Dr.Akula 26. August Wir erwarten nächstes Jahr Nachwuchs, werden aber „leider“ dieses Jahr mit unserem zu versteuernden Einkommen etwa 50.000 Euro über der Grenze von 175.000 Euro liegen und daher kein Elterngeld bekommen. Gibt es eine sinnvolle Möglichkeit, wie wir doch noch unter die grenze rutschen könnten? Ich dachte bisher immer an Riester, habe aber nun realisiert, dass die Anrechenbarkeit davon ja stark begrenzt ist. Unbezahlter Urlaub oder Teilzeit ist leider von Arbeitgeberseite aus für keinen von uns derzeit möglich. Ließe sich mit einem Immobilienkauf etwas machen? Ich habe leider vom Thema bisher wenig Ahnung und bin mir auch nicht so sicher, ob es sich wegen den 22k Elterngeld lohnt, da einzusteigen. Aber ich fände es halt auch ärgerlich, das Elterngeld einfach nicht zu bekommen. Der hohe verdienst ist uns ja nicht zugeflogen, sondern kommt von sehr langer Ausbildung und Arbeitszeiten weit jenseits der 40h Woche. würde mich über tipps freuen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
The Statistician 26. August vor 6 Minuten von Dr.Akula: Arbeitszeiten weit jenseits der 40h Woche. Wie wäre es hier zu reduzieren? Teilzeit oder für 2-3 Monate unbezahlter Urlaub, sofern noch möglich und es überhaupt ausreichend ist. Ansonsten wird es schwer. Auf Krampf würde ich keine 50k an Sonderausgaben erzeugen, da kann man das Geld direkt für die Elternzeit zur Seite legen. Erinnert mich andernfalls stark an Personen, die sich irgendetwas kaufen was sie eigentlich nicht brauchen, um das dann bei der Steuer anrechnen lassen zu können. Bei dem Einkommen doch ohnehin kein Problem. Mit ~250k Haushaltseinkommen sollte man das doch problemlos kompensieren können, selbst wenn das euer erstes Jahr mit dem Gehalt ist. Klar, immer schön, wenn man noch Geld bekäme, aber wenn man sich darauf einstellt, legt man eben explizit etwas für die Elternzeit zurück. Bei meiner Frau und mir wird es in den kommenden Jahren eine ähnliche Situation geben, aber ich habe das bereits gedanklich abgeschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 26. August Rüruprentenversicherung könnte eine Lösung sein. Fondspolice, Nettotarif. Absetzbar in der ersten Schicht der Altersvorsorge, neben der gesetzlichen Rente. Für Verheiratete maximal 55.132 EUR in 2024 absetzbar (inkl. GRV Beiträgen wohlgemerkt!) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 26. August · bearbeitet 26. August von s1lv3r vor 25 Minuten von Dr.Akula: Ich dachte bisher immer an Riester, habe aber nun realisiert, dass die Anrechenbarkeit davon ja stark begrenzt ist. Wie ist denn eure sonstige Situation bei den Altersvorsorgeaufwendungen? Das sind ja zusammen rund 50.000€, die absetzbar sind. Wird aber je nach Situation natürlich wahrscheinlich schon einiges durch andere Zahlungen (zahlt ihr beide in die GRV ein?) geblockt sein. Außergewöhnliche Belastungen (teure Zahnbehandlung, Augen lasern, etc.) ginge natürlich in gewissen Rahmen auch noch (unter der Prämisse, dass man sowas eh irgendwann mal machen lassen wollte, wäre da zumindest jetzt ein guter Zeitpunkt). Bei dem Gehalt und der Summe die ihr drüber liegt, aber wahrscheinlich alles nicht so einfach, wenn ihr nicht gleichzeitig euer Einkommen drücken könnt/wollt ... *Edit* Ich wollte mit meinem ersten Satz, auf das gleiche hinaus wie satgar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MichaelMueller 26. August · bearbeitet 26. August von MichaelMueller Spontan würden mir eventuell Krankenkassenbeiträge Vorauszahlung oder Spenden einfallen. Immobilienkauf könnte ja nur im Zusammenhang mit Vermietung klappen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 26. August · bearbeitet 26. August von slowandsteady ggf. Frühgeburt herbeiführen ist eine weitere Möglichkeit Zitat Die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wird diese Grenze überschritten, können Eltern kein Elterngeld bekommen. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Ich würde aber eher Teilzeit beantragen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk 26. August Man kann beides machen: Basisrente/GRV €27.566 pro Person + Riester Altersvorsorgevertrag €2.100 pro Person. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 26. August · bearbeitet 26. August von slowandsteady vor 36 Minuten von Dr.Akula: Unbezahlter Urlaub oder Teilzeit ist leider von Arbeitgeberseite aus für keinen von uns derzeit möglich. PS: Elterngeld ist aus Arbeitgebersicht nichts anderes als "unbezahlter Urlaub". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium 26. August vor 2 Minuten von slowandsteady: PS: Elterngeld ist aus Arbeitgebersicht nichts anderes als "unbezahlter Urlaub". Du hast doch gar keine Ahnung. Elterngeld hat mit dem Arbeitgeber nur insofern zu tun, als dass dafür Elternzeit genommen werden muss. Und in der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis - was arbeitsrechtlich etwas völlig anderes ist als Urlaub ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter 26. August Habt Ihr vor 42 Minuten von Dr.Akula: ... sondern kommt von sehr langer Ausbildung und Arbeitszeiten weit jenseits der 40h Woche." würde mich über tipps freuen! Habt Ihre Eure "Nachzahlung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres für nicht anrechenbare schulische Ausbildungszeiten" schon gemacht? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Traeger/BadenWuerttemberg/Flyer/Flyer_207.pdf?__blob=publicationFile&v=4#:~:text=Bis wann ist eine Zahlung,der Versicherungspflicht befreit waren%2C gelten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 26. August vor 39 Minuten von Dr.Akula: Gibt es eine sinnvolle Möglichkeit, wie wir doch noch unter die grenze rutschen könnten? Es kommt natürlich auf eure Definition von Sinn an. Wenn ihr es sinnvoll findet, eine steuerbegünstigte Institution zu fördern – oder mehrere –, könnt ihr kräftig spenden und das von der Steuer absetzen. Das geht bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte. Bei dem hohen zvE sollten das wohl mehr als die „benötigten“ 50000 Euro sein. Es gibt auch noch die Möglichkeit von Zustiftungen (Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung), dafür gilt eine Höchstgrenze für Eheleute von 2 Millionen Euro, die man auch in einem einzigen Jahr geltend machen kann. Beispiele für große Stiftungen, die Zustiftungen annehmen und mit höheren Beträgen auch etwas anfangen können, wären die Deutsche Stiftung Denkmalschutz oder die NABU-Stiftung im Bereich Naturschutz. vor 11 Minuten von Allesverwerter: Habt Ihre Eure "Nachzahlung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres für nicht anrechenbare schulische Ausbildungszeiten" schon gemacht? Aber beachten, dass hier ein relativ enger Höchstbetrag besteht, wie @satgar und @s1lv3r schon erwähnt hatten. Der Betrag gilt gemeinsam für aktuelle Zahlungen und Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, für Beiträge zu Rürup und (hier vermutlich am relevantesten) für Beiträge an Versorgungswerke. Da wird also nur ein kleiner Teil frei sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Allesverwerter 26. August vor 4 Minuten von chirlu: Aber beachten, dass hier ein relativ enger Höchstbetrag besteht, wie @satgar und @s1lv3r schon erwähnt hatten. Der Betrag gilt gemeinsam für aktuelle Zahlungen und Nachzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, für Beiträge zu Rürup und (hier vermutlich am relevantesten) für Beiträge an Versorgungswerke. Da wird also nur ein kleiner Teil frei sein. Klar, aber das soll der TE prüfen. Die Schulzeiten-Regelung ist nicht unbedingt allgemein bekannt, daher hier der Hinweis und es ist halt was ohne Extra-Vertrag etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 26. August · bearbeitet 26. August von Rubberduck vor 2 Stunden von Dr.Akula: Ließe sich mit einem Immobilienkauf etwas machen? Nur im Zusammenhang mit einer Vermietung. Und das würde ich mir für dieses Jahr nicht mehr antun. Zeit ist dafür einfach reichlich knapp. Damit was zusammen kommt, müsste ja sowas Modernisierung/Sanierung noch dieses Jahr gewuppt werden. (Inklusive Rechnungsstellung.) Bei einer Ü40-Stundenwoche ist die Organisation kein Vergnügen. Mehr Geld als nötig soll vermutlich auch nicht versenkt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 26. August · bearbeitet 26. August von slowandsteady vor 52 Minuten von Cauchykriterium: vor 56 Minuten von slowandsteady: PS: Elterngeld ist aus Arbeitgebersicht nichts anderes als "unbezahlter Urlaub". Du hast doch gar keine Ahnung. Ich habe es so dahin geschrieben und mir ist vollkommen klar, dass formaljuristisch ein großer Unterschied besteht. Mein ganzer Beitrag war etwas sarkastisch, siehe den Kommentar zur Frühgeburt. Was ich damit sagen wollte: Auf der einen Seite schreibt @Dr.Akula vor 1 Stunde von Dr.Akula: Unbezahlter Urlaub oder Teilzeit ist leider von Arbeitgeberseite aus für keinen von uns derzeit möglich. gleichzeitig will er dann aber monatelang Elterngeld beantragen. Der Arbeitgeber muss so oder so Ersatz suchen, ob das nun schon vor oder nach der Geburt ist, ist dem Arbeitgeber doch egal. Wenn der Arbeitgeber den Ausfall durch zB 2 Monate unbezahlten Urlaub jetzt schon nicht gern sieht, dann ist die Schwangerschaft + Elternzeit auch nicht gern gesehen. Auch jede Woche von beiden vor 1 Stunde von Dr.Akula: Arbeitszeiten weit jenseits der 40h Woche wird wohl nicht mehr so gehen mit Kind, selbst wenn es mit 6 Wochen für 8h in die Krippe gebracht wird. Ich wollte ihn nur darauf hinweisen, dass sich einiges so oder so ändern wird, das Gespräch mit den Arbeitgebern muss man also so oder so suchen. vor 9 Minuten von Rubberduck: Nur im Zusammenhang mit einer Vermietung Mit einer Vermietung durch die (steuerlich und vermutlich dann auch real) Verlust gemacht wird. Ob man jetzt wegen 12*1800 Euro Elterngeldanspruch (abzgl. Mutterschaftsgeld, abzgl. weitere Einkünfte aus Lohnfortzahlung Arbeitgeber, abzgl Miet-/Gewerbeeinnahmen etc) Mutter auf Biegen und Brechen eine wenig rentable Immobilie kaufen sollte, ist glaube ich einfach beantwortet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 26. August · bearbeitet 26. August von Rubberduck vor 59 Minuten von slowandsteady: Mit einer Vermietung durch die (steuerlich und vermutlich dann auch real) Verlust gemacht wird. Ob man jetzt wegen 12*1800 Euro auf Biegen und Brechen eine wenig rentable Immobilie kaufen sollte, ist glaube ich einfach beantwortet. Verlust machen an sich ist kein Problem. Kleine Kernsanierung, Wärmepumpe, neues Dach Bis Weihnachten ist aber sportlich.... Bis Weihnachten nächstes Jahr vermutlich auch. Nur falls dass zweite Kind schon in Planung ist. Schuldzinsen dürften lange nicht reichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 26. August · bearbeitet 26. August von slowandsteady vor 5 Minuten von Rubberduck: Verlust machen an sich ist kein Problem. Kleine Kernsanierung, Wärmepumpe, neues Dach Geht nur, wenn er bereits eine Immobilie besitzt. Und es müsste eine Sanierung so oder so geplant sein, sonst wäre es Quatsch wegen 12*1800 Euro diese zB ein Jahrzehnt vorzuziehen. Bei Neukauf einer Immobilie sind es (wenn die 15% in 3 Jahren überschritten werden) Herstellungskosten und die Kosten für die Sanierung können nur ganz normal zu 2% (mit Restnutzungsdauer-Gutachten ggf. etwas mehr) über AfA abgeschrieben werden, d.h. es dürfte kein Verlust für 2023 von 50.000 Euro oder mehr entstehen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck 26. August · bearbeitet 26. August von Rubberduck vor 55 Minuten von slowandsteady: Geht nur, wenn er bereits eine (zu sanierende) Immobilie besitzt. Bei einer neuen sind es (wenn die 15% in 3 Jahren überschritten werden) Herstellungskosten und können nur ganz normal über AfA abgeschrieben werden, d.h. es dürfte kein Verlust i.H.v. 50.000 Euro oder mehr entstehen. Da die ganze Idee (Bezug: Immobilienkauf) so völliger Blödsinn ist, habe ich mich mit derartigen Feinheiten erst gar nicht befasst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium 26. August vor 1 Stunde von Dr.Akula: Wir erwarten nächstes Jahr Nachwuchs, werden aber „leider“ dieses Jahr mit unserem zu versteuernden Einkommen etwa 50.000 Euro über der Grenze von 175.000 Euro liegen und daher kein Elterngeld bekommen. Dann rechnen wir doch einfach mal gemeinsam: Ihr habt 50.000 € zu viel zu versteuerndes Einkommen Dieses Einkommen bringt Euch überschlagsweise 50.000 € x (1-0,42) = 50.000 € x 0,58 = 29.000 € verfügbares Geld nach Steuern, ggf. etwas weniger wegen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer Elterngeld würde Euch 12 x 1.800 € = 21.600 € bringen Warum diskutieren wir eigentlich? Das sieht doch ein Blinder mit dem Krückstock, dass es sinnlos ist, 50.000 € für irgendwas rauszuhauen, was das zvE im maßgeblichen Vorjahr so weit senkt, dass man zwar Elterngeld bekommt, letztlich aber weniger Geld als "ohne Eingriff" hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 26. August · bearbeitet 26. August von slowandsteady vor 19 Minuten von Cauchykriterium: Ihr habt 50.000 € zu viel zu versteuerndes Einkommen Es sind nur 25.000€, wenn das Kind bis 31.3.2025 geboren würde, siehe mein Kommentar oben. Also würde es sich nach deiner Rechnung theoretisch "lohnen". vor 19 Minuten von Cauchykriterium: Elterngeld würde Euch 12 x 1.800 € = 21.600 € bringen Es sind sogar 14x1800 Euro, wenn beide Elterngeld beantragen. Allerdings sind 7000 + 1800 Elterngeld immer noch viel weniger als die 14000 netto, die jetzt verdient werden, d.h die mit Abstand finanziell beste Option ist: Vater arbeitet durch, Mutter arbeitet bis zum Tag der Geburt (möglich laut Mutterschutzgesetz) und startet mit 8 Wochen nach Ablauf des nicht-optionalen Mutterschutzes (§3 MuSchG) wieder in Vollzeit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cauchykriterium 26. August vor 1 Minute von slowandsteady: Es sind sogar 14x1800 Euro, wenn beide Elterngeld beantragen. Ja, aber nur wenn nicht doppelte Monate vorkommen. Aber wenn ich mir durchlese, was @Dr.Akulaüber seine Arbeit schreibt, will der sowieso so schnell wie möglich zurück wieder an den Schreibtisch, um seinen auf Grund seiner grandiosen, aber langwierigen Ausbildung hart erarbeiteten Status nicht zu verlieren ... vor 6 Minuten von slowandsteady: Es sind nur 25.000€, wenn das Kind bis 31.3.2025 geboren würde, siehe mein Kommentar oben. Also würde es sich nach deiner Rechnung theoretisch "lohnen". @Dr.Akulaschreibt, dass 50.000 € zu viel seien. Mehr kann man aus seinen Ausführungen dazu nicht ablesen. Spekulation überlassen wir anderen, gell @slowandsteady? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 26. August · bearbeitet 26. August von slowandsteady vor 2 Stunden von s1lv3r: Außergewöhnliche Belastungen (teure Zahnbehandlung, Augen lasern, etc.) ginge natürlich in gewissen Rahmen auch noch (unter der Prämisse, dass man sowas eh irgendwann mal machen lassen wollte, wäre da zumindest jetzt ein guter Zeitpunkt). Die Grenze für "zumutbar" liegt bei Kinderlosen bei bei 6% (oder 7% wenn unverheiratet). Bei 225.000 Euro zu versteuernden Einkommen und 6% müsste man schon min. 13500 an außergewöhnlichen Ausgaben zusammenbekommen . Laser-OP sind aber nur 2500€ für beide Augen, intra-okulare Linsen-OP so ca. 6000 Euro. Selbst wenn beide ihre Augen machen lassen, wird man nicht wirklich nennenswert über die Grenze des Zumutbaren hinauskommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 26. August · bearbeitet 26. August von chirlu vor 35 Minuten von Cauchykriterium: Warum diskutieren wir eigentlich? Das sieht doch ein Blinder mit dem Krückstock, dass es sinnlos ist, 50.000 € für irgendwas rauszuhauen, was das zvE im maßgeblichen Vorjahr so weit senkt, dass man zwar Elterngeld bekommt, letztlich aber weniger Geld als "ohne Eingriff" hat. Wenn das „Irgendwas“ einen zusätzlichen Nutzen hat (für das zukünftige Selbst durch bessere Altersvorsorge – falls noch eine tatsächlich nützliche Verbesserung möglich ist – oder für einen guten Zweck, den man unterstützt), kann das schon sinnvoll sein, auch wenn das verfügbare Einkommen sinkt. vor 3 Minuten von slowandsteady: Laser-OP sind aber nur 2500€ für beide Augen, intra-okulare Linsen-OP so ca. 6000 Euro. Selbst wenn das beide ihre Augen machen lassen Für Schwangere nicht empfohlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 26. August · bearbeitet 26. August von satgar vor 23 Minuten von chirlu: Wenn das „Irgendwas“ einen zusätzlichen Nutzen hat (für das zukünftige Selbst durch bessere Altersvorsorge – falls noch eine tatsächlich nützliche Verbesserung möglich ist – oder für einen guten Zweck, den man unterstützt), kann das schon sinnvoll sein, auch wenn das verfügbare Einkommen sinkt. Sehe ich auch so. Wenn man das in eine Rüruprente packen würde, gibt man Geld ja nicht "umsonst" aus, sondern es hat einen Effekt für die Altersvorsorge. Wenn man 20k Elterngeld bekommt oder nicht, kann ich auch überlegen, xK in eine Rüruprente einzuzahlen, von der ich im nächsten Jahr dann nochmal die Hälfte wieder zurück bekomme. Dumm darüber nachzudenken, finde ich das keineswegs. Die Frage wird gerade im WPF mit der Gehaltsstruktur^^, und der sich absenkenden Grenze zum Einkommen für Elterngeld hier immer wieder stellen, öfter mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady 26. August · bearbeitet 26. August von slowandsteady vor 27 Minuten von Cauchykriterium: @Dr.Akulaschreibt, dass 50.000 € zu viel seien. Mehr kann man aus seinen Ausführungen dazu nicht ablesen. Spekulation überlassen wir anderen, gell @slowandsteady? Er schreibt: vor 2 Stunden von Dr.Akula: Wir erwarten nächstes Jahr Nachwuchs Geburtstermin steht da nicht Mit 31.3.2025 als errechnetem Geburtstermin wäre man heute in SSW 9+0. Erst so ab SSW 5 kann man überhaupt wissen, dass man schwanger ist, der Geburtstermin wird daher vermutlich nicht nach Ende April 2024 sein. Zudem ist ein Kind auch 3 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin keine Frühgeburt, sondern termingerecht geboren. Es kann also durchaus sein, dass dieser Stichtag relevant wird und ich wollte ihn darauf hinweisen, dass er ggf. falsch gerechnet hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 26. August · bearbeitet 26. August von s1lv3r vor einer Stunde von slowandsteady: Die Grenze für "zumutbar" liegt bei Kinderlosen bei bei 6% (oder 7% wenn unverheiratet). Bei 225.000 Euro zu versteuernden Einkommen und 6% müsste man schon min. 13500 an außergewöhnlichen Ausgaben zusammenbekommen. Du hast recht, dass die außergewöhnlichen Belastungen bei der Gehaltshöhe tatsächlich schwer zu erreichen sind. Bei dem hohen Einkommen ist es ja auch eher unwahrscheinlich, dass es da überhaupt offene Baustellen gibt, die man bisher nicht angegangen ist ... Eine Chance auf die 50k€ zu kommen, hat man denke ich in diesem konkreten Fall eh nur, wenn man mehrere Maßnahmen kombiniert; Altersvorsorgeaufwendungen komplett ausreizen (sicherlich die beste Option, ist aber fraglich wie viel hier noch frei ist?), hohe außergewöhnliche Belastungen generieren (müsste bei der Gehaltshöhe schon sehr hoch sein ...), ggf. einen größeren Betrag spenden oder doch irgendwie das erhaltene Einkommen reduzieren (Spenden reicht als alleinige Stellschraube auch nicht, da maximal 20% des Einkommens möglich ...). Eine einzelne Stellschraube wird es bei der Höhe nicht richten. Muss man wissen, ob es dann noch sinnvoll ist ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag