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wertomat

Werte von Rentenpunkten im Gesamtvermögen schätzen.

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Bolanger
vor 11 Minuten von chirlu:
vor 17 Minuten von DeWeMe:

Zu welchen Daten willst du eine Statistik?

 

Genau, das war meine Frage.

Ach so... Zur Lebenserwartung von Sofortrenten-Interessenten bzw. - versicherten im Vergleich zur Allgemeinheit.

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Lazaros
vor 14 Minuten von Euronensammler:

Frage: Wie schätzt oder bewertet Ihr die Sicherheit einer deutschen Staatsanleihe gegenüber einem GRV-Rentenpunkt?

a) Rentenpunkt steht. Rentenantrag gestellt. Zahlung erwartet ab nächsten Monat. - vs. - Kurzlaufende Staatsanleihe.

b) Bisherige Rentenpunkte per Kontenklärung bestätigt. Rentenbeginn in zehn Jahren. - vs. - Deutsche Staatsanleihe mit Fälligkeit in 10 Jahren.

 

Jetzt kommt mir nur nicht mit Äpfel und Birnen! Die beliebteste Ausrede, wenn man nicht sich nicht zwichen Mallorca und Nordkap entscheiden will.

 

Antwort

a) gar nicht

b) gar nicht

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chirlu
vor 16 Minuten von Lazaros:

Antwort

a) gar nicht

b) gar nicht

 

Das heißt, deine ganzen Staatsanleihen bewertest du mit 0, ja?

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Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 12 Minuten von chirlu:

 

Das heißt, deine ganzen Staatsanleihen bewertest du mit 0, ja?

Nö - d.h. ich habe gar kein Rentenpunkte, die ich bewerten könnte.

(PS Stimmt so nicht - Ein paar hab ich schon - Grund: eher unwahrscheinliche Spekulation auf  KVdR)

 

Hätte ich deutsche Rentenpunkte, dann würde ich sie aber mit AAA-Rating in Heimatwährung bewerten.

Warum? Bringt zwar nichts, aber dann würde ich mich besser fühlen - Blickwinkel: Glas halb voll oder halb leer.

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chirlu

Also ein Fall von „Hauptsache irgendetwas geschrieben, auch wenn es nichts beiträgt zur Diskussion“. :rolleyes:

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Lazaros

You’ll Never Walk Alone  

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Sapine
vor einer Stunde von Euronensammler:

Frage: Wie schätzt oder bewertet Ihr die Sicherheit einer deutschen Staatsanleihe gegenüber einem GRV-Rentenpunkt?

a) Rentenpunkt steht. Rentenantrag gestellt. Zahlung erwartet ab nächsten Monat. - vs. - Kurzlaufende Staatsanleihe.

b) Bisherige Rentenpunkte per Kontenklärung bestätigt. Rentenbeginn in zehn Jahren. - vs. - Deutsche Staatsanleihe mit Fälligkeit in 10 Jahren.

Grundsätzlich ist für mich die Sicherheit von beiden ähnlich. Vielleicht die Rentenpunkte noch etwas sicherer im Sinne von irgendeine Zahlung wird es geben. Während Anleihen vielleicht eher ausfallen dafür aber häufiger den vollen Wert liefern wenn sie denn zurückgezahlt werden. 

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migieger
· bearbeitet von migieger
vor 9 Minuten von Sapine:

Grundsätzlich ist für mich die Sicherheit von beiden ähnlich. Vielleicht die Rentenpunkte noch etwas sicherer im Sinne von irgendeine Zahlung wird es geben. Während Anleihen vielleicht eher ausfallen dafür aber häufiger den vollen Wert liefern wenn sie denn zurückgezahlt werden. 

Ja, zur ähnlichen Sicherheit.
Aber die Rentenpunkte dürften etwas weniger sicher als Anleihen sein, weil es hauptsächlich Inlandsschulden sind. Anleihen dürften maßgeblich Auslandsschulden sein, die die Kreditwürdigkeit der BRD bei Ausfall sofort negativ beeinflussen würden.
Also traue ich unseren Lenkern eher zu erst die Rentner zu schröpfen bevor die Anleihen dran kommen...
 

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 2 Stunden von Euronensammler:

Frage: Wie schätzt oder bewertet Ihr die Sicherheit einer deutschen Staatsanleihe gegenüber einem GRV-Rentenpunkt?

Meine Bemerkung, daß es unsicher sei, ob man - und wenn ja in welchem Umfang - eine Rente erhalten wird, war weniger auf einen möglichen Ausfall des Rentensystems als solches gerichtet.

Ich dachte eher daran, daß es nicht sicher ist, ob man selbst das Rentenalter erleben wird - und wenn ja - wie lange. Wenn ich eine Staatsanleihe im Depot habe, dann bleibt die Teil des Depots, auch wenn ich versterbe. Erworbene Rentenansprüche lösen sich mit meinem Tode in Luft auf. (Ja ich weiß, es gibt in Grenzen auch Ansprüche der Hinterbliebenen. Als meine Frau wenige Wochen nach dem Beginn ihrer Rentenbezugszeit verstarb, teilte die Rentenversicherung mir mit, daß ich keine Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung hätte.)

Derartige - im eben beschriebenen Sinne vagen - Ansprüche sind zwar für die Beurteilung der eigenen (finanziellen) Sicherheit im Alter außerordentlich wichtig. Ich sehe sie aber nicht als Teil einer Vermögensbilanz.

 

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Cauchykriterium
vor 2 Stunden von Bolanger:

Ach so... Zur Lebenserwartung von Sofortrenten-Interessenten bzw. - versicherten im Vergleich zur Allgemeinheit.

Zwar nicht im Vergleich zur Allgemeinheit, aber immerhin zwischen privatrechtlich Rentenversicherten mit und ohne Kapitalwahl (ceteris paribus): der Einfluss des besseren Wissens besteht zum Rentenbeginn deutlich, verschwindet aber im Laufe von 5 bis 7 Jahren nahezu völlig.

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Anja Terchova
vor 15 Stunden von market anomaly:

Wie alt bist du denn?

 

Als Millenial rechne ich meine „Punkte“ nirgendwo mit ein. Die jährliche Renteninformation ist weder eine Anleihe, noch ein Vertrag. Ich bin konservativ und mag es lieber handfest, nach der bisherigen Entwicklung, wird es in Zukunft, der Mittelschicht, eher schlechter als besser gehen.

Sehe ich genauso!

Denn Rentenpunkte sind ja nicht veräusserbar oder handelbar und auch nicht vererbbar. Und ob wir überhaupt das Rentenalter erleben, oder ob wenn wir im Rentenalter sind die Rentenpunkte überhaupt noch zählen oder es eine Art Basisrente geben wird kann niemand sagen.

Aber auch unter der Voraussetzung das man 85 Jahre wird und das System so bleibt wie es ist, haben Rentenpunkte nicht in jedem Fall einen Wert. Sondern nur dann wenn mindestens eine der folgenden drei Bedinungen erfüllt ist:

- mindestens 27 Rentenpunkte
oder
- mindestens 35 Beitragsjahre (wegen Grundrente)
oder
- Vermögen oder Einkommen das den Bezug von Altersgrundsicherung ausschliesst.

Wer zum Beispeil nur auf 26 Jahre 4 Monate Beitragszeit und 22,4 Rentenpunkte und kaum weiteres Vermögen oder Einkommen hat, der wird davon nichts haben. Denn die 880€ Rentenanspruch die sich daraus ergeben würden wären ja weniger als die Altersgrundsicherung.

Wenn natürlich jemand ein geerbtes Häuschen und noch dazu so 130.000€ in Tagesgeld, Wertpapieren und Bausparvertrag hat, dann sind auch 880€ Rentenanspruch besser als Altersgrundsicherung.

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Ratz
vor 19 Stunden von wertomat:

Wie hoch bewertet ihr Rentenpunkte, wenn ihr sie in der Berechnung Eures Gesamtvermögens berücksichtigen möchet? 
Ich würde eigezahlte Rentenbeiträge gerne in der Vermögensaufstellung in Portfolio Performance haben, und weiss nicht, wie ich sie bewerten soll:

 

Ich berücksichtige die zu erwartende gesetzliche Rente, bzw. die bislang erarbeiteten Rentenpunkte, nicht bei meiner Betrachtung des Gesamtvermögens. Wenn ein kinderloser Single vor Renteneintritt verstirbt, dann lösen sich die erworbenen Ansprüche für die Hinterbliebenen in Luft auf. Ob man in seiner eigenen Betrachtung evtl. Ansprüche als verheirateter Rentenbeanspruchender bzw. bei Kindern die Waisen-/Wittwenrente berücksichtigen möchte, up to you !

 

Bei meinem Rententräger, der Deutschen Rentenversicherung", kann man auf der Rückseite des jährlichen Schreiben "Ihre Renteninformation", die bisher auf dem Rentenkonto eingezahlte Beträge entnehmen (Arbeitgeber, Öffentliche Kassen, eigene). Diese Beträge könnten nach eigenem Gusto für die Darstellung des "Einkaufpreises" herangezogen werden.

Welche Darstellung bzw. Kalkulation der bislang erworbenen Rentenpunkte/Rentenansprüche gewählt wird, hängt von eigenen zu treffenden Annahmen ab (Aktuell erworbene Rentenpunkte, aktueller Wert eines Rentenpunktes, Renteneintrittsplanung (vorgezogen, regulär, verspätet), Rentenbezugsdauer) ab. 

 

Für mich persönlich hat die gesetzliche Rente nichts in (m)einer Aufstellung des Gesamtvermögens zu suchen. Bei der finanziellen Planung des Rentnerlebens dagegen schon.

 

 

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LongtermInvestor

https://www.kitces.com/blog/valuing-social-security-benefits-as-an-asset-on-the-household-balance-sheet/
 

Es gibt unterschiedliche Ansätze zur Wertermittlung von Rentenansprüchen. Natürlich sollten diese nicht als centgenauer Betrag gesehen werden. Vielmehr spielen diese je nach Höhe eine wichtige Rolle für die Ruhestandsplanung und die Asset Allocation. 
 

Ein ganz einfaches Beispiel: Wenn man für die sichere Entnahmerate von 3,5% ausgeht sind je 1k monatliche Rentenansprüche ein Gegenwert von rd. 340k Euro anzunehmen.

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Lazaros
vor 20 Stunden von wertomat:

Wie hoch bewertet ihr Rentenpunkte, wenn ihr sie in der Berechnung Eures Gesamtvermögens berücksichtigen möchet? 

Eine reelle Bewertung wäre für mich die Summe, die du aktuell für den Verkauf deiner Rentenpunkte erhältst. Diese dürfte in etwa so hoch sein, wie wenn du deinen Führerschein verkaufst.

 

Für den Finanzbedarf im Ruhestand ist dann die zukünftige monatliche Rentenzahlung entscheidend und nichts anderes.

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chirlu
vor einer Stunde von Ratz:

Für mich persönlich hat die gesetzliche Rente nichts in (m)einer Aufstellung des Gesamtvermögens zu suchen.

 

Weil es dir gar nicht um dein eigenes Vermögen geht, sondern um das deiner Erben. Kann man so machen.

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Chris75
vor 1 Minute von Lazaros:

Eine reelle Bewertung wäre für mich die Summe, die du aktuell für den Verkauf deiner Rentenpunkte erhältst. Diese dürfte in etwa so hoch sein, wie wenn du deinen Führerschein verkaufst.

Also kein Wert? Dann gerne her damit.

Verstehe ich das so, dass Deutsche Staatsanleihen mit AAA Bonität gerne ins Depot gehören, aber Rentenansprüche an den selben Schuldner sind nichts Wert?

 

Oder geht es Dir darum, Rentenpunkte nicht verkaufen zu können? Das kann ich mit einer Direktversicherung oder einer Betriebsrente auch nicht. Hat aber alles trotzdem einen Wert schon heute.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 10 Minuten von Lazaros:

Eine reelle Bewertung wäre für mich die Summe, die du aktuell für den Verkauf deiner Rentenpunkte erhältst. Diese dürfte in etwa so hoch sein, wie wenn du deinen Führerschein verkaufst.

 

Das ist – sorry – Unsinn. Es gibt natürlich das Problem, dass die Rente nur beschränkt abtretungsfähig ist und der Rentenversicherungsträger da mit im Boot sein muss. Aber wenn du den überzeugen kannst, dass es in deinem „wohlverstandenen Interesse“ liegt (§ 53 SGB 1), dann wäre sicherlich jemand zu finden, der die Rentenansprüche für mehr als ein paar Euro übernimmt.

 

Wenn wir andererseits zu deinen Anleihen zurückkommen, dann müsstest du in deinem Sinn wohl eine Anleihe eines zahlungskräftigen Emittenten, die in zwei Wochen für 100000 Euro zurückgezahlt werden wird, aber an der Börse derzeit keine Käufer mehr findet, mit 0 bewerten.

 

vor 3 Minuten von Chris75:

Also kein Wert? Dann gerne her damit.

 

:thumbsup:

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Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 23 Minuten von chirlu:

Wenn wir andererseits zu deinen Anleihen zurückkommen, dann müsstest du in deinem Sinn wohl eine Anleihe eines zahlungskräftigen Emittenten, die in zwei Wochen für 100000 Euro zurückgezahlt werden wird, aber an der Börse derzeit keine Käufer mehr findet, mit 0 bewerten.

Bei einer Anleihe, weiss ich immer die Höhe in Euro oder Dollar oder sonst was,  die ich bekomme oder meine Erben, sofern kein Zahlungsausfall eintritt.

Was bringt mir aber der geschätzte Gesamtwert zukünftiger Rentenzahlungen - es kann sein, dass ich vor Rentenbeginn sterbe, nach Rentenbeginn noch 3 Jahre lebe  oder auch noch 50 Jahre lebe.

Das Problem ist aus meiner Sicht, dass der Wert einer Rentenversicherung nur für das laufende Rentenmonat gilt (ganz grob) - und genau da sollte meine Finanzplanung ansetzen,

 

Der Unterschied zu einer Anleihe, auch einer 100 jährigen Österreicher - sie ist immer verkaufbar zum Marktpreis oder zumindest beleihbar in diesem Fall

vor 23 Minuten von chirlu:

Wenn wir andererseits zu deinen Anleihen zurückkommen, dann müsstest du in deinem Sinn wohl eine Anleihe eines zahlungskräftigen Emittenten, die in zwei Wochen für 100000 Euro zurückgezahlt werden wird, aber an der Börse derzeit keine Käufer mehr findet, mit 0 bewerten.

 

Und genau folgendes geht halt nicht mit Rentenpunkten (oder nur in Spezialfällen)

vor 26 Minuten von Chris75:

Also kein Wert? Dann gerne her damit.

Ich kann zwar eine Lebensversicherung kaufen, nicht aber deine Rentenpunkte

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oktavian
vor 14 Stunden von stagflation:

Noch ein Nachtrag: bei Deiner Formel (18×12×39,32 €×Entgeltpunkte) kommt fast genau das gleiche heraus, wie bei meiner Formel: <Anzahl der Rentenpunkte> * <heutiger Preis für einen Rentenpunkt>.

 

Weil 18×12×39,32 € = 8.493 fast gleich ist zu <heutiger Preis für einen Rentenpunkt> = 8.426 €.

der Preis kann aber doch steuerlich abgezogen werden oder nicht? Also bezahlt man weniger als 8.426 in 2024.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Schade, dass keiner auf mein Beispiel weiter oben (Beitrag 86) eingeht. Wenn immer wieder gesprochen wird davon, dass es "zu Geld gemacht" oder vererbt werden kann oder können muss, gilt das für die Rüruprente halt auch nicht.

 

Nähmen wir mal an, es gäbe eine Vermögensteuer in diesem Land. Dann soll so eine Rüruprente nicht berücksichtigt werden? Wieso? Oder das selbstgenutzte EFH und vieles mehr. 

 

Die Einschränkung auf "ich muss auf das Vermögen zugreifen können" erschließt sich mir nicht. Man rechnet sich nur Arm damit.

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Nachdenklich
· bearbeitet von Nachdenklich
vor 52 Minuten von satgar:

Die Einschränkung auf "ich muss auf das Vermögen zugreifen können" erschließt sich mir nicht. Man rechnet sich nur Arm damit.

Vermögen ist meinem Verständnis nur das, worüber ich zu verfügen vermag.

Ein Anspruch auf eine Rüruprente mag eine wichtige Absicherung meines Alters sein, der diffuse Anspruch, von dem ich nicht weiß, ob er jemals zum Tragen kommt (ich könnte ja vorher versterben), ist aber kein Vermögen.

Sonst müsste ja auch der völlig Mittellose seinen Anspruch auf Bürgergeld als sein Vermögen ansehen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von Nachdenklich:

Ein Anspruch auf eine Rüruprente mag eine wichtige Absicherung meines Alters sein, der diffuse Anspruch, von dem ich nicht weiß, ob er jemals zum Tragen kommt (ich könnte ja vorher versterben), ist aber kein Vermögen.

Ok. Also die Privatrente der dritten Schicht mit Fonds und 400.000 EUR guthaben ist Vermögen, und die Rüruprente der ersten Schicht mit 400.000 EUR Guthaben ist es nicht.

 

Ich finds unlogisch und würde auch immer sagen: das Vermögen der Personen ist genau gleich hoch. Ich finds weird.

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Nachdenklich
vor 1 Minute von satgar:

Ok. Also die Privatrente der dritten Schicht mit Fonds und 400.000 EUR guthaben ist vermögen, und die Rüruprente mit 400.000 EUR Guthaben ist es nicht.

Wenn ich entscheiden kann, daß ich das Guthaben der Privatrente ausgezahlt bekomme, dann ist es Vermögen. Ansonsten ist es eine wichtige soziale Absicherung, ähnlich wie der Anspruch auf das Bürgergeld.

Hast Du mal versucht, den Gedanken

vor 7 Minuten von Nachdenklich:

Sonst müsste ja auch der völlig Mittellose seinen Anspruch auf Bürgergeld als sein Vermögen ansehen.

in Deine Überlegungen einzubeziehen?

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satgar
vor 4 Minuten von Nachdenklich:

in Deine Überlegungen einzubeziehen?

Da das keine Anspar- oder Versicherungsleistung ist, anders als eben Versicherungen (privat oder gesetzlich, oder betrieblich), sehe ich das als wenig sinnvoll an.

 

Krankengeld setzt man ja auch nicht an, oder Elterngeld, oder Kurzarbeitergeld, oder Wohngeld, oder oder oder.

 

Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich ;-)

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stagflation
vor 9 Minuten von Nachdenklich:

Hast Du mal versucht, den Gedanken

Zitat

Sonst müsste ja auch der völlig Mittellose seinen Anspruch auf Bürgergeld als sein Vermögen ansehen.

in Deine Überlegungen einzubeziehen?

 

Du wirst lachen: wenn man davon ausgehen könnte, dass das Bürgergeld dauerhaft bestehen bleibt (und nicht nur eine temporäre Anomalie ist), dann muss das Bürgergeld mit in die Privatbilanz einfließen.

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