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Tschitan

Depot geerbt - was nun?

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slowandsteady
vor 24 Minuten von oktavian:

Aktienrisiko und nicht Roulette

Ja, das Roulette war vereinfacht und überspitzt. Vielleicht passt "ein Zock" das bessere Wort gewesen als Roulette. Die Chancen auf 0€ im Dezember 2025 sind deutlich geringer als die 50% beim Roulette, dafür aber auch die Chancen auf 80.000 Euro. Trotzdem ist und bleibt es eine sehr riskante Anlage - was die Zukunft bringt wissen wir nicht.

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oktavian
vor 41 Minuten von slowandsteady:

Ja, das Roulette war vereinfacht und überspitzt. Vielleicht passt "ein Zock" das bessere Wort gewesen als Roulette. Die Chancen auf 0€ im Dezember 2025 sind deutlich geringer als die 50% beim Roulette, dafür aber auch die Chancen auf 80.000 Euro. Trotzdem ist und bleibt es eine sehr riskante Anlage - was die Zukunft bringt wissen wir nicht.

Die anderen calls sind riskanter. Das Risiko hängt auch vom Gesamtportfolio ab. Wenn es da nicht viel anderes gibt, würde ich eher heute als morgen verkaufen. So exotisch sind die calls gar nicht. Man kann schon eine Korrelation zum NASDAQ / S&P500 erwarten und damit auch zum MSCI World. Das Klumpenrisiko würde ich aber vermeiden. Ich meide solche calls primär wegen der höheren spreads im Vergleich zu Aktien. Bei NASDAQ-Werten mit niedriger Dividende sind ETFs steuerlich auch ohnehin im Vorteil.

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Norica
· bearbeitet von Norica
Am 27.8.2024 um 11:44 von oktavian:

Das Risiko hängt auch vom Gesamtportfolio ab.

Dieser Ansicht würde ich zustimmen, wenn es ein Gesamtportfolio gibt oder auch die Fortführung des gezeigten stattfinden soll, was nicht der Fall ist.

Unter den gegebenen Umständen halte ich die Bezeichnung "Zockerei" oder den Vergleich mit einem Glücksspiel durchaus für passender und die schnellstmöglichen Depotschließung für die beste Option.

 

Aber eines verstehe ich nicht ganz. Wenn das hier stimmt:

Am 26.8.2024 um 20:08 von oktavian:

der Meta call ist deep-in-the-money

für einen 320er Call, wieso gilt dann für einen 0,01$ Call plötzlich

Am 26.8.2024 um 20:41 von oktavian:

Optionen mit 0,01 Ct Wert bei Meta sind out-of-the-money

?

Meta notiert derzeit bei ca. 520$ und Optionen befinden sich im Geld, wenn der Strike bei einer Call-Option unter und bei einer Put-Option über dem aktuellen Kurs des Basiswertes liegt. Das wäre bei beiden Optionen (320er und 0,01er) der Fall.

Welche Erklärung gäbe es für deine unterschiedlichen Aussagen? Kann es sein, dass ich etwas falsch gelesen habe?

 

 

 

SG

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oktavian
vor 3 Stunden von Norica:

für einen 320er Call, wieso gilt dann für einen 0,01$ Call plötzlich

Ich habe gedacht ein call für 0,01$=Preis. Wenn der strike 0,01 wäre, wäre das nahezu identisch zur Aktie und daher wird das gar nicht angeboten, soweit mein Gedankengang. Daher dachte ich Preis sei gemeint. Dann habe ich da was falsch verstanden.

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Norica
vor einer Stunde von oktavian:

Ich habe gedacht ein call für 0,01$=Preis. Wenn der strike 0,01 wäre, wäre das nahezu identisch zur Aktie und daher wird das gar nicht angeboten, soweit mein Gedankengang. Daher dachte ich Preis sei gemeint. Dann habe ich da was falsch verstanden.

Ah ok, wenn der Preis 0,01$ wäre, würde das von Dir wohl stimmen. Also alles gut:prost:

Ich verstand die eingeworfenen 0.01$-Optionen von @Mira Kuli schon als Strikepreis. Manchmal werden die angeboten, habe aber noch nie wirklich einen Umsatz gesehen.
 

 

 

SG

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oktavian
vor 12 Minuten von Norica:

Ich verstand die eingeworfenen 0.01$-Optionen von @Mira Kuli schon als Strikepreis. Manchmal werden die angeboten, habe aber noch nie wirklich einen Umsatz gesehen.

vielleicht für pennystocks, aber da werden die Optionen eh nicht liquide sein.

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Mira Kuli
vor 5 Minuten von oktavian:

vielleicht für pennystocks, aber da werden die Optionen eh nicht liquide sein.

Allianz, ASML, BASF... sind Penny-Stocks?

 

Von Nvidia gibt es als kleinste Option die zu $0,50-  da gibt es für den September-Verfall ein Open Interest von immerhin 32.000.

 

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oktavian

Evtl. geht es um die Umgehung von Meldepflichten? Ansonsten finde ich solche calls unsinnig gegenüber der liquideren Aktie aus der Perspektive des Privatanlegers.

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StE

Wie kann es in diesem Thread einen anderen Rat geben, als alles Positionen zu schliessen und sich zu freuen, daß überhaupt von den Zocks etwas zurückbleibt?

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Norica
· bearbeitet von Norica
Am 26.8.2024 um 20:06 von Mira Kuli:

@Tschitan Denk auch daran, das Du für die META-Option bei Verkauf eine AWV Z4-Meldung machen musst bei der Bundesbank , da über 12.500 Euro.

Ein Hinweis dazu:

Das gilt nach meinem Wissen nur, wenn das Geld von einer fremden Person kommt. Von eigenen Konten kann man demnach ohne Meldungspflicht lustig größere Beträge hin- und herüberweisen.

In einem Nachlassfall könnte es also sein, dass das Konto des Erblassers noch existiert und für die Überweisungen genutzt werden kann, womit die Meldepflicht entfallen dürfte.

 

 

 

SG

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Tschitan
· bearbeitet von Tschitan
vor 21 Minuten von Norica:

Ein Hinweis dazu:

Das gilt nach meinem Wissen nur, wenn das Geld von einer fremden Person kommt. Von eigenen Konten kann man demnach ohne Meldungspflicht lustig größere Beträge hin- und herüberweisen.

In einem Nachlassfall könnte es also sein, dass das Konto des Erblassers noch existiert und für die Überweisungen genutzt werden kann, womit die Meldepflicht entfallen dürfte.

 

 

 

SG

Das/ die Konten existieren noch und können in Absprache mit Notar/ Bank noch für die Regelungen div. Angelegenheiten genutzt werden!

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Mira Kuli
· bearbeitet von Mira Kuli
vor einer Stunde von Norica:

Ein Hinweis dazu:

Das gilt nach meinem Wissen nur, wenn das Geld von einer fremden Person kommt. Von eigenen Konten kann man demnach ohne Meldungspflicht lustig größere Beträge hin- und herüberweisen.

In einem Nachlassfall könnte es also sein, dass das Konto des Erblassers noch existiert und für die Überweisungen genutzt werden kann, womit die Meldepflicht entfallen dürfte.

Was bei Börsenhandel der Fall ist.

Wenn Du das Formular Z4 ausfüllst, gibt es entsprechende Rubriken für Kennzahlen.

Nur Überweisungen zwischen eigenen Konten sind von der Meldepflicht befreit.

Was auch hier- wegen Erbschaft nicht der Fall wäre.

 

Näheres zu den Kennzahlen findest Du unter:

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/kennzahlenliste-mit-belegarten-613076

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Norica
vor 19 Stunden von Tschitan:

Das/ die Konten existieren noch und können in Absprache mit Notar/ Bank noch für die Regelungen div. Angelegenheiten genutzt werden!

Dann sähe ich als gegeben, dass das Geld nicht von fremden Personen käme.

Vielleicht trotzdem auch den Hinweis von @Mira Kuli mit beachten und bedenken, dass einmal zu viel gemeldet besser ist, als einmal zu wenig.

 

vor 19 Stunden von Mira Kuli:

Was bei Börsenhandel der Fall ist.

Wenn Du das Formular Z4 ausfüllst, gibt es entsprechende Rubriken für Kennzahlen.

Nur Überweisungen zwischen eigenen Konten sind von der Meldepflicht befreit.

Was auch hier- wegen Erbschaft nicht der Fall wäre.

 

Näheres zu den Kennzahlen findest Du unter:

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/kennzahlenliste-mit-belegarten-613076

Da Du damit Erfahrung zu haben scheinst eine Frage (Ich weiß ja nicht, vielleicht kommt man mal in die Verlegenheit...):

Könntest Du bitte erläutern, wieso das beim Börsenhandel gegeben sein soll?

Ich habe mir die Kennzahlenliste angesehen, aber auf die Schnelle nichts gesehen, was das erklären würde.

 

 

 

SG

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Mira Kuli
· bearbeitet von Mira Kuli
vor 4 Stunden von Norica:

Da Du damit Erfahrung zu haben scheinst eine Frage (Ich weiß ja nicht, vielleicht kommt man mal in die Verlegenheit...):

Könntest Du bitte erläutern, wieso das beim Börsenhandel gegeben sein soll?

Ich habe mir die Kennzahlenliste angesehen, aber auf die Schnelle nichts gesehen, was das erklären würde.

In der Liste werden alle Vorgänge gelistet, die ab 12.500 Euro Umsatz der Bundesbank anzuzeigen sind.

Seite 1:

I. Vermögensanlagen von Inländern im Ausland

Ausländische Wertpapiere 

1. Anleihen 

a) Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten

Euro-Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten

Fremdwährungs-Anleihen ausländischer öffentlicher Emittenten

b) Anleihen ausländischer privater Emittenten

Euro-Anleihen ausländischer privater Emittenten

Fremdwährungs-Anleihen ausländischer privater Emittenten

2. Geldmarktpapiere

Geldmarktpapiere ausländischer Emittenten

3. Aktien

Aktien und sonstige Dividendenpapiere ausländischer Emittenten

4. Investmentzertifikate

a) Geldmarktfondszerifikate

Ausländische Geldmarktfondszertifikate mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)

Ausländische thesaurierende Geldmarktfonds 

b) Sonstige Investmentfondszertifikate

Sonstige ausländische Investmentfonds mit Ertragsausschüttung (auch bei Wahlmöglichkeit zwischen Barausschüttung und Thesaurierung)

Sonstige ausländische thesaurierende Investmentfonds

[...]

 

Optionen -da wird das ganze noch richtig aufgdröselt unter "III. Finanzderivate"

1. Financial Futures 

Financial Futures, ausländische Terminbörsen882

Financial Futures, inländische Terminbörsen842

2. Optionen 

Optionen, ausländische Terminbörsen821

Optionen, inländische Terminbörsen831

3. Forward Rate Agreements (FRAs) 

Forward Rate Agreements898

4. Zins- und Währungsswaps 

Swapzinsen und Ausgleichszahlungen584

5. Equity Swaps 

Equity Swaps984

6. OTC-Optionen 

OTC-Optionen mit ausländischen Stillhaltern  820

OTC-Optionen mit inländischen Stillhaltern830

Mitarbeiteroptionen von inländischen Gesellschaften832

Mitarbeiteroptionen von ausländischen Gesellschaften833

7. Credit Default Swaps 

Credit Default Swaps840

8. Total Return Swaps 

Total Return Swaps584

9. Optionsscheine 

Optionsscheine ausländischer Emittenten110

Optionsscheine inländischer Emittenten150

10. Sonstige außerbörsliche Termingeschäfte 

Sonstige außerbörsliche Termingeschäfte883

 

 

Die Meldepflicht besteht sogar, wenn Du eine ausländische Kredit- oder Debitkarte hast.

https://www.owlaw.de/awv-meldepflicht/meldepflichtige-geschaefte/

 

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor einer Stunde von Mira Kuli:

In der Liste werden alle Vorgänge gelistet, die ab 12.500 Euro Umsatz der Bundesbank anzuzeigen sind.

...

Danke für die Darstellung. Trotzdem überzeugt mich das ehrlich gesagt nicht ganz.

 

In den Erläuterungen zum Z4-Formular steht ganz oben:

 

"Meldepflicht und Meldebefreiung


Zu melden sind Zahlungen,
•die Inländer von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende
Zahlungen)
bzw.
•die Inländer an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten, (ausgehende Zahlungen)."

 

 

 

Die Hervorhebungen sind so in der Formularerläuterung angegeben. Das ist für mich die Grundbedingung.

Danach wird erläutert, was und unter welchen Kennzahlen zu melden ist, wenn die Meldevoraussetzung erfüllt ist.

 

Zurück auf den obigen Fall:

Hier würde weder ein Inländer von einem Ausländer etwas entgegennehmen, noch ein Inländer an einen Ausländer etwas leisten.

Die Transaktion (Verkauf des Depots) würde auf dem eigenen, im Ausland befindlichen Konto des Inländers passieren (nicht meldpflichtig) und die Rücküberweisung danach vom eigenen ausländischen Konto an das eigene inländische Konto (nicht meldepflichtig) erfolgen.

Die Meldpflicht entsteht in meinen Augen vereinfacht ausgedrückt immer dann, wenn ich im Inland sitzend direkt aus dem Ausland "etwas" erwerbe und dafür direkt ins Ausland zahle oder umgekehrt.

 

Aber ich bin kein Jurist und kann mich irren. Im Zweifel fragt man halt jemanden, der sich wirklich auskennt :unsure:.

 

 

 

SG

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chirlu
vor 30 Minuten von Norica:

Die Transaktion (Verkauf des Depots) würde auf dem eigenen, im Ausland befindlichen Konto des Inländers passieren (nicht meldpflichtig)

 

Nein, der Vorgang ist falsch beschrieben. Die zentrale Gegenpartei – die bei ausländischen Börsen im Ausland sitzt – zahlt dir das Geld. Also nimmt

vor 32 Minuten von Norica:

ein Inländer von einem Ausländer etwas entgegen

 

vor 33 Minuten von Norica:

die Rücküberweisung danach vom eigenen ausländischen Konto an das eigene inländische Konto (nicht meldepflichtig)

 

Richtig.

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Mira Kuli
vor 36 Minuten von Norica:

Die Transaktion (Verkauf des Depots) würde auf dem eigenen, im Ausland befindlichen Konto des Inländers passieren (nicht meldpflichtig) und die Rücküberweisung danach vom eigenen ausländischen Konto an das eigene inländische Konto (nicht meldepflichtig) erfolgen.

Inwiefern ist das Konto eines Verstorbenen das Konto des/der Erben?

Da stimmt schon der Kontoinhaber nicht.

 

Blatt 2 der Tabelle mit dem Titel "Übertragungen"

 

Private Übertragungen

Zahlungen im Verkehr mit ausländischen Behörden

Subventionen der Europäischen Union

Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung, Restitution

Wiedergutmachungsleistungen privater Stellen

Privater Schuldenerlass

Unterstützungszahlungen zwischen privaten Haushalten

Unterstützungszahlungen ausländischer Arbeitnehmer

Kapitalanlagen ausländischer Arbeitnehmer 

Sonstige private Unterstützungszahlungen

 

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Norica
vor einer Stunde von Mira Kuli:

Inwiefern ist das Konto eines Verstorbenen das Konto des/der Erben?

Da stimmt schon der Kontoinhaber nicht.

Bitte nochmal den Zusammenhang nachlesen. Falls das Konto des Erblassers noch besteht und darüber Transaktionen getätigt werden können, sehe ich keine Probleme.

Was anderes ist es, ob dieses Vorgehen rechtlich gedeckt ist. Genauso verhält es sich mit der "Erbschaft", diese würde ja erst verteilt, wenn das Geld wieder "im Lande" ist, nachdem ein Erbe im Auftrag aller als Bevollmächtigter des Erblassers auf dessen Konten entsprechend tätig wurde.

Aber wie gesagt, vermutlich lieber eine Meldung mehr, als eine zu wenig machen:thumbsup:

 

vor 1 Stunde von chirlu:

Nein, der Vorgang ist falsch beschrieben. Die zentrale Gegenpartei – die bei ausländischen Börsen im Ausland sitzt – zahlt dir das Geld.

Wirklich? Ist der Broker/die Bank nicht lediglich der Mittler zwischen dir und demjenigen, der dir die Papiere verkauft? Leitet sie genau genommen nicht nur das Geld weiter, das ein anderer mir zahlt?

Aber ich glaube, es wird jetzt zu sehr OT, hoffe es stört den TO nicht:unsure:

 

 

 

SG

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Mira Kuli
Gerade eben von Norica:

Bitte nochmal den Zusammenhang nachlesen. Falls das Konto des Erblassers noch besteht und darüber Transaktionen getätigt werden können, sehe ich keine Probleme.

Es besteht ein Depot des Erblassers mit Optionen.

Das wird auch nicht auf den Namen von Erben umgeschrieben.

vor 7 Minuten von Norica:

Was anderes ist es, ob dieses Vorgehen rechtlich gedeckt ist. Genauso verhält es sich mit der "Erbschaft", diese würde ja erst verteilt, wenn das Geld wieder "im Lande" ist, nachdem ein Erbe im Auftrag aller als Bevollmächtigter des Erblassers auf dessen Konten entsprechend tätig wurde.

 

Nein- der Zeitpunkt einer Erbschaft ist der Todestag des Erblassers.

Die Bank wird dann auch Tätig mit einer Mitteilung ans Finanzamt.

Ich glaube, im comdirect-Bank Thread war ein Erbe aus einer Erbengemeinschaft, der die Aktien auf dem Depot des Erblassers verkauft hat, das Geld weg überweisen hat und der Bank erst ein Jahr nach dem Ableben

eine Mitteilung gemacht hat.

Resultat: Die Bank hat den Verkauf durch Neueindeckung rückgängig gemacht,

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Norica
· bearbeitet von Norica
vor einer Stunde von Mira Kuli:

Es besteht ein Depot des Erblassers mit Optionen.

Das wird auch nicht auf den Namen von Erben umgeschrieben.

Natürlich nicht. Aber trotzdem bitte nochmal versuchen, den Gesamtzusammenhang zu verstehen, in dem mein Satz geschrieben wurde. Der TO hatte es jedenfalls problemlos erfasst:rolleyes:.

 

Andererseits, ich bin wie gesagt nicht vom Fach und es ist besser, sich selbst entsprechend zu kümmern, nachdem dein Hinweis mit dem AWG gefallen war.

Für mich erledigt und alles gut:prost:

 

 

SG

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franko
vor 2 Stunden von Mira Kuli:

Inwiefern ist das Konto eines Verstorbenen das Konto des/der Erben?

Die Erben sind mit dem Tod des Erblassers automatisch Kontoinhaber geworden. Aber ob das inländische Empfängerkonto ebenso der Erbengemeinschaft gehört?

 

vor 59 Minuten von Mira Kuli:

Ich glaube, im comdirect-Bank Thread war ein Erbe aus einer Erbengemeinschaft, der die Aktien auf dem Depot des Erblassers verkauft hat, das Geld weg überweisen hat und der Bank erst ein Jahr nach dem Ableben

eine Mitteilung gemacht hat.

Resultat: Die Bank hat den Verkauf durch Neueindeckung rückgängig gemacht,

Da habe ich Zweifel, ob es letztlich dabei geblieben ist. Das Thema befindet sich hier:

 

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Mira Kuli
vor 2 Stunden von franko:

Die Erben sind mit dem Tod des Erblassers automatisch Kontoinhaber geworden. Aber ob das inländische Empfängerkonto ebenso der Erbengemeinschaft gehört?

Gewiss sind sie das nach Vorlage der Nachweise- aber aus eigener Erfahrung- die Kontobezeichnung wird nicht mit der Kontobezeichnung

der Erben übereinstimmen. Die beeinhaltet immer noch den Namen des Erblassers und ggf. der Erbengemeinschaft.

 

Daher wäre es auch das Dümmste, was man als "Abwickler" in einer Erbengemeinschaft machen kann, sich das Guthaben auszahlen zu lassen und

es erst anschließend aufzuteilen.

Dann könnte es passieren, das Freibeträge überschritten werden und man die Erbschaftssteuer am Hals hat, während die anderen Erben nach der Auszahlung ihres Anteils Schenkungssteuerpflichtig sein können.

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chirlu
vor 5 Stunden von Norica:
vor 7 Stunden von chirlu:

Nein, der Vorgang ist falsch beschrieben. Die zentrale Gegenpartei – die bei ausländischen Börsen im Ausland sitzt – zahlt dir das Geld.

Wirklich? Ist der Broker/die Bank nicht lediglich der Mittler zwischen dir und demjenigen, der dir die Papiere verkauft? Leitet sie genau genommen nicht nur das Geld weiter, das ein anderer mir zahlt?

 

Von der Bank habe ich nicht gesprochen. Es geht um die zentrale Gegenpartei, die das Geschäft abwickelt.

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Norica
vor 14 Stunden von chirlu:

Von der Bank habe ich nicht gesprochen. Es geht um die zentrale Gegenpartei, die das Geschäft abwickelt.

Nein, ich frage nicht weiter, ich verstehe es anscheinend nicht richtig. Aber das macht mir nichts aus, der TO wird letztlich wissen was zu tun ist und ich werde nicht mehr in die Verlegenheit kommen, weil die oberen Linien leider schon weg sind.:(

 

Vielen Dank für deine Mühe mit mir :).

 

 

 

SG

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Tschitan
· bearbeitet von Tschitan

Gott sei Dank wickelt das in meinem Fall der Steuerberater/ Nachlassverwalter unserer Erbengemeinschaft ab....aber trotzdem Danke für die durchaus hilfreiche und informationsreiche Diskussion zu dem Thema!

 

Eine neue, allgemeine Fragestellung in dem Zusammenhang mit der Auflösung eines weiteren Depots hat sich für mich aufgetan:

 

In dem Depot befindet sich u.a. ein 

Knock-Out-Zertifikat • Long
TURBO­­-OPTI­­ONSSC­­HEIN ­­AUF N­­ASDAQ­­ 100

mit dem Fälligkeitsdatum 18.09.2024

 

Meine Frage ist nun, wann die Fälligkeit ausgelöst wird....

am 18.09.24 um 00:00 Uhr oder

am 18.09,24, Ende des Handelstages (also Börsenschluss)

 

Was passiert den überhaupt genau, wenn die Fälligkeit ausgelöst wird? (also wird wie bei einem normalen Ankauf/Verkauf gerechnet oder gelten andere Grenzen/ Werte?)

 

Vermutlich bekomme ich erst heute Nachmittag oder am Mittwoch die Zugangsdaten, um da etwas in die Wege leiten zu können....(das Depot wurde erst am WE "entdeckt", nachdem weitere Hinterlassenschaften gesichtet wurden!).

 

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