Sapine 7. August Nachdem ich keinen Faden zu Österreich gefunden habe, mach ich mal einen auf. https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/rueckerstattung/rueckerstattung-oesterreichischer-abzugsteuer.html Zitat Bitte beachten Sie, dass bei Vorliegen verschiedener Einkünfte (auch innerhalb derselben Einkunftsart) mehrere Anträge zu stellen sind (z.B. werden Dividenden aus Aktien sowie Kontozinsen erzielt, ist ein Antrag der Antragsart DIAG und ein Antrag der Antragsart ZISP zu stellen; zu den Antragsarten siehe unten). Zitat Beispiel: Eine im Ausland ansässige natürliche Person erzielt Dividenden aus Anteilen an einer österreichischen Aktiengesellschaft. Für diese Dividenden wird österreichische Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) in Höhe von 27,5 Prozent einbehalten. Nach dem im konkreten Fall anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen steht Österreich jedoch nur ein Quellenbesteuerungsrecht in Höhe von 15 Prozent zu (so auch Art 10 Abs 2 OECD-MA). Daher kann eine Rückerstattung in Höhe von 12,5 Prozent beantragt werden (Antragsart: DIAG). Die Österreich zustehenden Quellensteuern in Höhe von 15 Prozent können allenfalls im Ausland angerechnet werden. Anträge gehen mittlerweile nur noch elektronisch und auf den schnellen Blick erscheint mir das ähnlich organisiert wie in der Schweiz. Für die Erstattung Österreichischer Quellensteuern oder genauer Abzugssteuern wie sie hier heißen auf Aktien benötigt man das Formular DIAG ZS-RD-DIAG - Antrag auf Rückzahlung/Erstattung der österreichischen Abzugsteuer betreffend Kapitalertragsteuer auf Dividenden aus Aktien gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a EStG 1988 ............ Was ich nicht finden konnte ist, wie lange man rückwirkend Anträge stellen kann und ob das ganze noch mit Kosten verbunden ist. Vielleicht gibt es ja entsprechende Erfahrungen hier im Forum. Gibt es alternativ die Möglichkeit der Vorabbefreiung und falls ja bei welchen Banken? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WOVA1 7. August vor 1 Stunde von Sapine: Was ich nicht finden konnte ist, wie lange man rückwirkend Anträge stellen kann und ob das ganze noch mit Kosten verbunden ist. Vier Jahre - 'Ablauf des vierten Kalenderjahres, das auf den Einbehalt der Quellensteuer folgt'. Und: keine Kosten - sieht man vom Porto für den Brief an das eigene Finanzamt und den Brief nach Wien ab. Nach meiner Erfahrung als Voestalpine-Aktionär bisher recht unproblematisch: - Antrag ("DIAG") online ausfüllen - beim ersten Mal bekommt man dann eine 'Abzugssteuer-Nummer'. - Ausdrucken und Steueransässigkeit vom eigenen Finanzamt bestätigen lassen. - Das Ganze dann nach Wien schicken . Bis was zurück kommt, dauert es so 4-5 Monate. Immerhin schicken die seit 2021 auch noch einen Brief mit dem Bescheid - vorher wurde kommentarlos überwiesen. Ach ja: in dem Formular steht auch ein Absatz drin, dass man eine Nachweis der Depotumsätze einen Monat vor/nach dem Dividendenzeitpunkt bräuchte, Von der depotführenden Bank. Bisher reichte allerdings schlicht die Dividendenabrechnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 11. September mal als Beispiel: 10/2023 eingereicht und jetzt Bescheid aus Österreich mit Erstattung erhalten nach 11 Monaten. Kann also auch mal länger als bei @WOVA1dauern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 11. September @Sapinehast du das beidseitig gedruckt? Dann würde Kompaktbrief für 1,70 statt Großbrief für 3,70 reichen bei einer Dividende. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 11. September Österreich habe ich noch nicht gemacht, steht noch an PS: sind zwei Dividenden pro Jahr und vier Jahre Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag