Zum Inhalt springen
schebitz

Vermögensverwaltende GmbH: Küche vermieten

Empfohlene Beiträge

bobby13

Die Gewerblichkeit ist hier aber vollkommen egal, weil die GmbH sowieso gewerbliche Einkünfte erzielt ;) 

Es ist nur die Gewerbesteuer Kürzung zu beurteilen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
schebitz
· bearbeitet von schebitz
vor 19 Stunden von bobby13:

Die Gewerblichkeit ist hier aber vollkommen egal, weil die GmbH sowieso gewerbliche Einkünfte erzielt ;) 

Es ist nur die Gewerbesteuer Kürzung zu beurteilen.

Genau.

Daher müsste meine Aussage aus meinem Beitrag Nr. 24 doch richtig sein, oder?

 

Vielleicht kann mein NameIstHase noch etwas dazu sagen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Es ist nur die Gewerbesteuer Kürzung zu beurteilen.

Aber die gibt es doch nur für die Vermietung von Immobilien (das Betreiben eines Parkplatzes ist imho aber keine Vermietung in diesem Sinne).

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
schebitz
vor 3 Stunden von reckoner:

Aber die gibt es doch nur für die Vermietung von Immobilien (das Betreiben eines Parkplatzes ist imho aber keine Vermietung in diesem Sinne).

Ich hatte von Vermietung von Parkplätzen und Garagen geschrieben. Das ist ja auch eine Vermietung von Immobilien.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich hatte von Vermietung von Parkplätzen und Garagen geschrieben. Das ist ja auch eine Vermietung von Immobilien.

Imho eben nicht (im steuerrechtlichen Sinne).

Genauso wie bei einem Kinosessel ...

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...