Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
no sleep

PHV Familienversicherung - Doppelversicherung möglich?

Empfohlene Beiträge

no sleep
· bearbeitet von no sleep

Hallo liebes Forum,

 

folgender Fall ist in meinem Bekanntenkreis aufgetreten:

- Paar (A und B) ist verheiratet und hat zusammen Kind C (10 Jahre). A hat vor vielen Jahren eine PHV Familienversicherung abgeschlossen.

- A und B lassen sich scheiden, A zieht alleine aus der gemeinsamen Wohnung aus und lässt die bestehende Familienversicherung unverändert weiterlaufen.

- B schließt eine eigene PHV ab, die C mit einschließt.

 

Nun zur eigentlichen Frage: Ist das Kind C nun in beiden Verträgen mitversichert? In der Police von A steht, dass Kinder ausserhalb des eigenen Haushalts mitversichert sind, solange sie sich in Ausbildung befinden (die Intention des VR ist vermutlich, Studenten mit eigener Wohnung zu inkludieren). Eigentlich sind PHV Doppelversicherungen ja verboten, aber das Kind selbst versichert sich ja nicht doppelt und die jeweiligen VN auch nicht.

 

Falls dem so ist wäre es doch theoretisch egal, in welchem Haushalt C einen Schaden verursacht, denn eine der beiden Versicherungen wäre immer leistungspflichtig, oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler?

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es nicht darum geht, einen Schaden doppelt abzurechnen, aber die Frage dieser Über-Kreuz-Versicherung, was die Haushalte der VN angeht, hätte ich schon gerne geklärt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Feranda
vor 2 Stunden von no sleep:

A zieht alleine aus der gemeinsamen Wohnung aus und lässt die bestehende Familienversicherung unverändert weiterlaufen.

Das ist der erste Fehler.

Neben einer Adressänderung, welche offensichtlich mitgeteilt werden müsste, könnte man den Tarif auf Single mit Kind umstellen.

vor 2 Stunden von no sleep:

B schließt eine eigene PHV ab, die C mit einschließt.

Passt, würde ich genauso machen.

 

Anschließend ist in der Theorie jeweils die Haftpflichtversicherung zuständig, wo gerade Aufsichtspflicht herrscht. ^_^

vor 3 Stunden von no sleep:

Falls dem so ist wäre es doch theoretisch egal, in welchem Haushalt C einen Schaden verursacht, denn eine der beiden Versicherungen wäre immer leistungspflichtig, oder habe ich hier irgendwo einen Denkfehler?

Dazu möchte ich keine Empfehlung abgeben, hier kann ein entsprechender Rechtsverdreher weiterhelfen.

 

Weitergehende Infos gibts auch hier:

 

https://www.scheidung.de/scheidungsnews/haftung-wegen-aufsichtspflichtverletzung-bei-getrennten-eltern.html#:~:text=Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung bei getrennten Eltern,-Dienstag%2C 21.02.2023&text=Kinder bedeuten Verantwortung.,den Schaden haften oder nicht.

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...