morini 31. August · bearbeitet 31. August von morini Mal eine Frage, die mich beschäftigt, zumal da ich im Internet Widersprüchliches gelesen habe: Ist es bei hohen Summen an Kapitalerträgen (Dividenden aus deutschen Aktien und US-Aktien) sinnvoll, ein Depot mit Freistellungsauftrag und deutschen Aktien zu führen, um den Freibetrag von derzeit 1.000 Euro pro Person in voller Höhe ausschöpfen zu können, und ein Depot mit US-Aktien mit Quellensteuer separat zu führen? Wie handhabt ihr das, um die maximal mögliche Steuerersparnis herauszuholen? Hier im WPF habe ich schonmal gelesen, dass ein einziges Depot für deutsche Aktien und US-Aktien gegenüber zwei separaten Depots bei der Inanspruchnahme des Freibetrages keinen steuerlichen Nachteil haben würde, wobei es mir wirklich schwerfällt, das zu verstehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 31. August Nein, bei hohen Erträgen wird eh ausgeschöpft. Nur bei niedrigeren Erträgen würde man die anrechenbare ausländische Quellensteuer verlieren, denn 15% US-Quellensteuer werden auch bei unausgeschöpftem Freistellungsauftrag fällig. W8-BEN, ETF statt Aktien für Teilfreistellung, keine US-Aktien wenn Freibetrag nicht ausgeschöpft Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini 31. August · bearbeitet 31. August von morini vor 31 Minuten von oktavian: Nein, bei hohen Erträgen wird eh ausgeschöpft. Nur bei niedrigeren Erträgen würde man die anrechenbare ausländische Quellensteuer verlieren, denn 15% US-Quellensteuer werden auch bei unausgeschöpftem Freistellungsauftrag fällig. W8-BEN, ETF statt Aktien für Teilfreistellung, keine US-Aktien wenn Freibetrag nicht ausgeschöpft Danke für die Erklärung! Meine Denkweise ist halt immer gewesen, dass man bei 1.000 Euro aus US-Dividenden resultierenden Kapitalerträgen lediglich 100 Euro (25 % - 15 % = 10 %) aufgrund des Freibetrages von 1.000 Euro erstattet bekommt, wobei das auch bei US-Dividendenerträgen in Höhe von 2.000 oder 3.000 Euro (und mehr) nicht anders sein dürfte. Offenbar liege ich mit meiner Denkweise vollkommen daneben..... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 31. August Hallo, ich sag mal so: man sollte - vor/ohne Freistellungsaufträge - darauf achten, dass am Ende mindestens 250 Euro Steuern im Inland zu zahlen wären, damit der Sparer-Pauschbetrag vollständig zur Anwendung kommt. Ausländische Quellensteuern werden nur auf Abgeltungsteuern angerechnet, und wenn man da nicht genügend hat ... Bezüglich der Konten kann es daher sinnvoll sein, Verluste zu separieren, und diese bei einer (Verlust)Bank stehen zu lassen (=keine Verlustbescheinigung beantragen) - bringt aber nur etwas wenn man irgendwann auch mal Gewinne haben wird. Rein nach Währungen aufteilen bringt imho hingegen keinen Vorteil. Und noch ein Grundsatz, man sollte sich in eine der beiden Gruppen einordnen und entsprechend agieren: 1. man wird voraussichtlich immer über dem Sparer-Pauschbetrag liegen (z.B. durchschnittlich 3.000 Euro Kapitalerträge - in einem Crashjahr aber vielleicht auch mal 0 Euro). Für solche schlechten Jahre sollte man dann Reserven haben die man heben kann um den Pauschbetrag nicht zu verschenken. 2. man wird voraussichtlich immer unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen (z.B. durchschnittlich 600 Euro Kapitalerträge - wenn eine Anleihe ausläuft aber vielleicht auch mal 1.500 Euro). Für die guten Jahre sollte man dann Verluste haben (etwa die Verlustbank von oben), damit man trotzdem keine Steuern zahlen muss. Und wichtig (gilt für alle meine Szenarien): Aktienverluste sind nicht mit sonstigen Gewinnen verrechenbar; auch nicht mit Dividenden. Hinweis: Alle Zahlen für Alleinstehende, für Ehepaare bitte verdoppeln. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 31. August vor 19 Minuten von morini: bei 1.000 Euro aus US-Dividenden resultierenden Kapitalerträgen lediglich 100 Euro (25 % - 15 % = 10 %) aufgrund des Freibetrages von 1.000 Euro erstattet bekommt man bekommt nichts erstattet, sondern zahlt sofort weniger mit Freistellungsauftrag. Mit Günstigerprüfung via Steuererklärung kann man sich was erstatten lassen. Soweit sieht das auch halbwegs korrekt aus, aber es kommen Soli und Kirchensteuer hinzu. Bei 1.000 Divi bleiben noch 15%*1.000 = 150 anrechenbare ausländische QSt. übrig. Also bräuchtest du weitere 1.500 US-Dividenden. Mit 2.500 US Dividenden ergibt sich ohne Soli und Kirchensteuer: + 25% Abgeltungssteuer: 625 -15% anrechenbare US-QSt.: 375 - 25%*1.000 Freibetrag nach Steuern: 250 ---------------------------------- Steuern: 0,00 Die deutsche Steuer kommt immer auf den Bruttobetrag vor Abzug der ausländischen Steuern. Daher ist es sehr blöd, wenn die ausländische Steuer weder angerechnet noch erstattet wird. Für die USA werden die 15% allerdings voll angerechnet und man hat keine Probleme. Statt 2.500 US Dividenden könnte man auch z.B. 1.000 US-Dividenden mit 600 deutschen. Dividenden nehmen: + 25% Abgeltungssteuer: 400 -15% anrechenbare US-QSt.: 150 - 25%*1.000 Freibetrag nach Steuern: 250 -------------------------------------------------- Steuern: 0,00 Soli und etwaige Kirchensteuer sollten sich ergänzen lassen. vor 6 Minuten von reckoner: 1. man wird voraussichtlich immer über dem Sparer-Pauschbetrag liegen (z.B. durchschnittlich 3.000 Euro Kapitalerträge - in einem Crashjahr aber vielleicht auch mal 0 Euro). Für solche schlechten Jahre sollte man dann Reserven haben die man heben kann um den Pauschbetrag nicht zu verschenken. Kursverluste von Aktien und Dividenden werden nicht verrechnet. Es reicht einfach 1.000€ Dividende zu bekommen. Ich hatte z.B. Jahre mit realisierten Kursverlusten und dennoch Freibeträge ausgenutzt. Gewinner laufen lassen. Bei ETFs geht das nicht so leicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
morini 31. August · bearbeitet 31. August von morini Eure ausführlichen Kommentare helfen mir wirklich sehr weiter, danke dafür! Da ich beim Broker, bei dem ich den Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro in Anspruch nehme (Trade Republic), neben den Dividendenerträgen auch noch Zinseinkünfte habe, komme ich bei diesem Broker auf deutlich über 250 Euro inländische Steuern, und genau das ist es dann ja offenbar, was wirklich relevant ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 31. August vor 1 Stunde von morini: Da ich beim Broker, bei dem ich den Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro in Anspruch nehme (Trade Republic), neben den Dividendenerträgen auch noch Zinseinkünfte habe, komme ich bei diesem Broker auf deutlich über 250 Euro inländische Steuern, und genau das ist es dann ja offenbar, was wirklich relevant ist. genau. US-Aktien in einem anderen Depot wären nur problematisch wenn die Abgeltungssteuer unter 15% gesenkt werden würde, weil dann noch anrechenbare Quellensteuer übrig bleiben würde. Bei 25% deutscher Steuer kann die niedrigere 15% US-QSt einfach verrechnet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 31. August Hallo, Zitat ... weil dann noch anrechenbare Quellensteuer übrig bleiben würde. Und was soll daran problematisch sein? Die Quellensteuern würden von der Bank bescheinigt, und man könnte sie via Einkommensteuererklärung mit anderen Banken verrechnen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 31. August vor 26 Minuten von reckoner: Hallo, Und was soll daran problematisch sein? Die Quellensteuern würden von der Bank bescheinigt, und man könnte sie via Einkommensteuererklärung mit anderen Banken verrechnen. Stefan Wer will denn deshalb eine Steuererklärung machen und ein Jahr auf das Geld warten? Ein zweites Depot ist auf jeden Fall sinnvoll und kostet ja nichts. Allein schon um FIFO bei Bedarf zu vermeiden. Um die Quellensteuer angerechnet zu bekommen müssen ja erstmal Steuern fällig werden. Der Freibetrag von 1000 Euro bei der gleichen Bank ist da erstmal schädlich. Dann braucht man mindestens 2500 Euro Erträge mit Quellensteuer-Abzug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 1. September vor 19 Stunden von reckoner: Und was soll daran problematisch sein? Die Quellensteuern würden von der Bank bescheinigt, und man könnte sie via Einkommensteuererklärung mit anderen Banken verrechnen. Aufwand (Zeit, Kosten für Drucken/Porto, evtl Steuerberater) weniger cash / buying power sofort = Opportunitätskosten bei Negativzinsen war Überzahlen von Steuern vielleicht mal ok für manche Anleger, aber inzwischen macht es keinen Sinn. Besser man teilt den Freistellungsauftrag gleich so auf, dass er ausgenutzt wird und bei den Steuern möglichst verrechnet wird ohne, dass man eine Verlustbescheinigung oder sonstiges braucht. @SlowHand7sagt ein Jahr warten. Bis die Steuerbescheinigung der Bank da ist, man einreichen konnte und das FA den Bescheid erlässt mit anschließender Erstattung ist es vermutlich schon Juli in t+1. Mit Steuerberater vermutlich noch um einiges später. Falls die QSt im Januar anfielen noch schlechter; mit QSt aus Dezember wäre das Warten kürzer. Beispiel Opportunitätskosten Wenn z.B. Depot a) 100.000 realisierten Gewinn hat und ich 80.000 Verlust realisieren möchte mit Wertpapieren in Depot b), würde ich die wohl nach a) übertragen, wenn es früh im Jahr ist. 20.000*3,7% p.a. Tagesgeld = mindestens 740 gespart gegenüber Weg via Verlustbescheinigung, wobei die Opportunitätskosten für Aktien höher liegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag