Timo000 August 24, 2024 Ursprüngliche Fragestellung (wiederhergestellt): Zitat eventuell könnt ihr mir helfen. mein Arbeitgeber ist 250km entfernt. als Dienstsitz habe ich mein Wohnsitz im ArbeitsVertrag stehen. nun ist es so das ich meist Dienstagmorgens zum AG fahre, dort bis Donnerstag übernachte und Donnerstag wieder heim fahre. die Kundentermine finden also überwiegend in der Zeit statt. ist es rechtens die Fahrten vom Dienstsitz zum AG als Dienstfahrt anzusetzen? und kann ich die Fahrten vom AG zum Hotel als Dienstfahrt vermerken oder sind dies private Fahrten? falls dies nicht rechtens ist, muss ich maximal die 250km dienstags und 250km donnerstags angeben als Arbeitsweg? wäre es dann sinnvoller die 1% Regel zu verwenden? Da ich so deutlich weniger zahle, da ich so kein Arbeitsweg habe? Erledigt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner August 24, 2024 Hallo, ganz zum Schluss sprichst du die 1%-Regel an. Die ist aber nur bei Firmenwagen relevant, daher die Frage: Hast du einen? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Timo000 August 24, 2024 Sorry, falls das nicht ersichtlich war, ja genau habe einen Firmenwagen. es gebt also um das eintragen im fahrtenbuch. aktuell fahr ich mit fahrtenbuch, da trage ich die Fahrten zum AG und die Fahrten zum Hotel als Dienstfahrt ein. danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner August 24, 2024 Hallo, Zitat ... als Dienstsitz habe ich mein Wohnsitz im ArbeitsVertrag stehen. Unter dieser Voraussetzung sind meiner Meinung nach alle genannten Fahrten Dienstreisen. Imho machst du es also richtig. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RoterZoro August 25, 2024 Schade dass die Eingangsfrage gelöscht wurde. So ist der thread für andere Leute, die eine ähnliche Frage haben, nutzlos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag