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mike55

Ausschüttungen von Wertpapier-Altbeständen auch steuerfrei?

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mike55

Hallo zusammen,

 

ich habe ein paar Renten-und Aktienfonds Anteile (vor 2009 gekauft) geschenkt bekommen.

Ist bei diesen nur der Verkauf abgeltungssteuerfrei? Oder auch die Zinsen bzw. Dividenden?

 



 

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SlowHand7

Nein.

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chirlu

Nur der Verkauf. (Und bevor wieder unser Spezialist ankommt: Telekom und Co., die Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto vornehmen, sind ein Sonderfall.)

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Maikel

Der Verkauf der Fonds ist auch nicht so einfach steuerfrei.

Die Bank wird auf die Gewinne AbgSt abziehen.

Für Gewinne aus solchen Altfonds gibt es einen persönlichen Freibetrag (100.000 Euro) für Gewinne seit 2018(o.ä.).

Die Steuern muß man sich aber über die EkSt-Erklörung zurückholen, da die Banken nicht wissen können, inwieweit man den Freibetrag evtl. schon durch andere Verkäufe ausgenutzt hat.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 12 Stunden von mike55:

Renten-und Aktienfonds Anteile (vor 2009 gekauft)

Das Investmentsteuergesetz wurde 2018 neu gefasst.

Deine Fonds profitieren von einer Übergangsregel, weil sie zu den bestandsgeschützten Alt-Anteilen gehören.

 

§ 56 Absatz 6 InvStG regelt:

Bei Alt-Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden und seit der Anschaffung nicht im Betriebsvermögen gehalten wurden (bestandsgeschützte Alt-Anteile), sind

1. Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31. Dezember 2017 eingetreten sind, steuerfrei und

2. Wertveränderungen, die ab dem 1. Januar 2018 eingetreten sind, steuerpflichtig, soweit der Gewinn aus der Veräußerung von bestandsgeschützten Alt-Anteilen 100 000 Euro übersteigt.

 

Dazu kommen die allg. Regeln des neuen InvStG. Aktienfonds sind zu 30% teilfreigestellt. D.h. bei der Berechnung obiger Wertveränderungen ab 2018 musst du bei Aktienfonds nur 70% ansetzen. Das gilt auch für Ausschüttungen oder die Vorabpauschale**. Die sind aber nicht vom Freibetrag erfasst und die "Vorgängerversion" der Vorabpauschale war es auch nicht (ausschüttungsgleiche Gewinne bis Ende 2017).

 

Unterm Strich kann es sich lohnen, solche bestandsgeschützten Alt-Anteile einfach weiter zu halten, solange sie zum Anlagekonzept passen. Selbst wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist ... weitere Kursgewinne wären ja bis zur Ausschöpfung steuerfrei. Zur optimalen Nutzung noch folgender Hinweis: Der Freibetrag ist ein persönlicher Freibetrag, der mit dem Tod untergeht. Die Eigenschaft "bestandsgeschützte Alt-Anteile" bleibt bei Schenkung und Erbschaft erhalten. Jeder hat diesen persönlichen Freibetrag, auch Kinder ....

 

**Die Vorabpauschale ist ein fiktiver jährlicher Investmentertrag. Früher nannte sich das ausschüttungsgleiche Gewinne. Sie erfasst lfd. Gewinne, welche andere Fonds vergleichbar ausschütten.
Unterscheide das von der Steuer, die darauf kassiert wird; bei der Vorabpauschale wird die immer zum 1.1. des Folgejahres fällig.

Im Verkaufsfall kann man die bereits versteuerten Vorabpauschalen (über die Jahre summiert) von Veräußerungsgewinn abziehen, weil sie ja bereits versteuert sind. Da es die erst ab 2018 gibt, also von 2018 bis heute. Vorteil für Dich: In dieser Höhe wird der Freibetrag von 100.000 nicht in Anspruch genommen. Komplizierter sind Konstellationen für Anteile, der zwischen 2009 bis 2017 erworben wurden, vor allem wenn sie in einem ausl. Depot lagen. Das händische Nachforschen von ausschüttungsgleichen Gewinnen (vom Kauf bis 2017) ist eine Geduldsarbeit. Dazu das querchecken, ob die immer brav in der Steuererklärung angegeben wurden.

 

Last but not least:
Manche wissen nicht, wie InvStG und EStG zusammen spielen:

Alle Erträge im Zusammenhang mit Investmentsfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Veräußerungsgewinne, zu berechnen nach dem InvStG) sind, unter Berücksichtigung der Teilfreistellung, dann = Investmentertrag nach § 20 Absatz 1 Nr. 3 EStG. Entsprechende Verluste landen immer im allgemeinen Verlusttopf; auch bei Aktienfonds/ETFs.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Unterm Strich kann es sich lohnen, solche bestandsgeschützten Alt-Anteile einfach weiter zu halten, solange sie zum Anlagekonzept passen. Selbst wenn der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist ... weitere Kursgewinne wären ja bis zur Ausschöpfung steuerfrei.

Dazu noch eine Anmerkung: Wenn sich das Ganze in der Größenordnung des bestehenden Freibetrages bewegt, dann dürfte verkaufen und zurückkaufen sinnvoll sein.

Die zukünftigen Kursgewinne sind dann zwar steuerpflichtig, aber das wären sie ja sowieso. Und kommt es - wider erwarten - zu Kursverlusten, dann können die steuerlich verrechnet werden (was bei fiktiven Kursverlusten aus steuerfreiem Altbestand nicht der Fall wäre).

 

Stefan

 

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mike55

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Auch, wenn ich dann leider keine steuerfreien Erträge habe. :ermm:


Der Rentenfond thesauriert und hat die Zinsen in neue Anteile angelegt.

Die NACH 2009 wieder angelegten Anteile genießen aber keinen Bestandschutz mehr?

Die kann ich verkaufen ohne Steuervorteile zu verlieren, richtig?


P.S.: Leider bin ich noch weit davon entfernt, die 100.000€ Freibetrag zu überschreiten . :P

 

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chirlu
vor 5 Stunden von mike55:

Der Rentenfond thesauriert und hat die Zinsen in neue Anteile angelegt.

 

Was nun: Thesauriert er, oder schüttet er aus, wobei die Ausschüttungen durch die Bank automatisch wieder angelegt wurden?

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Maikel
vor 7 Stunden von mike55:

Die NACH 2009 wieder angelegten Anteile genießen aber keinen Bestandschutz mehr?

Die kann ich verkaufen ohne Steuervorteile zu verlieren, richtig?

Im Prinzip ja, aber evtl. schwierig wg. FIFO (first in, first out).

Wenn du die alten Anteile im gleichen Depot hältst wie die neuen, werden die alten zuerst verkauft.

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SlowHand7
vor 16 Minuten von Maikel:

Im Prinzip ja, aber evtl. schwierig wg. FIFO (first in, first out).

Wenn du die alten Anteile im gleichen Depot hältst wie die neuen, werden die alten zuerst verkauft.

Deshalb liegen Altbestände natürlich in einem getrennten Depot.  :)

 

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mike55

#FIFO: Ich würde die alten Anteile (vor 2009) vorher separieren, indem ich sie in mein Zweitdepot übertrage. Erst dann verkaufe ich die nach 2009 wieder angelegten Anteile . 


P.S.: Der Aktienfond schüttet aus. Der Rentenfond thesauriert. 
 

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