TobiasFettbauch 28. Juli Ich habe eine Frage zu der Günstigerprüfung für Kapitalerträge; Ich arbeite für die europäische Kommission, wodurch mein Gehalt nicht der deutschen Lohnsteuer unterliegt. Mein Nettolohn ist dementsprechend aber auch niedriger, bei circa 3000,- €, sodass sich das dann wieder ausgleicht. Jedenfalls ist mir jetzt eine Idee gekommen: Bis 11.604 Euro sind Einkommen in Deutschland steuerfrei - sollte ich also nicht möglichst jedes Jahr Anteile verkaufen um einen Gewinn von genau 11,604€ zu erzielen und mir dann durch eine Günstigerprüfung die Steuer erstatten lassen? Wäre sowas möglich oder würde dann trotzdem mein Lohn berücksichtigt, obwohl er nicht der deutschen Lohn oder Einkommenssteuer unterliegt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 28. Juli · bearbeitet 28. Juli von stagflation vor 3 Stunden von TobiasFettbauch: Ich arbeite für die europäische Kommission, wodurch mein Gehalt nicht der deutschen Lohnsteuer unterliegt. Das ist ein ziemlicher Spezialfall. Am besten fragst Du bei Deinen Kollegen nach, die auf ähnliche Art besteuert werden. Die kennen sich vielleicht noch am besten damit aus... Vermutlich ist nicht nur das Thema "Steuern" interessant, sondern auch das Thema "Sozialversicherungen"? Auch ein Thema wie "Progressionsvorbehalt" könnte relevant sein. Es könnte funktionieren... Aber es ist schwierig, "einen Gewinn von genau 11.604€ zu erzielen". Du müsstest schauen, was passiert, wenn Du knapp darunter oder knapp darüber bist. Vermutlich könntest Du sogar etwas mehr Gewinn als 11.604 € erzielen, bevor die Abgeltungssteuer-Variante günstiger wird. Du könntest Deinen Fall mit einem Steuerprogramm durchrechnen und schauen, wo die tatsächliche Grenze liegt - und was danach passiert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TobiasFettbauch 28. Juli Danke für die Antwort. Ja, das ist ein Spezialfall, allerdings ist ja auch z.B. ein Minijob ein Einkommen, allerdings wird er pauschal versteuert - wird denn dann z.B. ein Minijob bei einer Günstigerprüfung berücksichtigt? Oder ein (steuerfreies) Erbe? Tendenziell will ich ja die Gewinne eigentlich nicht realisieren und will deswegen möglichst unter der Grenze bleiben (und man muss auch einiges haben, um das überhaupt voll zu nutzen) - z.B. bei einer Rendite von 7% wären das 165,000, wovon ich weit entfernt bin :-( Aber wenn ich z.B. 30,000 in der Finanzübersicht habe und die mit 10% im Plus angezeigt werden, dann kann ich ja abschätzen, dass dann der Gewinn ziemlich genau bei 3000 liegt; Und wenn ich direkt verkaufe und wieder kaufe, kann ich dann später (im Ruhestand) Steuern sparen, sodass dies wohl ein Vorteil wäre - falls das denn so funktioniert.. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 28. Juli Nein ich kenne den Spezialfall nicht. Könnte mir vorstellen, dass auch der Wohnort eine Rolle spielt. Gerade im Grenzgebiet Luxemburg/Deutschland sollte es entsprechende Spezialisten geben mit dem nötigen Fachwissen. Bei einem Erbe sind neben der Erbschaftssteuer (vermutlich bereits erledigt?) nur noch die Erträge steuerrelevant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TobiasFettbauch 28. Juli Das mit dem Erben war fiktiv - als Beispiel, dass es andere Einnahmen gibt, die ebenfalls steuerfrei sind; Jedenfalls, falls jemand was weiß, freue ich mich sehr über Antworten :-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 28. Juli · bearbeitet 28. Juli von chirlu vor 26 Minuten von TobiasFettbauch: Das mit dem Erben war fiktiv - als Beispiel, dass es andere Einnahmen gibt, die ebenfalls steuerfrei sind Ein Erbe ist gar keine Einnahme im einkommenssteuerrechtlichen Sinn. Zum Thema habe ich diese Präsentation gefunden: https://www.ffpe-bxl.eu/sites/default/files/2018_0427_Zur_rechtl_Situation_deutscher_EU-Beamter.pdf Auf Folie 7 steht: „Anders als in DBA üblich und wie von der OECD empfohlen, gilt – bisher jedenfalls – auch kein sog. Progressionsvorbehalt (EuGH-Urt. 6/60 – Humblet)“. Offenbar gab oder gibt es Bestrebungen, einen Progressionsvorbehalt einzuführen. Die Präsentation ist von 2018, also könnte sich seither etwas geändert haben. Du siehst, der Vortrag wurde bei einem Verband von EU-Beschäftigten (FFPE) gehalten. Die werden sicher am meisten Ahnung haben und dich informieren, wenn du Mitglied bist oder wirst. vor 2 Stunden von stagflation: Vermutlich könntest Du sogar etwas mehr Gewinn als 11.604 € erzielen, bevor die Abgeltungssteuer-Variante günstiger wird. „Etwas“ mehr ist gut … Die Grenze ist irgendwo jenseits von 50000 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 28. Juli Hallo, Zitat ... wodurch mein Gehalt nicht der deutschen Lohnsteuer unterliegt. Zuerst einmal solltest du feststellen, was das im Detail bedeutet. Wie ist das denn bei der Einkommensteuererklärung, musst du dieses Einkommen da angeben? Wie machen das deine Arbeitskollegen? Wenn es in Deutschland komplett steuerfrei wäre, dann könntest du Kapitalerträge bis zum Grundfreibetrag völlig steuerfrei und sogar weit darüber hinaus mit weniger als 25% Steuern vereinnahmen. Ich vermute aber, dass es so ist wie bei fast jedem anderen Einkommen das bereits im Ausland versteuert wurde. Auch diese Einkommen zählen zum Welteinkommen und wirken sich mindestens auf den deutschen Steuersatz aus (nennt sich Progressionsvorbehalt). Außerdem ist das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten (in welchem Land bist du denn beschäftigt?). Zitat Vermutlich könntest Du sogar etwas mehr Gewinn als 11.604 € erzielen, bevor die Abgeltungssteuer-Variante günstiger wird. Nicht nur etwas, sondern deutlich mehr (>60.000 Euro, plus Sozialversicherungsbeiträge). In diesem Fall geht es nämlich mal nicht um den Grenzsteuersatz, sondern nur um den persönlichen Steuersatz. [wohlgemerkt, das gilt nur für den Fall, dass das Lohneinkommen in Deutschland nicht berücksichtigt wird, oder das man gar keinen Lohn bezieht] Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TobiasFettbauch 28. Juli Naja, die 50,000-60,000 mögen richtig sein, aber sind für mich wohl eher ungeeignet. Zum einen habe ich natürlich solche Wertpapiereinkünfte in keinster Weise. Außerdem brauche ich das Geld ja auch nicht jetzt sondern spare für meinen Ruhestand. Wenn ich darauf vorzeitig Steuern zahle, dann verliere ich ja den Zinseszinseffekt, weshalb das deutlich nachteilig ist da (bis auf die Vorabpauschale) Steuern erst bei Verkauf anfallen. Deswegen ist es wohl am klügsten die 11,604€ anzupeilen. Der Vortrag impliziert (wenn sich nichts geändert hat), dass meine Denkweise korrekt ist? Ich muss das Einkommen soweit ich weiß nirgends angeben; Ich lebe aktuell in D, arbeite in Lux; Außerdem habe ich noch einen 520€ Minijob in D; Dürfte aber auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen; Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 28. Juli Hallo, ich weiß nicht genau, ob es für Mitarbeiter der EU-Kommission irgendwelche Sonderregelungen gibt (ich erinnere mich da dunkel an irgendetwas). Ein normaler Arbeitnehmer in Luxemburg muss jedenfalls sein dortiges Einkommen auf jeden Fall in seiner Einkommensteuererklärung in Deutschland angeben (Anlage AUS). Daher nochmal das Entscheidende: Stelle fest, was für einen steuerlichen Status dein Einkommen hat. Zitat Naja, die 50,000-60,000 mögen richtig sein, aber sind für mich wohl eher ungeeignet. Es ging uns nur darum dieses "etwas" zu relativieren. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag