Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Archangel

GRV - Kontenklärung und Erziehungszeiten

Empfohlene Beiträge

Archangel
· bearbeitet von Archangel

Hallo zusammen, 

 

ich habe einen Antrag auf Kontenklärung bei der GRV gestellt und dafür ein längeres Gespräch mit einem Rentenberater der GRV geführt. Außerdem hab ich hier im Forum, beim Rentenfuchs und auch auf weiteren websites fleißig gelesen, aber man glaubt es kaum, ich habe TROTZDEM noch Fragen. :-) 

 

Die Rahmenbedingungen: 
 

ich (Frau, 44 Jahre), 2 Kinder, geb. 2015 und 2019. Durchgehend angestellt seit Studienabschluss in 2005, und habe Stand jetzt 28 Entgeltpunkte in der GRV erreicht. Ich arbeite TZ (70%), und würde das auch gerne in den nächsten Jahren so beibehalten. Wenn beide Kinder 10+ Jahre alt sind, kann die Welt anders aussehen, und dann würde ich meine Arbeitszeit evtl. wieder erhöhen. 

 

Mein Mann (51), hat dieselben zwei Kinder. ;-) Seine Erwerbsbiografie ist etwas komplexer, und er hat erst 6 Entgeltpunkte in der GRV erreicht. Er ist ebenfalls in TZ angestellt, und wird das voraussichtlich auch in den nächsten Jahren sein. Dazu hat er freiberufliche Einnahmen. 

 

In dem Gespräch mit dem Rentenberater ging es auch um die Verteilung der Erziehungszeiten. Er hat nicht (zumindest für mich nicht erkennbar) zwischen Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten unterschieden, nur dahingehend, dass die Kinderberücksichtigungszeiten dann vom 4-10 Lebensjahr weiterlaufen. Ich habe mit ihm besprochen, dass für die beiden Kinder jeweils die ersten zwei Lebensjahre auf mich als Kindererziehungszeit entfallen sollen, der Rest auf meinem Mann. (wobei sich das teilweise überlappt, da ich wohl automatisch erziehe, wenn ich mit Elterngeld zuhause bin, d.h. auch das 4. und 5. Lebensjahr des ersten Kindes, wo ich wegen dem 2. Kind zuhause war), werden bei mir berücksichtigt. Da wir beide TZ gearbeitet haben, ist das für ihn  plausibel gewesen. Jetzt liegen die Unterlagen hier, und ich möchte, bevor wir das unterschreiben, sichergehen, dass es sinnvoll verteilt wurde. 

 

Worum geht es mir?

Ich möchte gern die Kindererziehungszeiten /-berücksichtigungszeiten so optimieren, dass wir für uns das bestmögliche Ergebnis herausholen. Wenn das bedeutet, dass ich etwas verliere, mein Mann aber mehr gewinnt, dann gern. Hier liegt ja eh unsere (gesetzliche und auch langlebigkeitsabdeckende) Versorgungslücke. Ich habe jetzt viel gelesen darüber, ob und wie sich diese Zeiten auf die Rente auswirken, aber in Summe ist die Materie komplex. 

 

Meine Vorgehensweise dabei: 

Ich habe mir für die betreffenden Jahre 2015-2022 (der Zeitraum, wo es für das erste Kind und das zweite Kind die 3 Jahre Erziehungszeiten mit dem ganzen Entgeltpunkt gab) unsere Gehaltszahlungen angeschaut, also die aus den Angestellten-Verhältnissen. 

 

Und dann würde ich die Kindererziehungszeit (also den 1 Entgeltpunkt pro Jahr) demjenigen von uns zuteilen, der weniger in die RV eingezahlt hat (weil das Einkommen niedriger war). Wenn ich auch in TZ 60k verdient habe und mein Mann in dem Jahr nur 10k, dann würde man bei mir (aufgrund der Kappung bei der BBG der RV) ja nicht so viel gewinnen, bei ihm aber schon. Ja, ich verliere dann die Differenz zwischen meinem TZ Gehalt von 60k und der BBG von ca. 75k, aber er gewinnt natürlich extrem durch einen ganzen Punkt für das Jahr, wenn er deutlich weniger verdient hat. 

Jetzt kommt die erste Frage: habe ich das richtig verstanden? 

 

Und für den zweiten Teil, die Kinderberücksichtigungszeiten für beide Kinder, also die Zeit wenn das 3. Lebensjahr von Kind 2 beendet ist (in meinem Fall ab dem 06/2022) würde ich im Grunde genauso verfahren. Wenn ich es richtig überblicke (beim Rentenfuchs), dann bringen Kinderberücksichtigungszeiten sowie nur dann etwas, wenn man gehaltstechnisch unterhalb von 1 Entgeltpunkt pro Jahr liegt. Insofern würde ich diese Zeiträume meinem Mann zuordnen, da ich durch mein Gehalt ab 2022 über dieser Grenze liege. 

Meine Gehaltseinbrüche liegen tatsächlich in 2016, 2019, 2020, 2021. (Man sieht schön: erstes Kind war nicht so hart, aber das zweite Kind schlägt dann stärker durch).

 

Im Grunde würde ich gern von euch hören, dass ich es im Groben und Ganzen verstanden habe und das die richtigen Parameter zur Entscheidungsfindung sind. :-) Und dann leg ich das Zeug zu den Akten. Und bitte keine Seitendiskussionen zu "wer hat den tatsächlich erzogen?" (das tun wir beide, und wir arbeiten beide gleich viel oder gleich wenig), oder zum Thema "der Mann ist nicht abgesichert!", (gilt für die GRV, korrekt, und auch hier versuchen wir ja zu optimieren). 

 

Ich danke euch für eure Zeit und eurer Mitdenken. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser

Statt einer Antwort eine blöde Frage: dürft Ihr die Zeiten wirklich "einfach so" verteilen (also TZ-Argument reicht)? Wir sind nämlich in einer ähnlichen Situation und uns ist, allerdings vor ein paar Jahren, gesagt worden, dass eine nachträgliche Zuordnung der Zeiten zum Mann nur möglich sei, wenn er in der Zeit explizit Elternzeit genommen habe. Für die Zeit, in der wir beide Teilzeit gearbeitet haben, sei es leider nicht möglich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Archangel

ja, ich durfte frei verteilen, ich habe ja bei beiden Kindern nach 1 Jahr wieder gearbeitet in TZ. Wenn der Mann dann auch TZ arbeitet (und weniger verdient), wer soll denn dann glaubhaft machen, dass ich die Kinder hauptsächlich erzogen habe? ;-)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser

Ich habe bei beiden Kindern Vollzeit gearbeitet. Hätte frei verteilen dürfen, wenn wir das damals direkt so gemeldet hätten. Aber im Nachhinein geht es angeblich nicht. Vielleicht versuche ich es auch einfach mal (den Teil haben wir als einzigen noch nicht geklärt, wegen dieser vorsintflutlichen Verteilungsannahme) und schaue, was passiert.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 6 Stunden von Pfennigfuchser:

Aber im Nachhinein geht es angeblich nicht. Vielleicht versuche ich es auch einfach mal (den Teil haben wir als einzigen noch nicht geklärt, wegen dieser vorsintflutlichen Verteilungsannahme) und schaue, was passiert.

 

Die Rentenversicherungsträger haben ihre Auffassung jüngst etwas verändert:

Zitat

Das Maß der jeweiligen Zuwendung der Elternteile zu ihrem Kind ist nach den Grundsätzen des § 20 SGB X vom Rentenversicherungsträger von Amts wegen zu ermitteln; er bestimmt dabei im eigenen Ermessen Art und Umfang der für die Erzielung eines sachgerechten Ergebnisses notwendigen Ermittlungen.


Es steht grundsätzlich in der alleinigen Verantwortung der Eltern, zu entscheiden, wie und mit welchem Ziel sie die Entwicklung des Kindes fördern, insbesondere in welchem Ausmaß und mit welcher Intensität sie sich selbst dieser Aufgabe widmen (Art. 6 Abs. 2 GG). Dieser innere Lebensbereich der Familie ist dem Rentenversicherungsträger für die objektive Tatsachenfeststellung kaum zugänglich. Dementsprechend ist von Amts wegen bei den Eltern zu ermitteln, ob und ggf. welcher Elternteil die überwiegende Erziehungsarbeit geleistet hat und der Rentenversicherungsträger kann seinen Entscheidungen grundsätzlich diese Angaben der Elternteile zugrunde legen.

 

Geben gemeinsam erziehende Eltern an, dass ein Elternteil die überwiegende Erziehungsarbeit geleistet hat, kann der Rentenversicherungsträger für die Zuordnung der Erziehungszeiten grundsätzlich von diesen Angaben ausgehen. Eine darüber hinaus gehende Prüfung nach den Kriterien, die bei der Prüfung nach objektiven Gesichtspunkten (siehe unten) eine Rolle spielen, ist nicht erforderlich.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Archangel
· bearbeitet von Archangel

Hallo Chirlu, kannst Du vielleicht auch etwas dazu sagen, ob mein grundlegendes Verständnis richtig ist? Oder jemand von den anderen alten Hasen hier? 

 

:rolleyes:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
· bearbeitet von chirlu
Am 17.9.2024 um 14:00 von Archangel:

dann würde ich die Kindererziehungszeit (also den 1 Entgeltpunkt pro Jahr) demjenigen von uns zuteilen, der weniger in die RV eingezahlt hat (weil das Einkommen niedriger war). Wenn ich auch in TZ 60k verdient habe und mein Mann in dem Jahr nur 10k, dann würde man bei mir (aufgrund der Kappung bei der BBG der RV) ja nicht so viel gewinnen, bei ihm aber schon. Ja, ich verliere dann die Differenz zwischen meinem TZ Gehalt von 60k und der BBG von ca. 75k, aber er gewinnt natürlich extrem durch einen ganzen Punkt für das Jahr, wenn er deutlich weniger verdient hat. 

Jetzt kommt die erste Frage: habe ich das richtig verstanden?

 

Ja, das ist schon so. Im Prinzip bekommt derjenige, dem die Zeit zugeordnet wird, 0,0833 Entgeltpunkte pro Monat dafür (entspricht knapp einem Entgeltpunkt pro Jahr), aber die Gesamtzahl ist gedeckelt auf die Zahl an Entgeltpunkten für einen Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze (gut 0,17 Entgeltpunkte pro Monat, je nach dem Jahr, um das es geht).

 

Am 17.9.2024 um 14:00 von Archangel:

Wenn ich es richtig überblicke (beim Rentenfuchs), dann bringen Kinderberücksichtigungszeiten sowie nur dann etwas, wenn man gehaltstechnisch unterhalb von 1 Entgeltpunkt pro Jahr liegt.

 

Jein. Einerseits gibt es unter Umständen zusätzliche Entgeltpunkte, da gibt es tatsächlich eine Deckelung auf insgesamt höchstens 0,0833 Entgeltpunkte pro Monat. (Eine weitere Voraussetzung wären 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten, wird er das erreichen?) Andererseits erhöht sich unter bestimmten Umständen durch Berücksichtigungszeiten der Gesamtleistungswert, d.h. letztlich eine eventuelle Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente, aber nur im Ausnahmefall die normale Altersrente. Das kann auch der Fall sein, wenn man über 0,0833 Entgeltpunkten liegt, denn hier gilt nur der BBG-Deckel.

 

Es ist schon recht kompliziert. Man muss auch unterscheiden zwischen Monaten mit einer und mit zwei Berücksichtigungszeiten (d.h. ab der Geburt des zweiten Kinds bis zu dem Zeitpunkt, wo das erste Kind zehn wird). Und die Rechtslage kann sich natürlich noch einige Male ändern, bevor ihr in Rente seid.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Archangel

Vielen Dank, Chirlu! *thanks*

 

Dann tragen wir das so ein und haken das Thema ab - mit kleinen Unschärfen kann ich leben. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Pfennigfuchser

Sorry, ich habe Deine Antwort irgendwie übersehen, vielen Dank, @chirlu das ist eine wertvolle Info!

 

Nun müssen wir die Verteilung nur noch einreichen. Bei mir als Beamtin scheinen sich die Kinder laut Versorgungsauskunft leider gar nicht auszuwirken, d.h. ich kann sie bedenkenlos auf meinen Mann schieben? Denn für meine GRV müssten sie ja auch nicht wirken, da ich da schon lange verbeamtet war, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...