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Einkommensteuer Bescheid falsch wegen Kirchensteuer

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud

Hallo zusammen,

 

ich habe letztes Jahr x € Kirchensteuer vom Lohn gezahlt und 470€ Kirchensteuer für 2022 nachzahlen müssen. Das habe ich in der Einkommensteuererklärung in Elster auch angegeben.

 

Im Bescheid zur Einkommensteuer 2023 steht nun, dass ich x € gezahlt habe und 51€ erstattet bekommen hätte.

Somit habe ich ca. 200€ zu wenig erstattet bekommen im Vergleich zur Elster Simulation, die ich vor dem Absenden gemacht habe.

Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt und gestern Antwort bekommen:

Die x€ wurden als Sonderausgaben berücksichtigt und auch die erstatteten 51€ und ich möge den Einspruch zurücknehmen.

Kein Wort zu den zusätzlich gezahlten 470€ (die ich als Nachweis beim Einspruch in Elster hochgeladen hatte).

 

Ich musste bisher immer Kirchensteuer nachzahlen (aufgrund der Kapitalerträge) und ich weiß nicht, wie man auf die 51€ Erstattung kommt. Sogar im Kirchensteuerauszug 2024 steht, dass ich 470€ in 2023 nachgezahlt habe.

Ende 2023 habe ich allerdings 4000€ in die Rentenversicherung zusätzlich eingezahlt, zum ersten mal. Das ist das einzige, was anders ist zu früheren Jahren.

 

Was soll ich nun machen?

 

Gruß

OceanCloud

 

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Theobuy
vor 15 Minuten von OceanCloud:

Was soll ich nun machen?

Das Finanzamt anrufen, dort vorbeigehen oder einen Steuerberater fragen...

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t.klebi
vor 35 Minuten von OceanCloud:

Was soll ich nun machen?

Der Hinweis auf den simplen Anruf beim zuständigen Bearbeiter (Telefonnummer steht auf dem Formular für die Einspruchsrücknahme) ist hier tatsächlich die beste Lösung. Vorbeigehen ist völlig sinnfrei, da man nicht zum zuständigen Bearbeiter gelangt und Steuerberater lohnt sich hier nicht. 

 

Bei dem Anruf gleichst du ab, welche Zahlungen deiner Meinung nach im VZ 2023 für die Kirchensteuer geleistet wurden und was das Finanzamt diesbezüglich verbucht hat. Bei unerklärbaren Diskrepanzen forderst du einen Kontoauszug deines Steuerkontos an. Dann kannst du im weiteren Einspruchsverfahren gegen etwaige Fehlbuchungen vorgehen bzw. erfährst du, dass evtl. auch Du einem Irrtum unterliegst und es tatsächlich zu 51 € Erstattung bei der KiSt kam. 

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chirlu
vor 41 Minuten von OceanCloud:

ich habe letztes Jahr x € Kirchensteuer vom Lohn gezahlt und 470€ Kirchensteuer für 2022 nachzahlen müssen.

 

470 Euro ist ja ziemlich viel (für jemanden, der dem Lohnsteuerabzug unterliegt; bei einem Selbständigen wäre das natürlich etwas anderes). Wie kommt das, dass du so viel nachzahlen musstest?

 

vor 43 Minuten von OceanCloud:

Ich musste bisher immer Kirchensteuer nachzahlen (aufgrund der Kapitalerträge)

 

Wenn du die Weitergabe des Kirchensteuermerkmals gesperrt hast oder Kapitalerträge im Ausland beziehst und im wesentlichen deshalb nachzahlen musst, dann hat das Finanzamt wahrscheinlich recht. Bei der gesonderten Besteuerung von Kapitalerträgen wird der Sonderausgabenabzug nämlich pauschal berücksichtigt; du kannst ihn nicht noch ein zweites Mal regulär vornehmen.

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oktavian
vor 5 Minuten von t.klebi:

ist hier tatsächlich die beste Lösung. Vorbeigehen ist völlig sinnfrei, da man nicht zum zuständigen Bearbeiter gelangt und Steuerberater lohnt sich hier nicht. 

+1 / an der Rezeption können die nicht viel machen. Vorher wie @chirluhinweist mal etwas zu Kirchensteuer und Sonderausgabenabzug nachlesen. Da gibt es so kompliziert aussehende Formeln, wie der Abzug gleich rein gerechnet wird. Günstigerprüfung und Abgeltungssteuer wird anders gehandhabt. Bei der Summe wird es wohl Abgeltungssteuer sein, wo die das direkt abziehen.

 

Es ist ein kompliziertes Thema. Ausländische Dividenden zum Beispiel sind sogar kirchensteuerlich günstiger als deutsche Dividenden, wenn die Quellensteuer voll angerechnet wird.

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud
vor 42 Minuten von chirlu:

Wenn du die Weitergabe des Kirchensteuermerkmals gesperrt hast

Ja.

Ich mache meine Steuererklärung seit 4 Jahren mit Elster. Es hat bisher immer gestimmt.

Ich zahle immer Kirchensteuer vom Lohn und muss jedes Jahr für Kapitalerträge nachzahlen. Die Erstattung  hat bislang immer der vor dem Abschicken durchgeführten Simulationsberechnung entsprochen.

Ich habe die Simulation auch 2024 gemacht, sogar zweimal, erst ohne  Angabe der RV Zahlung und dann mit. Weil ich wissen wollte, wieviel ich durch die RV Zahlung mehr zurück bekomme.

 

Aber da im Est-Bescheid steht, ich hätte 51€ Kirchensteuer in 2023 erstattet bekommen (und im Kirchensteuerbescheid 2024 steht, dass ich 470€ in 2023 nachgezahlt habe) und ESt-Erstattung auch nicht mit der Erwartung übereinstimmt, weiß ich nicht was stimmt.

 

Ich habe weder in 2023 noch in 2024 Kirchensteuer erstattet bekommen. Ich zahle immer nur nach.

 

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chirlu
vor 9 Minuten von OceanCloud:

Aber da im Est-Bescheid steht, ich hätte 51€ Kirchensteuer in 2023 erstattet bekommen (und im Kirchensteuerbescheid 2024 steht, dass ich 470€ in 2023 nachgezahlt habe) und ESt-Erstattung auch nicht mit der Erwartung übereinstimmt, weiß ich nicht was stimmt.

 

Na, es wird beides stimmen: Du hast 51 Euro Kirchensteuer auf den tariflich versteuertes Einkommen erstattet bekommen und unabhängig davon 470 Euro nachgezahlt auf Kapitalerträge. Oder eventuell sogar 521 Euro, ich weiß nicht, wie das gerechnet wird.

 

vor 11 Minuten von OceanCloud:

Ich habe weder in 2023 noch in 2024 Kirchensteuer erstattet bekommen. Ich zahle immer nur nach.

 

Per Saldo mag das stimmen.

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud

Im Kontoauszug der Kirchensteuer findet sich das:

Steuerjahr 2022  Datum 24.05.2023 Kirchenkapitalertragssteuer: 521

Steuerjahr 2022  Datum 23.06 2023 Zahlung -470 (Nachzahlung für 2022)

 

Die Summe ergibt 51€. Aber der Saldo für 2022 war damit 0

 

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chirlu

Passt ja.

 

Im Steuerbescheid müsste auch getrennt ausgewiesen sein, was Kirchensteuer auf das tariflich versteuerte Einkommen ist und was Kirchensteuer auf die nach dem Sondertarif versteuerten Kapitalerträge. Außerdem müsste da auch die Erstattung an staatlicher Steuer ausgewiesen sein.

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud

Im Steuerbescheid steht als Text:

"Sie haben im Steuerjahr sowohl Kirchensteuer gezahlt als auch Erstattungen erhalten. Die Differenz habe ich als Sonderausgaben berücksichtigt."

Ich habe noch nie von der Kirche Geld überwiesen bekommen und im Kirchensteuerbescheid steht nix von Erstattungen.

 

In den vergangen Jahren stand immer im Bescheid

gezahlte Kirchensteuer z (=Lohn + Nachzahlung für Kapitalerträge)

erstattet: 0

 

Für 2023 steht drin:

gezahlte Kirchensteuer z = Lohn; Nachzahlung 470 fehlt

erstattet: 51 => woher?

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chirlu

Na ja. Vielleicht solltest du dich jetzt einmal etwas ins Thema einlesen; die Verkomplizierung hast du dir ja selbst eingebrockt. Und wie gesagt, das Finanzamt hat wahrscheinlich recht und hat deinen Fehler korrigiert (nämlich dass du in Zeile 4 der Anlage Sonderausgaben den Hinweis „soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten
oder gezahlt wurde“ nicht beachtet hast).

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud

Aber Zeile 4 mache ich immer gleich:

Ich trage da auch immer die Kirchensteuernachzahlung für das Vorjahr ein, weil ich "gezahlt wurde" als meine Nachzahlung verstehe.

 

Ich habe da immer 2 Angaben, einmal für Lohn und einmal für die Nachzahlung.

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

... und 470€ Kirchensteuer für 2022 nachzahlen müssen.

War das denn in 2023 ? Und zwar nicht der Bescheid, sondern wirklich deine Zahlung.

 

Zitat

Vorbeigehen ist völlig sinnfrei, da man nicht zum zuständigen Bearbeiter gelangt

??? - natürlich kommt man zum zuständigen Sachbearbeiter. Nur deshalb rate ich immer, persönlich zum Finanzamt zu gehen.

 

Stefan

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 46 Minuten von OceanCloud:

Ich trage da auch immer die Kirchensteuernachzahlung für das Vorjahr ein, weil ich "gezahlt wurde" als meine Nachzahlung verstehe.

Dann hast Du es bisher verkehrt gemacht und darfst jetzt zur Selbstanzeige schreiten. Zumal in Zeile 4 ja explizit steht: "soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde".

Kirchensteuer-eintragen-Steuerformular-2021-gezahlt-erstattet-Anlage-Sonderausgaben-wie-ELSTER-Steuererkla%CC%88rung.png

Quelle: https://taxfix.de/ratgeber/steuern-sparen/kirchensteuer-absetzen/

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Dann hast Du es bisher immer verkehrt gemacht und darfst jetzt zur Selbstanzeige schreiten. Zumal in Zeile 4 ja explizit steht: "soweit nicht als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt wurde".

Woher weist du, dass das auf ihn zutrifft?

 

Ich hab' beispielsweise diese Art Kirchensteuer (eben: Zuschlag zur Abgeltungsteuer) noch nie bezahlt, und zwar einfach weil ich keine Abgeltungsteuer zahle (sondern Einkommensteuer).

 

Stefan

 

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud

ich habe jetzt das gefunden:

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/sonderausgabenabzug-fuer-kirchensteuer-auf-kapitalertraege_166_395550.html

Zitat

Nach § 51a Abs. 2b bis 2e EStG wird die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhoben. Die Kapitalertragsteuer ermäßigt sich gemäß § 32d Absatz 1 Satz 3 EStG um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer. Damit wird die erhobene Kirchensteuer bereits bei der Ermittlung der Höhe der Abgeltungsteuer berücksichtigt und kann nicht - ein zweites Mal - im Wege des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden.

 

Es geht also darum, dass ich die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht als Sonderausgaben angeben kann.

Heißt das, dass ich die Nachzahlungen für die Kapitalerträge dann nie in der Steuererklärung angeben brauche? Denn das habe ich ja nur bei SON angegeben.

 

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chirlu
vor 13 Minuten von OceanCloud:

Es geht also darum, dass ich die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht als Sonderausgaben angeben kann.

 

Genau, wie ich vor zwei Stunden schon geschrieben habe:

vor 2 Stunden von chirlu:

Bei der gesonderten Besteuerung von Kapitalerträgen wird der Sonderausgabenabzug nämlich pauschal berücksichtigt; du kannst ihn nicht noch ein zweites Mal regulär vornehmen.

 

vor 16 Minuten von OceanCloud:

Heißt das, dass ich die Nachzahlungen für die Kapitalerträge dann nie in der Steuererklärung angeben brauche? Denn das habe ich ja nur bei SON angegeben.

 

Was ist denn nun SON? Meinst du die Anlage Sonderausgaben (die heißt „Sonderausgaben“)? Ja, die Kirchensteuer auf die gesondert besteuerten Kapitalerträge darfst du dort nicht angeben. Wie @stagflation schon geschrieben hat, bist du da im Bereich der Steuerhinterziehung/-verkürzung. Du darfst dort nur die Kirchensteuer angeben, die auf das regulär besteuerte Einkommen angefallen ist (zusätzlich zu dem Teil, der mit der Lohnsteuer einbehalten wurde) bzw. erstattet wurde.

 

Wie @reckoner schon schrieb, bei erfolgreicher Günstigerprüfung ist es wieder anders, weil dann auch die Kapitalerträge regulär (tariflich) besteuert werden.

 

vor 58 Minuten von reckoner:

Woher weist du, dass das auf ihn zutrifft?

 

Aus der Schilderung hier im Thread.

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OceanCloud

Danke an euch für die Hilfe. 

 

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