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dingo

Altersvorsorgeverträge - Planung der Auszahlung

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dingo

Liebe Leute,
meine Frau (63) und ich (62) haben einen Strauß von Altervorsorgeprodukten, die in ein paar Jahren fällig werden, und da denke ich, das sollte man planen (besser als wir den Abschluss geplant haben).

 

1. (Hoffentlich das einfachste) CosmosDirekt, Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung, seit dem Jahr 2000 mit 2000,- DM (1122,58 €) jährlich bespart.
Fällig, wenn ich 65 werde. Vermutlich bin ich dann noch angestellt tätig und zahle anständig Steuern. Aber die Versicherung sollte doch steuerfrei ausgezahlt werden - oder?
Wenn nicht - habe ich eine Möglichkeit, die Auszahlung und Steuerpflicht zu verschieben?

 

2.db Förderrente bei der Zurich, Fondsgebundene Rentenversicherung, läuft seit 2006. Wird mit etwa 1300,- € + anteilige Zulage jährlich bespart. Vertragsguthaben Ende 2023 etwa 30.000,- davon 6500,- in einem Aktienfonds.
Dort wird mir ab meinem 65. Geburtstag eine Rente von etwa 120,- € bei einem Kapital von etwa 38.000,- € prophezeit. Kommt mir nicht so richtig lukrativ vor. Bei einem Auszahlplan mit  2% Verzinsung würde das Kapital 38 Jahre reichen...
Allerdings werde ich dann wohl noch arbeiten, so dass die Ansparphase voraussichtlich länger läuft und die Rentenzahlung später beginnt. Oder wird der Vertrag gar nicht verlängert?
Erst Mal: was ändert sich, wenn die Ansparphase länger läuft? Bekommt die Zurich die Möglichkeit, die Bedingungen zu meinen Ungunsten zu ändern?
Wie plan ich die Auszahlung? Die volle Rente nehmen? 30% bei Rentenbeginn sofort entnehmen? Werden dann die 30% auf einen Schlag steuerpflichtig (incl. Progression?)?

 

3. S-VorsorgePlus bei der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter. Guthaben Ende 2023: 6600,- €, wird mit etwa 600,-€ jährlich bespart
Ich schätze, den löse ich nach Renteneintritt einfach auf. Die Auszahlung und Steuerpflicht möchte ich natürlich aus dem Jahr, in dem ich noch Gehalt bekomme, hinausschieben. Ist das so einfach möglich?

 

4. S-VorsorgePlus bei der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter auf meine Frau. Guthaben Ende 2023: 18.000,- €, wird mit etwa 1400,- € jährlich bespart. Es ist auch schon einmal ein Vorschlag für für eine S-VorsorgePlus SofortRente von der Provinzial angekommen, der sich für mich eher unattraktiv liest. Details kann ich nachreichen.
Auch hier wäre eine eine Entnahme von 30% bei Rentenbeginn denkbar, auch hier wäre das Thema, dass die Auszahlung und Steuerpflicht erst nach meiner Berufstätigkeit passieren sollte.

 

Eine für mich neue Möglichkeit ist es, dass ich jetzt Teile des Geldes für die energetische Sanierung unseres Hauses ausgebe. Dann wird dieser Teil nach Rentenbeginn über 10 Jahre verteilt versteuert - richtig? Aber bei Verkauf des Hauses der Rest sofort - richtig?
Das scheint mit zumindest für die Sparkassenguthaben die sinnigste Variante zu sein, oder wie seht ihr das? (Das Dach muss so oder so neu gedeckt werden - und das Kapital dafür ist vorhanden) Gibt es bei dieser Variante einen Konflikt mit anderen Förderungen?

 

Oder geh ich die Sache komplett verkehrt an?
Danke für eure Geduld mit dem langen Text und Danke für den input!

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oktavian
vor 9 Minuten von dingo:

Das Dach muss so oder so neu gedeckt werden - und das Kapital dafür ist vorhanden)

da würde ich gleich Photovoltaik mit prüfen, ob es lohnt ein paar Angebote einholen, wenn Gerüst eh steht. Zu den ganzen Verträgen habe ich keine Ahnung, aber kann man normalerweise alles im Vertrag nachlesen. Man sollte schon dazu sagen, was es ist z.B. ein Riester Banksparplan oder was auch immer.

 

 

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dingo

Photovoltaik hab ich auf dem Schirm....

Bei der Zurich und der CosmosDirekt habe ich Versicherungen

Bei Sparkasse Banksparpläne.

Wie ich hier gelernt habe, wechseln die Banksparpläne für die Auszahlung in eine Rentenversicherung...

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odensee
vor 58 Minuten von dingo:

Oder geh ich die Sache komplett verkehrt an?

Ja. :rolleyes:

 

Du solltest dich erst bei den Banken/Versicherungsgesellschaften nach den Möglichkeiten, die deine Verträge bieten, erkundigen, und dann anschließend eventuelle Fragen zur Strategie hier im Forum stellen. Bei manchen Verträgen ist ein Verschieben des Auszahlungsbeginns möglich, bei anderen nicht. Im letzteren Fall stellen sich manche "strategischen" Fragen gar nicht.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor einer Stunde von dingo:

Wie plan ich die Auszahlung? Die volle Rente nehmen? 30% bei Rentenbeginn sofort entnehmen?

 

Woher sollen wir wissen, was gut für Dich ist?

 

Du fragst nach steuerlichen Vorteilen... Ist das eine sinnvolle Frage? Oder optimierst Du an der falschen Stelle?

 

Ich kann Dir sagen, was ich machen würde. Ich würde mir überlegen, wie viel Geld ich monatlich im Rentenalter brauche (Inflation nicht vergessen).

 

Dann würde ich mir überlegen, wie ich das finanziere.

  1. Zuerst würde ich mir anschauen, wie viel Geld ich jeden Monat aus gesetzlicher Rente, und Versicherungen und Sparpläne bekomme, die auf jeden Fall als Rente ausbezahlt werden (also kein Kapitalwahlrecht).
  2. Reicht das zur Finanzierung? Wenn ja, dann könntest Du bei Deinen Versicherungen und Sparplänen mit Kapitalwahlrecht das Kapitalwahlrecht nutzen. Falls nicht, stellt sich die Frage nach dem Kapitalwahlrecht doch gar nicht, oder?

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 12 Minuten von dingo:

Bei Sparkasse Banksparpläne.

Riester Banksparpläne oder normale Banksparpläne? (Ich habe keine Lust, für dich nach S-VorsorgePlus zu googlen)

 

 

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hilflos
vor 10 Stunden von dingo:

Photovoltaik hab ich auf dem Schirm....

ist inzwischen in allen?/ den meisten? Bundesländern Pflicht, sogar schon bei nur neuen Dachziegeln. 

wenn 1 eine Direktversicherung nach §40b ist, ist sie steuerfrei, da sie pauschal besteuert wurde bei der Einzahlung. Wenn gesetzlich Krankenversichert, zahlst du den kompletten KK Beitrag und es gibt nur einen geringen Freibetrag. Wenn du über der BBG der KV bist,  so schnell wie wie möglich auszahlen lassen und so lange wie möglich noch viel verdienen  

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dingo

Hallo!

Zu euren Rückfragen: ja, das sind Riester-Banksparpläne. 

@hilflos: Zu der cosmos-Versicherung: die wird bei Einzahlung pauschal versteuert. Die Beiträge werden jährlich aus Sonderzahlungen des AG als Gehaltsumwandlung bezahlt (SV-versicherungsfrei, glaube ich...)

Es ist vorgesehen, dass sie vor meinem 65ten Geburtstag (nach exakt 27 Jahren Laufzeit) als einmalige Leistung ausgezahlt wird. Wie läuft das dann mit der Krankenkasse?

Wird die Auszahlung dann  rechnerisch auf x Jahre verteilt? D.h. solange ich über der Bemessungsgrenze verdiene, zahle ich nichts und danach den vollen Beitrag?

Kann ich die Regeln irgendwo nachlesen?

 

@Stagflation: klar: bei Nr. 2 kommt eine nennenswerte Rente raus, aber wenn ich das Kapital anders anlege, komme ich auch ziemlich lange damit aus.

Hier fallen auch keine Abschlusskosten und Einmalzahlungen mehr an, weshalb ich auch dazu tendiere, die Sache wie geplant laufen zu lassen. 

Die Versicherungen, die die Banksparpläne ablösen, kommen hier in anderen threads nicht gut weg - da kommen noch Gebühren und eine Rente von vielleicht 50,-€ erscheint mir recht witzlos zu sein. 

Wir sind für unseren Ruhestand nicht nur auf diese Verträge angewiesen.

 

@Odensee: ich frag auch bei den Anbietern nach, aber ich hatte gedacht, dass bei Riester-Produkten einheitliche Regeln gelten, die die Spezialisten hier kennen.

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chirlu
vor 12 Minuten von dingo:

ich hatte gedacht, dass bei Riester-Produkten einheitliche Regeln gelten

 

Nein.

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hilflos
vor 10 Stunden von dingo:

 

Es ist vorgesehen, dass sie vor meinem 65ten Geburtstag (nach exakt 27 Jahren Laufzeit) als einmalige Leistung ausgezahlt wird. Wie läuft das dann mit der Krankenkasse?

Wird die Auszahlung dann  rechnerisch auf x Jahre verteilt? D.h. solange ich über der Bemessungsgrenze verdiene, zahle ich nichts und danach den vollen Beitrag?

Kann ich die Regeln irgendwo nachlesen?

ja der ausgezahlte Betrag wird der Krankenkasse gemeldet und bei einer Einmalzahlung rechnerisch auf 10 Jahre verteilt. Dafür zahlst du Krankenkassenbeiträge für alles was 176,75€ /Monat übersteigt, AG und AN Anteil.  Solange du mit den Gehalt über der BBG KV bist und damit den max. Krankenkassenbeitrag zahlst, fallen keine weiteren Abgaben an. Aber vorsicht bei Altersteilzeit, die Zuschläge zum 50% Gehalt sind sozialversicherungsfrei und zählen nicht

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dingo

@hilflos: Danke! wertvoller Hinweis

 

 

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dingo

Hallo hilflos,

ich habe jetzt nach zig Versuchen die cosmosdirekt erreicht, Ergebnis: eine Auszahlung vor dem vertraglichen Ende der Laufzeit sei nicht möglich, weil es sich um eine Versicherung aus Gehaltsumwandlung handelt. 

Soll ich die mal anschreiben, damit ich das schriftlich bekomme, oder ist das tatsächlich so? 

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