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nex-717

Umzug ins Nicht-EU Ausland - Fragen um Melderecht etc.

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nex-717

Hi zusammen,

ich ziehe demnächst arbeitsbedingt (selber Arbeitgeber wie in Deutschland) für 2-3 Jahre ins Nicht-EU Ausland. Nun habe ich folgende Besonderheit und frage mich wie ich das lösen kann:

 

Meine Partnerin wird in ein paar Monaten höchstwahrscheinlich nachkommen. Bis dahin wollen wir unsere Mietwohnung in Deutschland weiter behalten. Zudem ist auch unser Auto auf mich zugelassen.

 

Daher konkret: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich hier weiter gemeldet bleibe und unser Auto und Versicherungen weiter über mich laufen? Würde mich gern kurzfristig den Stress sparen und lieber alles erstmal weiterlaufen lassen bis geklärt ist, wann sie auch nachkommt und wir die Wohnung kündigen etc.

 

Muss ich irgendeine Erklärung abgeben, dass ich nicht steuerpflichtig bin?

 

Vielen Dank für jegliche Hilfe

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hattifnatt
vor 6 Minuten von nex-717:

Muss ich irgendeine Erklärung abgeben, dass ich nicht steuerpflichtig bin?

Kann dich da nicht der Arbeitgeber beraten?

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StE

Solange du Zugriff auf eine Wohnung oder ein Kinderzimmer mit Schlüssel hast, bist du hier in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Aufgrund deiner Fragestruktur empfehle ich dir dringend einen Steuerberater mit Auslandserfahrung aufzusuchen, der dir das alles optimal und rechtssicher eintütet. Am besten einer, der sich mit Thailand auch noch auskennt. Das Auto kannst du angemeldet lassen, jedoch musst du mit einem Empfangsbevollmächtigten der in Deutschland wohnt zur Zulassungsstelle und den eintragen lassen. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2023/__6.html Sammel jede Menge Belege in Thailand (Flugtickets, Einkaufsbons, Rechnungen Gas/Wasser/Internet), damit du einem prüfenden Finanzamt glaubhaft machen kannst, daß keine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland für die 2-3 Jahre mehr bestand. Auch wenns noch ein Auto oder Bankkonto gab, d.h. vorläufig Rückkehrabsicht. Besonders relevant, wenn bei dir sonst eigentlich Vergeltungssteuer plus Soli plus ggfs. Kirchensteuer anfallen täte. Zum Beispiel bei Verkäufen von Effekten oder Dividenden, während du im Ausland bist.

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JS_01

Ich bin seit 3 Jahren im Ausland, wie du gleiche Firma nicht-EU (klassischer company expat). Ich habe steuerrechtlich keinen Wohnsitz mehr (siehe Erklaerung von StE, d.h. kein Zugriff auf Wohnraum), damit entfaellt meine Steuerpflicht. Habe bereits fuer 2021 und 2022 jeweils eine Steuererklaerung in Deutschland abgegeben (fuer 2021 ueber die internationale Steuerberatungsfirma WTS, 2022 dann selbst eingereicht), das Ganze auf einem Beiblatt geschildert und damit die in Deutschland gezahlte Kapitalertragssteuer zurueckbekommen.

Auto hatte ich verkauft, da kann ich dir nicht weiterhelfen.

Sonstige Versicherungen (BU + Haftpflicht) laufen weiter, Postadresse sind meine Eltern. Hier habe ich mir vorher die weltweite Geltung bestaetigen lassen.

PKV habe ich auch noch aus Deutschland (Barmenia mit Weltgeltung), ebenfalls vorab bestaetigen lassen mit Postadresse bei meinen Eltern.

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PEOPLES
Am 1.8.2024 um 14:05 von nex-717:

Daher konkret: Gibt es eine Möglichkeit, dass ich hier weiter gemeldet bleibe und unser Auto und Versicherungen weiter über mich laufen? Würde mich gern kurzfristig den Stress sparen und lieber alles erstmal weiterlaufen lassen bis geklärt ist, wann sie auch nachkommt und wir die Wohnung kündigen etc.

Also:

1. Du kannst natürlich gemeldet bleiben, und sofern du weiter Zugriff auf die Wohnung hast, bist du auch unbeschränkt Steuerpflichtig in D. Meist sehen die Zielländer das aber auch so, dass du ab dem Moment, indem du ankommst um dort zu arbeiten, dort steuerpflichtig bist. Manchmal regelt das ein Doppelbesteuerungsabkommen, manchmal nicht. Manchmal lassen sich die Steuern gegeneinander aufrechnen, manchmal nicht. Worst case ist, dass du in beiden Ländern voll steuerpflichtig bist und doppelt bezahlst.

 

2. Auto kann man weiterlaufen lassen, sofern du ein Konto hast, wovon die die Steuer einziehen können. Neuzulassung ist wohl nicht unmglich aber schwer. In deinem Fall aber eher kein Thema. 

 

3. Andere Versicherungen klären. BU läuft idR weiter. Ich empfehle eine Deutsche Haftpflicht und dort auch genau klären, was wielange und wo abgesichert ist. Ich bin bei der WGV und die haben im Plus-Tarif (oder wie das heist) einen unbefristeten Auslandsaufenthalt.

 

4. KV prüfen ob du eine Anwartschaft benötigst/willst. Je nachdem wie alt du bist und was du verdienst, brauchst du die, um wieder in die Gesetztliche zu kommen und das kann bei Renteneintritt wichtig sein, wenn es darum geht, ob du in die KV für Rentner kommst oder nicht. Besser klären.

 

UND GANZ WICHTIG:
Kläre vor dem Übergang der Steuerpflicht ins Ausland, wie es sich mit deinen Assets verhält! Es kann sein, dass es sich lohnt die vorher zu drehen, alles loszuschlagen und neu kaufen, wenn du dort bist, oder ganz anders und alles noch in D zu kaufen und liegen zu lassen.

Warum? Hier in Brasilien sind Anlagevermögen und Kursgewinne darauf die vor der brasilianischen Steuerpflicht erworben wurden komplett steuerfrei. Da macht es Sinn, diese auf ein Depot zu packen und dann erst wieder anzufassen, wenn man Brasilien wieder verlässt. Damit kann man dann auch Kursgewinne die in D erzielt wurden "frei"machen.

 

Am 1.8.2024 um 14:05 von nex-717:

Muss ich irgendeine Erklärung abgeben, dass ich nicht steuerpflichtig bin?

ALso nicht beim Finanzamt. Das machst du bei deinen Banken, damit die dich als Steuerausländer führen und keine Steuern mehr für dich abführen. Alles dann dein Bier.

 

Achso, in dem Moment, indem du dich abmeldest gehst du in die Steuerklasse 6 -> teuer. Zwar kann man das bei der Steuererklärung dann wiederbekommen, aber man muss alles hin und her rechnen. Aber so ist das halt. Macht Sinn, sich für die Steuererklärung im Folgejahr einen brauchbaren Steuerberater zu holen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

183-Tage-Regel bekannt? Siehe: https://www.haufe.de/personal/entgelt/doppelbesteuerungsabkommen-arbeitslohnbesteuerung/doppelbesteuerungsabkommen-die-183-tage-regelung_78_623060.html

 

Da Du uns noch nicht einmal verrätst, in welches Land Du ziehen willst, kann man nicht mehr sagen als: kümmere Dich, schau Dir an, ob es ein DBA gibt und welche Regeln dort mit dem Zielland vereinbart wurden.

 

 

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chirlu
vor einer Stunde von stagflation:

Da Du uns noch nicht einmal verrätst, in welches Land Du ziehen willst

 

Er hat zwei Threads eröffnet. Im anderen hat er das Land verraten:

Am 1.8.2024 um 19:12 von nex-717:

ich ziehe bald beruflich für 2-3 Jahre nach Thailand.

 

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nex-717
Am 6.8.2024 um 16:01 von PEOPLES:

Also:

1. Du kannst natürlich gemeldet bleiben, und sofern du weiter Zugriff auf die Wohnung hast, bist du auch unbeschränkt Steuerpflichtig in D. Meist sehen die Zielländer das aber auch so, dass du ab dem Moment, indem du ankommst um dort zu arbeiten, dort steuerpflichtig bist. Manchmal regelt das ein Doppelbesteuerungsabkommen, manchmal nicht. Manchmal lassen sich die Steuern gegeneinander aufrechnen, manchmal nicht. Worst case ist, dass du in beiden Ländern voll steuerpflichtig bist und doppelt bezahlst.

 

2. Auto kann man weiterlaufen lassen, sofern du ein Konto hast, wovon die die Steuer einziehen können. Neuzulassung ist wohl nicht unmglich aber schwer. In deinem Fall aber eher kein Thema. 

 

3. Andere Versicherungen klären. BU läuft idR weiter. Ich empfehle eine Deutsche Haftpflicht und dort auch genau klären, was wielange und wo abgesichert ist. Ich bin bei der WGV und die haben im Plus-Tarif (oder wie das heist) einen unbefristeten Auslandsaufenthalt.

 

4. KV prüfen ob du eine Anwartschaft benötigst/willst. Je nachdem wie alt du bist und was du verdienst, brauchst du die, um wieder in die Gesetztliche zu kommen und das kann bei Renteneintritt wichtig sein, wenn es darum geht, ob du in die KV für Rentner kommst oder nicht. Besser klären.

 

UND GANZ WICHTIG:
Kläre vor dem Übergang der Steuerpflicht ins Ausland, wie es sich mit deinen Assets verhält! Es kann sein, dass es sich lohnt die vorher zu drehen, alles loszuschlagen und neu kaufen, wenn du dort bist, oder ganz anders und alles noch in D zu kaufen und liegen zu lassen.

Warum? Hier in Brasilien sind Anlagevermögen und Kursgewinne darauf die vor der brasilianischen Steuerpflicht erworben wurden komplett steuerfrei. Da macht es Sinn, diese auf ein Depot zu packen und dann erst wieder anzufassen, wenn man Brasilien wieder verlässt. Damit kann man dann auch Kursgewinne die in D erzielt wurden "frei"machen.

 

ALso nicht beim Finanzamt. Das machst du bei deinen Banken, damit die dich als Steuerausländer führen und keine Steuern mehr für dich abführen. Alles dann dein Bier.

 

Achso, in dem Moment, indem du dich abmeldest gehst du in die Steuerklasse 6 -> teuer. Zwar kann man das bei der Steuererklärung dann wiederbekommen, aber man muss alles hin und her rechnen. Aber so ist das halt. Macht Sinn, sich für die Steuererklärung im Folgejahr einen brauchbaren Steuerberater zu holen.

Danke für den ausführlichen Beitrag. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen, bei dem auch die 183 Tage Regel greift. 

 

Mir ist nicht 100% klar, für was außer Kapitalerträge ich in dem Falle überhaupt Steuern zahlen sollte. Ich habe ja keinerlei Einkommen mehr in Deutschland und besitze keine Immobilien oder so. 

 

Sehe ich das falsch oder müsste ich mich lediglich drum kümmern die Kapitalerträge korrekt zu versteuern? 

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PEOPLES

Aktuell verlangt der Deutsche Fiskus keine Steuern, sofern die Arbeitskraft nicht im Inland erbracht wird und man seinen steuerlichen Wohnsitz nicht in D hat. In dem Fall bei den Banken als Steuerausländer setzten lassen.

Reine Kapitalerträge wie Kursgewinne oder Dividenden (Zinsen auch) sind dann nicht mehr in D zu versteuern.

Es ist dabei aber egal, ob du auf deinen Deutschen Konten Geldeingänge hast, sprich Lohn (für deine Arbeit im Ausland), Dividenden oder Zinsen. Das wird dann im Zielland versteuert nach deren Regeln. 

 

Immobilien wäre in D zu versteuern.

 

Wenn das nicht auf dich zutrifft, dann gibt es tatsächlich nichts in D zu versteuern und (meines Wissens als Laie) muss man keine Steuererklärung abgeben. Allerdings kann eine Dienstreise nach D schon bedeuten, dass du in D für diesen Anteil dann Steuern zahlen müsstest und dann wird aber für die Erfassung des Steuersatzes dein Welteinkommen gerechnet.

Steht aber vielleicht im Doppelbesteuerungsabkommen.

 

Für den Fall das das noch nicht erwähnt wurde:

- Wenn du in D ein Auto halten willst (aus welchen Gründen auch immer), dann geht das in der Regel, melde das aber VOR Abreise an und lass es einfach "laufen". Mit Wohnsitz im Ausland soll es wohl auch irgendwie gehen, ist aber recht aufwändig und viele Behörden machen das nicht.

- Das Gleiche mit dem Konto/Depot: Schau welche Bank das mitspielt und eröffne vorher ein Konto da. Ich bin (zufrieden) mit der DKB und nutze die KK dort gleich als Backup/Notfall oder für kleine Finanztransfers, falls nötig. Keine Ahnung wie stabil das Bankensystem in Thailand funktioniert. 

- Autoversicherungen: Wenn du deine Karre abmeldest, dann sichere dir den SF-Rabatt. Normalerweise ist der für 5 (oder 7 Jahre) "gültig" nachdem du das Auto abgemeldet hast. Allerdings gehts darum, dass die Versicherer das nciht länger speichern dürfen. Frag einfach nach einer Bescheinigung und wenn du Glück hast, dann gehts auch danach mit deiner alten SF-Klasse weiter. Habe ich aber noch nicht ausprobiert (und denke nicht, dass du das nicht brauchst, weil es eh "nur" 3 Jahre werden :D )

- Abmelden und die Abmeldebescheinigung gut aufheben, die brauchst du dann immer als Nachweis, dass das Konsulat für dich zuständig ist.

 

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