wolframo September 27, 2006 Hoffe, Ihr könnt mir helfen, denn ich bin ein wenig ratlos. Habe mir vor vielen Jahren den ABN AMRO High-Yield Bond Fond Euro (ISIN LU0120308787) gekauft. Nun habe ich diesen vor einigen Tagen für 65 je Anteil verkauft und erhalte folgende Abrechnung meiner Bank: Kurswert:..................6500 (100 Anteile) Zwischengewinn je Stück: 1,6507 Ersatzbemessungsgrundlage : 1539, 75 Ersatzwert Thesaurierung (§ 7 InvStG): 387,12 Erhaltene Zwischengewinne: 165,07 KapSt-/ZaSt-Pfl. Ertrag: 2091,94 Daraus resultiert ein Zinsabschlag i.H.v. 627,58 und ein Soli von 31,37 Summa summarum wurden mir nur 5841,05 ausbezahlt. Habe die Fondanteile damals für knapp 5800 gekauft und der Wert ist immer getiegen. Nun kann doch nicht nach Steuern ein Minus dabei herauskommen? - Oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hubert September 27, 2006 Finanzpartner schreibt dazu: Probleme bei ausländischen thesaurierenden Fonds Bei der steuerlichen Behandlung von ausländischen thesaurierenden Investmentfonds kommt es zu folgenden Problemen. Im konkreten Einzelfall empfiehlt es sich dringend, vorab die persönliche steuerliche Situation mit einem Steuerberater abzuklären. Verkauf nach Übertrag aus Ausland Beim Übertrag thesaurierender ausländischer Fonds vom Ausland auf eine deutsche Lagerstelle ergibt sich ein gravierendes steuerliches Problem. Da die angefallenen ausschüttungsgleichen Gewinne je Anteil nicht mit übermittelt werden, kann die deutsche Lagerstelle diese auch nicht anrechnen. Dies führt dazu, daß bei Verkauf der übertragenen Anteile, der komplette akkumulierte ausschüttungsgleiche Gewinn seit Bestehen des Fonds an das Finanzamt abgeführt wird. Auch wenn die Anteile nicht so lange gehalten wurden! Sie erhalten die zuviel abgeführten Gewinne natürlich im Rahmen Ihrer Steuererklärung wieder zurück. Dazu müssen Sie aber den Kauf und den Übertrag der Anteile detailliert beim Finanzamt nachweisen. Um diese Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, solche Fondsanteile nicht zu übertragen, sondern zu verkaufen und in Deutschland neu zu erwerben. ... Kauf in Deutschland (ohne Übertrag) Beim Kauf eines ausländischen thesaurierenden Fonds bei einer deutschen Depotbank ergibt sich eine ähnliche Problematik, wie bei Überträgen. Die ausschüttungsgleichen Gewinne werden durch die Plattformen im besten Fall lediglich ausgewiesen, aber nicht an das Finanzamt abgeführt. Erst bei Verkauf der Anteile, wird der angesammelte Teil auf einmal abgezogen und dem Fiskus zugeführt. Im Unterschied zu der Problematik beim Übertrag, wird hier nicht der gesamte Gewinn seit Bestehen des Fonds (auch vor Kauf der Anteile durch den Kunden) abgezogen, sondern nur die Teile, die seit der realen Haltedauer der Anteile angefallen sind. Bei manchen Rentenfonds kann der ausschüttungsgleiche Gewinn allerdings erhebliche Größen annehmen! Bei Fonds die über eine thesaurierende und ausschüttende Anteilsklasse verfügen, sollten Sie überlegen, ob aus steuerlicher Sicht die ausschüttende Klasse vielleicht die bessere Wahl ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
juse September 27, 2006 @wolframo: Ich weiss zwar nicht, wieviele Jahre Du den Fond schon hälst, aber der Begriff "Ersatzbemessungsgrundlage" und auch die Höhe deuten darauf hin, dass Dir die gesamten Zwischengewinne des Fonds seit 1993 angerechnet werden. Dazu sind Banken bei ausländischen thesaurierenden Fonds verpflichtet, wenn I) die Bank das Kaufdatum nicht kennt bzw. den Zwischengewinn zum Kaufdatum oder II) die Fondsgesellschaft keine aktuellen steuerrelevanten Daten zum Fonds bereitstellt Du kannst das per Einkommensteuererklärung revidieren, wenn du die Daten zum Zeitpunkt des Kaufs und des Verkaufs hast. Oder Du wendest Dich an deinen Broker und versuchst das mit diesem zu klären, dass er den Fehler korrigiert (falls noch möglich). Ich hatte mal den KBC High Yield Bond Fond im Depot und genau das gleiche Problem wie Du. Wahrscheinlich hat KBC mal wieder keine aktuellen Daten geliefert. Ich habe dann die Leute bei Codi solange genervt und nicht locker gelassen, bis sie es korrigiert hatten. MfG, juse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag