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MasterChief117

Schadensersatzklage - Verlustverrechnungsbeschränkung bei Derivaten

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MasterChief117

Hallo,

bin neu hier und wollte mich erkundigen, ob sich schonmal jemand mit der Fragestellung "Schadenersatzklage wegen beschränkter Verlustverrechnung bei Derivaten" auseinandergesetzt hat?

Die 2021 eingeführte Verlustverrechnungsbeschränkung bei Derivaten wird ja für den ein oder anderen zu zusätzlichem finanziellen Belastungen geführt haben. Sei es durch zusätzliche Anwaltskosten, entfallene Rendite, oder weil man versucht hat, seine Verluste durch die absurd hohe Steuerlast wieder reinzuholen (und auf die Schnauze gefallen ist).

 

Mit den jüngsten Urteilen ( z.B. Finanzgericht Rheinland-Pfalz https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/5025793) und dem schwindenden Support für die SPD in der Gesellschaft scheint zumindest der Wind in die richtige Richtung zu wehen. Insofern, hat sich schonmal jemand mit dieser Thematik auseinandergesetzt?

 

Vielen Dank.

Beste Grüße

MasterChief

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SlowHand7

Wenn willst du verklagen, den Staat?

Es gibt eine Gesetzeslage die von den Finanzbehörden und den Banken umgesetzt wird.

Selbst wenn die nach einer Grundlagenentscheidung geändert werden sollte gibt es doch keinen Schadensersatz.

 

Der Begriff Derivate ist hier übrigens falsch.

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oktavian

Leider haften die nicht für verfassungswidrige Gesetze. Willst du die SPD verklagen oder wie? Zumindest Zinsen auf Steuerrückerstattungen bekommt man vermutlich, aber die wurden deutlich abgesenkt. Beim Wähler spielt es keine Rolle wie verfassungskonform die Parteien handeln oder wie qualitativ hochwertig die Gesetzgebung ist. Die Gerichte sind zwar extrem langsam, aber kommen auch mal zu richtigen Schlüssen. Darüber sollte man froh sein.

Bedenke auch, dass man jederzeit die Steuern aufdrehen könnte. Da gibt es keinen Schadensersatz.

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reckoner

Hallo,

 

ich sehe keinen nicht selbst verursachten Schaden.

 

1. hätte man keine Termingeschäfte eingehen müssen, das war ganz und gar freiwillig.

2. hätte man direkt gegen die Steuer klagen können (u.U. bis vor das Verfassungsgericht) - dann wären vielleicht auch die Kosten ersetzt worden.

 

Zitat

Sei es durch ... entfallene Rendite,

Weil man aufgrund des Gesetzes von Termingeschäften Abstand genommen hat - oder wie? <_<

 

Stefan

 

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MasterChief117
· bearbeitet von MasterChief117
14 hours ago, SlowHand7 said:

Wenn willst du verklagen, den Staat?

Es gibt eine Gesetzeslage die von den Finanzbehörden und den Banken umgesetzt wird.

Selbst wenn die nach einer Grundlagenentscheidung geändert werden sollte gibt es doch keinen Schadensersatz.

 

Der Begriff Derivate ist hier übrigens falsch.

Das wäre vermutlich die einzige juristische Person, die greifbar wäre.

 

Ich bin leider kein Jurist, aber wenn ein Gesetz eingeführt wird das sagt "XYZs Haus wird vom Staat abgerissen und das Grundstück zugemüllt" und später wird entschieden "Ups, war verfassungswidrig", dann liegt doch hier ein Schadensersatzfall vor? Mir ist bewusst, dass das keine perfekte Analogie ist. Aber dein Beitrag impliziert, dass der Staat nicht auf Schadensersatz verklagbar ist, egal was er macht?

 

EDIT: Wieso soll der Begriff "Derivate" hier falsch sein?

 

13 hours ago, reckoner said:

Hallo,

 

ich sehe keinen nicht selbst verursachten Schaden.

 

1. hätte man keine Termingeschäfte eingehen müssen, das war ganz und gar freiwillig.

2. hätte man direkt gegen die Steuer klagen können (u.U. bis vor das Verfassungsgericht) - dann wären vielleicht auch die Kosten ersetzt worden.

 

Weil man aufgrund des Gesetzes von Termingeschäften Abstand genommen hat - oder wie? <_<

 

Stefan

 

 

Zu Punkt 1:

Genau das wird inzwischen vom Bundesfinanzhof in Frage gestellt. "Die vom Grundrecht der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG geschützte Entscheidung, zwischen verschiedenen Kapitalanlageobjekten und -formen frei auszuwählen, wird zumindest mittelbar dadurch beeinträchtigt, dass der Steuerpflichtige gedrängt wird, wenn er seine Verluste ausgleichen will, wieder in bislang schon nicht erfolgreiche Termingeschäfte zu investieren." (Absatz 50, https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/)

 

Zu Punkt 2:

Meines Wissens nach war dies nicht möglich. Man muss selbst von einem Gesetz betroffen sein, um dagegen vorgehen zu können. Das passiert erst mit Erhalt des Steuerbescheid. Deswegen hat es ja auch Jahre gedauert (bis Ende letzten Jahres, also 3 Jahr später), bis die ersten Klagen eingetrudelt sind.

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chirlu

Staatshaftung für sogenanntes legislatives Unrecht (auch: normatives Unrecht) ist schwierig. Nur für Extremfälle nimmt das BVerfG so etwas wohl an.

 

vor 45 Minuten von MasterChief117:

Meines Wissens nach war dies nicht möglich. Man muss selbst von einem Gesetz betroffen sein, um dagegen vorgehen zu können. Das passiert erst mit Erhalt des Steuerbescheid.

 

Auch davon gibt es Ausnahmen, z.B. wenn es um Strafrecht geht; da sagt das BVerfG, dass es jemandem nicht zuzumuten ist, sich dem Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung auszusetzen, um gegen ein Gesetz vorzugehen.

 

Hier wird es aber wiederum nicht extrem genug sein dafür, denke ich.

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SlowHand7
vor 8 Stunden von MasterChief117:

EDIT: Wieso soll der Begriff "Derivate" hier falsch sein?

 

Optionsscheine und viele Zertifikate sind auch Derivate.

Aber keine Termingeschäfte und daher gar nicht betroffen.

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