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zugeroaste

Wertpapiere aus USA in DE geerbt, Fragen zum Steuern

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zugeroaste

Ich bin US Bürger und wohne schon länger in Deutschland. Vor Kurzem habe ich einige Wertpapiere (Aktien, ETFs, Fonds) aus USA von meiner Mutter geerbt (weniger als $100000). Dafür wurde ein Depot für mich in USA angelegt (bei Schwab), wo die (Teile der) Wertpapiere transferiert wurden.

In USA gilt der Todestag (oder 6 Monate später) als "Cost-Basis" für Steuer. So wie ich das verstehe, gilt in Deutschland nur die ursprüngliche Anschaffungskosten und Datum. Wenn man das nicht weis, muss man dann 30% Steuer auf die gesamte Summe zahlen. Stimmt das? Das könnte schnell kompliziert werden, wenn die Wertpapiere aus anderen Depots stammen. Meine Mutter hatte vor 10 Jahren wieder geheiratet und alles, was sie von meinem Vater geerbt hat in ein neues Gemeinsames Depot mitgebracht.  Die Banken behalten die Daten nicht länger als 10 Jahren. In USA wird auch nur die "Cost Basis" weitergeführt, nicht die Anschaffungskosten. 

Ich habe auch gelesen, das man bei ETFs und Fonds Vorabpauschalen zahlen muss (aber nicht bei Aktien). Ich habe vor meine Steuer weiter mit WISO zu machen, wenn möglich und hoffe, dass das nicht all zu kompliziert wird. Welches Datum gilt beim erstmalige Vorabpauschalen?

Hat jemand Erfahrung mit Erben von Wertpapieren aus USA und deutsche (und eventuell amerikanische) Steuern?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Der Fall ist kompliziert..

 

Zuerst ein paar Rückfragen.

 

Bist Du in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und warst Du es auch im Zeitpunkt des Todes Deiner Mutter?

 

Ist Dir bekannt, dass Du als "US person" bei Kapitalerträgen wahrscheinlich auch in den USA steuerpflichtig bist?

 

Wie und wo wurde das Erbe geregelt? In den USA? Oder in Deutschland? Lief der Fall über ein deutsches Nachlassgericht? Hast Du in Deutschland Erbschaftssteuer bezahlt?

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zugeroaste

> Bist Du in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und warst Du es auch im Zeitpunkt des Todes Deiner Mutter?

 

Ja

 

> Ist Dir bekannt, dass Du als "US person" bei Kapitalerträgen wahrscheinlich auch in den USA steuerpflichtig bist?

 

Ja. In diesem Fall sind aber die Steuer Fragen in USA vermutlich einfacher, da die Bank auch in USA ist.

 

> Wie und wo wurde das Erbe geregelt? In den USA? Oder in Deutschland? Lief der Fall über ein deutsches Nachlassgericht? Hast Du in Deutschland Erbschaftssteuer bezahlt?

 

Es wurde in USA durch Anwälte geregelt und an den Kinder verteilt. Ich habe es in Deutschland gemeldet, aber es ist unterhalb der Freibetrag für Erbschaftsteuer.

 

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Theobuy

Erstmal mein Beileid!

 

Hast du die Frage schon im amerikanischen Bogleheads-Forum gestellt? Dort könnte es vielleicht solche geben, die in einer ähnlichen Situation sind/waren.

 

 

 

 

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zugeroaste

Danke, das werde ich versuchen.

 

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reckoner

Hallo,

 

in Deutschland sind grundsätzlich die Anschaffungskosten relevant, die gilt es zu ermitteln.

 

Alles wo du den Bestand schon vor 2009 nachweisen kannst spielt keine Rolle, das ist steuerfrei (bei Fonds nur bis 100.000, aber das passt bei dir ja wohl). Gut wäre, wenn du Depotauszüge aus dieser Zeit hättest.

Ansonsten wirst du irgendwie die Anschaffungskosten glaubhaft machen müssen. Imho wäre ein Ansatz ein Mindestkaufpreis (der geringste Kurs seit 1.1.2009 bis zu dem Tag ab dem du einen Kauf durch einen Depotauszug ausschließen kannst). Bei einer Erbschaft lässt sich das Finanzamt durchaus auf Schätzungen ein.

 

Beispiel: Im Depot befinden sich 20 Aktien von Microsoft. Aus einem Depotauszug von 2018 ist ersichtlich, dass die Position damals schon vorhanden war, und es kann auch nachgewiesen werden, dass der Depotinhaber kein Trader sondern ein Bestandhalter war (der Unterschied ist meist leicht erkennbar).

Nun wäre meine Argumentation, dass der Kaufzeitpunkt zwischen 2009 und 2018 lag, und damit mindestens zum niedrigsten Kurs in diesem Zeitraum erfolgt ist (ich würde es sogar mit einem Durchschnittskurs probieren, aber ohne Gewähr).

 

Zitat

Wenn man das nicht weis, muss man dann 30% Steuer auf die gesamte Summe zahlen. Stimmt das?

Nein. Das wovon du sprichst ist die Ersatzbemessungsgrundlage. Und die muss die Bank anwenden, wenn der Gewinn oder Verlust nicht ermittelbar ist (fehlende Anschaffungsdaten, oder auch wenn es keine aktuellen Kurse gibt).

Ersatzbemessungsgrundlage bedeutet, dass angenommen wird, der Gewinn entspräche 30% des Verkaufserlös. Und nur dieser - fiktive - Gewinn wird versteuert. Praktisch werden dann 7,5% plus Soli des Verkaufserlös an den Fiskus abgeführt.

 

Aber: Damit ist die Sache nicht erledigt. Durch die Ersatzbemessungsgrundlage ist man erklärungspflichtig, und muss dem Finanzamt den Gewinn bzw. Verlust wie schon gesagt irgendwie glaubhaft nachweisen (s.o.).

 

Zitat

In USA wird auch nur die "Cost Basis" weitergeführt, nicht die Anschaffungskosten.

Das ist in Deutschland nicht so, hier erbt man praktisch alles mit, auch den Kaufzeitpunkt und die -kosten.

Ob damit auch die Rechte in anderen Staaten umgangen werden weiß ich nicht (offenbar hat deine Mutter ja nach US-Recht zum Wert gem. Cost Basis gekauft).

Bei dir gilt aber ziemlich sicher deutsches Erbrecht, du hast also mindestens die Anschaffungsdaten deiner Mutter von vor 10 Jahren.

 

Zitat

Welches Datum gilt beim erstmalige Vorabpauschalen?

Die Vorabpauschale hat nichts mit dem Anschaffungsdatum zu tun. Damit werden die - theoretischen - Gewinne des jeweiligen Jahres versteuert. Später beim Verkauf wird das aber gegengerechnet (imho auch bei einer Ersatzbemessungsgrundlage, weiß ich aber nicht sicher).

 

Stefan

 

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zugeroaste

Danke, das ist hilfreich.

 

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