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Dr.Akula

Elterngeld - zu versteuerndes Einkommen senken - wie?

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stagflation
  Am 26.8.2024 um 09:11 von Dr.Akula:

Wir erwarten nächstes Jahr Nachwuchs, werden aber „leider“ dieses Jahr mit unserem zu versteuernden Einkommen etwa 50.000 Euro über der Grenze von 175.000 Euro liegen und daher kein Elterngeld bekommen. 
 

Gibt es eine sinnvolle Möglichkeit, wie wir doch noch unter die grenze rutschen könnten?

 

Steuern sparen und Zulagen kassieren sind der Deutschen liebste Hobbies! Koste es, was es wolle!

 

Deshalb muss jetzt das zu versteuernde Einkommen um 50.000 € gesenkt werden, damit man Elterngeld bekommt.

 

Sei es durch weniger arbeiten, Geld in Versicherungsverträgen versenken, medizinische Ausgaben erhöhen, Geld verschenken oder gar Geld verbrennen. Hauptsache, man bekommt das Elterngeld. Denn es ist ja kostenlos! Auch wenn man hinterher netto weniger hat, als ohne den ganzen Zirkus...

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Cauchykriterium
  Am 26.8.2024 um 11:41 von slowandsteady:

Geburtstermin steht da nicht :) Mit 31.3.2025 als errechnetem Geburtstermin wäre man heute in SSW 9+0. Erst so ab SSW 5 kann man überhaupt wissen, dass man schwanger ist, der Geburtstermin wird daher vermutlich nicht nach Ende April 2024 sein. Zudem ist ein Kind auch 3 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin keine Frühgeburt, sondern termingerecht geboren. Es kann also durchaus sein, dass dieser Stichtag relevant wird und ich wollte ihn darauf hinweisen, dass er ggf. falsch gerechnet hat.

Welcher Spezies gehört Dr.Akula denn an? Und wie wird bei künstlicher Befruchtung gerechnet? Da weiss man ja, dass man für den kurzzeitigen Moment schwanger ist, selbst wenn das Risiko drastisch erhöht ist, dass die Einnistung nicht von Dauer ist? Fragen über Fragen ...

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Thomas_384
· bearbeitet von Thomas_384

Will wirklich jemand 50.000 Euro in ein Versicherungsprodukt mit vermutlich "irrsinnig schlechter Rendite" stecken um dafür dann Elterngeld zu bekommen? Opportunitätskosten erscheinen mir baugefühlsmäßig zumindest nicht ganz zu vernachlässigen.

 

Kenne auch einige die jetzt solche "Klimmzüge" machen wollen..... Double Income in the 6 digits, reiche Städter i.d.R. ;-) - oft die Parteien gewählt die die neuen Grenzwerte beschlossen haben.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
  Am 26.8.2024 um 12:21 von s1lv3r:

Spenden reicht als alleinige Stellschraube auch nicht, da maximal 20% des Einkommens möglich ...

 

Doch, es sollte wohl reichen. Das zvE ohne besondere Maßnahmen liegt bei 225000 Euro. Man muss noch die Sonderausgaben draufschlagen, um (näherungsweise) zum Gesamtbetrag der Einkünfte zu kommen, und das werden wohl mindestens ca. 33000 Euro für gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerk sein und mindestens 8000 Euro an Kranken- und Pflegeversicherung (bei sehr billiger PKV oder mit hohem Selbstbehalt). Also ein Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens 266000 Euro. Davon 20% ist mehr als 50000 Euro.

 

Daneben gibt es noch, wie ich oben erwähnt hatte, die bis zu 2 Millionen Euro (bei Verheirateten) für Zustiftungen, die man in einem einzigen Jahr geltend machen kann, wenn man will (dann allerdings neun Jahre lang nicht mehr).

 

  Am 26.8.2024 um 13:17 von Thomas_384:

Will wirklich jemand 50.000 Euro in ein Versicherungsprodukt mit vermutlich "irrsinnig schlechter Rendite" stecken um dafür dann Elterngeld zu bekommen?

 

Es gibt auch günstige Rürup-Mäntel, in die man z.B. einen MSCI World packen kann. Aber, wie schon mehrfach erwähnt wurde, der verbleibende Topf für Altersvorsorge wird nicht reichen.

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murks86

Du kannst dir ggf. auch mal das Thema Investionsabzugsbeträge (IAB) und Photovoltaik Direktinvestments anschauen. 

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/solaranlagenphotovoltaikanlagen-94-investitionsabzugsbetrag-nach-7g-estg_idesk_PI20354_HI15635553.html

 

Ich will hier ganz bewusst keine Anbieter verlinken, da das teilweise schon ein ziemlicher wilder Westen ist, bei dem Verträge auch durch Anwälte gegengeprüft werden sollten etc.. Eine gewisse unternehmerische Affinität sollte schon da sein, um in ein solches Modell einzusteigen. Da lohnt sich generell ggf. auch der Austausch mit einem Steuerberater, der auf dieses Gebiet spezialisiert ist.

 

Hier kannst Du aber definitiv signifikant das zvE senken.

 

 

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moonwalker
  Am 26.8.2024 um 09:47 von slowandsteady:

PS: Elterngeld ist aus Arbeitgebersicht nichts anderes als "unbezahlter Urlaub".

Elternzeit und Elterngeld verwechselt?

Mit Elterngeld hat der Arbeitgeber nichts zu tun. 

  Am 26.8.2024 um 10:41 von slowandsteady:

Ob man jetzt wegen 12*1800 Euro Elterngeldanspruch (abzgl. Mutterschaftsgeld, abzgl. weitere Einkünfte aus Lohnfortzahlung Arbeitgeber, abzgl Miet-/Gewerbeeinnahmen etc) Mutter auf Biegen und Brechen eine wenig rentable Immobilie kaufen sollte, ist glaube ich einfach beantwortet.

+ die werden auch noch als Einkünfte versteuert wenn ich das richtig in Erinnerung habe

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Mkoll

Nicht die feine Art aber Frau könnte "alleinerziehend" machen wenn ihr noch nicht verheiratet seit. Dann zählt nur ihr Gehalt für die Bemessungsgrenze. 

Braucht natürlich dann andere Adresse usw.

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