bobby13 6. September Die Gewerblichkeit ist hier aber vollkommen egal, weil die GmbH sowieso gewerbliche Einkünfte erzielt Es ist nur die Gewerbesteuer Kürzung zu beurteilen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schebitz 7. September · bearbeitet 7. September von schebitz vor 19 Stunden von bobby13: Die Gewerblichkeit ist hier aber vollkommen egal, weil die GmbH sowieso gewerbliche Einkünfte erzielt Es ist nur die Gewerbesteuer Kürzung zu beurteilen. Genau. Daher müsste meine Aussage aus meinem Beitrag Nr. 24 doch richtig sein, oder? Vielleicht kann mein NameIstHase noch etwas dazu sagen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 7. September Hallo, Zitat Es ist nur die Gewerbesteuer Kürzung zu beurteilen. Aber die gibt es doch nur für die Vermietung von Immobilien (das Betreiben eines Parkplatzes ist imho aber keine Vermietung in diesem Sinne). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schebitz 7. September vor 3 Stunden von reckoner: Aber die gibt es doch nur für die Vermietung von Immobilien (das Betreiben eines Parkplatzes ist imho aber keine Vermietung in diesem Sinne). Ich hatte von Vermietung von Parkplätzen und Garagen geschrieben. Das ist ja auch eine Vermietung von Immobilien. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 8. September Hallo, Zitat Ich hatte von Vermietung von Parkplätzen und Garagen geschrieben. Das ist ja auch eine Vermietung von Immobilien. Imho eben nicht (im steuerrechtlichen Sinne). Genauso wie bei einem Kinosessel ... Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag