trikota 3. September Hallo, mein Vater ist vor Kurzem plötzlich verstorben. Daher trifft uns (3 Kinder als Erben zu gleichen Teilen) das Thema sehr unvorbereitet. Nachlass: Haus Girokonto 1x Depot bei Bank 1 2x Depot bei Bank 2 Das Haus bleibt erstmal wie es ist. Girokonto würden wir auf alle 3 Kinder gleich aufteilen. Wir fragen uns aber wie wir diese 3 Depots am einfachsten aufteilen können. Wir wollen eigentlich wissen was in Bezug auf das Finanzamt am meisten Sinn macht und am wenigsten Aufwand für uns. Der Wert der Depots zusammen ist deutlich 6-stellig. Es geht wohl um ca. 30 Positionen. Es sollte also korrekt ablaufen und das Finanzamt nicht auf irgendwelche Ideen bringen, Schenkungssteuer zu verlangen. 1. Der einfachste Fall wäre: Alle 3 Depots an einen der Erben, zB mich übertragen. Dann hat man einen Gesamtüberblick. Jetzt alles verkaufen. Dabei bezahle ich die gesamte anfallende Kapitalertragsteuer. Der resultierende Erlös nach Steuern und Gebühren würde ich dann jeweils zu 1/3 an die beiden anderen Geschwister als "Anteil Erbe Depot" überweisen. Jetzt ist die Frage ob das so einfach geht und ob das Finanzamt das akzeptiert oder von einer Schenkung an meine Geschwister ausgeht. 2. Fall Alle 3 Depots werden an mich übertragen und wir rechnen zu einem beliebigen Tag den Wert des Depots - 25% Kapitalertragsteuer und grob die Gebühren aus und ich zahle meine Geschwister jeweils zu 1/3 aus. Danach würde alles mir gehören und ich könnte damit machen was ich will. Steuerlich wären meine Geschwister raus, da sie keine Wertpapiere mehr haben. Eine Schenkung wäre es auch nicht, da ja Erbanteil gegen Bargeld getauscht wird (so zumindest mein Verständnis). Wie würde so etwas ablaufen ? Einen Vertrag dazu mit den jeweiligen Geschwistern aufsetzen ? 3. Komplizierter Fall: Wir übertragen irgendwie die 3 Depots auf jeweils 3 Depots der Kinder. Durch Teilkäufe und FIFO Prinzip erscheint mir das aber maximal kompliziert da alle Positionen so zu übertragen, dass jeder 1/3 bekommt. Die Frage ist auch, ob die Banken da überhaupt mitmachen. 4. Anders Komplizierter Fall: Die Banken verkaufen alles, wir erhalten jeweils 1/3 des Barbestands nach Verkauf. Da müsste man dann 3x Steuererklärung machen und jeweils 1/3 der verkauften Positionen angeben und darauf Kapitalertragsteuer bezahlen. Leider fehlen uns bei allen Varianten das Wissen was Steuern / Handhabung der Aufteilung angeht. Ich habe zwar schon viel gelesen aber meistens bleiben die Artikel dazu sehr vage, wie sowas konkret zu handhaben ist. Grundsätzlich wäre uns wohl der 1. oder 2. Fall am liebsten. Ich würde gerne wissen welches Szenario Sinn macht und was aus Gründen absolut nicht geht oder Probleme mit dem Finanzamt machen wird. Danke und Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
supertobs 4. September Vollmacht über die Depots besorgen über Erbschein. Im Namen deines Vaters dort alles verkaufen. Etwas zurückbehalten, sonst alles fair überweisen. Vater ist auch im Sterbejahr steuerpflichtig, deshalb etwas zurückbehalten. dann anschließend Reste überweisen und Konten und Depots schließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein 4. September Die Frage nach der besten (netto nach Steuern) Lösung ist aufgrund der gegebenen Informationen nicht zu beantworten. Im Erbfall werden Wertpapiere unter Erhalt der Anschaffungsdaten an die Erben übertragen. Verlusttöpfe im Depot erlöschen. Ist das für einige der Papiere (je nach Anschaffungsdaten) für einen oder mehrere der Erben interessant? Müssen Veräußerungen vorgenommen werden, um Erbschaftssteuer zu bezahlen? Bei einem Verkauf als ungeteilte Erbengemeinschaft (das seid ihr jetzt) werden Steuern und Erlöse gleichmäßig verteilt. Das kann steuerlich suboptimal sein. Ein Verkauf "im Namen des Vaters" ist m. W. nicht mehr möglich. Ihr müsst euch einigen. Wie hoch ist die Gesamterbschaft? Soll alles geteilt werden, oder nur nach Wert? Einer das Haus (oder soll das auch verkauft werden), einer Depot 1+2, der Dritte Depot 3 und Konto (mit eventuellem Wertausgleich). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
trikota 4. September Vollmacht haben wir, Erbschein auch. Wir sind uns auch einig dass wir einfach 1/3 an jeden machen. Die Frage ist nur das "wie". Wir lesen oft "das geht in einer Erbengemeinschaft nicht" aber sind unsicher ob sich das auf "geht rechtlich überhaupt nicht" oder "wird schwierig wenn man sich nicht einig ist" bezieht. Wir verstehen uns sehr gut und der Wille des Vaters, dass alles durch 3 geteilt wird ,ist klar. Da wird es also keinen Streit oder Klagen etc geben. Das kann man also alles ausklammern. @Ramsteingenau das sind die Überlegungen. Grundsätzlich brauchen wir alles nicht, das Haus soll verkauft werden. Da wissen wir aber nicht wann. Aktuell steht erstmal die Aufteilung des Depots an. Grundsätzlich sollten wir im Freibetrag bleiben, es sollte also keine Erbschaftssteuer anfallen. Wenn doch hätte jeder genug Mittel um diese ohne Verkäufe zu bezahlen. Es geht auch gar nicht um "Steuern sparen" sondern darum es möglichst einfach in Bezug auf Aufwand wegen Steuererklärung und zu machen. Auch soll es nicht zu kompliziert werden mit Depotübertrag. Der Aufwand um allein eine Depotübersicht zu bekommen ist schon immens (Direktbanken haben super Service /s ). Daher die Überlegung alles auf ein Depot zu übertragen und zB dann die Gechwister einfach in Bar auszubezahlen. Dann wären diese bezogen auf KapSteuer raus. Ich würde dann in meinem Depot einfach alles verkaufen oder behalten oder was auch immer. DIe Bank würde sich um alle Steuern kümmern. Dazu lesen wir aber oft "das geht in einer Erbengemeinschaft nicht" und sind verunsichert. Wenn das rechtlich und vom Finanzamt so akzeptiert würde, wären wir da alle mit einverstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein 4. September Von der Übertragungslösung würde ich deutlich abraten. IANAL! Zur Info: https://www.steuern.de/erbengemeinschaft-steuer Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 4. September Wenn ihr ohnehin alles verkaufen wollt und es einfach bleiben soll, dann im jeweiligen Depot verkaufen und die Erlöse jeweils zu 1/3 aufteilen oder alternativ erst mal auf dem Girokonto ansammeln, sofern die dafür nötigen Vollmachten vorliegen. Was ihr diskutieren solltet: - gibt es Positionen, die einer übernehmen möchte? - Gibt es Altfallpositionen mit Steuerfreiheit, die man gerne erhalten sollte? - Haben alle ihre Pauschbeträge ausgeschöpft? Ich bin mir nicht so sicher, ob das "alles verkaufen" wirklich so klug ist. Einfach noch mal drüber nachdenken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker 4. September Was haltet ihr von folgender Lösung? - Alle Depotpositionen analysieren nach Altbestand/Mischbestand/ Neubestand - Überträge je 1/3 an jeden Erben Achtung bei Mischbestand: Nach FIFO Prinzip teilen und übertragen. Zuerst Altbestand, danach Neubestand ( 2 zeitlich versetzte Aufträge !!) - übrig bleibende Spitzen verkaufen (Altbestandsspitzen vor Übertrag Neubestand) und Gegenwert durch 3 teilen So hat jeder Erbe gleiche steuerliche und strukturelle Voraussetzung danch in seinem Sinne zu entscheiden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 4. September Hallo, wenn alle Erben verkaufen möchten dann ist es doch ganz einfach: ihr handelt in den bestehenden Depots, und teilt dann den Erlös. Ich kann das Problem gar nicht nachvollziehen. Und wenn etwa ein Erbe bestimmte Wertpapiere behalten möchte (z.B. weil es sogenannte Altgeschäfte sind), dann überträgt man halt diese in sein Depot (als Schenkung, erben gibt es in dem Formular nicht) und rechnet den Wert aus seinem Erbanteil heraus. Dem Finanzamt ist das Ganze im Rahmen der Erbschaftsteuererkläung aufzuschlüsseln. Außerdem müsst ihr als Erbengemeinschaft eine gesonderte Feststellungserklärung abgeben (jedes Jahr solange die Gemeinschaft besteht). Darin wird auch nach der Aufteilung gefragt, und genau so landet es am Ende in den Steuerbescheiden der einzelnen Erben (die übrigens dadurch pflichtveranlagt sind). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
trikota 4. September · bearbeitet 4. September von trikota typo @Sapine grundsätzlich möchten wir davon eher nichts behalten. Es ist auch egal wenn eine andere Art der Aufteilung der Depots steuerlich besser wäre. Wir haben alle ausländische Broker und müssen sowieso eine Steuererklärung machen. Verluste/Gewinne aus verschiedenen Depots würden sich dabei dann in der Steuererklärung sowieso gegenrechnen lassen. Dann wäre doch das einfachste, wenn wir jeder Bank sagen, dass sie alles verkaufen sollen und den Erlös auf das Girokonto abrechnen. Die Bank führt dabei dann keine KapSteuer ab. Das Bargeld würde dann zu je 1/3 an uns gehen. Die Dokumente der Bank zu den Verkäufen würden wir dann für unsere jeweilige Steuererklärung nutzen und angeben, dass davon 1/3 dem jeweiligen Kind zugeordnet ist. Jeder zahlt dann individuell seien Steuern. Macht das so Sinn ? @reckonerwenn man das so macht ist es wohl wirklich relativ einfach Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder 4. September vor 1 Stunde von trikota: Dann wäre doch das einfachste, wenn wir jeder Bank sagen, dass sie alles verkaufen sollen und den Erlös auf das Girokonto abrechnen. Ja. vor 1 Stunde von trikota: Die Bank führt dabei dann keine KapSteuer ab. Wieso das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
trikota 4. September · bearbeitet 4. September von trikota 35 minutes ago, bondholder said: Wieso das? davon bin ich irgendwie einfach ausgegangen. wenn das falsch ist, wirds ja dann noch einfacher. wie würde das dann bei 3 Erben funktioniere ? Teilen die das dann schon automatisch auf 3 Steuernummern auf ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder 4. September Die Kapitalertragssteuer hat in Deutschland einen festen Prozentsatz und wird von inländischen Banken automatisch abgezogen. Warum sollte das hier anders sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
trikota 4. September 29 minutes ago, bondholder said: Die Kapitalertragssteuer hat in Deutschland einen festen Prozentsatz und wird von inländischen Banken automatisch abgezogen. Warum sollte das hier anders sein? wenn du das jetzt so sagst frag ich mich ehrlich auch was ich mir da gedacht hab ich denke aber, dass ich jetzt ungefähr weiss, was wir machen: einfach alles verkaufen und bargeld aufteilen. vielen dank an alle Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 4. September Hallo, Zitat Die Bank führt dabei dann keine KapSteuer ab. Doch, macht sie natürlich. Zitat Die Dokumente der Bank zu den Verkäufen würden wir dann für unsere jeweilige Steuererklärung nutzen und angeben, dass davon 1/3 dem jeweiligen Kind zugeordnet ist. Nein, das funktioniert so nicht. Zitat wie würde das dann bei 3 Erben funktioniere ? Teilen die das dann schon automatisch auf 3 Steuernummern auf ? Dazu hatte ich auch schon was geschrieben. Die Erbengemeinschaft muss eine "gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung" abgeben, jedes Jahr solange sie besteht. Darin sind alle Erträge ab dem Todestag zu erklären, und auch wie und zwischen wem aufgeteilt werden soll. Das Ergebnis fließt dann in die Steuerbescheide der einzelnen Erben gem. dem jeweiligen Anteil (bei euch also je 1/3). Für den Vater müsst ihr übrigens stellvertretend auch noch eine Einkommensteuererklärung machen, für den Zeitraum bis zu seinem Todestag. In vielen Fällen gibt es da eine Erstattung, bei den Kapitalerträgen lohnt sich häufig die Günstigerprüfung. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko 7. September Am 4.9.2024 um 16:56 von reckoner: Die Erbengemeinschaft muss eine "gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung" abgeben, jedes Jahr solange sie besteht. Darin sind alle Erträge ab dem Todestag zu erklären, und auch wie und zwischen wem aufgeteilt werden soll. Das Ergebnis fließt dann in die Steuerbescheide der einzelnen Erben gem. dem jeweiligen Anteil (bei euch also je 1/3). Die Erbengemeinschaft muss eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung grundsätzlich nur abgeben, wenn bei ihr einkommensteuerpflichtige Einkünfte entstehen. Woraus ergibt sich diese Pflicht eigentlich, wenn wir davon ausgehen, dass die Einkommensteuer bereits vollständig durch die Kapitalertragsteuer abgegolten ist? Handlungsbedarf sehe ich vor allem, wenn Investmentfonds vorhanden sind, die vor 2009 angeschafft wurden, oder wenn einer der Erben kirchensteuerpflichtig ist, seinen Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft hat oder einen geringeren Steuersatz durch Günstigerprüfung erreichen kann. Das muss aber nicht zwingend eine gesonderte und einheitliche Feststellung erfordern (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO). Ob die nötig ist, würde ich beim Finanzamt erfragen. Am 4.9.2024 um 16:56 von reckoner: Für den Vater müsst ihr übrigens stellvertretend auch noch eine Einkommensteuererklärung machen, für den Zeitraum bis zu seinem Todestag. In vielen Fällen gibt es da eine Erstattung, bei den Kapitalerträgen lohnt sich häufig die Günstigerprüfung. Verpflichtet sind die Erben zu der Steuererklärung nur, wenn es auch der Erblasser war. Der Tod des Erblassers begründet da keine neue Pflicht. Sinnvoll wird die Steuererklärung aber meistens wohl sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 8. September Hallo franko, grundsätzlich hast du natürlich recht. Zitat Woraus ergibt sich diese Pflicht eigentlich, wenn wir davon ausgehen, dass die Einkommensteuer bereits vollständig durch die Kapitalertragsteuer abgegolten ist? Häufig ist es die Kirchensteuerpflicht bei mindestens einem der Erben. Und wenn man es genau nimmt kann die Erbengemeinschaft das auch gar nicht wissen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag