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Börsengehandelte Kryptoprodukte ohne Auslieferungsoption und mit Abgeltungssteuer?

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investineer

Hallo zusammen,

 

ich habe in der Vergangenheit in Kryptos investiert. Allerdings habe ich direkt bei Kryptobörsen gekauft und die Coins dann selbst auf einem Cold-Wallet gelagert. Vor einigen Monaten habe ich alles verkauft, würde aber von Zeit zu Zeit ein wenig auf BTC und ETC spekulieren wollen, aber ohne den Ganzen Stress des Selberlagerns und der Steuer. Darum würde ich das gerne über einen Broker machen.

 

Was ich suche:

Ich möchte explizit kein Produkt haben mit einer Auslieferungsoption (sowas wie ETC Group Physical Bitcoin oder 21Shares Bitcoin ETP fallen dann weg). Ich weiß, dass dann die 1-Jahresfrist und die Steuerfreiheit wegfällt, allerdings plane ich wie gesagt nur kurzfristig zu traden und möchte dass der Broker direkt die Abgeltungssteuer abzieht.

Darum suche ich ein Produkt das günstig (<= 2% TER), keine Auslieferungsoption (mit Abgeltungssteuer auf Gewinne) und physische Hinterlegung der Coins hat.

 

Kann da jemand was empfehlen?

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Maciej

Mittlerweile gibt es nicht mehr so viele Krypto-ETPs, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Ein Zertifikat ohne Steuerfreiheit nach einem Jahr wäre der CoinShares XBT Provider Bitcoin Tracker (SE0007126024), der jährlich allerdings 2,5% laufende Kosten hat. Das würde deine Anforderungen also nicht ganz erfüllen, wobei ich aber der Meinung bin, dass gerade beim Traden von Bitcoin-Zertifikaten die 0,5% mehr pro Jahr auch nicht mehr ins Gewicht fallen.

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hattifnatt
vor 13 Stunden von investineer:

allerdings plane ich wie gesagt nur kurzfristig zu traden und möchte dass der Broker direkt die Abgeltungssteuer abzieht

Doofe Frage: Müsste der Broker das nicht korrekt handhaben, d.h. bei Haltefristen < 1 Jahr bei allen ETPs die Abgeltungssteuer abziehen?

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 2 Stunden von hattifnatt:

Doofe Frage: Müsste der Broker das nicht korrekt handhaben, d.h. bei Haltefristen < 1 Jahr bei allen ETPs die Abgeltungssteuer abziehen?

Nein, Abgeltungssteuer ist ja nicht zutreffend da Krypto unter privates Veräußerungsgeschäft fällt --> z. B. da https://www.finanztip.de/spekulationssteuer/

 

Vermutlich möchte sich @investineer nicht nur das Coin-Handling sondern auch die Erklärung nach § 22 Nr. 2 / § 23 EStG sparen.

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 1 Stunde von CorMaguire:

Vermutlich möchte sich @investineer nicht nur das Coin-Handling sondern auch die Erklärung nach § 22 Nr. 2 / § 23 EStG sparen.

Danke für die Erläuterung, dann fällt bei Produkten wie dem von @Maciej erwähnten nur deshalb Abgeltungssteuer an, weil sie nicht physisch hinterlegt sind.

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CorMaguire
vor 2 Minuten von hattifnatt:

Danke für die Erläuterung, dann gibt es aber kein Produkt, das einem die Erklärung des Spekulationsgewinns bei Halten < 1 Jahr erspart.

Grundsätzlich schon. Eben die ETx die steuerlich nicht als Krypto zählen, weil sie nicht physikalisch hinterlegt sind und kein Auslieferungsanspruch besteht. @Maciejin #2 hat ja einen genannt (ohne dass ich das jetzt gecheckt hätte).

Bei Gold wäre es Euwax Gold statt Euwax Gold2.

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hattifnatt
Gerade eben von CorMaguire:

Grundsätzlich schon. Eben die ETx die steuerlich nicht als Krypto zählen, weil sie nicht physikalisch hinterlegt sind und kein Auslieferungsanspruch besteht. @Maciejin #2 hat ja einen genannt (ohne dass ich das jetzt gecheckt hätte).

Bei Gold wäre es Euwax Gold statt Euwax Gold2.

Ja, jetzt habe ich es verstanden, hatte es gerade noch editiert ;) 

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