CorMaguire August 26, 2024 · bearbeitet August 26, 2024 von CorMaguire vor 34 Minuten von franko: ... Depotinhaber waren die Erben, und die haben die Transaktion durchgeführt. ....... Aber nur gemeinsam und ob die Transaktion(en) gemeinsam war(en) das weiß die Bank eben nicht, wenn der Zugang des Erblasser benutzt wurde. vor 34 Minuten von franko: .... Doch, der Verkauf wurde von den Berechtigten veranlasst – aber möglicherweise durften sie die Zugangsdaten des Erblassers nicht ohne Weiteres weiter nutzen.... Die Bank weiß zu dem Zeitpunkt nicht wer berechtigt ist, da sie nicht weiß wer erbt. "Möglicherweise" kann man ziemlich sicher streichen, da das afaik die üblichen Verträge zum Online-Banking nicht hergeben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo August 26, 2024 vor 20 Minuten von Sapine: Man vergesse die Kapitalertragssteuer nicht. Auch die wurde zwangsläufig falsch berechnet. Dass sie abgeführt wurde ist klar, dann nach Bekanntwerden des "Missbrauchs" wieder 100.000,-Euro Neubelastung mit einem Jahr rückwirkender Zinsbelastung, alles ohne Schriftverkehr ? Du bist eine erfahrene Userin, hältst du so etwas für möglich ? Und nochmal meine bereits zuvor geschriebene Anmerkung, hätte man das Depot auf 0 gestrippt, dann wäre es doch platt und würde ohne Totenmeldung irgendwann gelöscht. Wenn die Bank nichts erfährt , braucht sie auch nicht zu handeln, irgendwie für Leute, die an Zugangsdaten kommen eine Spielwiese oder sehe ich das falsch ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko August 26, 2024 vor 18 Minuten von CorMaguire: Aber nur gemeinsam und ob die Transaktion(en) gemeinsam war(en) das weiß die Bank eben nicht, wenn der Zugang des Erblasser benutzt wurde. Angeblich weiß das die Bank: vor 5 Stunden von inspector71: Die Bank weiß im übrigen, dass die tatsächlichen Erben die Wertpapiere verkoft haben. vor 18 Minuten von CorMaguire: Die Bank weiß zu dem Zeitpunkt nicht wer berechtigt ist, da sie nicht weiß wer erbt. Die Bank wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal, dass es überhaupt einen Erbfall gibt. vor 18 Minuten von CorMaguire: "Möglicherweise" kann man ziemlich sicher streichen, da das afaik die üblichen Verträge zum Online-Banking nicht hergeben. Wieso müssen die Verträge das "hergeben"? Müsste ein Vertrag nicht andersherum die Weiternutzung durch Erben eher irgendwie verbieten? vor 27 Minuten von Sapine: Man vergesse die Kapitalertragssteuer nicht. Auch die wurde zwangsläufig falsch berechnet. Ob das zwangsläufig so war, weiß ich gar nicht. Aber vielleicht hat die Bank den Wertpapier-Verkauf nur vorübergehend storniert, korrigiert dann die Kontoinhaber-Daten und bucht hinterher den Verkauf erneut mit den berichtigten Daten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 26, 2024 vor 1 Minute von franko: vor 33 Minuten von Sapine: Man vergesse die Kapitalertragssteuer nicht. Auch die wurde zwangsläufig falsch berechnet. Ob das zwangsläufig so war, weiß ich gar nicht. Es muss tatsächlich nicht so sein. Falsch wäre es nur, wenn der Erblasser noch Freibetrag oder einen Verlusttopf hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko August 26, 2024 vor 1 Minute von chirlu: Falsch wäre es nur, wenn der Erblasser noch Freibetrag oder einen Verlusttopf hatte. ...oder Kirchensteuer gezahlt wurde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 26, 2024 Oder die Kapitalerträge bei anderen Betrachtungen eine Rolle spielten (Beispiel Familienversicherung). Es wurde beim Verkauf schlicht beim falschen versteuert. Könnten übrigens auch ausländische Erben dabei sein, dann wird es noch lustiger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Limit August 26, 2024 · bearbeitet August 26, 2024 von Limit vor 52 Minuten von franko: Doch. Die Erben treten mit dem Tod des Erblassers sofort automatisch in dessen Rechte und Pflichten ein. Der Erbschein ist dafür nicht relevant, der ist nur nur eine Legitimationsurkunde. Ohne Vorlage eines Erbscheins oder Testamentseröffnung weiß die Bank nicht wer Erbe ist. Transaktionen, die nach dem Tod des Depotinhabers durchgeführt werden, wird die Bank daher behandeln wie jegliche Transaktionen durch Unbefugte. vor 48 Minuten von CorMaguire: Die Frage warum sich die Bank zur Rückabwicklung veranlasst sah, ist schon berechtigt. Ich bin nicht ganz sicher, ob die Bank durch Vorlage des Erbscheins / Testamentseröffnung von dem Tod erfahren hat oder andersweitig. Falls sie davon erfahren hat und es lag kein solches Dokument vor, dann wäre sie doch ab dem Zeitpunkt für mögliche Verluste haftbar gewesen? Alle Transaktionen nach dem Tod des Depotinhabers sind ja potentiell illegal erfolgt. Sollte sie durch Vorlage des Erbscheins / Testamentseröffnung von dem Tod erfahren haben, sehe ich auch keinen Grund warum die Bank die Transaktion rückabgewickelt hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r August 26, 2024 vor 4 Minuten von franko: Wieso müssen die Verträge das "hergeben"? Müsste ein Vertrag nicht andersherum die Weiternutzung durch Erben eher irgendwie verbieten? Naja, die Banken machen sich das einfach: Unabhängig von irgendwelchen Vollmachten und Besitzverhältnissen des Depots, sagen sie bei der Depoteröffnung "Hier hast du deine persönlichen Zugangsdaten zum Depot. Damit darfst du und auch nur du, dein Depot verwalten.". Wenn du deine Zugangsdaten jetzt einem Dritten weitergibst (deinem Onkel, der dein Depot verwalten soll, deinem Nachbarn, irgendwelchen potentiellen Erben), verstößt du gegen diese Abmachung, die du mit der Bank hast. Die Bank möchte das ganz einfach nicht, weil das Tür und Tor für alle möglichen komplizierten Situationen öffnet (dein Nachbar verkauft während du im Urlaub bist einzelne Wertpapiere, weil er denkt es wäre in deinem Sinne und du willst später von der Bank, dass das rückabgewickelt wird, die Erben nehmen sich einfach was vorab von ihrem Erbe, etc.) ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire August 26, 2024 vor 13 Minuten von Limit: ...Ich bin nicht ganz sicher, ob die Bank durch Vorlage des Erbscheins / Testamentseröffnung von dem Tod erfahren hat oder andersweitig. Falls sie davon erfahren hat und es lag kein solches Dokument vor, dann wäre sie doch ab dem Zeitpunkt für mögliche Verluste haftbar gewesen? Alle Transaktionen nach dem Tod des Depotinhabers sind ja potentiell illegal erfolgt. Sollte sie durch Vorlage des Erbscheins / Testamentseröffnung von dem Tod erfahren haben, sehe ich auch keinen Grund warum die Bank die Transaktion rückabgewickelt hat. Tod des Erblassers - Transaktionen durch Erben - Bank erlangt Kenntnis vom Tod - Vorlage Erbscheine - Rückabwicklung Transaktionen So mein Verständnis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZehWeh August 26, 2024 Wenn der Erbschein aber erst 1 Woche vor der Storno an die Bank gegeben wurde war der Prozess zur Rückabwicklung evtl. schon in gang gesetzt. Man sollte auch nicht vergessen, das vom Tod bis zur Vorlage des Erbscheins gut 1 Jahr verging, was schon ein sehr fahrlässiges Verhalten seitens der Erben darstellt. Genaue Auskunft kann da aber wohl nur die Bank geben, ich denke aber es wurde storniert, weil zu dem Zeitpunkt des Verkaufs es aus Sicht der Bank kein zulässiges Wertpapiergeschäft zustande kam (da Depotinhaber verstorben). Auch mit der Steuer dürfte ja nicht unerheblich sein. Tote können keine Steuern zahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nachdenklich August 26, 2024 vor 9 Stunden von inspector71: Das ändert übrigens am Sachverhalt nichts, zeigt aber die Ruchlosigkeit der Bank. Irgendjemand hat hier eine Wahrnehmungsstörung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZehWeh August 26, 2024 Ich vermute aber auch was hier schon andere gesagt haben. Der TE hat nach Bestätigung gesucht, die Bank ist der Böse.... Der Verdacht liegt nahe, das die Erben die 100T€ bereits verprasst haben und nun nicht wissen wie sie die Schulden des verstorbenen begleichen sollen, das Erbe wurde ja angenommen und damit auch die Schulden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 August 26, 2024 vor 1 Stunde von ZehWeh: Der Verdacht liegt nahe, das die Erben die 100T€ bereits verprasst haben und nun nicht wissen wie sie die Schulden des verstorbenen begleichen sollen, das Erbe wurde ja angenommen und damit auch die Schulden. und nun versucht man der Bank den schwarzen Peter rüber zuschieben Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine August 26, 2024 Das Gespräch mit der Bank suchen und schnellstmöglich einen regulären Verkauf der Papiere anstreben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee August 27, 2024 vor 9 Stunden von Sapine: Das Gespräch mit der Bank suchen und schnellstmöglich einen regulären Verkauf der Papiere anstreben. +1 Und anschließend hier berichten, wie die Bank argumentiert hat. (Ja, ich weiß, dass das nicht geschehen wird) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mira Kuli August 27, 2024 vor 14 Stunden von ZehWeh: Der Verdacht liegt nahe, das die Erben die 100T€ bereits verprasst haben und nun nicht wissen wie sie die Schulden des verstorbenen begleichen sollen, das Erbe wurde ja angenommen und damit auch die Schulden. Im Depot liegt immer noch der Aktienbestand, der (erneut) verkauft werden kann. Als Schuld bleibt nur ein etwaiger Verlust aus dem Aktien-Geschäft und was die Bank so an Zinsen berechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire August 27, 2024 vor 55 Minuten von Mira Kuli: Im Depot liegt immer noch der Aktienbestand, ... Wertpapiere .... von Aktien war bisher keine Rede. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli August 27, 2024 Warum sollte er? Es hat sich doch rausgestellt, dass hier alles nur Flitzepiepen mit einer anderen Meinung als er sind und deswegen keine Ahnung haben können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stan96 August 27, 2024 Schade, ihr hättet euch mir eurer Flitzpiepenhaftigkeit aber auch etwas zurückhalten können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 August 27, 2024 vor 39 Minuten von Stan96: Schade, ihr hättet euch mir eurer Flitzpiepenhaftigkeit aber auch etwas zurückhalten können. wenn jemand hier fragt, um nur seine Meinung bestätigt zu bekommen, auch wenn sie falsch ist, dann ist er hier am falschen Ort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kariya August 27, 2024 vor 4 Stunden von Mira Kuli: Im Depot liegt immer noch der Aktienbestand, der (erneut) verkauft werden kann. Richtig, aber nur vom dafür Berechtigten. Der ist der Bank gegenüber nachzuweisen. Wie es sich bei einem evtl. Onlinedepot in Verbindung mit einer Erbengemeinschaft verhält weiss ich auch nicht. Wahrscheinlich wird die Bank den Bestand verkaufen, Depot und Konto schliessen und an die Erbengemeinschaft auszahlen bzw bei Negativsaldo von dort einfordern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag