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A832jka

Abschluss Hauskredit - Notarkosten Löschbewilligung

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A832jka

Hallo,

 

ich habe gerade einen Brief von meiner Bank (Commerzbank) erhalten mit der Ankündigung, dass meine letzte Hauskreditrate nächsten Monat fällig ist. Neben der Rate möchte die Bank gerne den Posten "Notarkosten Löschungsbewilligung" mit 95,20€ abrechnen. Ich dachte bisher, dass die Ausstellung dieser Bewilligung kostenlos wäre. Ist es normal/rechtens, dass die Gebühren in Rechnung gestellt werden?

 

Danke

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PeterS
· bearbeitet von PeterS

Sicher, dass das nicht die Kosten durch den Notar selber bei der Bank ist? Diese Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Frag mal lieber nach. Die Bestätigung der Löschung durch die Bank selber, ist i.d.R. kostenlos.

 

P.s. herzlichen Glückwunsch zum Meilenstein 

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A832jka

Danke, und ja, das sind ganz bestimmt die Kosten des Notars der Bank. Falls ich dann die Löschung wirklich vornehmen sollte, kommen nochmal Kosten auf mich zu, das ist klar. Mein Wissensstand bisher war nur, dass die Ausstellung der Löschbewilligung kostenlos sein müsste bzw. dass die Bank etwaige Gebühren dafür tragen müsste und mir nicht in Rechnung stellen darf.

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chirlu

Nein, die Ausstellung an sich muss kostenlos sein, aber die Kosten der Beglaubigung können auf dich abgewälzt werden.

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slowandsteady
vor 11 Minuten von chirlu:

Beglaubigung

Löschungsbewilligung / Gebühr - Rechtsanwalt Buhlert, Hans-Jürgen (rechtsanwalt-buhlert.de)

Zitat

Der Notar erhält für die Beglaubigung der von der Bank erstellten Urkunde gemäß § 34 Gerichts- und Notarkosten Gesetz (GNotKG) eine 0,2 Gebühr. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Tabelle B Kostenverzeichnis (KV) Nummer 25100. Die Mindestgebühr beträgt Euro 20,00, die Höchstgebühr Euro 70,00. Hinzu kommt gemäß Kostenverzeichnis 25214 eine Gebühr für die Vertretungsbescheinigung in Höhe von Euro 15,00. Auf beide Kosten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer, derzeit 19%, mit zu entrichten.

95.20 sind auch genau 80 Euro + 19% Mehrwertsteuer. Klingt also plausibel.

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Neverdo

Was... soll der Notar gratis arbeiten ?

Warum willst du löschen, lass doch stehen, brauchst du mal wieder einen Kredit umso einfacher für dich.

Die Bank schickt dir gratis die Löschungsbewilligung, die Betätigung, die du benötigst um die Grundschuld zu löschen, leg sie in den Tresor.

Mache nennen es auch Rücksendung der Schuldurkunde oder Grundschuldbestellungsurkunde, wie auch immer ins Schließfach, in den Tresor damit.

Wenn du über 65 bist und Geld brauchst hast du es einfachetr, löschen können dann die Erben.

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chirlu

@Neverdo: Leider mehrfach daneben. Lies vielleicht noch einmal, worum es geht und was schon gesagt wurde.

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Neverdo
vor 43 Minuten von chirlu:

@Neverdo: Leider mehrfach daneben. Lies vielleicht noch einmal, worum es geht und was schon gesagt wurde.

Würde ich bedauern, aber so wie ich das verstehe will die Bank die Löschung veranlassen, muss sie aber nicht, was ist denn daran nicht OK ?

Die Ausstellung der Bewilligung durch die Bank hingegen ist, wie der Threaderöffner richtig schreibt kostenlos und wird eben so verwendet, na gut häufig, wie ic es geschrieben habe...hilf mir mal, vielleicht habe ich auch eine Hitzeschock...;) Jetzt bin ich aber gespannt...

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m0ney

Unabhängig vom Bundesland: Neben der Löschungsbewilligung der Bank ist für die Löschung der Grundschuld im Grundbuch auch der Löschungsantrag sämtlicher Eigentümer erforderlich. Dieser Antrag bedarf zwingend der notariellen Beglaubigung somit fallen noch einmal Notarkosten an und auch die tatsächliche Löschung im Grundbuch löst Kosten aus. Die Grundschuld ist nicht strengakzessorisch, d.h. sie stellt nach Rückzahlung des Darlehens eine "leere Hülle" dar und kann für ein neues Darlehen als Sicherheit wiederverwendet werden. Man sollte sich also überlegen, ob man die Grundschuld tatsächlich löschen lässt.

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SlowHand7
Am 6.9.2024 um 09:08 von chirlu:

Nein, die Ausstellung an sich muss kostenlos sein, aber die Kosten der Beglaubigung können auf dich abgewälzt werden.

Richtig, die Löschungsbewilligung ist von einem Notar beglaubigt. Dessen Gebühren stellt die Bank natürlich in Rechnung.

Ich durfte dafür auch 50 oder 60 Euro bezahlen.

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Neverdo
vor 14 Stunden von m0ney:

Die Grundschuld ist nicht strengakzessorisch, d.h. sie stellt nach Rückzahlung des Darlehens eine "leere Hülle" dar und kann für ein neues Darlehen als Sicherheit wiederverwendet werden. Man sollte sich also überlegen, ob man die Grundschuld tatsächlich löschen lässt.

Richtig und da Chirlu sich nicht mehr meldet stelle ich es nochmal ein...überlegt euch die Löschung durch den Notar, der geht dann ans eingemachte, ans Grundbuch, muss nicht sein und da hier doch recht viele bereits über 60 sind kann so etwas nützlichsein wenn man es wiederverwendet, denn die Zeit der Kredite ist ohne diese Möglichkeit für viele vorbei.

 

vor 13 Stunden von SlowHand7:

Richtig, die Löschungsbewilligung ist von einem Notar beglaubigt. Dessen Gebühren stellt die Bank natürlich in Rechnung.

Ich durfte dafür auch 50 oder 60 Euro bezahlen.

Wenn man es so macht, klar aber die Löschungssbewilligung bekommst du kostenlos von der Bank und die muss auch nicht Notariell beglaubigt sein, es sei denn du stimmst einem solchen Verfahren zu und darum geht es ja hier.

Normalerweise schickt dir die Bank...häufig allerdings erst auf Verlangen, die lassen auch gerne liegen, also die schickt dir die Löschungsbewilligung bestätigt dir die Rückzahlung und schickt dir die Schuldurkunde. damit kannst du dann zum Notar und endgültig im Grundbuch löschen lassen oder ab damit in den Tresor, sollen sich doch die Erben darum kümmern.

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Minuten von Neverdo:

da Chirlu sich nicht mehr meldet

 

Ich wollte nur die anderen, die es nicht schon wissen, darauf hinweisen, dass du (jetzt auch wieder) Quatsch erzählst. Mit dir will ich nicht weiter reden.

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franko
vor 4 Stunden von Neverdo:

[...] die Löschungssbewilligung bekommst du kostenlos von der Bank und die muss auch nicht Notariell beglaubigt sein [...]

Die Löschungsbewilligung muss öffentlich beglaubigt sein (§ 29 Abs. 1 GBO).

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Neverdo
Am 9.9.2024 um 09:43 von chirlu:

 

Ich wollte nur die anderen, die es nicht schon wissen, darauf hinweisen, dass du (jetzt auch wieder) Quatsch erzählst. Mit dir will ich nicht weiter reden.

Mein Gott wer bist du denn..?.das ist tägliche Praxis bei mir und wenn du das anders siehst, dann mach das, aber schreib nicht so pampig, dass einem übel wird...

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