsames Konto der Eltern geführt. Die Summe fließt also auf dieses Konto und wird dann von dort an die Tochter weiterüberwiesen. Frage also: Könnte das Ganze als Schenkung zuerst anteilig an die Ehefrau und erst dann an die Tochter von beiden Elternteilen und gesehen werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DeWeMe September 21, 2024 Zitat BFH Urteil vom 23.11.2011, II R 33/10, Leitsatz 1. Wird die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute als freigebige Zuwendung an den anderen Ehegatten der Schenkungsteuer unterworfen, trägt das FA die Feststellungslast für die Tatsachen, die zur Annahme einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erforderlich sind, also auch dafür, dass der nicht einzahlende Ehegatte im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann. 2. Gibt es hinreichend deutliche objektive Anhaltspunkte dafür, dass beide Ehegatten entsprechend der Auslegungsregel des § 430 BGB zu gleichen Anteilen am Kontoguthaben beteiligt sind, trägt der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast dafür, dass im Innenverhältnis nur der einzahlende Ehegatte berechtigt sein soll. Der Nachweis des Alleineigentums durch die Dokumentationen aus dem Depot und ein einfacher Schenkungsvertrag Vater->Tochter sollten reichen, um den Sachverhalt objektiv nachzuweisen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag