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wertomat

Werte von Rentenpunkten im Gesamtvermögen schätzen.

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Nachdenklich
vor 3 Minuten von satgar:

Natürlich sollten diese Ansprüche mit in die Vermögensbilanz.

Ich weiß nicht so recht.

Ich verstehe als Vermögen das, was meine Erben bekämen, wenn ich heute am Nachmittag an einem Herzinfarkt verstürbe (jetzt bitte keine Diskussion darüber beginnen, ob und wie die möglicherweise zu zahlende Erbschaftssteuer berücksichtigt werden muß) -  oder das, was ich heute verschenken könnte, wenn ich mich entschiede, ab morgen wie Diogenes in einer Tonne zu leben. Über diese Beträge vermag ich zu verfügen.

Zahlungsverpflichtungen, die ich derzeit haben könnte (Schulden) gingen in eine solche Bilanz natürlich ein (als Abzüge).

 

Ob und in welcher Höhe man Renten bekommen wird, ist aber unsicher. (0b? -  Erlebt man es?  In welcher Höhe? - Welche Rentenanpassungen wird es geben?)

Außerdem werden den zukünftig eingehenden Rentenzahlungen auch zukünftige Zahlungsverpflichtungen entsprechen.

Wenn man zukünftig (eventuell?) wirksam werdende Ansprüche an die GRV einbezieht, müsste man dann nicht auch die zukünftigen Zahlungsverpflichtungen mit einbeziehen (wie man es ja beim aktuellen Vermögen auch tut)?

Um die Überlegung auf die Spitze zu treiben:

Wenn man die Rentenbezüge, bei denen nicht sicher ist, ob man sie bekommen wird (man könnte vorher versterben) und wenn  - für wie lange und in welcher Höhe, sollte man dann nicht auch möglicherweise fällig werdende Zahlungen aus der Pflegeversicherung mit einbeziehen? Zum Beispiel: 10% der Bevölkerung (beispielhafte Werte) erhalten durchschnittlich drei Jahre lang Zahlungen aus der Pflegeversicherung in Höhe von xxx,- €. Also errechne ich daraus einen Zahlungsstrom, von dem ich dann zehn Prozent meinem Vermögen zuschlage?

 

Nicht daß ich mißverstanden werde: Natürlich sollte man sich Gedanken darüber machen, welche Ansprüche auf Altersversorgung man hat. Und man mag auch mal überschlagen, welchen Wert dies Ansprüche bei mittlerer Lebenserwartung haben. Das Ergebnis dieses "sich Gedanken machens" kann dazu führen, daß man entspannt in die Zukunft schaut (die oben erwähnte Beamtin) oder daß man motiviert wird, mehr eigenes Vermögen aufzubauen. Alles richtig und vernünftig. Und ja: Bei manchen sieht es sehr viel besser aus als sie sich ohne solche Überlegungen vorgestellt haben mögen.

 

Ich frage mich aber, ob derartig unsichere Zahlungsansprüche in einer Vermögensbilanz erscheinen sollten?

Den mit so vielen Unsicherheiten verbundene Erwartungswert einer später vielleicht eintretenden Rente exakt berechnen zu wollen, führt möglicherweise zu einer Illusion, daß die Zukunft mathematisch sicher erfaßbar sei.

 

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Schlumich
vor 2 Minuten von Nachdenklich:

Ich weiß nicht so recht.

Ich verstehe als Vermögen das, was meine Erben bekämen, wenn ich heute am Nachmittag an einem Herzinfarkt verstürbe

 

+1

 

Genau so mache ich es bzgl. der Erfassung in PP auch und zwar genau aus dem Grund, den @Nachdenklich ausgeführt hat.

 

In PP tauchen auch nicht so Dinge auf wie Guthaben aus einer betrieblichen Altersversorgung, da ich noch nicht weiß, ob diese verrentet wird oder als Einmalzahlung "gezogen" wird.

 

Ich tracke ich meine Rentenansprüche aus den verschiedenen Quellen ganz altmodisch in Excel, so dass ich weiß, wann was von wem kommt. Das ist aber strikt getrennt von PP. Die bspw. betriebliche Altersvorsorge taucht dort (in Excel) derzeit noch als Guthaben in Höhe von x€ auf mit der Option, diesen Betrag mit dem vertraglich vereinbarten Rentenfaktor verrenten zu lassen. Sollte die Verrentung stattfinden, bleibt dieser Baustein als monatliche Rente buchhalterisch in der Renten-Excel-Tabelle, erfolgt eine Einmalzahlung, wird die Kohle ja irgendwie angelegt und dann wandert der Betrag in PP.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23

@wertomat Ich rechne es folgendermaßen aus: Aus meinem letzten Rentenbescheid der gesetzlichen Rente nehme ich den Betrag, den ich monatlich erhalten werde (unter Bedingung ich zahle nichts mehr ein). Dann suche ich mir bei einer Rentenvergleichseite genau den Einmalbetrag, der mir die gleiche garantierte Rente (ab 67) liefern würde. Den Einmalbetrag, den ich dort einzahlen müsste, setze ich an und berücksichtige dann aber noch, dass ich Steuern auf die gesetzliche Rente zahlen muss. Dafür ziehe ich dann pauschal noch 30% ab.

 

Dabei kommt übrigens ein Wert von ca. 10k (netto) pro Rentenpunkt raus.

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Sapine
vor 9 Minuten von Nachdenklich:

Ich weiß nicht so recht.

Ich verstehe als Vermögen das, was meine Erben bekämen, wenn ich heute am Nachmittag an einem Herzinfarkt verstürbe (jetzt bitte keine Diskussion darüber beginnen, ob und wie die möglicherweise zu zahlende Erbschaftssteuer berücksichtigt werden muß) -  oder das, was ich heute verschenken könnte, wenn ich mich entschiede, ab morgen wie Diogenes in einer Tonne zu leben. Über diese Beträge vermag ich zu verfügen.

Die Frage ist für welchen Zweck du die Vermögensübersicht erstellst. Wenn es Dir um liquidierbares Vermögen geht, dann gehört die RV nicht dazu. Wenn es Dir um Deinen Nachlass geht, solltest Du nicht vergessen auch Lebensversicherungen mit aufzunehmen. Die GRV bietet für den Ehepartner und kleine Kinder auch eine gewisse Absicherung im Todesfall ähnlich wie viele Rentenversicherungen mit Rentengarantiezeiten etc.

 

Wenn es darum geht sich einen Überblick zu verschaffen, wie es mit der Altersvorsorge steht, gehört die Bewertung der GRV meiner Meinung nach zwingend dazu. Eine Versicherung hat auch einen Wert, wenn man sie sich nicht auszahlen lassen kann. 

vor 20 Minuten von Nachdenklich:

Den mit so vielen Unsicherheiten verbundene Erwartungswert einer später vielleicht eintretenden Rente exakt berechnen zu wollen, führt möglicherweise zu einer Illusion, daß die Zukunft mathematisch sicher erfaßbar sei.

Genau das ist es nicht, daher sollte man nur einen vorsichtigen Schätzwert ansetzen. 

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Peter23
vor 21 Minuten von Sapine:

Aber in mittleren Jahren ist die Bewertung als defensives Asset absolut sinnvoll.

Genau deswegen berücksichtige es auch in meiner Vermögensbilanz und zwar in der gleiche Kategorie wie Tagesgeld, Festgeld und Anleihen (sofern jeweils mit sehr guter Bonität oder unter Einlagensicherung)

Gerade eben von Sapine:

Eine Versicherung hat auch einen Wert, wenn man sie sich nicht auszahlen lassen kann. 

+1

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 14 Minuten von Peter23:

Dabei kommt übrigens ein Wert von ca. 10k (netto) pro Rentenpunkt raus.

 

Das ist zu vermutlich hoch. Deine Rechnung stimmt vermutlich nicht. Du machst das Gegenteil von dem, was manche andere hier machen: Du rechnest Dich "reich"!

 

PS: ich weiß nicht genau, wie Du rechnest - aber Du lässt Dich vermutlich von den zu geringen Rentenfaktoren der Versicherer täuschen.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 13 Minuten von stagflation:

ich weiß nicht genau, wie Du rechnest

Ich habe es doch exakt beschrieben. Was verstehst Du daran nicht?

 

vor 13 Minuten von stagflation:

Das ist zu vermutlich hoch.

Ich glaube eher, dass die Rechnung konservativ ist, weil die private Rente nur garantiert den heutigen monatlichen Garantiebetrag der gesetzlichen zu zahlen. Der gesetzliche Rentenbetrag steigt aber mit der Inflation (bzw Lohnanpassungen an). Außerdem setze ich 30% Steuern an, obwohl es sehr unwahrscheinlich ist, dass man einen so hohen Steuersatz auf seine Rente zahlen muss.

vor 13 Minuten von stagflation:

Deine Rechnung stimmt vermutlich nicht.

Das ist eine komische Aussage. Alle hier vorgeschlagenen Berechnungsmethoden stimmen nicht (bzw nur unter gewissen Annahmen).

vor 13 Minuten von stagflation:

Du machst das Gegenteil von dem, was manche andere hier machen

Gegenteil? Nein - natürlich nicht.

vor 13 Minuten von stagflation:

aber Du lässt Dich vermutlich von den zu geringen Rentenfaktoren der Versicherer täuschen

Trotz geringen Rentenfaktoren werden diese Versicherungen abgeschlossen und sie sind mE die beste Möglichkeit den Wert der gesetzlichen Rente zu bestimmen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Das ist relativ unklar: "Dann suche ich mir bei einer Rentenvergleichseite genau den Einmalbetrag, der mir die gleiche garantierte Rente (ab 67) liefern würde."

 

Ich vermute, dass Du eine private Rentenversicherung meinst?

 

Private Lebensversicherer rechnen zurzeit mit zu geringen Rentenfaktoren. Das sollte dazu führen, dass es später in der Rentenphase hohe Überschüsse gibt. Diese Überschüsse rechnest Du aber nicht mit ein. Deshalb ist Dein Wert für einen Rentenpunkt zu hoch.

 

Bei einem Abschlag würde ich übrigens mitgehen. 30% ist recht viel - aber 20% wäre okay. Bei mir wäre die Begründung aber nicht die Steuer, sondern eine gewisse Unsicherheit. Nach meiner Rechnung würde ich bei 8.426 € ./. 20% = 6.740 € pro Rentenpunkt landen. Deshalb erscheinen mir 10.000 € / pro Rentenpunkt nach einem Abschlag von 30% zu viel.

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Holgerli

Unter Wert verstehe ich: „Ich habe 500 Aktien mit Wert 200 Euro, das macht 100.000 Euro und ich habe 40 Rentenpunkte mit Wert 9.000 Euro, das sind 360.000 Euro. Deswegen habe ich ein Gesamtvermögen von 460.000 Euro“. So einen Wert rechne ich mir nicht aus.

Da gehe ich auch eher in die Richtung, dass Rentenpunkte nicht wirklich vererbt werden können. Deswegen zählen die auch nicht zum Vermögen.

 

Was ich hingegen mache ich, dass ich meine gesetzlichen und privaten Rentenbezüge auf den Stichtag meines prognostizieren/gewünschten Rentenbeginns hochrechne. Also:

-          Ich habe 500 Aktien mit einem heutigen von Wert 200 Euro, das macht 100.000 Euro.

-          Ich habe am 01.01.2050 geschätzt 40 Rentenpunkte. Jeder ist geschätzt 50 Euro wert. Das macht 2.000 Euro monatliche GRV-Rente.

-          Ich rechne damit, dass meine bAv mir ab dem 01.01.2050 400 Euro /monatlich auszahlen wird.

 

Aus dem heutigen Aktienwert (100.000 Euro) und den zukünftigen, hochgerechneten Rentenzahlungen versuche ich dann zu evaluieren ob das Geld im Alter reicht.

 

Mir ist natürlich klar, dass das in großen Teilen Kaffeesatzleserei ist, weil niemand sagen kann wo die Aktien 2050 stehen und was heute 1.000 Euro in 2050 (oder wann auch immer) wert sind. Einen ersten Anhaltspunkt dürfte es aber geben.

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oktavian
vor 2 Stunden von stagflation:

Wenn man freiwillig in die GRV einzahlt, kostet ein Rentenpunkt in 2024 8.426 €. Das würde ich als Wert für einen Rentenpunkt ansetzen.

wäre das nicht vor Steuern? Im Endeffekt ist der Punkt billiger bzw. weniger Wert, weil man dafür am Ende besteuert wird.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23

 

vor einer Stunde von stagflation:

Nach meiner Rechnung würde ich bei 8.426 €

Deine Rechnung fragt nicht danach, wieviel der Rentenpunkt wert ist sondern wieviel er aktuell kostet. Das kann ein passender Wert sein, muss es aber nicht. Wenn die gesetzliche Rentenversicherung sich aus welchen Gründen auch immer plötzlich entscheiden würde 20k dafür zu nehmen, wäre es absurd anzunehmen, dass die Rentenpunkte nun tatsächlich soviel mehr wert wären.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 10 Minuten von Peter23:

Wenn ich die Überschüsse mit einrechnen würde, dann würde der monatliche Betrag höher werden, den ich pro Euro Einmalzahlung erhalte würde - sprich: Der Wert den ich für die gesetzliche Rentenversicherung ansetze würde dadurch höher werden.

 

Nein. Rechne mal nach.

 

Nehmen wir an, Du würdest laut Rentenbescheid 1.000 € Rente/Monat  bekommen. Bei einer Sofortversicherung mit Rentenfaktor 20 (schlechter Wert, aber es gibt Überschüsse) bräuchtest Du 500.000 € Kapital. Bei einer Versicherung mit Rentefaktor 40 (Versicherung hat sich weit aus dem Fenster gelehnt, Überschüsse wird es wohl nicht geben) bräuchtest Du nur 250.000 € Kapital. 

 

Da Du das benötigte Kapital aber als Wert für die Rentenpunkte ansetzt, führt ein (zu) niedriger Rentenfaktor dazu, dass Du den Wert eines Rentenpunkts überschätzt.

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 55 Minuten von Sapine:

Die Frage ist für welchen Zweck du die Vermögensübersicht erstellst.

Ganz genau richtig!

 

vor 55 Minuten von Sapine:

Wenn es darum geht sich einen Überblick zu verschaffen, wie es mit der Altersvorsorge steht, ....

Ich denke, man sollte mehr zwischen Flußgrößen und Bestandsgrößen unterscheiden.

Das Vermögen ist eine Bestandsgröße.

Für die Altersvorsorge brauche ich eine Flußgröße.

Die oben erwähnte Beamtin mit einem Pensionsanspruch von 4.000,-€ (Oberstudiendirektorin oder Leitende Regierungsdirektorin?) hat einen den monatlichen Bedarf vermutlich ausreichend abdeckenden Anspruch auf monatliche Zahlungen. Sich Gedanken zu machen, mit welcher Lebenserwartung ich diesen monatlichen Betrag multipliziere, um daraus einen Vermögenswert zu errechnen, ist meines Erachtens verschwendete Energie. (Wenn sie sich Gedanken machen möchte, dann eher darüber, ob zum Zeitpunkt ihrer Pensionierung das derzeitige System noch Bestand haben wird.)

 

Natürlich besteht ein Zusammenhang zwischen Bestands- und Flußgrößen. Natürlich kann ich Überlegungen anstellen, welche monatliche Zahlungen bei welchen Annahmen ich aus einer bestimmten Bestandsgröße erzielen kann. Für denjenigen, der nur unzureichende Ansprüche aus Altersvorsorgesystemen (sei es die GRV, ein Versorgungswerk oder eine Beamtenpension) hat, ist es sehr wichtig, sich Gedanken zu machen, wie er aus der Bestandsgröße "Vermögen" einen zuverlässigen und andauernden Zahlungsstrom generieren kann.

Derjenige, der im Alter aber ausreichende Zahlungsströme erwarten kann, gewinnt durch solche Verrechnungen aber nichts.

Dazwischen gibt es einen Personenkreis, der versuchen sollte, seine Situation danach zu beurteilen, in welchem Ausmaß er Vermögen aufbauen kann und muß, um daraus einen zusätzlichen Zahlungsstrom zu generieren. 

Hierbei gibt es aber so viele Imponderabilien, daß der Versuch einen solchen diffusen Anspruch in einen Vermögenswert umzurechnen, meines Erachtens nicht weiter hilft. Wichtig ist meines Erachtens in so einer Situation nur das Bewußtsein dafür, in welchem Ausmaß die erworbenen Ansprüche ausreichend oder nicht ausreichend sind. Schließlich müsste man, wenn es um den Überblick über die Altersvorsorge geht, den in einen Vermögenswert umgerechneten erwarteten Zahlungsstrom danach wieder unter dem Gesichtspunkt betrachten, welchen Zahlungsstrom ich daraus für mein Alter generieren kann.

Bei solchen mehrfachen Umrechnungen gehen mehrfach mit Unsicherheit behaftete Schätzungen ein, die sich eigentlich gegenseitig aufheben.

Nur beispielhaft: Wenn ich meinen Rentenanspruch in einen Vermögenswert umrechne, dann mache ich eine Annahme über die erwartete Rentenbezugszeit. Wenn ich dann später abschätze, welche Entnahme aus dem Vermögen (sicher?) möglich ist, muß ich wieder eine Annahme über die Dauer der Annahme machen. Macht das Sinn?

 

Je mehr mit Unsicherheit (und möglicherweise Fehlern) behaftete Annahmen in eine Berechnung eingehen, desto weniger Aussagekraft haben dann anscheinend exakte Ergebnisse.

(Das ist wie bei der Portfoliotheorie: Wenn ich, um ein Modell aufzustellen, von der Realität abstrahiere und rationale Anleger unterstelle, dann muß ich mit Ergebnissen rechnen, die die Realität nicht widerspiegeln.)

 

@Holgerli  +1

vor 36 Minuten von Holgerli:

Was ich hingegen mache ich, dass ich meine gesetzlichen und privaten Rentenbezüge auf den Stichtag meines prognostizieren/gewünschten Rentenbeginns hochrechne.

Und daraus muß/kann man dann die notwendigen Schlüsse ziehen - bezüglich der Notwendigkeit die Sparquote eventuell erhöhen zu müssen oder die Risikotragfähigkeit höher anzusetzen, da die erwartbaren Ansprüche ausreichend Sicherheit bieten.

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Peter23

 

vor 1 Minute von stagflation:

Nehmen wir an, Du würdest laut Rentenbescheid 1.000 € Rente/Monat  bekommen. Bei einer Sofortversicherung mit Rentenfaktor 20 (schlechter Wert, aber es gibt Überschüsse) bräuchtest Du 500.000 € Kapital. Bei einer Versicherung mit Rentefaktor 40 (Versicherung hat sich weit aus dem Fenster gelehnt, Überschüsse wird es wohl nicht geben) bräuchtest Du nur 250.000 € Kapital. 

Deswegen nehme ich die Versicherung mit der höchsten Garantierente, wo es dann gar nicht so viel Überschüsschanchen gibt. Auf der anderen Seite berücksichtige ich NICHT, dass die gesetzliche Rente typischerweise mit der Inflation bzw dem Lohnniveau steigt.

 

Vielleicht hilft es ja, wenn ich es mal konkret an einem Beispiel vorrechne. Interesse? Oder trollst Du nur?

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stagflation
vor 5 Minuten von Peter23:

Vielleicht hilft es ja, wenn ich es mal konkret an einem Beispiel vorrechne. Interesse?

 

Ja, dann können wir uns das gemeinsam ansehen.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23

Angenommen jemand hat 50 Rentenpunkte angesammelt, dann bekommt er aktuell eine Rente von 1.966 Euro bzw 23.592 Euro pro Jahr (Apropos: Schon etwas absurd, dass nicht einzuberechnen und damit zu behaupten: es sei nichts wert)

 

1. Schritt: Vergleichsportal für private Rentenversicherungen finden, die eine Sofortrente gegen Einmalzahlung bezahlen (Suchmaschine: Sofortrente gegen einmalzahlung)

https://www.check24.de/rentenversicherung/sofortrente-einmalbeitrag/

2. Schritt: Geburtsdatum so eingegeben als ob man Ende des Monats 67 wird

31.08.1957

3. Schritt: Einmalbetrag so skalieren, dass eine garantierte Rente von 23.592 Euro rauskommt (wenn man noch konservativer sein möchte, dann nimmt man eben die mögliche Rente der höchsten garantierten Rente)

4. Schritt: 30% abziehen wegen Steuern

 

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70%*645.000/50 = 9.030 Euro pro Punkt

 

 

und nun noch die konservativere Variante (die ich aber nicht für sinnvoll halte):

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0.7*467000/50=6538 Euro pro Punkt

 

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stagflation
vor 5 Minuten von Peter23:

2. Schritt: Geburtsdatum so eingegeben als ob man Ende des Monats 67 wird

31.08.1957

 

Oh! Dann hast Du ja sogar zwei Rechenfehler: den zu niedrigen Rentenfaktor und die vergessene Abszinsung des Einmalbetrags. Und beide gehen in die Richtung, dass Du den Wert für einen Rentenpunkt überschätzt.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 4 Minuten von stagflation:

Oh! Dann hast Du ja sogar zwei Rechenfehler: den zu niedrigen Rentenfaktor und die vergessene Abszinsung des Einmalbetrags. Und beide gehen in die Richtung, dass Du den Wert für einen Rentenpunkt überschätzt.

Welche Abzinsung des Einmalbetrags? (Der Einmalbetrag ist sofort fällig und muss daher meines Erachtens weder diskontiert noch verzinst werden, aber ich lasse mich gerne belehren.)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ich halte Deinen Weg für zu umständlich und für zu fehlerbehaftet - und es geht auch viel einfacher. Mehr dazu später.

 

Aber schauen wir uns zuerst Deine Rechnung an.

 

Zuerst die fehlende Abzinsung.

 

Du gehst also von 50 Rentenpunkten aus und von jemandem, der jünger als 67 Jahre ist. Sagen wir 50 Jahre. Okay?

 

Jetzt sagst Du "Aus meinem letzten Rentenbescheid der gesetzlichen Rente nehme ich den Betrag, den ich monatlich erhalten werde (unter Bedingung ich zahle nichts mehr ein)." Das ist also die Rente, die derjenige in 17 Jahren erhalten wird, also ein aufgezinster Betrag, richtig?

 

Dann rechnest Du aus, wie viel Kapital er in 17 Jahren investieren müsste, um diese Rente zu bekommen.

 

Jetzt musst Du diesen Betrag aber wieder abzinsen, um auf den heutigen Wert zu kommen. Das hast Du nicht gemacht, oder? Du hast nur 30% für Steuern abgezogen.

 

Ein gangbare Alternative wäre die Eingabe Deines richtigen Geburtsdatums gewesen (anstatt 31.08.1957) - dann hätte der Rechner eine implizite Abzinsung berechnet. Probiere es aus.

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 3 Minuten von stagflation:

Du gehst also von 50 Rentenpunkten aus und von jemandem, der jünger als 67 Jahre ist. Sagen wir 50 Jahre. Okay?

Wieso 50? Du hast doch das Geburtsdatum oben gesehen. Die Person wird in 13 Tagen 67.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 4 Minuten von Peter23:

Wieso 50? Du hast doch das Geburtsdatum oben gesehen. Die Person wird in 13 Tagen 67.

 

Ah. Ist Deine Beispiel-Person ist tatsächlich so alt? Dann kannst Du Dir das Aufzinsen und Abzinsen natürlich sparen. Ich dachte, Du gibst den 31.08.1957 nur deshalb ein, um Kapitalerträge der Versicherung in der Ansparphase zu umgehen.

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Peter23
vor 4 Minuten von stagflation:

Dann kannst Dir das Aufzinsen und Abzinsen natürlich sparen.

Super. Dann können wir uns nun darauf einigen, dass das eine sinnvolle Bewertung ist und wenn man es noch etwas konservativer machen möchte kann man sich entweder halb oder ganz hin zu möglichen Rente bewegen (was ich nicht für sinnvoll erachte)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Gut. Kommen wir zum Rentenfaktor.

 

Du sagst: "Einmalbetrag so skalieren, dass eine garantierte Rente von 23.592 Euro rauskommt".

 

Ich komme in dem von Dir genannten Rechner auf einen Einmalbetrag von 430.000 €. Oder auf 8.600 pro Rentenpunkt (vor Abzug der 30%).

 

Wieso kommst Du in Deinem Screenshot auf 645.000 € und eine Rente von 35.264 €?

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Peter23
· bearbeitet von Peter23
vor 6 Minuten von stagflation:

Du sagst: "Einmalbetrag so skalieren, dass eine garantierte Rente von 23.592 Euro rauskommt".

 

Ich komme in dem von Dir genannten Rechner auf einen Einmalbetrag von 430.000 €. Oder auf 8.600 pro Rentenpunkt.

Du siehst meinen Screenshot. Daraus müsste alles ersichtlich sein. Wenn Du es aber nicht in der Lage bist selbst rauszufinden und von mir wissen willst, was Du anders gemacht hast, dann stell eben Deinen Screenshot hier rein.

vor 6 Minuten von stagflation:

Wieso kommst Du in Deinem Screenshot auf 645.000 € und eine Rente von 35.264 €?

Schau Dir meinen Screenshot nochmal genau an und such doch bitte nach dem, was ich in Schritt 3 rausbekommen möchte:

vor 48 Minuten von Peter23:

3. Schritt: Einmalbetrag so skalieren, dass eine garantierte Rente von 23.592 Euro rauskommt (wenn man noch konservativer sein möchte, dann nimmt man eben die mögliche Rente der höchsten garantierten Rente)

Dann wird Dir doch auffallen, dass die Continentale die höchste garantierte Rente liefert und zwar in Höhe von 23.572 Euro.

 

Überschüsse sollte man - wie gesagt - mE nicht mit einbeziehen, weil Du bei der gesetzlichen Rente auch eine Anpassung an das Lohnniveau (und damit indirekt die Inflation) bekommst. Das ist voraussichtlich deutlich mehr wert als die Überschüsse. Aber wie auch schon gesagt kann man auch auf die mögliche Rente gehen, wenn einem meine Vorgehensweise noch nicht konservativ genug ist.

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satgar
vor 9 Minuten von Peter23:

Du siehst meinen Screenshot. Daraus müsste alles ersichtlich sein. Wenn Du es aber nicht in der Lage bist selbst rauszufinden und von mir wissen willst, was Du anders gemacht hast, dann stell eben Deinen Screenshot hier rein.

Ihr seid doch beide super gute diskutanten und interessiert am Thema. Giftet euch doch im Ton nicht direkt so an. Ist doch absolut nicht nötig.

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