membersound August 8, 2024 · bearbeitet August 8, 2024 von membersound Hi Leute, ist es möglich einen Familienangehörigen als Minijob-Reinigungskraft im eigenen Haus anzustellen? Wir haben eine Ferienwohnung als Einliegerwohnung unterm Dach, in unserem Wohnhaus. Da meine Frau sowieso die Endreinigung übernimmt, könnte ich sie doch auch offiziell als Reinigungskraft anstellen, oder? Ziel wäre natürlich, diese Ausgabe als Betriebsausgabe gegen die Einnahmen zu rechnen. Oder wäre die Voraussetzung hier dass wir unterschiedliche Wohnsitze hätten (dann geht es freilich nicht)? Danke und LG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 8, 2024 vor 4 Minuten von membersound: ist es möglich einen Familienangehörigen als Minijob-Reinigungskraft im eigenen Haus anzustellen? Grundsätzlich schon. vor 4 Minuten von membersound: Ziel wäre natürlich, diese Ausgabe gegen die Einnahmen zu rechnen. Aber nicht vergessen, dass ihr Zusatzeinkommen dann natürlich auch wieder steuerpflichtig ist (mindestens mit 2% Pauschalsteuer) und dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen von 30% (oder 20%, falls das als Beschäftigung im Haushalt gelten sollte). Wofür es dann allerdings wiederum Entgeltpunkte für die Rente gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
membersound August 8, 2024 · bearbeitet August 8, 2024 von membersound Die die Ferienwohnung nicht zum Haushalt gehört (wir leben ja nicht darin), wäre es also eine normaler Minijob im Privathaushalt, aber nicht haushaltsnah. Also 30%, du hast recht. Scheinbar kann man sich von der Rentenversicherungspflicht aber auch befreien, dann sind es wieder nur 20%. Mir ging es erstmal darum zu klären, ob ich überhaupt ein Familienmitglied im eigenen Haushalt an der gleichen Adresse anstellen darf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 8, 2024 vor 18 Minuten von membersound: Scheinbar kann man sich von der Rentenversicherungspflicht aber auch befreien, dann sind es wieder nur 20%. Nein, das hast du falsch verstanden. Der Arbeitgeberanteil hängt nur davon ab, ob es sich um einen gewerblichen Minijob oder um einen Minijob im Haushalt handelt. Bei der möglichen Befreiung von den Rentenversicherungspflicht geht es um den Arbeitnehmeranteil (zur Zeit 3,6% bei einem gewerblichen Minijob). Die meisten Minijobber lassen sich befreien, für viele ist das allerdings keine gute Idee, weil der Nutzen für ihre spätere Rente höher ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
membersound August 8, 2024 Achso, okay. Und da ich kein gewerbetreibender bin, sondern das ganze zu Hause statt finden soll, zählt das dann als Minijob im Haushalt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
membersound August 8, 2024 Laut diesem Rechner zahle ich dann im privaten Umfeld aber nur rund 15% Abgaben inkl Rentenvs: https://sevdesk.de/minijob-rechner/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian August 8, 2024 Unfallversicherung wird auch fällig. Das kommt noch drauf zu den Sozialabgaben. Kostenlose Dateneingabe bei SV.net gibt es auch nicht, sondern du wirst gezwungen als Arbeitgeber zu zahlen, selbst wenn du selbst abrechnest, denn über minijobzentrale geht es bei gewerblich nicht. Bin aber kein Experte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 8, 2024 vor 4 Stunden von membersound: da ich kein gewerbetreibender bin, sondern das ganze zu Hause statt finden soll, zählt das dann als Minijob im Haushalt. Ich bin nicht sicher, aber ich würde es eher für einen gewerblichen Minijob halten. Dafür muss man kein Gewerbe im Sinne der GewO haben. vor 3 Stunden von membersound: Laut diesem Rechner zahle ich dann im privaten Umfeld aber nur rund 15% Abgaben inkl Rentenvs Ja, den Satz hatte ich falsch im Kopf. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
membersound August 9, 2024 · bearbeitet August 9, 2024 von membersound vor 25 Minuten von chirlu: Ich bin nicht sicher, aber ich würde es eher für einen gewerblichen Minijob halten. Aber warum? Mein Privathaushalt ist doch kein Gewerbe, selbst wenn ich Einnahmen mit meiner einzigen Mietwohnung erziele. Wenn diese Einnahmen gewerblich wären, müsste ich für die Vermietung ja auch einen Gewerbeschein haben. Und das ist nicht notwendig (Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung), ebenso zahle ich keine Gewerbesteuer. Das spricht für mich erstmal gegen ein Gewerbe. Denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 9, 2024 vor 48 Minuten von chirlu: Dafür muss man kein Gewerbe im Sinne der GewO haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian August 9, 2024 vor 6 Stunden von membersound: Mein Privathaushalt ist doch kein Gewerbe Die Ferienwohnung wäre doch gerade nicht der eigene Haushalt, oder? Glaube im eigenen Haushalt kann man nur Familienangehörige anstellen, die nicht im gleichen Haushalt wohnen.Ruf doch Mal bei der Minijob-Zentrale an, aber das sieht gewerblich aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Quailman August 9, 2024 vor 9 Stunden von membersound: Mein Privathaushalt Oben schreibst du, dass die Wohnung nicht zum Haushalt gehört. Hier schreibst du dein Haushalt. Was denn nun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 9, 2024 vor 1 Minute von Quailman: Oben schreibst du, dass die Wohnung nicht zum Haushalt gehört. Hier schreibst du dein Haushalt. Was denn nun? Zum Konzept einer Ferienwohnung gehört doch gerade, dass sie separat ist und die Bewohner z.B. selbst kochen können. Von daher kein Teil des Vermieterhaushalts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
membersound August 9, 2024 Ja genau, die Wohnung ist im selben Haus, aber gehört nicht zur Haushaltsführung (wir halten uns dort ja nicht auf, sondern nur Feriengäste). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko August 9, 2024 Hier gibt es einen Katalog der haushaltsnahen Tätigkeiten: https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren_Merkblaetter/privat/Tätigkeiten_im_Haushaltsscheck-Verfahren.html Die Reinigung einer vermieteten Ferienwohnung gehört nicht dazu. Und der beschäftigte Angehörige darf generell auch nicht im selben Haushalt leben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev August 9, 2024 Was mir auffällt, in einer Ehe gehört doch beiden Ehepartnern die Ferienwohnung und somit würde sie ihre eigene Ferienwohnung putzen und sich selbst anstellen, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu August 9, 2024 vor 8 Minuten von dev: in einer Ehe gehört doch beiden Ehepartnern die Ferienwohnung Kann sein, kann aber auch nicht sein. Ich habe dazu keine Aussage gelesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko August 9, 2024 vor 8 Minuten von dev: in einer Ehe gehört doch beiden Ehepartnern die Ferienwohnung Das kann sein, ist aber keineswegs zwingend. vor 9 Minuten von dev: somit würde sie ihre eigene Ferienwohnung putzen und sich selbst anstellen Sie darf natürlich ihre eigene Ferienwohnung putzen, aber dann liegt kein Beschäftigungsverhältnis vor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
membersound August 9, 2024 vor einer Stunde von dev: Was mir auffällt, in einer Ehe gehört doch beiden Ehepartnern die Ferienwohnung und somit würde sie ihre eigene Ferienwohnung putzen und sich selbst anstellen, oder? Ja, genau um dieses vermeintliche Paradoxon geht es mir. Danke euch auf jeden Fall für eure ganzen Beiträge, es scheint sich ja herauszukristallisieren dass was ich vorhabe vrsl nicht möglich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian August 9, 2024 vor 43 Minuten von membersound: dass was ich vorhabe vrsl nicht möglich ist. wenn die Ferienwohnung dir gehört die Ferienwohnung nicht im Haushalt liegt warum nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag