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Manuel87

Nichtveranlagungsbescheinigung

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Manuel87

Hallo Liebe Gruppe,

 

ich bräuchte mal euren Rat.

 

Aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung bin ich seit 2 Jahren erwerbsunfähig und erhalte eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Meine Erwerbsunfähigkeitsrente liegt bei etwa 10.500€ Brutto pro Jahr. Ich liege damit also noch im Rahmen des Steuerfreibetrages.

 

Nun erhalte ich zusätzlich etwa 2000€ Dividenden brutto durch Aktien pro Jahr. Ich habe einen Freistellungsauftrag von 1000€, also muss ich für die weiteren 1000€, 25% Kapitalertragssteuer zahlen.

 

Nun meine Frage. Wenn ich nun meine jährlichen Einkünfte zusammenziehe (Rente+ Dividenden), liege ich über dem Steuerfreibetrag von  11.784€. Habe ich trotzdem die Möglichkeit eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen, also das meine Dividenden bis zur Grenze von 11.784€ steuerfrei bleiben und alles darüber erst besteuert wird, oder ist dies nicht möglich da meine gesamten Einkünfte (Rente, Dividende) unter der Grenze von 11.784€ liegen müssen?

 

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

 

Ich freue mich auf eure Rückmeldung.

 

Liebe Grüße

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chirlu

Nein, du musst eine Steuererklärung abgeben, um die Steuern zurückzubekommen.

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hattifnatt
vor einer Stunde von Manuel87:

oder ist dies nicht möglich da meine gesamten Einkünfte (Rente, Dividende) unter der Grenze von 11.784€ liegen müssen?

Der Grundfreibetrag für 2024 liegt bei 11.604 Euro, also wird es knapp. Wahrscheinlich würde ich in der Lage in eine thesaurierenden ETF umschichten, um die Einkünfte unter den Grundfreibetrag zu drücken und so eine NVA stellen zu können.

 

Allerdings sollte auch eine Günstigerprüfung in der Steuererklärung zu einer Rückerstattung eines Teils der Abgeltungssteuer führen, da dein persönlicher Steuersatz unter den 25% liegen sollte.

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Sapine

Statt umzuschichten empfehle ich einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Das sollte in der Regel kein Problem sein wenn eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Damit bekommt man einen Behinderten Pauschbetrag. Bei 50 % wären das 1.140 Euro und bei 80 % 2.120 Euro

https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/steuerliche-entlastungen-fuer-menschen-mit-behinderung

 

Daneben kann man auch noch einiges an Behandlungskosten (Apotheke, Zuzahlungen, Arztbesuche usw.) geltend machen. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B. der Hausmeister der Wohnungsanlage kann man auch noch angeben. Die Anlage KAP selbst ist ganz einfach. Alle Werte aus der Steuerbescheinigung der Bank in die entsprechenden Felder eintragen. Danach das Kästchen Günstigerprüfung nicht vergessen!!

 

Sollten danach tatsächlich noch 100 Euro zu versteuern sein dann werden darauf 14 % anfallen statt 25 + Soli. 

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IndexP
· bearbeitet von IndexP

Was noch nicht erwähnt wurde:

Vom Brutto-Einkommen (10,5k EU-Rente und ggf. 2k Kapitalerträge) werden ja bei der Einkommensteuer-Berechnung erstmal auch noch die 'abziehbaren Vorsorge-Aufwendungen' (= KV- und RV-Beitragsanteile) abgezogen.

 

Da sollte man selbst ohne das (mühsame) Zusammentragen der Behandlungskosten und der haushaltsnahen DL bereits geschmeidig unter den Steuer-Grundfreibetrag kommen.

Einzig, wie von Sapine schon empfohlen: Anlage KAP ausfüllen - und Häkchen bei "Günstigerprüfung" nicht vergessen.

 

Ob man auf eine solche Konstellation eine (in die Zukunft gerichtete) NV-Bescheinigung bekommt - ich bezweifle es, bin da aber Laie.

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franko
· bearbeitet von franko
vor 21 Stunden von Manuel87:

Aufgrund einer schweren chronischen Erkrankung bin ich seit 2 Jahren erwerbsunfähig und erhalte eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Meine Erwerbsunfähigkeitsrente liegt bei etwa 10.500€ Brutto pro Jahr. Ich liege damit also noch im Rahmen des Steuerfreibetrages.

Nun erhalte ich zusätzlich etwa 2000€ Dividenden brutto durch Aktien pro Jahr. Ich habe einen Freistellungsauftrag von 1000€, also muss ich für die weiteren 1000€, 25% Kapitalertragssteuer zahlen.

[...] Wenn ich nun meine jährlichen Einkünfte zusammenziehe (Rente+ Dividenden), liege ich über dem Steuerfreibetrag von  11.784€.

Von den Brutto-Einnahmen gehen noch einige Positionen weg:

  • steuerfreier Teil der Rente (bei Rentenbeginn 2022 z.B. 18 % der Bruttorente des Jahres 2023 des damaligen Rentenbetrags)
  • 102 Euro Werbungskostenpauschbetrag von der Rente
  • 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag von den Kapitalerträgen
  • Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, ca. 11,55 % der Brutto-Rente)
  • 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag
  • bis zu 2.840 Euro Behinderten-Pauschbetrag (je nach GdB)
vor 19 Stunden von hattifnatt:

Der Grundfreibetrag für 2024 liegt bei 11.604 Euro, also wird es knapp.

Der Grundfreibetrag beträgt zwar derzeit nur 11.604 Euro, soll aber mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 auf 11.784 Euro erhöht werden (rückwirkend für das Steuerjahr 2024). Knapp dürfte es so oder so nicht werden.

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Sapine
vor 45 Minuten von franko:
  • steuerfreier Teil der Rente (bei Rentenbeginn 2022 z.B. 18 % des damaligen Rentenbetrags)

Hierbei muss man aber berücksichtigen, dass die 18 % nur zu Beginn der Rente stimmen, denn dieser Betrag ist quasi eingefroren und wächst nicht mit bei den Rentenerhöhungen. Je nachdem wie flott erhöht wird, könnte der Betrag in zehn Jahren beispielsweise nur noch 12-15 % der Rente ausmachen. 

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franko
vor 4 Stunden von Sapine:

Hierbei muss man aber berücksichtigen, dass die 18 % nur zu Beginn der Rente stimmen, denn dieser Betrag ist quasi eingefroren und wächst nicht mit bei den Rentenerhöhungen.

Ja, das wollte ich mit "18 % des damaligen Rentenbetrags" andeuten. Genau genommen wird der steuerfreie Betrag erst im Jahr nach dem Rentenbeginn "eingefroren", d.h. es wären dann 18 % der Bruttorente des Jahres 2023.

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