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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 12 Minuten von Herr Rossi:

Nun nehmen wir mal an, dass der Brandursachenermittler der Staatsanwaltschaft die Brandursache eindeutig im defekten Netzgerät deiner alten Miele feststellt oder dein Sohn mit dem Joint im Bett eingeschlafen ist.

Im Mehrparteienhaus in der Wohnung deines Nachbarn ein Personenschaden aufgetreten ist und weitere Nachbarn durch Russ- und Löschwasserschäden geschädigt sind ... . 

Liegt die Haftung auch beim Vermieter? Oder kürzt du beim Sohnemann das Taschengeld ... .

Zumindest für mietminderung von 100% kommt es auf die Haftung von niemandem an. Der Vermieter kriegt bei unbewohnbarkeit trotzdem keine Miete. Gerne dazu googeln, bei Wasserschäden gibt es das oft. Steht die Mietsache nicht zur Verfügung, egal warum, gibts auch kein Geld.

 

Was aber so gut wie nie der Fall ist, ist, dass der Vermieter eine Ersatzwohnung stellen müsste.

 

Sollte fernab des Mietvertrages und Mietminderung jemand für einen Schaden verantwortlich und haftbar gemacht werden, weil diesen ein Verschulden trifft (auch grob fahrlässig), zahlt diesen Schaden dessen Privathaftpflichtversicherung. Bei Kabelbrand zb, gibts natürlich kein Verschulden, oder dein Netzteil Beispiel. Sowas kann, leider, immer passieren. Da hat keiner Schuld. Und trotzdem (im Sinne des Mietvertrags), liegt bei unbewohnbarkeit 100% mietminderung vor.

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Holgerli
vor 2 Stunden von Herr Rossi:

Liegt die Haftung auch beim Vermieter?

Sicher lassen sich Fälle konstruieren, wo der Vermieter raus ist. Aber die Frage "Warum sollte eine Ersatz-Wohnung Vermietersache sein? " würde ich mal ganz stumpf mit: "Weil er seine Vertragspflichten nicht nachgekommen ist!" kontern. Die Suche der Wohnung ist dabei Sache des Mieters, bei der Kostenübernahme der Ersatzwohnung, ist der Vermieter u.U. sehr schnell im Boot. Meint zumindest dieser Anwalt. Sicher wird die genaue Sachlage wohl von einem Gericht beurteilt werden müssen, aber die Frage nur mit einem NEIN zu beantworten, ist wohl etwas zu kurz gegriffen.

 

Also könnte man auf Seiten des Mieters über folgendee Versicherungen diskutieren:

- Privathaftpflicht (falls es der Sohn mit dem Joint war)

- Rechtschutzversicherung mit Mietrechtschutz (falls das Thema Kostenübernahme bei einer unbewohnbaren Wohnung diskutiert werden muss)

- Hausratversicherung (um sein Zeug ersetzt zu bekommen.

 

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Anja Terchova
vor 15 Stunden von Raphau:

- Braucht man den Glasschutz Baustein? Wenn das Glas (Fenster) durch Sturm oder Hagel kaputt geht, bezahlt doch der Mieter für die Schäden am Inventar?

Brauchen ist immer realtiv, ob es sinnvoll ist hängt erstmal drauf an wieviel Glas (Zimmertüren, Treppengeländer, Badezimmer, Möbel) du in der Wohnung hast, und ein bisschen auch davon ob du Kinder oder häufiger Besuch von Kindern hast. Wobei man natürlich auch selbst verstehentlich Glas demolieren kann. Und auch wenn es bei Besuch theoretisch auch deren Privathaftplficht in Frage kommen würde, mogelt sich die dann oft doch mit Aufsichtspflicht und Gefälligkeitsleistungen raus.

Und natürlich kommt es auch drauf an wieviel es kostet. Meistens ist so ein Glasschutz-Baustein aber nicht wirklich teuer.

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satgar
vor 7 Stunden von Anja Terchova:

deren Privathaftplficht

Glas-Mietsachschäden sind bei allen Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen.

 

Einzige Ausnahme: Privathaftpflicht Haftpflichtkasse einfachKomplett Tarif.

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Anja Terchova

Meinte wenn es Freunden oder bei Freunden mit Kindern deren Kindern passiert. Da wäre es nicht prinzipiell ausgeschlossen, aber manchmal versuchen sich die Versicherungen dann mit Aufsichtspflicht und Gefälligkeitsleistungen rausmogeln.

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satgar
vor 23 Minuten von Anja Terchova:

Meinte wenn es Freunden oder bei Freunden mit Kindern deren Kindern passiert. Da wäre es nicht prinzipiell ausgeschlossen, aber manchmal versuchen sich die Versicherungen dann mit Aufsichtspflicht und Gefälligkeitsleistungen rausmogeln.

Ah ok, bei Fremden Leuten ist es mit der PHV kein Problem. 


Sofern man einen guten Tarif hat, der Gefälligkeitshandlungen und auch "deliktunfähige Personen, wie Kinder) mitversichert. Gibts da auch kein rausmogeln. Nimmt man natürlich so Billigtarife (billig im Wortsinne), dann gibts überall mal Probleme. 

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Anja Terchova
vor 27 Minuten von satgar:

Sofern man einen guten Tarif hat, der Gefälligkeitshandlungen und auch "deliktunfähige Personen, wie Kinder) mitversichert. Gibts da auch kein rausmogeln. Nimmt man natürlich so Billigtarife (billig im Wortsinne), dann gibts überall mal Probleme. 

Aber das weis man ja vorher nicht, man kann ja schlecht seine Besucher schon vorab fragen ob sie keine gute PHV oder eine billige PHV haben.
 

Da ist es dann schon praktischer wenn man es dann im Fall der Fälle einfach über die eigene Hausratversicherung abwickeln kann.

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satgar
vor 6 Minuten von Anja Terchova:

Aber das weis man ja vorher nicht, man kann ja schlecht seine Besucher schon vorab fragen ob sie keine gute PHV oder eine billige PHV haben.
 

Da ist es dann schon praktischer wenn man es dann im Fall der Fälle einfach über die eigene Hausratversicherung abwickeln kann.

Das wird aber nicht funktionieren. Erstmal sind Haftung und Deckung (Versicherung) zu unterscheiden. Wird mir durch jemand anderen ein Schaden zugefügt, und es besteht Haftung, muss die Person zahlen. Sollte sein Vertrag keine Deckung dafür aufweisen (Billigtarif), muss es dieser Privat bezahlen. Nur weil es keine Deckung gibt, heißt das nicht, dass die Haftung erlöschen wäre. Selbst schuld also, wer solche Billigsachen abschließt. Der haftet dann privat.

 

Haftpflichtschäden lassen sich zu 99% nicht durch eine Hausratversicherung ausgleichen: Hausrat versichert: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl/Raub, Elementar oder eben Glas. In aller Regel kann man solche Schäden gerade nicht durch einen Haftpflichtfall "fingieren". Deine Lösung "lass ich dann lieber über Hausrat laufen", klappt daher nicht. 

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