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padd1

Problematik bei Steuererklärung mit IBKR (Währungsumrechnung, welcher Kontoauszug als Basis?)

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padd1

Hallo zusammen,

 

ich habe schon Stunden in Recherche investiert, komme aber nicht mehr weiter und bin etwas verzweifelt:

 

Ich habe 2023 Aktien, Stillhalter- und Termingeschäfte gemacht. Weil der informative Steuerbericht nicht zwischen Termin- und Stillhaltergeschäften unterscheidet, will bzw. muss ich das selbst anhand meiner Trades ausrechnen. Hier stoße ich gleich auf mehrere Probleme, die ich trotz langer Recherche nicht lösen kann:

 

1) Welchen Kontoauszug nehmt ihr als Grundlage, um eure Gewinne/Verluste in Excel auszurechnen? Ich lese davon, einen "Flex Query" selbst zusammenzustellen. Allerdings habe ich hier keine Möglichkeit, den Zeitraum vom 01.01.23 bis 31.12.23 auszuwählen (Es geht nur die letzten 365 Tage, oder vom 01.01.24 bis heute, etc.)

2)--> Deshalb habe ich den Standard-Kontoauszug "Übersicht realisiert" als CSV über Excel importiert. Grundsätzlich sind alle Daten drin, die ich brauche. Jedoch habe ich das Problem, dass

(2.1) die Excel-Zellen scheinbar anders formatiert sind, dass ich die verschiedenen Werte nicht über eine Formel zusammen rechnen kann. Es kommt der #WERT! Fehler - der sich trotz Zellen-Formatierung auf "Währung" oder "Standard" nicht beheben lässt.

(2.2) in diesem Kontoauszug meine Stillhaltergeschäfte mit deutschen Aktien als EUR aufgelistet sind, die Stillhaltergeschäfte mit US-Aktien allerdings in Dollar. Da ich mehere hundert Trades habe, kann ich unmöglich den am Handelstag jeweiligen Dollar-Euro-Kurs manuell umrechnen. Wie bekomme ich es hin, dass der Bericht direkt in dem entsprechenden Euro-Wert generiert wird? (Meine IBKR-Einstellung hat Euro als Basiswährung) Letztes Jahr hat das funktioniert, aber ich weiß nicht mehr welchen Kontoauszug ich damals als Basis verwendet hatte.

 

Ich bin echt um jede Hilfe dankbar!

 

 

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padd1

Eine weitere Frage, die mich quält:

 

Macht es steuerlich einen Unterschied, ob ich eine Short Put Option direkt mit Verlust glattstelle, oder ob ich mir die Aktien andiene und später (im gleichen Jahr) mit Verlust glatt stelle?

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Churgast
vor 11 Minuten von padd1:

Eine weitere Frage, die mich quält:

 

Macht es steuerlich einen Unterschied, ob ich eine Short Put Option direkt mit Verlust glattstelle, oder ob ich mir die Aktien andiene und später (im gleichen Jahr) mit Verlust glatt stelle?

Direkt mit Verlust glattstellen: allgemeiner Verlusttopf; Verlusttöpfe können nicht verschenkt oder vererbt werden.

Aktien andienen: Aktienverlusttopf erst bei Verkauf. Verlust kann zu beliebigem Zeitpunkt realisiert werden. Einstandspreis ("konservierte Verluste") kann durch Schenkung der Aktien an Dritte oder Erben übertragen werden.

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Cai Shen

Ja: direkt glattstellen -> Verlust bei Optionen / Termingeschäften

andienen -> Gewinn bei Optionen, Verlust bei Aktien 

 

In Summe ist es egal, im Detail sind unterschiedliche Steuertöpfe betroffen.

Aktienverluste dürfen (derzeit) nur mit Aktiengewinnen verrchnet werden.

Bei den Optionen greift die steuerliche Verlustgrenze von 20k jährlich.

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Limit
vor 6 Stunden von padd1:

1) Welchen Kontoauszug nehmt ihr als Grundlage, um eure Gewinne/Verluste in Excel auszurechnen? Ich lese davon, einen "Flex Query" selbst zusammenzustellen. Allerdings habe ich hier keine Möglichkeit, den Zeitraum vom 01.01.23 bis 31.12.23 auszuwählen (Es geht nur die letzten 365 Tage, oder vom 01.01.24 bis heute, etc.)

An der Stelle kannst du irgendetwas nehmen. Den richtigen Zeitraum kannst du dann später beim Erstellen des konkreten Reports auswählen.

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Mike_tax
Am 21.8.2024 um 09:14 von padd1:

Hallo zusammen,

 

ich habe schon Stunden in Recherche investiert, komme aber nicht mehr weiter und bin etwas verzweifelt:

 

Ich habe 2023 Aktien, Stillhalter- und Termingeschäfte gemacht. Weil der informative Steuerbericht nicht zwischen Termin- und Stillhaltergeschäften unterscheidet, will bzw. muss ich das selbst anhand meiner Trades ausrechnen. Hier stoße ich gleich auf mehrere Probleme, die ich trotz langer Recherche nicht lösen kann:

 

1) Welchen Kontoauszug nehmt ihr als Grundlage, um eure Gewinne/Verluste in Excel auszurechnen? Ich lese davon, einen "Flex Query" selbst zusammenzustellen. Allerdings habe ich hier keine Möglichkeit, den Zeitraum vom 01.01.23 bis 31.12.23 auszuwählen (Es geht nur die letzten 365 Tage, oder vom 01.01.24 bis heute, etc.)

2)--> Deshalb habe ich den Standard-Kontoauszug "Übersicht realisiert" als CSV über Excel importiert. Grundsätzlich sind alle Daten drin, die ich brauche. Jedoch habe ich das Problem, dass

(2.1) die Excel-Zellen scheinbar anders formatiert sind, dass ich die verschiedenen Werte nicht über eine Formel zusammen rechnen kann. Es kommt der #WERT! Fehler - der sich trotz Zellen-Formatierung auf "Währung" oder "Standard" nicht beheben lässt.

(2.2) in diesem Kontoauszug meine Stillhaltergeschäfte mit deutschen Aktien als EUR aufgelistet sind, die Stillhaltergeschäfte mit US-Aktien allerdings in Dollar. Da ich mehere hundert Trades habe, kann ich unmöglich den am Handelstag jeweiligen Dollar-Euro-Kurs manuell umrechnen. Wie bekomme ich es hin, dass der Bericht direkt in dem entsprechenden Euro-Wert generiert wird? (Meine IBKR-Einstellung hat Euro als Basiswährung) Letztes Jahr hat das funktioniert, aber ich weiß nicht mehr welchen Kontoauszug ich damals als Basis verwendet hatte.

 

Ich bin echt um jede Hilfe dankbar!

 

 

Hallo,

du solltest das Dezimaltrennzeichen auf "." stellen und den Tausender-Trenner auf "," (Unter Optionen...erweitert). Die csv ist ja (wie der Name sagt) comma-separated, so dass das Komma den Job eines Trennzeichens einnimmt und in USA/UK die Zahlen an sich mit einem Punkt getrennt werden (bezogen auf die Dezimalstellen)

Dann ist wichtig, dass du den Report in der Basiswährung EUR generieren lässt. Es gibt dann eine Sektion in der alle Trades in Basiswährung dargestellt werden. Das sind meiner Ansicht nach die Beträge, die du für die Steuererklärung nutzen kannst. Die von Dir beschriebene (sehr aufwendige) Zuordnung jedes Trades in den korrekten Steuertopf musst du dann noch vornehmen, aber die EUR-Beträge sind dann korrekt und du musst nicht selbst einen tagesaktuellen Wechselkurs ansetzen. Mein Verständnis ist, dass du - analog zu einem US-Investment über einen deutschen Broker (deutsche Lagerstelle) dann implizit annimmst, dass du alle anfallenden Cash Beträge in Fremdwährung simultan in EUR umtauschst und den EUR Betrag steuerlich ansetzt.

Bzgl. Kontoauszug kannst du einen benutzerdefinierten Kontoauszug erstellen und dann im Zweifel mehr als weniger Output auswählen.

Worauf du auch achten solltest: Wenn du die csv Datei in Excel öffnest, ist alles dicht aufeinander. Immer wenn eine "neue Tabelle" beginnt (vgl. PDF Version den Reports) findest du eine Excelzelle mit dem Eintrag "header" image.png.9e0ce0f44e98d435757e05b2ebda674a.pngOffene Long-PositionenHeaderDataDiscriminator

Das kannst du als Orientierungspunkt nehmen.

 

Wie ich die Einzeltrades "mappe" muss ich mir auch noch überlegen, ich bin auch im ersten Jahr dabei und "darf" 2025 meine erste Steuererklärung mit Depot bei IB machen.

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padavona
· bearbeitet von padavona

Ich verwende die "Umsatzübersicht" als CSV und kopiere die "Transaktionen" in mein Excel-Sheet, das die Aufteilung in Termin- und Stillhaltergeschäfte vornimmt. Für die Währungsumrechnung habe ich mir ein Python-Script geschrieben, das die Referenzkurse der EZB (gibt es auch als CSV) automatisch in die passenden Zellen des Excel-Sheets einfügt.

 

Am 21.8.2024 um 12:28 von padd1:

Eine weitere Frage, die mich quält:

 

Macht es steuerlich einen Unterschied, ob ich eine Short Put Option direkt mit Verlust glattstelle, oder ob ich mir die Aktien andiene und später (im gleichen Jahr) mit Verlust glatt stelle?

Ein im Verlust glatt gestellter Short Put ist einfach ein allgemeiner Verlust für Zeile 22 KAP (Saldo aus erhaltener Prämie bei Eröffnung und gezahlter Prämie bei Glattstellung).

 

Bei einer Andienung liegen jedoch zwei Geschäfte vor:

- Die bei Eröffnung des Short Put erhaltene Prämie muss zu 100% als "Einkünfte aus Stillhalterprämien" versteuert werden (Zeile 21 KAP)

- Die Andienung der Aktie mit anschließendem Verkauf ist eine Aktientransaktion wie jede andere auch. Ein daraus entstehender Verlust ist damit auch ein "Verlust aus Aktienverkäufen" (Zeile 23 KAP).

 

Bei der Andienung einer Aktie ist allerdings beim Reporting von IB Vorsicht geboten: IB rechnet die erhaltene Prämie der Option auf den Einstandskurs der Aktie an. Das ist nach deutschen Steuerrecht aber nicht korrekt. Nach deutschem Steuerrecht entspricht der Einstandskurs der Aktie dem Strike der Option und die Prämie muss gesondert versteuert werden.

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