xyceat 16. September Hi, wir planen aktuell unser 2. Kind und beschäftigen uns daher mit der Elterngeldregelung. Das maximale zu versteuernde Einkommen liegt bald bei 175.000 € und nun überlegen wir, wie wir uns dort in 2024 noch darunter rechnen können. Wir sind beide beim gleichen Arbeitgeber und dieser bietet uns eine Entgeltwandlung an. Dort können wir bis zu 20% monatlich vom Brutto wandeln + Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld können komplett gewandelt werden. (Das Geld wird dann breit im Aktienmarkt angelegt und mit Renteneintritt wird es dann ausbezahlt. Nachteile sind Verwaltungsgebühren <1% und die spätere Versteuerung inkl. Abgabe Sozialversicherung.) Normalerweise nutzen wir dieses Angebot nicht, da wir die spätere Versteuerung nicht attraktiv finden und wir eher das heutige netto lieber selbst am Kapitalmarkt investieren. (Ohne Zwischenhändler.) Um das zu versteuernde Einkommen zu senken, scheint diese Entgeltwandlung jedoch ein gutes Instrument zu sein. Nun haben wir jedoch eine Frage zu den Sozialversicherungsbeiträgen: Bei mir ist es so, dass ich über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung verdiene (>90.600,00 EUR). Wenn ich jedoch monatlich die 20% wandle, dann komme ich unter die monatliche Grenze von 7550€. Kann mir jemand sagen, was in diesem Fall passiert? Zahle ich dann einfach weniger in die Sozialversicherung und habe Einbußen bzgl. Rente oder muss ich noch was anderes beachten? Bei meiner Frau ist es so, dass ihr laufendes Gehalt immer unter den 7550€ liegt aber über den 5175€ der Krankenkasse. Im Internet findet man nun, dass sie nur 302€ sozialversicherungsfrei wandeln darf. Was passiert wenn Sie mehr wandelt? Muss sie dann auf die zusätzlichen Wandlungen die vollen Beiträge zahlen für Krankenkasse und Rentenversicherung? Oder nur Rentenversicherung? Welcher Prozentsatz? Ist das wieder irgendwie gedeckelt? Danke und Gruß, Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 17. September · bearbeitet 17. September von slowandsteady vor 14 Stunden von xyceat: Dort können wir bis zu 20% monatlich vom Brutto wandeln + Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld können komplett gewandelt werden. Du kannst vielleicht 20% umwandeln, aber nur maximal 302 Euro/Monat sind sozialabgabenfrei bzw. 604 Euro steuerfrei wandelbar und wirken sich somit auch wirklich aus. vor 14 Stunden von xyceat: dann komme ich unter die monatliche Grenze von 7550€. Kann mir jemand sagen, was in diesem Fall passiert? Zahle ich dann einfach weniger in die Sozialversicherung und habe Einbußen bzgl. Rente oder muss ich noch was anderes beachten? Du erwirbst fuer dieses Jahr weniger Rentenanspruch, weil du nicht mehr wie bisher die hoechstmoeglichen Rentenpunkte bekommst. vor 14 Stunden von xyceat: Das maximale zu versteuernde Einkommen liegt bald bei 175.000 € und nun überlegen wir, wie wir uns dort in 2024 noch darunter rechnen können. Es gibt schon mehr oder weniger sinnvolle Moeglichkeiten sein zu versteuerndes Einkommen zu senken: Teilzeit / Kuendigen Spenden eine unrentable Immobilie mit negativem steuerlichem Ergebnis kaufen und vermieten eine denkmalgeschuetzte Immobilie kaufen, sanieren und selbst bewohnen (Sonder-AfA) Kind #1 in eine teurere Kita als bisher schicken (bis 6000/Jahr absetzbar) berufliche Fortbildungen privat zahlen weiter weg vom Arbeitsplatz ziehen und mehr pendeln um Pendlerpauschale zu erhoehen Diese Moeglichkeiten haben aber alle eins gemeinsam: Man muss weniger verdienen oder reales Geld ausgeben/loswerden. Je nachdem wie weit ihr von den 175000 entfernt seit macht es also gar keinen Sinn, irgendwas davon wegen (12+2)*1800 = 25k Euro moeglichen Staatsgeldern zu machen, das ist ja weniger als ein Achtel eures normalen Jahresbrutto (zu versteuerndes Einkommen 175 + 2x Freibetraege -> gemeinsames Brutto > 200k) Wenn es nur um die Maximierung der finanziellen Situation geht, ist gar keine Elternzeit (Mann) und Wiedereinstieg nach Mutterschutz (Frau) + Kita bei eurem Einkommen immer mit Abstand am besten. Wobei, finanziell noch sinnvoller ist: gar keine Kinder kriegen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 17. September vor 14 Stunden von xyceat: Im Internet findet man nun, dass sie nur 302€ sozialversicherungsfrei wandeln darf. Was passiert wenn Sie mehr wandelt? Muss sie dann auf die zusätzlichen Wandlungen die vollen Beiträge zahlen für Krankenkasse und Rentenversicherung? Oder nur Rentenversicherung? Welcher Prozentsatz? Ist das wieder irgendwie gedeckelt? Achso, du hattest es sogar erwaehnt. Die Antwort ist: Kommt darauf an, wie genau deine "Entgeldumwandlung" funktioniert. Wikipedia: Entgeltumwandlung – Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Förderung während der Einzahlungsphase Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xyceat 17. September Hi, also die 302 € Grenze gilt anscheinend nur, wenn man unter der Bemessungsgrenze verdient. Und die 604€ Grenze gilt für das Produkt wohl auch nicht, da es sich um eine "Direktzusage" handelt. Ich schau mir deinen Wiki-Link mal an, danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xyceat 17. September Dein Wiki-Eintrag ist sehr interessant: Das heißt doch, ich kann eine Sonderzahlung komplett sozialversicherungsfrei wandeln, auch wenn ich unter der Bemessungsgrenze liege. Und für den Grenzfall, dass ich mit der Wandlung unter die Bemessungsgrenze komme, dann zahle ich einfach weniger Sozialversicherungsbeiträge in dem Monat, bin aber von der 302€ Grenze nicht betroffen. Blöd wird es nur, wenn meine Frau aus dem laufenden Gehalt mehr als 302€ wandelt, dann müsste sie dafür volle Sozialversicherungsbeiträge zahlen, da ihr laufendes Gehalt unter der Grenze liegt. Korrigier mich, aber dann ist das doch ein valider Weg für uns um unser Brutto drastisch zu drücken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 17. September vor 3 Stunden von xyceat: Das heißt doch, ich kann eine Sonderzahlung komplett sozialversicherungsfrei wandeln Es ist für dich völlig irrelevant, was bei den Sozialversicherungsbeiträgen passiert, denn du willst dein steuerliches Einkommen senken. vor 3 Stunden von slowandsteady: Es gibt schon mehr oder weniger sinnvolle Moeglichkeiten sein zu versteuerndes Einkommen zu senken Hatten wir kürzlich ausführlicher: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter 18. September Eon Hinweis, wieviel Ihr mit dem verst. Eink. über 175TEU seid, wäre auch hilfreich :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xyceat 18. September Den anderen Thread von Dr.Akula kannte ich bereits und mir ist auch klar, dass es normalerweise nicht einfach ist sein Brutto zu drücken. Die ganzen Maßnahmen wie Spenden, etc. sind mir bekannt und durchaus eine Option. Wir liegen irgendwo bei 180.000 Euro zu versteuernden Einkommen. Dazu kommen noch 5000€ aus Aktiengewinnen, diese zählen nach dem jüngsten Gerichtsurteil ja auch rein. In meinen Augen ist die beschriebene Entgeltwandlung zielführend, ich hab jedoch die Wechselwirkungen mit den Sozialversicherungsbeiträgen noch nicht ganz verstanden, siehe meine Beiträge oben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 18. September Wieso bevorzugst du die kompliziertere Regelung über den Arbeitgeber mit einem renditeschwachen Garantieprodukt und wahrscheinlich auch mit Provision versehen, gegenüber der leicht selbst zu machenden Rüruprente, mit ETFs, ohne Abschlusskosten als Nettotarif? Wieso die bAV? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter 18. September vor 7 Stunden von xyceat: Den anderen Thread von Dr.Akula kannte ich bereits und mir ist auch klar, dass es normalerweise nicht einfach ist sein Brutto zu drücken. Die ganzen Maßnahmen wie Spenden, etc. sind mir bekannt und durchaus eine Option. Wir liegen irgendwo bei 180.000 Euro zu versteuernden Einkommen. Dazu kommen noch 5000€ aus Aktiengewinnen, diese zählen nach dem jüngsten Gerichtsurteil ja auch rein. In meinen Augen ist die beschriebene Entgeltwandlung zielführend, ich hab jedoch die Wechselwirkungen mit den Sozialversicherungsbeiträgen noch nicht ganz verstanden, siehe meine Beiträge oben. Die Aktiengewinne sind schon realisiert? Kann man die noch drücken? Andere Kapitalerträge könnte man auch schieben... Habt Ihr die Schulzeiten schon in die Rentenversicherung nachgezahlt? 10.000 Euro zu drücken, sollte machbar sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 18. September vor 9 Minuten von Allesverwerter: 10.000 Euro zu drücken, sollte machbar sein. Außer man beharrt darauf, es umständlich zu machen. (Dabei nicht vergessen: Wenn man Sozialversicherungsbeiträge einspart, kann man die nicht gezahlten Beiträge auch nicht mehr als Sonderausgaben abziehen.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
xyceat 19. September Danke für die vielen Vorschläge. Aktiengewinne: Aktiengewinne sind leider realisiert, damals war uns noch nicht klar, dass die nun auch rein zählen. Aber der Tipp mit dem drücken ist gut, wir haben noch ein paar Buchverluste woanders (Aktien), diese können wir realisieren. (und danach wieder kaufen.) Danke! Kapitalerträge schieben: Was meinst du damit? Was uns weh tut sind unsere ausschüttenden Fonds. (Hätten wir im nachhinein besser thesaurierende nehmen sollen... ) Kann man hier was schieben? Mit ist nichts bekannt. Rürup-Rente: Danke für den Tipp, das schau ich mir genauer an. Ich will ehrlich gesagt noch einen Baustein vermeiden, ich hab über meinen Arbeitgeber schon so viele verschieden Bausteine. Der Baustein mit der Entgeltwandlung erscheint mir auch nicht sooo kompliziert bzw. schlecht. Es gibt keine Provision und keine die Anlage in ein ETF-Weltportfolio sieht ganz ok aus. Die bisherige Rendite erscheint auch vernünftig. Garantiert wird nur, dass am Ende der Laufzeit die eingezahlten Beträge vorhanden sind und die Garantie übernimmt anscheinend mein Arbeitgeber (Dax Konzern). Auszahlung ist mit Renteneintritt variable (alles auf einmal oder auf Jahre verteilt.) Ich mach jetzt nochmal einen Beratungstermin bei uns in der Firma aus und lass mir das mit den Sozialversicherungsbeiträgen nochmal erklären... Schulzeiten Rentenversicherung: Ganz heißer Tipp. danke. Da gibts bei der Steuer aber bestimmt wieder eine Grenze zu beachten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 19. September vor 9 Stunden von xyceat: Kann man hier was schieben? Mit ist nichts bekannt. Stückzinstrick geht immer … vor 9 Stunden von xyceat: Schulzeiten Rentenversicherung: Ganz heißer Tipp. danke. Da gibts bei der Steuer aber bestimmt wieder eine Grenze zu beachten? Die gleiche wie bei Rürup: Insgesamt (mit den regulären Rentenversicherungsbeiträgen und dem Arbeitgeberanteil dazu) maximal 56131 Euro heuer für ein Ehepaar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter 19. September vor 4 Stunden von chirlu: Die gleiche wie bei Rürup: Insgesamt (mit den regulären Rentenversicherungsbeiträgen und dem Arbeitgeberanteil dazu) maximal 56131 Euro heuer für ein Ehepaar. also sind noch ca 22.000 Euro offen/möglich... vor 14 Stunden von xyceat: Schulzeiten Rentenversicherung: Ganz heißer Tipp. danke. Da gibts bei der Steuer aber bestimmt wieder eine Grenze zu beachten? Hinweis: Dafür muss man einen Antrag stellen und bekommt einen (Zahlungs)Bescheid , das kann dauern. Also nicht bis Dezember trödeln! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag