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DeusX

Haftpflichtversicherung: Welche ist am besten geeignet für Beamte?

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DeusX
· bearbeitet von DeusX

Hallo zusammen,

 

meine Frage steht im Titel. Angenommen ich habe als Beamter bereits den Tarif "Einfach komplett" (also den umfassendsten) der "Haftpflichtkasse" (ehemals "Haftpflichtkasse Darmstadt"). Bin ich damit schon gut aufgestellt? Ich habe allerdings noch keine Diensthaftpflicht-Komponente enthalten.

 

Gibt es andere und v. a. bessere Versicherer? WGV, VHV, InterRisk und Haftpflichtkasse sind diejenigen, die mir bei Recherche hier im Forum und anderswo insgesamt am meisten begegnet sind. WGV ist ja traditionell sehr auf den Öffentlichen Dienst ausgerichtet. Ob die auch "Beamte" gut können, weiß ich leider nicht. Bin dankbar für eure Tipps!

 

Viele Grüße

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gurkentruppe

Ich bin auch Beamtin und bin mit der Haftpflichtkasse Darmstadt zufrieden. Warum sollte die Beamtenstellung hier relevant sein? Eine Diensthaftpflichtversicherung scheint mir wegen Art. 34 GG unnötig, es sei denn man ist extrem risikoavers, mir ist aber niemand bekannt, der das hat.

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chirlu
vor 2 Stunden von gurkentruppe:

Warum sollte die Beamtenstellung hier relevant sein?

 

Die Haftungsregelungen sind zwischen Beamten und Angestellten unterschiedlich. Für Angestellte gibt es einerseits eine Haftung für mittlere Fahrlässigkeit, andererseits Haftungsbegrenzungen durch die Rechtsprechung.

 

vor 2 Stunden von gurkentruppe:

Eine Diensthaftpflichtversicherung scheint mir wegen Art. 34 GG unnötig, es sei denn man ist extrem risikoavers

 

Ja, es geht nur um grobe Fahrlässigkeit. Geht man davon aus, dass einem keine grob fahrlässigen Fehler unterlaufen, braucht man keine weitere Absicherung.

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chocobo

Eine Diensthaftpflicht kostet nicht die Welt. In dem Zusammenhang hat man den Vorteil, die Prüfung Haftungsfrage in die Hände des Versicherers abzugeben.

Es kommt ja nicht nur drauf an, dass man wirklich etwas getan hat, sondern der Vorwurf steht im Raum, dass man etwas grob fahrlässig getan hat.

Die passive Rechtsschutzfunktion kann man sich so preiswert einkaufen.

 

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satgar
vor 2 Stunden von chirlu:

Angestellte

Ergänzung: für Angestellte im ÖD können gemäß deren Tarifvertrag die gleichen Regelungen für grobe Fahrlässigkeit gelten, wie für Beamte.

 

Allein wegen der Haftungsfrage, @chocobo hat es schon genannt, finde ich die Dienst-/Amtshaftpflicht extrem sinnvoll.  Aber auch die Befriedigung berechtigter Ansprüche, die es geben kann, sind wichtig.

 

Zu glauben, es könne einem nichts grob fahrlässiges passieren, hielte ich für naiv. Nicht umsonst achtet man bei sonstigen Sachversicherungen (Hausrat, Wohngebäude, etc.) ja tunlichst darauf, dass der "Verzicht von Kürzungen bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens" mit dem Versicherer vereinbart ist. Man will eben nicht, dass der Versicherer in der Gebäudeversicherung eben bei grober Fahrlässigkeit sagen kann: " du sorry, dass hast du grob fahrlässig verschuldet. Nach dem Grad des Verschuldens kürzen wir die Leistung". Und wenn man da in einer Sachversicherung von ausgeht, warum sollte man dann der Meinung sein, in der Privathaftpflicht würde es nie zu grober Fahrlässigkeit kommen? Das wäre unlogisch.

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chocobo
vor 6 Minuten von satgar:

 Man will eben nicht, dass der Versicherer in der Gebäudeversicherung eben bei grober Fahrlässigkeit sagen kann: " du sorry, dass hast du grob fahrlässig verschuldet. Nach dem Grad des Verschuldens kürzen wir die Leistung". Und wenn man da in einer Sachversicherung von ausgeht, warum sollte man dann der Meinung sein, in der Privathaftpflicht würde es nie zu grober Fahrlässigkeit kommen? Das wäre unlogisch.

 

Jupp, in jüngster Vergangenheit gab es so einen Fall.

WEG 3Familienhaus - Alter Gebäudevertrag

VHV aktuell - Grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen.

 

Schweissarbeiten Privatperson haben zum Brand des Hauses geführt.

VHV zahlte, ohne sich auf die grobe Fahrlässigkeit zu berufen.

VGV quotelt für den Eigentumsanteil des Verursachers.

 

PHV zahlte Regressansprüche.

Vollausgebrannte DG Wohnung wurde per Zeitwert bezahlt, da keine VHV da war.

 

Ah ja, einen Strafanzeige gab es auch. 

Verursacher ist jetzt Straftäter und zahlte nur 500€ Strafe - statt anberaumter 50 Tagessätze.

 

Puh, alleine die ganze Abwicklung unabhängig des Schadenssummen... das will man doch garnicht.

 

 

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DeusX
· bearbeitet von DeusX
vor 11 Stunden von chirlu:

Geht man davon aus, dass einem keine grob fahrlässigen Fehler unterlaufen, braucht man keine weitere Absicherung.

... ist das so abwegig? Das ist jetzt halt die Frage. Ich dachte, sobald man Beamter ist oder im ÖD tätig ist, muss man über Amtshaftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflichtversicherung nachdenken.

vor 11 Stunden von chocobo:

die Prüfung Haftungsfrage in die Hände des Versicherers abzugeben.

Es kommt ja nicht nur drauf an, dass man wirklich etwas getan hat, sondern der Vorwurf steht im Raum, dass man etwas grob fahrlässig getan hat.

Die passive Rechtsschutzfunktion kann man sich so preiswert einkaufen.

Ich merke mir: grobe Fahrlässigkeit absichern und Rechtsschutzkosten (zusätzlich zur Rechtschutzversicherung? abfedern kann sinnvoll sein. Klingt alles gut und sinnvoll, aber welche Versicherer decken das in welcher Tarifkonfiguration ab? Hast du konkrete Empfehlungen?

vor 9 Stunden von chocobo:

 

Jupp, in jüngster Vergangenheit gab es so einen Fall.

WEG 3Familienhaus - Alter Gebäudevertrag

VHV aktuell - Grobe Fahrlässigkeit mit eingeschlossen.

 

Schweissarbeiten Privatperson haben zum Brand des Hauses geführt.

VHV zahlte, ohne sich auf die grobe Fahrlässigkeit zu berufen.

VGV quotelt für den Eigentumsanteil des Verursachers.

 

PHV zahlte Regressansprüche.

Vollausgebrannte DG Wohnung wurde per Zeitwert bezahlt, da keine VHV da war.

 

Ah ja, einen Strafanzeige gab es auch. 

Verursacher ist jetzt Straftäter und zahlte nur 500€ Strafe - statt anberaumter 50 Tagessätze.

 

Puh, alleine die ganze Abwicklung unabhängig des Schadenssummen... das will man doch garnicht.

 

 

Bist du aus der Branche? Welche Tarife leisten am umfassendsten (auch) für Angestellte und v. a. Beamte im ÖD?

(Sorry, meine Frage wiederholt sich.)

 

Edit: Habe gerade noch eine gute Quelle zum Thema "Diensthaftpflichtversicherung" gefunden: https://www.finanztip.de/haftpflichtversicherung/diensthaftpflichtversicherung/

 

Außerdem habe ich mich gefragt, ob zum Beispiel Gewerkschaften wie GEW, VBE oder DBB solche Haftpflichtklauslen nicht ohnehin schon enthalten? Ich meine, dass Schlüsselverlust bei Lehrkräften versichert war und ggf. noch andere Dinge.

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satgar
· bearbeitet von satgar
Am 29.7.2024 um 22:42 von DeusX:

... ist das so abwegig? Das ist jetzt halt die Frage. Ich dachte, sobald man Beamter ist oder im ÖD tätig ist, muss man über Amtshaftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflichtversicherung nachdenken.

Ich merke mir: grobe Fahrlässigkeit absichern und Rechtsschutzkosten (zusätzlich zur Rechtschutzversicherung? abfedern kann sinnvoll sein. Klingt alles gut und sinnvoll, aber welche Versicherer decken das in welcher Tarifkonfiguration ab? Hast du konkrete Empfehlungen?

Bist du aus der Branche? Welche Tarife leisten am umfassendsten (auch) für Angestellte und v. a. Beamte im ÖD?

(Sorry, meine Frage wiederholt sich.)

 

Edit: Habe gerade noch eine gute Quelle zum Thema "Diensthaftpflichtversicherung" gefunden: https://www.finanztip.de/haftpflichtversicherung/diensthaftpflichtversicherung/

 

Außerdem habe ich mich gefragt, ob zum Beispiel Gewerkschaften wie GEW, VBE oder DBB solche Haftpflichtklauslen nicht ohnehin schon enthalten? Ich meine, dass Schlüsselverlust bei Lehrkräften versichert war und ggf. noch andere Dinge.

Beim Anbieter Ascore kannst du Ergebnisse zu Tests finden, auch zur Diensthaftpflicht, die (nach meinem Kenntnisstand) immer separat abzuschließen ist:

 

https://extranet.dasscoring.de/account/guestlogin

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

 

Am 29.7.2024 um 22:42 von DeusX:

Außerdem habe ich mich gefragt, ob zum Beispiel Gewerkschaften wie GEW, VBE oder DBB solche Haftpflichtklauslen nicht ohnehin schon enthalten? Ich meine, dass Schlüsselverlust bei Lehrkräften versichert war und ggf. noch andere Dinge.

Gerade für Lehrkräfte ist es spottbillig - Größenordnung 10€ / Jahr. Falls ich Lehrer wäre, würde ich so einen Tarif abschließen (den mit der besten Leistung) und nicht mehr darüber nachdenken.

Wichtiger als die Diensthaftpflicht ist aber IMHO die Privathaftpflicht.

Am 29.7.2024 um 11:06 von chirlu:

Die Haftungsregelungen sind zwischen Beamten und Angestellten unterschiedlich. Für Angestellte gibt es einerseits eine Haftung für mittlere Fahrlässigkeit, andererseits Haftungsbegrenzungen durch die Rechtsprechung.

 

Sind sie das? Laut dieser Tabelle haftet der Beamte auch schon bei "mittlerer Fahrlässigkeit": Die Diensthaftpflichtversicherung schützt im Schadensfall - Deutsche Beamtenversorgung (deutsche-beamtenversorgung.de)

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satgar

Zu diesem Thema gibt es auf Seite 13 der aktuell erschienenen Finanztest ein Gerichtsurteil zu einem Polizisten (Az. 5 K 65/21)

 

Bei der Haftpflichtkasse in den Bedingungen zur Diensthaftpflicht geregelt in:

 

"A6-6.4 Gebrauch von Kraftfahrzeugen des Dienstherrn"

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