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*Teufel*

Abfindung Optimierung (Steuer)

Empfohlene Beiträge

*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*

Guten Abend, 

 

Wie kann man in diesem fiktiven Fall optimieren? 

 

2024

ca 45k Brutto 38 Jahre 

Frau ca 75k Brutto 33 Jahre

1 Kind 4 Jahre

Verheiratet 

Steuerklasse 4/4

 

 

2025

01.01.25 Arbeitslos 

Abfindung ca 55k

Plus Kinderbonus, Fortbildungbonus, Bleibe bonus etc = 43k

 

= 98k

 

 

Da man die Abfindung ab 2025 selbst versteuern muss: (in 2026)

 

Fünftelregelung

 

Fragen:

* richtig man kann die Fünftelregelung nur auf die 55k Grundabfindung ohne Bonus anwenden? 

 

* Richtig? Eine Zusammenveranlung wäre ein Fehler?

 

 

Was könnte man tun um die Steuer zu senken? 

 

Eine Arbeitslosengeldsperre wird es nicht geben = da Standort aufgelöst. 

 

 

Sprich in 2025 (annahmen) 

Wird ca 10k Lohnersatzleistungen gezahlt und ca 20k Bruttoeinkommen neuer Arbeitgeber erzielt? 

 

Rechnung: bei getrennt Veranlagung:

 

11k (1/5 von 55k Abfindung versteuern)

+ 43k aus Bonus Zahlung 

+ 10k Lohnersatzleistungen 

+ 20k aus neuen Arbeitsverhältnis 

 

= 84k sind zu versteuern

 

Stimmen diese fiktiven Annahmen? 

 

Was wäre sinnvoll? 

 

 

 

 

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Chris75
· bearbeitet von Chris75

Hallo,

 

bei 98k Abfindung solltest Du das genaue Vorgehen mit einem Steuerberater abstimmen.

 

Hier mal meine Gedanken dazu.

 

1) Es dürfte keine Rolle spielen, wie sich die Abfindung zusammensetzt, ob jetzt Kinderbonus, Turboprämie etc. Es muss aber Abfindung sein, aber KEIN Bonus, weil Du z.B. noch geblieben bist.

    Wichtig nur, dass der Bonus noch im alten Jahr ausbezahlt wird und nicht in 2025 und die Abfindung dann in 2025. Wenn es aber nur ein Element ist, dass die Abfindung erhöht, ist es eine Abfindung.

    Ich gehe davon aus, dass die 98k voll als Abfindung zu versteuern sind.

 

2) Bei 75k Einkommen Deiner Frau sollte sich die getrennte Veranlagung schon rechnen.

    Du kannst Du mal in den gängigen Brutto/Netto-Abfindungsrechnern spielen.

    Ganz vereinfacht mal Steuer ohne Kirchensteuer:

    getrennte Veranlagung:  Du 30k Steuer auf Abfindung + 3k Steuer auf Gehalt, Sie 21k Steuer auf Gehalt =54k Steuer

    zusammen Veranlagt: Du 38k Steuer auf Abfindung + 22k Steuer auf Gehalt =60k Steuer

 

   Vorteil bei der getrennten Veranlagung wäre, dass Du die Steuer einfacher noch weiter nach unten bringen kannst durch Sonderausgaben etc.

   Sehr vereinfacht und keine Berücksichtigung der individuellen Freibeträge etc. Du kannst hier auch mal in einem Steuerprogramm die Werte genau simulieren, dann weißt Du es auch ohne Steuerberater relativ genau.

 

3) Auf Antrag kann in einigen Bundesländern die Kirchensteuer auf die Abfindung, falls Du Kirchensteuerpflichtig bist, halbiert werden. Soweit ich weiß nicht in Bayern.

 

4) Abfindungshöhe reduzieren:

   Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Gehalt zu reduzieren, damit die Steuerlast fällt.

   5.000 EUR weniger Einkommen oder höhere Sonderausgaben reduzieren die Steuerlast vereinfacht um ca. 3.900 EUR (getrennte Veranlagung).

   z.B. Vorausszahlung Krankenversicherungsbeiträge evtl. möglich, bei privater Versicherung Wohl keine sinnvolle Option, daher hab ich das gestrichen.

   z.B. Einzahlung in einen Rürup Vertrag 27.600 sind möglich mit Sonderausgabenabzug, aber Steuerlast bei Auszahlung.

   z.B. Nachzahlungen in der Rentenversicherung, wäre zu prüfen, ob hier nur ab 50 Jahren steuerrelevant möglich.

 

Hier nochmal ganz interessant und zusammengefasst:

https://der-privatier.com/steuern-sparen-bei-der-abfindung/

 

 

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*
vor 6 Stunden von Chris75:

Hallo,

 

bei 98k Abfindung solltest Du das genaue Vorgehen mit einem Steuerberater abstimmen.

 

Hier mal meine Gedanken dazu.

 

1) Es dürfte keine Rolle spielen, wie sich die Abfindung zusammensetzt, ob jetzt Kinderbonus, Turboprämie etc. Es muss aber Abfindung sein, aber KEIN Bonus, weil Du z.B. noch geblieben bist.

    Wichtig nur, dass der Bonus noch im alten Jahr ausbezahlt wird und nicht in 2025 und die Abfindung dann in 2025. Wenn es aber nur ein Element ist, dass die Abfindung erhöht, ist es eine Abfindung.

    Ich gehe davon aus, dass die 98k voll als Abfindung zu versteuern sind.

 

2) Bei 75k Einkommen Deiner Frau sollte sich die getrennte Veranlagung schon rechnen.

    Du kannst Du mal in den gängigen Brutto/Netto-Abfindungsrechnern spielen.

    Ganz vereinfacht mal Steuer ohne Kirchensteuer:

    getrennte Veranlagung:  Du 30k Steuer auf Abfindung + 3k Steuer auf Gehalt, Sie 21k Steuer auf Gehalt =54k Steuer

    zusammen Veranlagt: Du 38k Steuer auf Abfindung + 22k Steuer auf Gehalt =60k Steuer

 

   Vorteil bei der getrennten Veranlagung wäre, dass Du die Steuer einfacher noch weiter nach unten bringen kannst durch Sonderausgaben etc.

   Sehr vereinfacht und keine Berücksichtigung der individuellen Freibeträge etc. Du kannst hier auch mal in einem Steuerprogramm die Werte genau simulieren, dann weißt Du es auch ohne Steuerberater relativ genau.

 

3) Auf Antrag kann in einigen Bundesländern die Kirchensteuer auf die Abfindung, falls Du Kirchensteuerpflichtig bist, halbiert werden. Soweit ich weiß nicht in Bayern.

 

4) Abfindungshöhe reduzieren:

   Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Gehalt zu reduzieren, damit die Steuerlast steigt.

   5.000 EUR weniger Einkommen oder höhere Sonderausgaben reduzieren die Steuerlast vereinfacht um ca. 3.900 EUR (getrennte Veranlagung).

   z.B. Vorausszahlung Krankenversicherungsbeiträge evtl. möglich, bei privater Versicherung Wohl keine sinnvolle Option, daher hab ich das gestrichen.

   z.B. Einzahlung in einen Rürup Vertrag 27.600 sind möglich mit Sonderausgabenabzug, aber Steuerlast bei Auszahlung.

   z.B. Nachzahlungen in der Rentenversicherung, wäre zu prüfen, ob hier nur ab 50 Jahren steuerrelevant möglich.

 

Hier nochmal ganz interessant und zusammengefasst:

https://der-privatier.com/steuern-sparen-bei-der-abfindung/

 

 

 

 

Danke für die Antwort. 

 

Am Auszahlungstermin ist nichts zu machen. 

2025 Januar. 

 

Ich kann mich nur voll selbst bezahlen für 6 Monate (dafür wird die Abfindung genommen und daraus 6 Monate mein Gehalt weiter gezahlt)

( Gehalt plus 30%, wird abgezogen) 

Z. B. 

3k Grund Gehalt plus 30% = ca 4k

Und das mal 6 Monate = 24k) 

Der Reste 98k - minus 24k = 74k würde ab 01.07.25 ausbezahlt.) 

 

Das hab ich nicht als sinnvoll angesehen. 

 

Die Summe wird als ein Element im Januar 25 ausbezahlt. 

 

 

2. Genau das ist mir auch aufgefallen. 

Zusammenveranlagung lohnt nicht. 

 

Also sieht die Rechnung so aus? 

 

98k und davon 20% 19,6k

 

Da sich das Steuerrecht ändert  2025.

Muss ich erstmal die ganze Abfindung versteuern.... 

Und darf in 2026 mit Steuererklärung 

und Fünftelregelung steuern sparen? 

 

Kirchensteuer ist nicht relevant 

 

Mir sind leider keine sinnvollen Sonderausgaben eingefallen:/

(Den Hauskredit mit Sondertilgung zu senken und steuern sparen wäre nett gewesen) 

 

Einzahlung in einen Rürup

Und das Geld solange zu binden, halte ich für nicht sinnvoll. 

(die Lösung ist mir aber auch aufgefallen) 

 

Die Nachzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, 

Auf die alteres Grenze 50 bin ich auch gestoßen... 

Auch halte ich es wieder nicht für sinnvoll. 

Den das Geld soll jetzt verfügbar sein. 

Hauskredit, evtl 2 Kind etc 

 

Finanziell läuft in 2025 alles normal weiter. 

Durch Gehalt, Kindergeld und Arbeitslosengeld sind die die Ausgaben gedeckt. 

2026 falls ich nix finden >> würde ich wohl komplett aus den sozialsytem fallen?

(dürfte mich wohl Krankenversicheren über die Frau) (ist in der gesetzlichen Krankenversicherung) 

 

=ist natürlich nicht mein Plan. 

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cygnus
· bearbeitet von cygnus

Zum Thema Optimierung von Abfindungen empfehle ich diese sehr umfangreiche Website:

https://der-privatier.com

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*Teufel*

Danke für die Webseite da lese ich mich gerade ein. 

 

 

So da sieht es nun nicht mehr ganz so übel aus:

 

98k  Abfindung Januar 25.

10k Lohn Ersatzleistungen (Annahme) 

20k arbeitslohn( Annahme) 

 

Getrennte Veranlagung. 

 

Blöd Ist natürlich das der Arbeitgeber zuviel Steuer einbehält. 

Und ich erst 2026 was zurück bekomme

vor 5 Minuten von cygnus:

Zum Thema Optimierung von Abfindungen empfehle ich diese sehr umfangreiche Website:

https://der-privatier.com

 

 

Auf der Webseite lese ich mich gerade ein. 

 

Ein ruhen meiner Arbeitslosgeldzahlung sehe ich zur Zeit nicht als sinnvoll an. 

 

Da ich sofort Anspruch auf Zahlung habe. 

 

So das im extrem Fall. 

 

1 Jahr arbeitslos und 98k aus der Abfindung zusammen kommen. 

 

 

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PKW
vor 2 Stunden von *Teufel*:

Muss ich erstmal die ganze Abfindung versteuern.... 

Und darf in 2026 mit Steuererklärung 

und Fünftelregelung steuern sparen? 

So ist die neue Regelung

 

vor 2 Stunden von *Teufel*:

Die Nachzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung, 

Auf die alteres Grenze 50 bin ich auch gestoßen... 

Es gibt auch die Möglichkeit, für Ausbildungszeiten nachzuzahlen. Das geht bis zum Alter von 45.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BadenWuerttemberg/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/221221_Einzahlung.html

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ich glaube man muss dir da einfach den zahn ziehen, dass der Gesetzgeber es erlauben würde, ohne höhere Beweggründe steuern zu sparen. Im Kern macht er das zumeist nur, wenn das Geld dafür anderweitig gebunden und zb für Altersvorsorge bereit steht.

 

Will man das nicht, fallen mir keine Möglichkeiten ein, da viel zu drehen. Willst du es lieber per Steuern dem Staat geben, als der persönlichen Altersvorsorge Steuerärmer zuzuführen? Da würden mich die Beweggründe interessieren. Weil was alles nicht geht und nicht gewünscht wird, hast du bereits hinlänglich dargelegt.

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*
vor 23 Minuten von satgar:

Ich glaube man muss dir da einfach den zahn ziehen, dass der Gesetzgeber es erlauben würde, ohne höhere Beweggründe steuern zu sparen. Im Kern macht er das zumeist nur, wenn das Geld dafür anderweitig gebunden und zb für Altersvorsorge bereit steht.

 

Will man das nicht, fallen mir keine Möglichkeiten ein, da viel zu drehen. Willst du es lieber per Steuern dem Staat geben, als der persönlichen Altersvorsorge Steuerärmer zuzuführen? Da würden mich die Beweggründe interessieren. Weil was alles nicht geht und nicht gewünscht wird, hast du bereits hinlänglich dargelegt.

Leider 

 

Solange wir den Kredit Haus noch an der Backe haben. 

Sind eher die nächsten 15 Jahre wichtig:/

 

Danach wird es wieder entspannter 

Aber fast 2k Kreditrate, 

Machen eine jetzige Altersvorsorge Lösung nur bedingt sinnvoll. 

 

Ist die Rate weg, kann man immer noch Vorsorgen. 

 

Das Haus sehe ich zwar nicht wackeln zurzeit. 

Und noch können wir max Sondertilgen. 

So das ca 340k offen sind Januar 25 bei etwa 100-120k Vermögen. (mit Abfindung) 

 

Vermutlich wird es so ablaufen:

98k von den der Arbeitgeber ca 40k Steuern einbehält. 

 

In 2026 hole ich mir mit 1/5 Regelung etwas zurück. (getrennte Veranlagung) 

In 2025 werde ich arbeitslos sein und etwas Arbeitslohn. 

 

Mir ist jetzt die Absicherung von den Haus wichtiger, als Steuern durch Rente zu sparen. 

 

Auch sehe ich mit den Jahren mehr Spielräume, durch Gehaltserhöhung Ehefrau. 

 

Die Steuern in 2025 werden wirklich wehtun. 

Aber vermutlich lässt sich nix ändern. 

 

Auch sehe ich jede Arbeitsaufnahme als Strafe (laut Rechner an) 

Da dadurch die Steuerlast weiter steigt. 

Auch das bringt mir erstmal nichts da wir ohne mein Job, doch ganz schön auf Dauer zu knabbern haben. 

 

Ich brauch also Arbeit 

Und werde durch Fünftelregelung 5 Jahre hoch besteuert. 

 

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chirlu
vor 1 Minute von *Teufel*:

Und werde durch Fünftelregelung 5 Jahre hoch besteuert. 

 

Quark. Du solltest wirklich dringend zu einem Steuerberater, wenn du hier groß herumrechnest, ohne überhaupt das Prinzip der Fünftelregelung verstanden zu haben.

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Kastor
vor 2 Minuten von *Teufel*:

Und werde durch Fünftelregelung 5 Jahre hoch besteuert. 

Du hast es nicht verstanden.

Zitat

Eine einmalige, hohe Einnahme wird steuerlich so behandelt, als erhielte der Empfänger diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt. Damit wird eine einmalige hohe Steuerbelastung vermieden, denn aufgrund der Steuerprogression wäre der Steuersatz deutlich höher als bei Verteilung auf fünf Jahre. Dazu wird bei der Berechnung der Steuer ein Fünftel der einmaligen Einnahme zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem (normalen) Steuerbetrag ohne einmalige Einnahme wird mit fünf multipliziert und ergibt den Steuerbetrag für die gesamte einmalige Einnahme.

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fünftelregelung)

 

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satgar
vor 12 Minuten von *Teufel*:

Ist die Rate weg, kann man immer noch Vorsorgen. 

Du bist dann 53 Jahre alt. Viel Zeit bleibt da nicht mehr. Und Zeit zzgl. Zinseszins ist ein großer Hebel.

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*Teufel*

"Damit hat derjenige, der im Jahr der Entlassungsentschädigung noch gearbeitet hat, nach Steuern weniger, als wenn er nicht gearbeitet hätte." 

 

Da wird man also richtig bestraft fürs arbeiten ups 

 

Toll

 

 

vor 4 Minuten von satgar:

Du bist dann 53 Jahre alt. Viel Zeit bleibt da nicht mehr. Und Zeit zzgl. Zinseszins ist ein großer Hebel.

 

 

Jup 

 

Das Leben ist kein Ponyhof:) 

 

Bin für mein Alter schon recht gut abgesichert und kann Mietfrei dann wohnen. 

 

18-19 rentenpunkte 

Ca 85k liegen in Betriebsrente Töpfen

20k liegen bei Riester rum

Ein paar tausend in einer privat RV von 2003

 

Und den Rest besorge ich mir mit etf sparen, wo ich frei entscheiden kann was mit den Geld passiert. 

 

Rente ist nicht das wichtigste Thema. 

 

Wir müssen nur den blöden Kredit los werden, der Rest wird dann schon. 

 

 

 

 

 

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*Teufel*

Ich spiele gerade mit Abfindungrechner rum... 

 

Es kann doch einfach nicht sein.... 

 

Wenn ich 1 Jahr zu Hause bleibe(ca 20k Arbeitslosengeld) habe ich mehr Geld als wenn ich 40k Jahreseinkommen habe. 

 

Verstehen muss man das wohl nicht 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 17 Minuten von *Teufel*:

Ich spiele gerade mit Abfindungrechner rum... 

 

Es kann doch einfach nicht sein.... 

 

Wenn ich 1 Jahr zu Hause bleibe(ca 20k Arbeitslosengeld) habe ich mehr Geld als wenn ich 40k Jahreseinkommen habe. 

 

Verstehen muss man das wohl nicht 

Progressionsvorbehalt bei ALG nicht vergessen.

vor 47 Minuten von *Teufel*:

18-19 rentenpunkte 

Ca 85k liegen in Betriebsrente Töpfen

20k liegen bei Riester rum

Ein paar tausend in einer privat RV von 2003

Ist alles nicht viel. Du wiegst dich leider in falscher Sicherheit. Nehme als Rentenfaktor für die Umrechnung von Guthaben in Rente mal 30€ an, was aktuell ganz realistisch ist. Für 10.000€ Guthaben gibts damit 30€ mtl. Rente lebenslang. Da kannst du die Punkte 2-4 mit berechnen.

 

Ein Rentenpunkt der GRV ist derzeit 39,32€ mtl. Rente Wert.

 

Alles zusammen ist übrigens brutto. Steuern und Sozialabgaben sowie Inflation bis dahin nicht vergessen. Dann sprechen wir weiter drüber, ob das „gut versorgt“ ist. Glaube mir, der scheint trügt gewaltig.

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*

Besser wie nichts.

 

Und hier nicht das Thema. 

Und du redest mit jemandem, der sehr sparsam ist. 

Das Geld wird im Alter da sein. 

(die Betriebsrente ist eine Einmalzahlung, wie fast alles von meinen Renten Geschichten) 

= Hand aufhalten bei der Ehefrau, Haus verkaufen, beleihen etc) 

 

Das etwaige Vermögen verbrauchen etc. 

 

 

Ich lebe im Jetzt, 

 

Und jetzt bedeutet, wohl das es keinen großen Weg gibt. 

Weniger Steuern auf die Abfindung zu zahlen... 

Ohne 25-30 Jahre auf Geld zu verzichten. 

 

Dann ist es halt so. 

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satgar
vor 19 Minuten von *Teufel*:

Besser wie nichts.

 

Und hier nicht das Thema. 

Und du redest mit jemandem, der sehr sparsam ist. 

Das Geld wird im Alter da sein. 

(die Betriebsrente ist eine Einmalzahlung, wie fast alles von meinen Renten Geschichten) 

= Hand aufhalten bei der Ehefrau, Haus verkaufen, beleihen etc) 

 

Das etwaige Vermögen verbrauchen etc. 

 

 

Ich lebe im Jetzt, 

 

Und jetzt bedeutet, wohl das es keinen großen Weg gibt. 

Weniger Steuern auf die Abfindung zu zahlen... 

Ohne 25-30 Jahre auf Geld zu verzichten. 

 

Dann ist es halt so. 

Dann hast du ja jetzt einen Plan :-)

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PKW
vor einer Stunde von *Teufel*:

Es kann doch einfach nicht sein.... 

Wenn ich 1 Jahr zu Hause bleibe(ca 20k Arbeitslosengeld) habe ich mehr Geld als wenn ich 40k Jahreseinkommen habe.

Das ist eine bekannte Auswirkung der Fünftelregelung.
Ein Dispojahr wird nicht nur wegen der Vermeidung von Sanktionen, sondern auch aus steuerlichen Gründen durchgeführt.

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*Teufel*
· bearbeitet von *Teufel*
vor 3 Stunden von PKW:

Das ist eine bekannte Auswirkung der Fünftelregelung.
Ein Dispojahr wird nicht nur wegen der Vermeidung von Sanktionen, sondern auch aus steuerlichen Gründen durchgeführt.

Ja das ist natürlich nicht schön... 

 

Aber die Option habe ich nicht... 

Es muss ja finanziell weiter gehen und ich will irgendwo ankommen. 

 

Wenigstens ist mir nun klar, dass die Ganzen bonuse auch unter den Abfindungs Begriff fallen. 

Und nur getrennt Veranlagung Sinne macht 2025.

 

So wird der Staat fast 40k Lohnsteuer von mir und 20-24k von meiner Frau bekommen 2025.

 

Bitter. 

 

Aber anderseits bleibt mir knapp 60k von der Abfindung. 

 

So das wir trotz allem 2025 aus unserer Sparrate. 

2026

Und 2027 aus der Abfindung die Sondertilgung decken können. 

(2027 wäre das die 6 max Sondertilgung zu 5% vom Kredit) 

 

Das ist uns sehr Wichtig.

Und das wir unsern "Lebens Puffer" für Eventualitäten ca 60-75k Vermögen bleibt. 

 

 

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cygnus

Für die optimale Anwendung der Fünftelregelung ist es wichtig, dass im Jahr der Auszahlung einer Abfindung möglichst gar keine weiteren Einkünfte zufließen, auch kein ALG1. Dann bleiben nämlich aufgrund der Fünftelregelung ca. 58000 Euro der Abfindung komplett steuerfrei (fünfmal Grundfreibetrag) und der Rest würde auch nur mit einem recht niedrigen Steuersatz von schätzungsweise deutlich unter 30% besteuert. Der Bezug des ALG1 kann exakt 1 Jahr nach Beginn der Arbeitslosigkeit begonnen werden (aber nicht später! Siehe Erklärungen zum Dispositionsjahr auf der-privatier.com). Während des Dispositionsjahres ist vermutlich eine kostenlose Krankenversicherung über die Ehefrau möglich, falls sie gesetzlich versichert ist ("Familienversicherung").

 

Die richtige Gestaltung entscheidet über einige 10000 Euro netto mehr oder weniger. Darum sollte man sich ein paar Tage Zeit nehmen, um sich alles genau durchzulesen und durchzurechnen, bevor man sich für eine Planung entscheidet.

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Cando
· bearbeitet von Cando
vor 13 Stunden von *Teufel*:

Ich spiele gerade mit Abfindungrechner rum... 

 

Es kann doch einfach nicht sein.... 

 

Wenn ich 1 Jahr zu Hause bleibe(ca 20k Arbeitslosengeld) habe ich mehr Geld als wenn ich 40k Jahreseinkommen habe. 

 

Verstehen muss man das wohl nicht 

Wie kann man in Deinem Alter ernsthaft die Arbeitslosigkeit einem neuen Job vorziehen?
 

Wie schon erwähnt wurde, muss das ALG I in die Progression einbezogen werden. Zudem werden in dem Jahr Arbeitslosigkeit weniger Rentenpunkte erworben. 

Viel wichtiger dürfte aber sein, dass das der Bruch in Deiner Erwerbsbiographie die Aufnahme eines neuen Jobs behindern kann. Wenn Du also durch die Aktion ein paar Steuern sparst, dann hinterher aber erst ein paar Monate später wieder eine neue und ggf. sogar noch schlechter bezahlte Arbeit findest, geht der Schuss gehörig nach hinten los. Nachdem Du Dich in einem anderen Thread nicht optimistisch zu Deinen Jobaussichten in Deiner Region geäußert hast, würde das Auffinden einer neuen Arbeitsstelle für mich an erster Stelle stehen.

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*Teufel*

Danke für die Antworten. 

 

Na jobs gibt es sogar recht viele... 

Aber so bezahlt, das sich das nicht wirklich lohnt. 

Bzw mein Arbeitslosengeld plus 500€ kommt etwa raus. 

Für vollkontinuierlichen arbeiten.

 

Bei weniger sozial /Urlaub etc

 

Nicht schön, aber wenns sonst nichts gibt. 

 

Ja ich werde natürlich eine Neu Arbeit suchen. 

Bis jetzt hab ich nur ein job Angebot gefunden der gut bezahlt wäre, bei 45min ein Weg. 

 

Kucken, ich werde von LHH unterstützt (von AG bezahlt ein Jahr) 

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cygnus
· bearbeitet von cygnus
vor 7 Stunden von Cando:

Zudem werden in dem Jahr Arbeitslosigkeit weniger Rentenpunkte erworben. 

Beim Bezug von ALG1 erhält man zwar nur 60-67% des bisherigen Nettogehalts, aber es entstehen Rentenbeiträge auf Basis von immerhin 80% des bisherigen Bruttogehalts. Die Rentenbeiträge durchs ALG1 wären also genauso hoch wie bei einem neuen Job, der ein 20% niedrigeres Brutto als bisher hätte.

 

Eine vorübergehende einjährige Arbeitspause (ganz ohne ALG1-Bezug), um den massiven steuerlichen Vorteil des Dispositionsjahrs so voll zu entfalten, sehe ich übrigens keineswegs als nachteilig bei späteren Bewerbungen an, beweist es doch finanzielle Effizienz und wäre rational erklärbar, zumal hier sogar noch zusätzlich mit mehr Zeit fürs kleine Kind argumentiert werden könnte. Es muss eben mit spitzem Bleistift durchgerechnet werden, wie der Gesamtjahresnettoertrag der verschiedenen Varianten (inklusive Abfindung und deren späterer Steuererstattung) wäre (Dispojahr ohne ALG-Bezug / statt Dispojahr sofortiger ALG-Bezug / statt Dispojahr neuer Job noch im Abfindungsjahr), bevor man eine Entscheidung trifft.

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Allesverwerter
vor 1 Minute von cygnus:

Eine vorübergehende einjährige Arbeitspause (ganz ohne ALG1-Bezug), um den massiven steuerlichen Vorteil des Dispositionsjahrs so voll zu entfalten, sehe ich übrigens keineswegs als nachteilig bei späteren Bewerbungen an, beweist es doch finanzielle Effizienz und wäre rational erklärbar, zumal hier sogar noch zusätzlich mit mehr Zeit fürs kleine Kind argumentiert werden könnte. Es muss eben mit spitzem Bleistift durchgerechnet werden, wie der Gesamtjahresnettozahlungseingang der verschiedenen Varianten wäre (Dispojahr ohne ALG-Bezug / statt Dispojahr sofortiger ALG-Bezug / statt Dispojahr neuer Job noch im Abfindungsjahr), bevor man eine Entscheidung findet.

Aus der Erfahrung heraus: für Gesprächspartner ist die Konstellation ist zu selten und zu erläuterungsbedürftig.

 

@TE: Lässt die die finanziell bedingte Auszeit ggf. mit einer Weiterbildung verbinden? Oder Vorarbeiten einer (Teil)Selbstständigkeit, wo die Erträge erst in 2026 anfallen? 

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Cando
vor 1 Minute von cygnus:

Beim Bezug von ALG1 erhält man zwar nur 60-67% des bisherigen Nettogehalts, aber es entstehen Rentenbeiträge auf Basis von immerhin 80% des bisherigen Bruttogehalts. Die Rentenbeiträge durchs ALG1 wären also genauso hoch wie bei einem neuen Job, der ein 20% niedrigeres Brutto als bisher hätte.


 

Das ist richtig, aber ich würde nicht von vornherein davon ausgehen, dass man einen Job für 20% weniger Entgelt annimmt. Das entspricht auch nicht dem oben dargestellten, ohnehin schon pessimistischen Szenario des TE.

 

vor 1 Minute von cygnus:

Eine vorübergehende einjährige Arbeitspause (ganz ohne ALG1-Bezug), um den massiven steuerlichen Vorteil des Dispositionsjahrs so voll zu entfalten, sehe ich übrigens keineswegs als nachteilig bei späteren Bewerbungen an, beweist es doch finanzielle Effizienz und wäre rational erklärbar, zumal hier sogar noch zusätzlich mit mehr Zeit fürs kleine Kind argumentiert werden könnte. Es muss eben mit spitzem Bleistift durchgerechnet werden, wie der Gesamtjahresnettozahlungseingang der verschiedenen Varianten wäre (Dispojahr ohne ALG-Bezug / statt Dispojahr sofortiger ALG-Bezug / statt Dispojahr neuer Job noch im Abfindungsjahr), bevor man eine Entscheidung findet.

Das sehe ich grundlegend anders. Einen potentiellen Arbeitgeber interessiert es in aller Regel weniger, wie sehr sich ein Bewerber finanziell optimiert. Im Gegenteil kann das eher auf jemanden hindeuten, der sich nicht mit dem Job identifiziert, sondern lediglich weitere Optimierung sucht.

 

Wichtiger für die meisten Arbeitgeber ist, welche Qualifikationen der Bewerber mitbringt. Zumindest in vielen Berufsbildern verliert jemand, der ein Jahr nicht Arbeiten geht, Fertigkeiten und Wissen. 

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hattifnatt
vor 50 Minuten von Cando:

Das sehe ich grundlegend anders. Einen potentiellen Arbeitgeber interessiert es in aller Regel weniger, wie sehr sich ein Bewerber finanziell optimiert. Im Gegenteil kann das eher auf jemanden hindeuten, der sich nicht mit dem Job identifiziert, sondern lediglich weitere Optimierung sucht.

 

Wichtiger für die meisten Arbeitgeber ist, welche Qualifikationen der Bewerber mitbringt. Zumindest in vielen Berufsbildern verliert jemand, der ein Jahr nicht Arbeiten geht, Fertigkeiten und Wissen. 

100% Zustimmung.

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