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Oliver1207

Besteuerung Aktien in Fremdwährung

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Oliver1207

Hallo zusammen, 

 

ich bin in Deutschland steueransässig und bekomme nehme an einem Mitarbeiterarbeiteraktien meines Arbeitgebers teil.

Ich investiere monatlich 1000 Euro und von meinem Arbeitgeber bekomme ich 12% (120€) on top.

Diese 120 Euro werden auf meiner Lohnabrechnung ganz normal versteuert und von meinem Netto gehen dann 1120€ zum "Broker" Equateplus.

 

Zum 01. eines jeden Monats tauscht dieser Broker die EUR in JPY und kauft dann zum 12. des Monats die Aktien an der Börse Tokio.

 

Wie läuft es nun steuerlich richtig bzgl. Gewinnen aus Aktienverkäufen? Eine richtige Steuerbescheinigung wird mir nicht zur Verfügung gestellt.

 

Ich würde stand jetzt so verfahren:

Ermittlung des Gewinns:

Monatlicher Einkauf von Aktien i.H.v. 1120€ / 100 gekaufte Aktien = Einstandskurs von 11,20€ je Aktie

 

Angenommener Verkaufspreis der o.g. 100 Aktien angenommen 2000€ (FiFo-Prinzip ist mir bekannt) = 20€ je Anteil, dementsprechend würde ich einen Gewinn von 880€ in Anlage KAP eintragen.

 

Ich habe alle Käufe und Verkäufe in Excel nach obigem Schema dokumentiert und dies würde ich als Beleg mit einreichen.

Ansonsten kann ich als Beweis/Beleg meine betreffenden Lohnabrechnungen liefern, in denen ersichtlich ist, dass die Summe I.H.v. 1120€ zu Equateplus übertragen wird.

 

Bei Equateplus sehe ich dann lediglich beim Kauf, dass x Teile zu einem Preis von x JPY zu meinem Depot hinzugefügt wurden. Hiervon könnte ich, falls gefordert Screenshots als Nachweis liefern.

 

Eine Kaufbestätigung als PDF wie man es erwarten sollte gibt es nicht. Ich kann also lediglich nachweisen, dass ich für die 1120€, die von meinem Lohnzettel zu Equateplus gehen x Anteile zum Preis x in JPY gekauft wurden.

 

Beim Verkauf erhalte ich eine schriftliche Bestätigung über den Verkaufspreis in JPY, welcher in dieser direkt in € umgerechnet wird.

Des Weiteren wird dort der Gewinn in JPY ausgewiesen (Verkaufpreis in JPY - Kaufpreis in JPY = Gewinn in JPY), was meines Empfindens nach jedoch falsch ist.

 

Zudem sei gesagt, ich lege mich jedes Jahr für eine Höhe der monatlichen Käufe fest und Innerhalb dieses Jahres lässt sich nichts ändern. Des Weiteren habe ich keinen Zugriff auf die Devisen bei Equateplus, also es ist mir nicht möglich den potentiellen Kaufbetrag zwischen dem 01. eines Monats und dem Kaufdatum, dem 12. des Monats auszuzahlen, zu wechseln oder sonstiges.

Ein Fremdwährungshandel oder ein Handel von anderen Wertpapieren, als der Aktie meines Arbeitgebers ist nicht möglich.

Verkauf der Aktien erst 12 Monate nach Kauf, wie bei allen Mitarbeiteraktien aufgrund Insiderhandelsvorschriften.

 

Einfacher wäre es wenn der Broker unmittelbar zum Kaufdatum den Betrag in JPY tauscht, dann wäre die Sache ja glasklar.

Mich stört steuerlich, dass der Broker schon knapp 2 Wochen vor Kaufdatum EUR in JPY tauscht.

Sollte ich den Gewinn in JPY (Verkauf in JPY - Kauf in JPY) nehmen müssen würde es schlecht aussehen.

Da würde aus bzw. einem 30% Gewinn den die Aktie in Euro gemacht hat, dann nämlich ein 100% Gewinn in JPY.

Oder schlimmer...aus einem Verlust in Euro ein Gewinn in JPY.

Das kann ja nicht der Sinn sein.

 

Ist meine Vorgehensweise so korrekt?

 

Vielen Dank euch im Voraus. Wäre sehr dankbar wenn sich jemand traut und mir ein wenig Licht ins Dunkel bringt.

 

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Limit

Du hast hier steuerrechtlich mehrere Transaktionen pro Monat.

 

1) Umtausch EUR nach JPY am 01. jeden Monats

2) impliziter Umtausch JPY nach EUR am 12. jeden Monats

2b) Kauf der Aktie in EUR

3) Verkauf der Aktie in EUR

3b) impliziter Umtausch EUR nach JPY

4) Umtausch JPY nach EUR bei Auszahlung

 

Wie du siehst, wird der (Ver-)kauf steuerlich immer in EUR gerechnet. Hast du die Aktien in Fremdwährung gezahlt entsteht dadurch steuerlich ein impliziter Währungsumtausch zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. Verkaufes. Zusätzliche Währungsgewinne/-verluste können in der Zeit zwischen der Einzahlung in EUR (inkl. Umtausch in JPY) und dem tatsächlichen Kauf und zwischen Verkauf und Auszahlung (inkl. Umtausch in EUR) entstehen. Diese müsstest du separat angeben. Die Kursschwankung während der Haltedauer wird dem Aktiengewinn-/verlust zugerechnet.

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Oliver1207
vor 15 Minuten von Limit:

Du hast hier steuerrechtlich mehrere Transaktionen pro Monat.

 

1) Umtausch EUR nach JPY am 01. jeden Monats

2) impliziter Umtausch JPY nach EUR am 12. jeden Monats

2b) Kauf der Aktie in EUR

3) Verkauf der Aktie in EUR

3b) impliziter Umtausch EUR nach JPY

4) Umtausch JPY nach EUR bei Auszahlung

 

Wie du siehst, wird der (Ver-)kauf steuerlich immer in EUR gerechnet. Hast du die Aktien in Fremdwährung gezahlt entsteht dadurch steuerlich ein impliziter Währungsumtausch zum Zeitpunkt des Kaufes bzw. Verkaufes. Zusätzliche Währungsgewinne/-verluste können in der Zeit zwischen der Einzahlung in EUR (inkl. Umtausch in JPY) und dem tatsächlichen Kauf und zwischen Verkauf und Auszahlung (inkl. Umtausch in EUR) entstehen. Diese müsstest du separat angeben. Die Kursschwankung während der Haltedauer wird dem Aktiengewinn-/verlust zugerechnet.

Erstmal vielen Dank für deine Antwort.

 

Also der Verkauf findet in Einklang mit dem Umtausch statt und der zu Grunde gelegte Wechselkurs hierfür ist auch in der Transaktionbestätigung aufgeführt.

 

Zwischen dem Tausch am 01. und dem Kauf am 12. eines Monats musste ich praktisch bis dato fast immer einen Währungsverlust hinnehmen, da der JPY ja kontinuierlich an Wert verliert.

Hier bliebe mir dann nichts anderes übrig als die Währungswechselverluste von Jahr zu Jahr vorzutragen? Sehr aufwendig wie ich finde und ich muss auch zu meinem Nachteil sagen, dass ich die Währungsverluste in den vergangenen Jahren nicht in der Steuer eingetragen habe, da ich bis vor kurzem eigentlich dachte, dass der Währungsumtausch erst unmittelbar am Kauftag erfolgt. Da ich keine Transaktionsbestätigung über den Kauf, sondern lediglich über den Verkauf bekomme war mir dies nicht bewusst. Und der erste Verkauf erfolgte erst dieses Jahr.

 

Wäre es nicht, sozusagen "steuereinfach" erlaubt, den Währungswechsel außen vor zu lassen, da dieser ja praktisch in Einklang mit dem Kauf der Aktien steht und auf das Geld ja auch keinerlei Zugriff stattfinden kann, außer für den automatischen Kauf der Aktie zum jeweiligen 12. eines Monats?

 

Besten Dank für dir Infos

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MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von Oliver1207:

Ich würde stand jetzt so verfahren: ..

Du hast kaufst monatl. Aktien im Gegenwert des Sparplans (inkl. AG-Beitrag, den du lohnsteuerrechtlich erfasst).

Das heißt: Du hast 12 Anschaffungen im Jahr zu unterschiedlichen Preisen.

Im Falle eines Verkaufs gilt: First In, First Out. Denk daran, denn es sind 12 verschiedene Anschaffungen je Jahr.

 

Die zwischenzeitliche Umwandlung von EUR in JPY kannst Du im Angesicht des BMF-Schreiben zu Währungsgewinnen glatt ignorien, weil das Konto unverzinslich ist und den Charakter eines Transaktionskontos hat. Selbst nach § 23 EStG dürftest du kaum die Freigrenze von 600 EUR erreichen, wenn du nicht noch weitere private Veräußerungsgeschäfte tätigst. Außerdem dürften sich Gewinne/Verluste ausgleichen.

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