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DannyDelion

V-Konto-Sollzinsen in der Steuererklärung

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DannyDelion

Wenn ich online suche, finde ich nur Bezüge zu Negativzinsen (Verwahrentgelt positiver Kontostände zu Zeiten negativer Leitzinsen) - die nicht anrechenbar waren.

 

Ich habe hingegen Sollzinsen gezahlt, da mein Verrechnungskonto negativ war (durch handeln auf Portfolio Margin). Sind diese Sollzinsen steuerlich mit Gewinnen verrechenbar?

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Yamiko
vor 3 Minuten von DannyDelion:

Sind diese Sollzinsen steuerlich mit Gewinnen verrechenbar?

 

In Deutschland als Privatanleger nein, als Firma ja.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor einer Stunde von DannyDelion:

Sind diese Sollzinsen steuerlich mit Gewinnen verrechenbar?

Sollzinsen (und auch sog. Negativzinsen bei Guthaben = Verwahrentgelte) sind Werbungskosten**. Gehören die wirtschaftlich zu Einnahmen aus Kapitalerträgen, greift das Abzugsverbot nach § 20 Absatz 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG: ... der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.

 

**Es gibt auch echte "negative Zinsen" (= negativer Kapitalertrag), z.B. wenn man bei einem Anleihekauf dem Verkäufer die zwischen den Zinsterminen angewachsenen Zinsen zahlt (= gezahlte Stückzinsen).

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