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xyceat

Verlusttopf - Verluste Ende des Jahres realisieren

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xyceat

Hi,

eine Frage zum Verlusttopf:

 

Wenn ich Ende des Jahres noch Aktien verkaufe, die aktuell in meinem Depot im Minus stehen. Wie kann ich diese realisierten Verluste dann mit den Gewinnen verrechnen, die ich übers Jahr durch entsprechende Verkäufe gemacht habe?

 

Geht das nur über die Steuererklärung / Verlustbescheinigung. Oder bilanziert mir das die Bank und erstattet entsprechend Kapitalertragssteuer?

 

Beste Grüße

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egbert02

Letzteres.

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MeinNameIstHase
vor 8 Stunden von xyceat:

Geht das nur über die Steuererklärung / Verlustbescheinigung. Oder bilanziert mir das die Bank und erstattet entsprechend Kapitalertragssteuer?

Sofern die Bank Abgeltungssteuer einbehalten hat, verrechnet sie die Aktienverluste mit entsprechenden Aktiengewinnen des lfd. Jahres und erstattet die Abgeltungssteuer.

 

Wenn es verschiedene Banken sind, musst du es per Steuererklärung machen und eine Verlustbescheinigung beantragen. Die Gewinne bei den anderen Banken dagegen sind in den normalen Steuerbescheinigungen dieser anderen Banken ausgewiesen.

 

Wenn die Bank mit den "Verlusten" im Ausland sitzt, musst du selbst die Verluste berechnen und entsprechende Abrechnungsbelege vorhalten. Ausländische Banken werden keine Verlustbescheinigung ausstellen. Sie führen keine Verlusttöpfe. Gleiches gilt für Gewinne.

 

Die Verlustbescheinigung hat den Nebeneffekt, dass der Verlusttopf bei der Bank zum Jahresende auf Null gesetzt wird und nicht in Folgejahren bankseitig mehr genutzt werden kann. Falls sie per Steuererklärung nicht vollständig genutzt werden, bekommst du vom FA einen gesonderten Feststellungsbescheid über "nicht verrechnete Verluste" zum Jahresende, der in Folgejahren per Steuererklärungen genutzt werden kann. Quasi eine Verlusttopf-Fortführung beim FA, denn einmal beim FA, macht sie das von Amts wegen.

Aber du musst so eine Verlustbescheinigung dann für das entsprechende Jahr in der Steuererklärung auch geltend machen, sonst verfällt sie wertlos. Den Zettel aufheben und in zukünftigen Jahren dann mit Gewinnen per Steuererklärung verrechnen, funktioniert nicht.

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Hermann

Dabei beachten, dass Verluste aus Aktien nicht mit Gewinnen aus ETF's verrechnet werden können (wenn ich mich richtig erinnere)

Das sind zwei verschiedene Töpfe.

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padavona

Wenn alle Transaktionen bei einer deutschen Bank durchgeführt wurden, dann erstattet die Bank zu viel gezahlte Steuer. Verluste aus Aktienverkäufen können allerdings ausschließlich mit Veräußerungsgewinnen aus Aktien verrechnet werden. Mit Einnahmen aus ETF-Verkäufen, Zinsen, Dividenden oder sonstigen Wertpapierveräußerungen können Aktienverluste nicht verrechnet werden.

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timk

Bei der Bank gilt bei der Verlustrechnung, dass der Verlusttopf Aktien nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden darf. Genauso sonstiger Verlusttopf nur mit sonstigen Gewinnen (ETF, Dividenden)

Gilt diese Regel auch bei der Steuererklärung?

Oder konnen Aktienverluste über die Steuererklärung mit sonstigen Gewinnen verrechnet werden?

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PKW
vor 3 Minuten von timk:

Oder konnen Aktienverluste über die Steuererklärung mit sonstigen Gewinnen verrechnet werden?

Nein

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timk
vor 5 Minuten von PKW:

Nein

Danke für das Feedback. Das habe ich befürchtet.

Eine Ausnahme scheint zu sein, bei der wertlos ausgebuchte Wertpapierverluste mit sonstigen Gewinnen verrechnet werden können?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Bei der Bank gilt bei der Verlustrechnung, dass der Verlusttopf Aktien nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden darf. Genauso sonstiger Verlusttopf nur mit sonstigen Gewinnen (ETF, Dividenden)

Das fett markierte stimmt nicht, sogenannte "Sonstige Verluste" sind auch mit Aktiengewinnen verrechenbar.

 

Zitat

Eine Ausnahme scheint zu sein, bei der wertlos ausgebuchte Wertpapierverluste mit sonstigen Gewinnen verrechnet werden können?

Korrekt - welch' seltsame Logik da auch immer dahinter stecken mag.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
Am 23.10.2024 um 20:53 von timk:

Bei der Bank gilt bei der Verlustrechnung, dass der Verlusttopf Aktien nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden darf. Genauso sonstiger Verlusttopf nur mit sonstigen Gewinnen

Nenn den Verlusttopf "sonstige" einfach allgemeinen Verlusttopf. Im Gesetz hat er keinen besonderen Namen. Allgemein trifft meiner Meinung nach die Sache besser.

 

Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Und Aktiengewinne werden deshalb auch zuerst mit Aktienverlusten verrechnet. Aber danach mit dem allg. Verlusttopf.

Einfach der Logik folgend, dass spezielle Regeln vor allgemeinen Regeln angewendet werden, aber sich deshalb nicht unbedingt auschließen.

 

Und nur, wenn nach der ganzen Verlustverrechnung noch Kapitalerträge vorliege, wird davon dann der Sparer-Pauschbetrag abgezogen.

Denn ohne Kapitalerträge läuft der Sparer-Pauschbetrag ins Leere, weil er keine Verluste erzeugen darf. Siehe § 20 Absatz 9 EStG: Der Sparer-Pauschbetrag und der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag (bei Eheleuten) ... dürfen nicht höher sein als die ... Kapitalerträge

 

Die Sonderregeln zu Termingeschäftsverlusten und wertlos ausgebuchten Wertpapieren werden lt. aktuellen Gesetzentwurf wieder abgeschafft uns stehen für die Jahre 2021 bis 2023 auch verfassungsrechtlich (siehe BFH-Zweifel) auf dem Prüfstand. Hier lohnt sich ein Einspruch gegen jede Steuerfestsetzung, die aufgrund von Verrechnugsbegrenzungen zu hoch ist, denn spätestens wenn die Gesetzesänderung beschlossen wird, muss das FA dem Einspruch entsprechen. Selbst wenn der Entwurf als Gesetz scheitert, wird sich dann das BVerfG damit beschäftigen.
Ähnliches gilt für die eingeschränkte Verrechnung von Aktienverlusten. Auch die steht aktuell auf dem Prüfstand. Aber da bin ich vorischtig, wie das BVerfG entscheiden wird. In der Masse hat es derzeit kaum Relevanz fürs Steueraufkommen, weil die Aktienkurse die letzten Jahre alle nach oben gingen.

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