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467er

Verlustvortrag + Kapitalerträge im Folgejahr

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467er

Hallo zusammen, 
ich bin leider was Steuerthemen anbelangt ein Anfänger und habe eine Überlegungen zu der ich mich sehr über eure Einschätzung freuen würde :)

 

Folgende Situation:

 

Student (in Zweitausbildung) hat in 2023 im Auslandssemester Verluste über ca. 15.000€ erzielt (Annahme: Diese werden auch genau so angerechnet)
--> Verlustvortrag über 10.000€ in das nächste Jahr

 

In 2024 besteht die Überlegung einen alten Bausparvertrag aufzulösen. Um auf den gesamten Guthabenzins (ca. 5k€) keine Kapitalertragssteuer zu zahlen, wäre die Idee eine NV-Bescheinigung zu beantragen. (Wäre auch möglich, da der Student in 2024 keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt hat - außer eben der ca. 5k€ Kapitalerträge aus dem Bausparvertrag.)

 

Aus dem Verlustvortrag erwächst meinem Verständnis nach nun ja sowieso das Erfordernis eine Einkommenssteuererklärung abzugeben - auch bei vorliegen der NV-Bescheinigung.

 

 

Nun zu meiner Fragen:

 

Würde in 2024 bei entsprechendem Vorgehen eine Verrechnung der 5k€ Kapitalertrag mit den 15k€ vorgetragenen Verlusten erfolgen oder gilt hier die getrennte Verrechnung von Kapitalerträgen ggü. anderen Einkunftsarten? 

 

Habt ihr weitere Themen im Kopf die es hierbei eventuell zu beachten gilt?

 

 

 

Wenn beide Einkunftsarten nicht verrechnet werden wäre dies optimal, dann könnte ich meinen Verlustvortrag in 2025 nutzen um meine Einkünfte im Jahr des Berufseinstiegs zu mindern und den Bausparvertrag in 2024 auflösen ohne Kapitalertragssteuer zu entrichten. Korrigiert mich gerne wenn ich hier falsch liege. 

 

 

 

 

Besten Dank vorab und LG, 

467er 

 

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chirlu
vor 14 Minuten von 467er:

Student (in Zweitausbildung) hat in 2023 im Auslandssemester Verluste über ca. 15.000€ erzielt (Annahme: Diese werden auch genau so angerechnet)
--> Verlustvortrag über 10.000€ in das nächste Jahr

 

Von was für Verlusten sprichst du denn hier? Negative Kapitalerträge? Negatives reguläres Einkommen, weil die Kosten des Studiums abgesetzt wurden?

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Quailman
· bearbeitet von Quailman

Zweitausbildung klingt nach WK-Abzug von 15k € ohne Einkünfte bzw. WK Überschuss von 15k €.

 

Aber das wäre wichtig zu wissen.

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467er

@chirlu@Quailman

Danke für eure Nachfrage! 


Wie von @Quailmanrichtigerweise angenommen handelt es sich um Werbungskosten-Überschuss, d.h. "negatives reguläres Einkommen" wg. Absetzung von Studienkosten. 
 

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chirlu

Das müsste verrechenbar sein, wenn Günstigerprüfung für die Kapitalerträge beantragt wird, aber sonst nicht.

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467er

@chirluVielen Dank dir für die Antwort! 

 

Meine Tante (Lohnsteuerberaterin) sieht das wie du: Kapitalerträge sind laut ihr ein separater "Verrechnungskreis". 

Sie meinte auch ich bräuchte keine NV-Bescheinigung weil ich bei Einkommensverlustvortrag in jedem Fall zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin. 

Ich werde den Bausparvertrag dieses Jahr noch auflösen und dann berichten, wie es lief. 

 

LG & besten Dank :) 

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fgk
· bearbeitet von fgk

Bei Bausparverträgen werden Zinsen üblicherweise jährlich gutgeschrieben und versteuert. Falls es sich um Zinsen aus der Vergangenheit handelt, müßten diese längst schon versteuert sein und ein Verlustrücktrag ist bei Kapitalertragssteuer nicht möglich. Eine Verrechnung wäre dann nur gegen neu gutgeschriebene Zinsen möglich.

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chirlu
vor 4 Minuten von fgk:

Falls es sich um Zinsen aus der Vergangenheit handelt

 

Mutmaßlich geht es um einen Bonuszins.

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467er

@fgk Es ist wie @chirlu sagt: Es geht um die Bonuszinsen, nicht um die normale Verzinsung. 

 

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