Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
frogger321

U18 / Kinder Depot in Österrreich AT

Empfohlene Beiträge

frogger321

Liebe Mitglieder,

 

habt ihr einen Tipp, bei welchem (kostengünstigen) Broker in Österreich Fonds-/Aktiensparpläne auf Eigentum des Kindes möglich sind?

In Deutschland haben wir ja mit dem Junior-Depot viele Möglichkeiten: Consors, Comdirekt, ING, DKB, 1822direkt

Die Freibeträge sollen bestmöglich genutzt werden - das scheint in Österreich etwas schwieriger zu sein.

 

Welche Tipps könnt ihr mit und meiner Verwandtschaft hier geben?

Danke!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PhilippKa

Vielleicht hilft dir der Beitrag

 

https://www.broker-test.at/vergleich/depot-kinder/

 

Anzumerken ist noch, dass es in Österreich keinen Freibetrag wie in Deutschland gibt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
frogger321

Den Beitrag kenne ich - danke, ist halt keine richtig saubere Lösung. Scheint allerdings einer der wenigen guten Wege für Österreich zu sein.

Außer andere Mitglieder haben noch gute Ideen!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Superwayne

Das Problem in Österreich ist, dass man nicht legal in Aktien-ETFs investieren darf (nur mündelsichere Anlagen sind erlaubt) . Außerdem gibt es keinen Freibetrag, allerdings kann man in die Regelbesteuerung optieren. Ein Teil der Familienbeihilfe wird jedoch einbehalten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
kopfsalat23

 

Der Broker ist da definitiv dein kleinstes Problem. In Österreich darf man auf den Namen des Kindes nur mündelsicher anlegen, und mündelsicher wird vom Gesetzgeber sehr restriktiv ausgelegt. 

 

Meine Meinung: die Eltern und die Verwandten sollen halt das Sparschwein aka Sparbuch ein bisschen füttern und darüber hinaus etwas schenken sobald das Kind volljährig ist. 

 

LG 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Norica
· bearbeitet von Norica
vor 20 Stunden von frogger321:

Welche Tipps könnt ihr mit und meiner Verwandtschaft hier geben?

Wenn Du es kannst, es Dir zutraust und in jedem denkbaren Szenario die Einhaltung gesichert ist:

Lege das Geld einfach an. Schreibe Dir die Renditen der gebräuchlichen mündelsicheren Anlagen über die Jahre irgendwo auf und tritt für diese als Garantiegeber auf.

 

Keine Verträge oder sowas, einfach eine interne Notiz für sich selbst und für den Fall der Fälle.

 

Wie im Artikel bemerkt gilt, Eltern haften für das Geld ihrer Kinder.

Nach spätestens 18 Jahren wirst Du sehen, ob es eine gute Idee war oder nicht. Die Chancen dafür stehen m.M.n. nicht schlecht.

 

vor 16 Stunden von Superwayne:

Ein Teil der Familienbeihilfe wird jedoch einbehalten.

Ja, wenn ein Kind mehr als 15.000 Bruttoeinkommen pro Jahr hätte, was schon bedeutende Anstrengungen erfordern würde, wenn es sich in jungen Jahren lediglich aus Kapitalerträgen ergeben soll.

 

 

 

SG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Superwayne
· bearbeitet von Superwayne
vor 3 Stunden von Norica:

Ja, wenn ein Kind mehr als 15.000 Bruttoeinkommen pro Jahr hätte, was schon bedeutende Anstrengungen erfordern würde, wenn es sich in jungen Jahren lediglich aus Kapitalerträgen ergeben soll.

Nein, ich meinte den Kinderabsetzbetrag.

 

Zitat

“1. Ein Kind, für das ganzjährig Familienbeihilfe bezogen worden ist, hat im Jahr 01 Sparbuchzinsen von 3.000 Euro. Die Kapitalertragsteuer beträgt daher 750 Euro; der Kinderabsetzbetrag im Jahr 01 beträgt 58,40 Euro. Weitere Einkünfte liegen nicht vor. Es kommt 01 zu einer Erstattung von 49 Euro (750-12*58,40 = 49,20; Rundung gemäß § 39 Abs. 3 EStG 1988).”

Siehe auch https://www.broker-test.at/steuern/regelbesteuerung/

 

Der Kinderabsetzbetrag beträgt 67,80 € pro Monat (2024). D.h. erst ab einem realisierten Gewinn von 1122 € tritt eine Steuerersparnis.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Norica
· bearbeitet von Norica
vor 3 Stunden von Superwayne:

Nein, ich meinte den Kinderabsetzbetrag.

Nun, das ist was anderes ;).

Und es würde in meinen Augen auch dafür sprechen, das Geld im Auftrag selbst anzulegen.

 

vor 3 Stunden von Superwayne:

Obwohl nicht Teil der Frage des TO ein Hinweis aus meiner Sicht:

Der Artikel enthält leichte Ungenauigkeiten in einer Aussage die Regelbesteuerung betreffend.

Bei nichtverbrieften Derivate ist die Besteuerung mit dem persönlichen EKSt-Tarif die Regel, auch wenn die anderen Kapitalanlagen mit KESt besteuert werden.

Das hat Vor- und Nachteile.

 

 

 

SG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Superwayne
vor 42 Minuten von Norica:

Nun, das ist was anderes ;).

Dieser wird allerdings gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt. :rolleyes:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...