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schebitz

Wie Darlehenszinsen für Kellertrockenlegung von der Steuer absetzen?

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schebitz

Jemand vermietet einen Keller. Dieser Keller ist naß und soll trockengelegt werden.
Für diese Kellertrockenlegung will die Person ein Darlehen aufnehmen und diese Zinsen von der Steuer absetzen. Das ist ja sicherlich möglich.
In welcher Zeile müssen diese Zinsen in der Anlage V eingetragen werden? In der gleichen Zeile, wo auch die Zinsen eingetragen werden, die die Person für das Darlehen bezahlt, mit welchem vor 35 Jahren der Kauf des Hauses bezahlt wurde?

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MeinNameIstHase
vor 32 Minuten von schebitz:

Für diese Kellertrockenlegung will die Person ein Darlehen aufnehmen und diese Zinsen von der Steuer absetzen.

Gegenfrage: Ist das laufender Aufwand oder sind es Herstellungskosten?

 

Lies dazu Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand bei Baumaßnahmen

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schebitz
vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Gegenfrage: Ist das laufender Aufwand oder sind es Herstellungskosten?

Ich würde sagen, dass es laufender Aufwand ist.

 

Das Haus wurde vor 35 Jahren gekauft und seitem immer vermietet. Jetzt muss der Keller trockengelegt werden.

Das sind dann doch keine Herstellungskosten, oder?

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franko
vor 2 Stunden von MeinNameIstHase:

Ist das laufender Aufwand oder sind es Herstellungskosten?

Inwiefern ist das für die Darlehenszinsen relevant?

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fibonacci
vor 9 Stunden von franko:

Inwiefern ist das für die Darlehenszinsen relevant?

Gar nicht? Es ist relevant dafür ob man es sofort absetzen kann in voller Höhe oder aber mit 2% über 50 Jahre. 

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Quailman
vor 9 Stunden von fibonacci:

Gar nicht? Es ist relevant dafür ob man es sofort absetzen kann in voller Höhe oder aber mit 2% über 50 Jahre. 

Darlehenszinsen führen aber nicht zu AK/HK und sind damit im Zeitpunkt der Zahlung als WK zu erfassen und nicht über AfA über x Jahre abzuschreiben. Die Frage von @frankowar also durchaus berechtigt.

 

vor 22 Stunden von schebitz:

In welcher Zeile müssen diese Zinsen in der Anlage V eingetragen werden? In der gleichen Zeile, wo auch die Zinsen eingetragen werden, die die Person für das Darlehen bezahlt, mit welchem vor 35 Jahren der Kauf des Hauses bezahlt wurde?

Ja. Dort werden alle Zinsen, die mit dem Vermietungsobjekt im Zusammenhang stehen eingetragen. Über Elster kannst du die beiden Darlehen dort getrennt angeben und die Summe wird entsprechend in der Zeile ausgegeben.

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