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Sapine

Rentenanpassung EM Bestandsrenten

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Sapine

Die Tage bekam ich überraschend einen Brief von der Rentenversicherung dass ich einen Zuschlag zu meiner seit 2008 laufenden Witwenrente bekomme. Das Schreiben ist nicht sehr informativ. Ob es sich um einen Brutto- oder Nettozuschlag handelt konnte ich dem Schreiben nicht entnehmen. Das Geld ist Mitte Juli tatsächlich auf dem Konto angekommen. Der Zuschlag ist befristet auf zwei Jahre, bis eine entsprechende Rentenerhöhung regulär beschieden wird.

 

Ein wenig Googeln hat jetzt etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht im Sinne, dass es um den Ausgleich einer Ungleichbehandlung von Neurentnern/Altrentnern geht. Bei den Altrenten wurde die "Haltelinie" nicht berücksichtigt, die bei Neurentnern zum Tragen kommt. Meine Witwenrente ist vermutlich betroffen, weil das Niveau der Erwerbsminderungsrente meines verstorbenen Mannes die Basis für die Witwen/Witwerrente ist. Soweit wie ich es verstanden habe. 

 

Nun ja, nem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul oder so. 

 

Was mir jetzt unklar ist: 

  • Gehen darauf noch Beiträge für KV und PV weg? 
  • Muss ich die Krankenkasse benachrichtigen (ist ja nicht Bestandteil der Rente)? 
  • Wie sieht es mit der Steuer aus? Werden die Zuschläge analog zu Rentenzahlungen gemeldet? 
  • Wird es eine Nachzahlung für vergangene Jahre geben? 
  • Wird dieser Zuschlag bei zukünftigen Rentenerhöhungen auch erhöht?

 

Zitat

Bestand am 30. Juni 2024 Anspruch auf

 

1. eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Erziehungsrente, die jeweils nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat,

 

2. eine Hinterbliebenenrente, die nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat und der kein Rentenbezug der verstorbenen versicherten Person unmittelbar vorausging,

 

3. eine Rente wegen Alters, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung oder an eine Erziehungsrente nach Nr. 1 anschließt oder

 

4. eine Hinterbliebenenrente, die unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach Nr. 1 oder an eine Rente wegen Alters nach Nr. 3 anschließt,

 

wird ab dem 1. Juli 2024 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten (pEP) bei dieser Rente berücksichtigt. – Die pEP, die der Rente am 30.06.2024 zugrunde liegen, werden mit folgendem Zuschlagsfaktor vervielfältigt:

 

o 0,0750 – wenn die Rente wegen Erwerbsminderung, die Erziehungsrente oder die Hinterbliebenenrente nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Juli 2014 bzw.

 

o 0,0450 – wenn die Rente wegen Erwerbsminderung, die Erziehungsrente oder die Hinterbliebenenrente nach dem 30. Juni 2014 und vor dem 1. Januar 2019  begonnen hat. 

http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2022/2022-06-02_Rentenanpassungs_und_EM_Bestandsverbesserungsgesetz_PS.pdf

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Stunden von Sapine:

im Sinne, dass es um den Ausgleich einer Ungleichbehandlung von Neurentnern/Altrentnern geht. Bei den Altrenten wurde die "Haltelinie" nicht berücksichtigt, die bei Neurentnern zum Tragen kommt.

 

Nein, das hat nichts miteinander zu tun, außer dass es (mit noch verschiedenen anderen Themen) in dasselbe Gesetz gepackt wurde. Es geht hier um die Länge der Zurechnungszeit. Diskutieren wir besser nicht über die Sinnhaftigkeit oder Fairness der Regelung …

 

vor 7 Stunden von Sapine:

Der Zuschlag ist befristet auf zwei Jahre, bis eine entsprechende Rentenerhöhung regulär beschieden wird.

 

Es sind 17 Monate, bis einschließlich November 2025. Ab Dezember 2025 wird es ein ganz normaler Teil der Rente sein und genauso behandelt wie Rente. Vorher ging es nicht, weil der Gesetzgeber es wieder mal hopplahopp ohne ausreichenden Vorlauf einführen musste.

 

vor 7 Stunden von Sapine:
  • Gehen darauf noch Beiträge für KV und PV weg? 
  • Muss ich die Krankenkasse benachrichtigen (ist ja nicht Bestandteil der Rente)?

 

Bist du pflichtversichert oder freiwillig versichert?

 

vor 7 Stunden von Sapine:
  • Wie sieht es mit der Steuer aus? Werden die Zuschläge analog zu Rentenzahlungen gemeldet? 

 

Ja, das ist ganz normal steuerpflichtig und wird zusammen mit der regulären Rente gemeldet.

 

vor 7 Stunden von Sapine:
  • Wird dieser Zuschlag bei zukünftigen Rentenerhöhungen auch erhöht?

 

Es betrifft ja nur die eine Rentenerhöhung zum Juli 2025, aber ja, wird erhöht.

 

Komplizierter wird es noch bei Anrechnung von anderem Einkommen auf die Rente, ist das bei dir einschlägig?

 

vor 7 Stunden von Sapine:
  • Wird es eine Nachzahlung für vergangene Jahre geben? 

 

Auf die Idee werden einige Politiker und der VdK oder so bestimmt noch kommen. :rolleyes:

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Sapine
vor 4 Stunden von chirlu:

Bist du pflichtversichert oder freiwillig versichert?

KVdR pflichtversichert

vor 4 Stunden von chirlu:

Komplizierter wird es noch bei Anrechnung von anderem Einkommen auf die Rente, ist das bei dir einschlägig?

Meinst Du Anrechnung in Bezug auf die Witwenrente? Nein meine reguläre Altersrente ist niedrig genug (habe zuletzt auf freiwillige Beiträge verzichtet) und anderes Einkommen wie Kapitaleinkünfte, Mieten etc. wird bei mir nicht angerechnet weil wir alt genug waren bzw. früh genug geheiratet hatten. Durch eine Erhöhung der Witwenrente dürfte sich daran nichts ändern oder habe ich einen Denkfehler?

 

Danke für Deine Antwort!

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chirlu
vor 5 Stunden von Sapine:

KVdR pflichtversichert

 

vor 17 Stunden von Sapine:
  • Gehen darauf noch Beiträge für KV und PV weg? 
  • Muss ich die Krankenkasse benachrichtigen (ist ja nicht Bestandteil der Rente)?

 

Die Beiträge für KV und PV werden bei Pflichtversicherten dadurch automatisch erschlagen, dass der Zuschlag aus dem Zahlbetrag der Rente, nach Abzug der Beiträge, berechnet wird. Deshalb musst du weiter nichts unternehmen, die Beiträge werden von der Deutschen Rentenversicherung abgeführt (in einem relativ komplizierten Verfahren mit Abschlags- und Korrekturzahlungen, von dem du aber nichts mitbekommst).

 

Also: Du bekommst eine Bruttorente von z.B. 100 Euro, davon werden bei einem Beitragssatz (halbe KV plus ganze PV) von z.B. 12% Beiträge von 12 Euro einbehalten; ausgezahlt werden somit 88 Euro. Man könnte jetzt den Zuschlag aus der Bruttorente berechnen (7,5% von 100 Euro, macht 7,50 Euro), dann müssten darauf Beiträge von 0,90 einbehalten werden. Insgesamt wäre dann die Zahlung 100–12+7,50–0,90 = 94,60 Euro. Tatsächlich berechnet man den Zuschlag aber aus dem Zahlbetrag (7,5% von 88 Euro, macht 6,60), zieht keine Beiträge mehr davon ab und zahlt 100–12+6,60 = 94,60 Euro aus, also letztlich den gleichen Betrag.

 

Steuerlich ergibt sich dadurch ein kleiner Unterschied: Eigentlich hättest du im obigen Beispiel 107,50 Euro Renteneinnahmen und 12,90 Euro Sonderausgaben. Mit der vereinfachten (?), tatsächlich angewandten Methode hast du 106,60 Euro Einnahmen und 12,00 Euro Sonderausgaben. Für das Einkommen hebt sich das prinzipiell auf, aber bei den Zwischenposten (Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte) gibt es einen kleinen Unterschied. Das könnte sich geringfügig auf Dinge wie den Spendenhöchstbetrag auswirken.

 

vor 5 Stunden von Sapine:

Meinst Du Anrechnung in Bezug auf die Witwenrente? Nein meine reguläre Altersrente ist niedrig genug

 

OK, dann gibt es da ja keine Besonderheit mehr.

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Sapine
vor einer Stunde von chirlu:

Die Beiträge für KV und PV werden bei Pflichtversicherten dadurch automatisch erschlagen, dass der Zuschlag aus dem Zahlbetrag der Rente, nach Abzug der Beiträge, berechnet wird. Deshalb musst du weiter nichts unternehmen, die Beiträge werden von der Deutschen Rentenversicherung abgeführt (in einem relativ komplizierten Verfahren mit Abschlags- und Korrekturzahlungen, von dem du aber nichts mitbekommst).

...

Steuerlich ergibt sich dadurch ein kleiner Unterschied: Eigentlich hättest du im obigen Beispiel 107,50 Euro Renteneinnahmen und 12,90 Euro Sonderausgaben. Mit der vereinfachten (?), tatsächlich angewandten Methode hast du 106,60 Euro Einnahmen und 12,00 Euro Sonderausgaben. Für das Einkommen hebt sich das prinzipiell auf, aber bei den Zwischenposten (Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte) gibt es einen kleinen Unterschied. Das könnte sich geringfügig auf Dinge wie den Spendenhöchstbetrag auswirken.

Das wird passieren, denn den habe ich satt überschritten. Aber wegen der paar Cent rege ich mich nicht auf. Gut zu wissen dass KV und PV bereits erledigt sind. Möglicherweise auch relevant für die Zuzahlungen bei der KV könnte ich mir vorstellen. Aber auch da eher kleiner Kleinkram. 

 

Eigentlich müssten doch eine Reihe von Rentnern betroffen sein. Alle die eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen oder bezogen haben mit entsprechendem Startdatum und jetzt noch Rente beziehen. Gleiches für alle Hinterbliebenenrenten. Gefühlt müssten das fast Millionen sein. Aber vermutlich beschweren sich wenige, wenn sie zusätzliches Geld bekommen. 

 

Kann meinen Neffen jetzt einmal mehr im Monat zum Essen einladen, muss gleich mal Pläne machen. Wieder ein Luxusproblem mehr. 

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chirlu
vor 15 Minuten von Sapine:

Eigentlich müssten doch eine Reihe von Rentnern betroffen sein. Alle die eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen oder bezogen haben mit entsprechendem Startdatum und jetzt noch Rente beziehen. Gleiches für alle Hinterbliebenenrenten. Gefühlt müssten das fast Millionen sein.

 

Ja, laut Gesetzesbegründung sollen es etwa 3 Millionen Renten sein (was möglicherweise ein paar weniger Rentner bedeutet, falls einige sowohl eine Erwerbsminderungsrente als auch eine Hinterbliebenenrente aus dem Zeitraum beziehen), die im Durchschnitt jährlich um die 1000 Euro mehr bekommen.

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