Zum Inhalt springen
DarkBasti

Klageverfahren gegen AG

Empfohlene Beiträge

DarkBasti

Liebe Mitforisten,

 

Bezüglich der Varta Ag, aber eben auch allgemein möchte eruieren, wie man genau ein Klageverfahren gegenüber einer AG durchsetzt. 

 

Ich sehe hier ein Potential, unter folgenden Gesichtspunkten:

-Verschieben der HV und damit verbunden eine arglistige Täuschung 

-umgehung des Markts indem die Aktien potentiell wertlos gemacht werden, obwohl es ein Kaufinteressenten gibt!

 

Vielleicht gibt es noch weitere Punkte.

 

Des weiteren wollte ich heute Vormittag, vor dem Kursfall noch wenigstens ein Teil abstoßen. Das war nicht möglich, da bei der Onlinebank kein Login möglich war.

In diesem Fall, überlege ich den Vorfall der Bafin zu melden. Ich habe ein Screenshot mit dem Datum gemacht.

Das ist doch ein Zufall, den man zumindest in Erwägung ziehen muss!

 

 

Hier der Thread bezüglich Varta:

 

ich habe nach kurzem Googeln folgendes gefunden.

Nun die Frage, wie das genaue Vorgehen ist.

https://www.buzer.de/s1.htm?a=246-248&ag=4702

 

Relevant ist auch noch die Frage, ob ein Anwalt zwingend notwendig ist.

Ich habe eine RS Versicherung, allerdings mit Eigenanteil.

 

Vielen Dank schonmal im Vorraus.

 

PS: Ich bitte die "Bringt doch ehhhh nix" Beiträge zu unterlassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
s1lv3r
vor 28 Minuten von DarkBasti:

Ich habe eine RS Versicherung, allerdings mit Eigenanteil.

 

Sind in deiner Rechtsschutz Kapitalanlageschäden inkludiert? Das solltest du mal prüfen. Die meisten Versicherer schließen das aus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sapine

Willst Du die AG oder den Broker verklagen wegen nicht stattgefundenem Handel? Etwas unklar. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Minuten von Sapine:

Willst Du die AG oder den Broker verklagen wegen nicht stattgefundenem Handel? Etwas unklar.

 

Na, beide natürlich. Und Porsche, den jetzigen Großaktionär und die BaFin noch dazu. :P

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
basti_
· bearbeitet von basti_
vor 1 Stunde von DarkBasti:

Ich sehe hier ein Potential, unter folgenden Gesichtspunkten:

-Verschieben der HV und damit verbunden eine arglistige Täuschung 

-umgehung des Markts indem die Aktien potentiell wertlos gemacht werden, obwohl es ein Kaufinteressenten gibt!

 

Hast du dich den schon in die StaRUG Thematik eingelesen?

Meinem Verständnis nach ist genau das die Idee dieses Gesetzs. Unternehmen denen eine Insolvenz droht, an dessen Geschäftsmodell aber eigentlich alle Geschäftspartner glauben, das Insolvenzverfahren zu ersparen.

Willst du gegen das Gestz an sich klagen?

 

edit: Aus dem Artikel von @migieger geht hervor, dass Porsche bevorzugt behandelt wird. Wäre das der Grund für deine Klage?
 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
John Silver

Ich würde bei der SDK und / oder bei der DSW einmal anrufen und fragen, ob die in dieser Sache tätig werden. Dann musst Du nicht selber klagen.

 

Bei der Sache mit dem Broker sehe ich wenig Chancen. Guck mal in die AGB, ich schätze das solche Schäden garantiert ausgeschlossen werden,

weil die Fehleranfälligkeit für die Direktbank zu hoch ist. But who knows? 

 

Ansonsten gibt es noch den Ombudsmann. Der kostet nichts und ist unverbindlich für Dich, aber in gewissen Grenzen verbindlich für die Banken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Glory_Days
Zitat

Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) schätzt die Situation grundsätzlich anders ein: „Mein dringender Appell an den Gesetzgeber ist es, das 2021 eingeführte StaRUG dringend und schnellstens noch in dieser Legislaturperiode zu reformieren“, sagt Daniela Bergdolt, Fachanwältin für Kapitalmarktrecht und Vizepräsidentin der DSW. „Es kann nicht sein, dass sich große Investoren und Mehrheitsaktionäre auf dem Rücken der Privatanleger sanieren und diese kalt enteignet werden. Wie wollen wir denn den Menschen zu mehr Altersvorsorge in Aktien raten, wenn sie dann von einem auf den anderen Tag enteignet werden können? Kein Varta-Aktionär wird jemals mehr Aktien anfassen.“

Varta-Aktionäre, die schon einmal von idiosynkratischem Risiko und Diversifikation gehört haben, sehr wahrscheinlich schon. Alle anderen haben an Kapitalmärkten zu ihrer eigenen Sicherheit ohnehin nichts verloren.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hattifnatt
vor 4 Stunden von DarkBasti:

Relevant ist auch noch die Frage, ob ein Anwalt zwingend notwendig ist.

Aber nein - für die Anwälte der Gegenseite wird es so noch amüsanter :narr:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
vor 4 Stunden von DarkBasti:

Des weiteren wollte ich heute Vormittag, vor dem Kursfall noch wenigstens ein Teil abstoßen. Das war nicht möglich, da bei der Onlinebank kein Login möglich war.

In diesem Fall, überlege ich den Vorfall der Bafin zu melden. Ich habe ein Screenshot mit dem Datum gemacht.

 

Schau doch mal in Deinen Vertrag bzw. in Dein SLA.

 

Im B2B Bereich werden häufig Verfügbarkeiten vereinbart. Oft wird dann auch vereinbart, dass der Dienstanbieter Strafen zahlen muss, wenn er die vereinbarte Verfügbarkeit nicht liefert. Manchmal muss ein Dienstanbieter sogar Vermögensschäden ersetzen, die durch eine Verletzung der vertraglich vereinbarten Verfügbarkeitspflichten entstehen.

 

Im B2C Bereich sind solche Vereinbarungen eher unüblich. Hier wird nach "Best Effort" geliefert. Oder es werden sehr laxe Verfügbarkeitsgarantien gegeben (z.B. 98,5%). In der Regel werden auch kein Vertragsstrafen für den Fall nicht gelieferter Verfügbarkeit vereinbart.

 

Was steht in Deinem Vertrag?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Kontron

bevor du dich an sie wendest, das hat man mir mir mal geantwortet

 

in der Sache kann Ihnen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

﴾BaFin﴿ jedoch nicht weiterhelfen.

 

Die BaFin wird ausschließlich zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen

﴾§ 4 Abs. 1a FinDAG﴿ tätig. Hierbei gehört es zu ihren Aufgaben

verbraucherschutzrelevante Missstände in den beaufsichtigten Instituten und

Unternehmen zu verhindern oder zu beseitigen. Voraussetzung für einen solchen

Missstand ist ein erheblicher, dauerhafter oder wiederholter Verstoß gegen

verbraucherschützende Rechtsvorschriften, der über den Einzelfall hinausreicht

und eine generelle Klärung geboten erscheinen lässt.

 

Gleichwohl sind die Hinweise aus Ihrer Beschwerde hilfreich, da die BaFin

auch auf diesem Wege wichtige Erkenntnisse über die operative Tätigkeit der

Kreditinstitute erhält und diese bei der Erfüllung ihrer aufsichtlichen Aufgaben

berücksichtigen kann.

 

Eventuell können Sie Ihre Angelegenheit durch ein außergerichtliches

Schlichtungsverfahren klären. Nähere Informationen hierzu sowie die

Kontaktdaten der zuständigen Schlichtungsstelle erhalten Sie von Ihrem

Kreditinstitut.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bast
· bearbeitet von Bast
vor 7 Stunden von DarkBasti:

Relevant ist auch noch die Frage, ob ein Anwalt zwingend notwendig ist.

Über welche Investitionssumme in Varta sprechen wir denn? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
LongtermInvestor

Akzeptier das der Zock in die Hose gegangen ist. Du verlierst so noch mehr, als ohnehin schon. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
lowcut
vor 18 Minuten von LongtermInvestor:

Akzeptier das der Zock in die Hose gegangen ist. Du verlierst so noch mehr, als ohnehin schon. 

Kann ich nur unterschreiben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DarkBasti

Erstmal danke für das Interesse. Ich hoffe, das ich auf alle relevanten Beiträgen eingehen kann.

 

vor 8 Stunden von s1lv3r:

Sind in deiner Rechtsschutz Kapitalanlageschäden inkludiert? Das solltest du mal prüfen. Die meisten Versicherer schließen das aus.

Wenn nicht explizit, dann ist es scheinbar nicht drin.

Ich habe allgemeine und berufliche Rechtschutzversicherung.

vor 8 Stunden von Sapine:

Willst Du die AG oder den Broker verklagen wegen nicht stattgefundenem Handel? Etwas unklar. 

Das ist Teil der Frage. Aber ich denke Bafin und die Bank sind die ersten Adressen.

vor 8 Stunden von chirlu:

Na, beide natürlich. Und Porsche, den jetzigen Großaktionär und die BaFin noch dazu. :P

Legal-Roundhouse-Kick :rolleyes: .Warum nicht? In Amerika wird man so Multimillionär.

vor 7 Stunden von basti_:

Hast du dich den schon in die StaRUG Thematik eingelesen?

Meinem Verständnis nach ist genau das die Idee dieses Gesetzs. Unternehmen denen eine Insolvenz droht, an dessen Geschäftsmodell aber eigentlich alle Geschäftspartner glauben, das Insolvenzverfahren zu ersparen.

Willst du gegen das Gestz an sich klagen?

 

edit: Aus dem Artikel von @migieger geht hervor, dass Porsche bevorzugt behandelt wird. Wäre das der Grund für deine Klage?
 

Ja genau, es gibt einen Marktwert und der wird hier unterboten.

Würde mich ja nicht stören, wenn es nicht auf meine Kosten ist.

vor 6 Stunden von John Silver:

Ich würde bei der SDK und / oder bei der DSW einmal anrufen und fragen, ob die in dieser Sache tätig werden. Dann musst Du nicht selber klagen.

 

Bei der Sache mit dem Broker sehe ich wenig Chancen. Guck mal in die AGB, ich schätze das solche Schäden garantiert ausgeschlossen werden,

weil die Fehleranfälligkeit für die Direktbank zu hoch ist. But who knows? 

 

Ansonsten gibt es noch den Ombudsmann. Der kostet nichts und ist unverbindlich für Dich, aber in gewissen Grenzen verbindlich für die Banken.

SDK war ich bei der Russlandgeschichte nicht sehr begeistert.

Der Broker ist eine übliche Direktbank. Die AGBs sind lang und länger ... . Firmen versuchen immer jede Verantwortung abzuwehren. Am Ende muss deswegen (oft) ein Gericht entscheiden.

Ombudsmann hatte ich auch was zu gelesen, das könnte tatsächlich ein Weg sein. Mir fehlt noch ein wie und wo.

 

Also ich habe jetzt eine Mail an Bank und Bafin geschick. Mal schauen wie es weiter geht. Ich bin da offen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geldhaber
vor 39 Minuten von DarkBasti:

Ombudsmann hatte ich auch was zu gelesen, das könnte tatsächlich ein Weg sein. Mir fehlt noch ein wie und wo.

vor 30 Minuten von DarkBasti:

Der Broker ist eine übliche Direktbank.

Bitte nicht alle Infos aus der Nase ziehen lassen. Nenne doch gleich Ross und Reiter. Also welche Direktbank? 

Dann kann man schauen, welches Schlichtungsverfahren infrage kommen könnte.

 

vor 31 Minuten von DarkBasti:

Also ich habe jetzt eine Mail an Bank und Bafin geschick. Mal schauen wie es weiter geht. Ich bin da offen.

Wie wäre es mit einer Deckungsanfrage bei Deiner Rechtsschutzversicherung? Siehe dazu z.B. hier: https://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung/rechtsschutzversicherung-deckungszusage/

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7
vor 7 Minuten von Geldhaber:

Bitte nicht alle Infos aus der Nase ziehen lassen. Nenne doch gleich Ross und Reiter. Also welche Direktbank? 

Dann kann man schauen, welches Schlichtungsverfahren infrage kommen könnte.

 

 

Da gibt es nichts zu schlichten.

Wenn die Bank kaputt ist ist das höhere Gewalt und einfach Pech.

Und ohne nachgewiesenen Schaden wird keine Bank etwas auf Kulanz geben.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DarkBasti

 

vor 15 Stunden von Geldhaber:

Bitte nicht alle Infos aus der Nase ziehen lassen. Nenne doch gleich Ross und Reiter. Also welche Direktbank? 

Dann kann man schauen, welches Schlichtungsverfahren infrage kommen könnte.

 

Wie wäre es mit einer Deckungsanfrage bei Deiner Rechtsschutzversicherung? Siehe dazu z.B. hier: https://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung/rechtsschutzversicherung-deckungszusage/

Ich bin bei der Ing-Diba mit meinem Depot.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Geldhaber
vor 17 Stunden von DarkBasti:

Ombudsmann hatte ich auch was zu gelesen, das könnte tatsächlich ein Weg sein. Mir fehlt noch ein wie und wo.

vor 34 Minuten von DarkBasti:

Ich bin bei der Ing-Diba mit meinem Depot.

Dann ist es einfach. Dazu ein Blick ins Impressum https://www.ing.de/ueber-uns/unternehmen/impressum/

 

Zitat

Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (https://bankenombudsmann.de/) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. [...]
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, E-Mail: ombudsmann@bdb.de, zu richten.


 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
No.Skill
Am 22.7.2024 um 13:07 von DarkBasti:

Klageverfahren

Mundabwischen und weiter gehts, würde da nichts Klagen.

So schüttest du den lieben Anwälten noch Geld hinterher.

Von deiner Gesundheit mal abgesehen.

 

Grüße No.Skill.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Stunden von No.Skill:

Mundabwischen und weiter gehts, würde da nichts Klagen.

So schüttest du den lieben Anwälten noch Geld hinterher.

Von deiner Gesundheit mal abgesehen.

 

Ts, ts.

Am 22.7.2024 um 13:07 von DarkBasti:

PS: Ich bitte die "Bringt doch ehhhh nix" Beiträge zu unterlassen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DarkBasti

Update:

Ich habe jetzt eine Mail an die Barfin, die Bank und auch an die Versicherung geschickt. 

Jetzt überlege ich, erstmal abzuwarten oder den Ombudsmann auch noch zu kontaktieren.

 

Eigentlich gibt es bei der Geschichte zwei Parteien, denen man etwas vorwerfen kann.

Die Bank und die AG.

Ich würde meinen Fokus eigentlich eher Richtung AG richten wollen.

Das heißt aber irgendwie auch nicht, das man die Bank außer Acht lassen sollte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Ramstein

Das Verfahren wird i. d. R. von einem Restrukturierungsgericht verhandelt und beschlossen. Bank, AG, etc. usw. werden dann auf den Gerichtsbeschluss verweisen. Was machst du dann?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
LongtermInvestor

 

vor einer Stunde von DarkBasti:

Eigentlich gibt es bei der Geschichte zwei Parteien, denen man etwas vorwerfen kann.

 Was genau ist der Vorwurf oder was heißt eigentlich? Bist du dir nicht sicher?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
stagflation
vor 1 Stunde von DarkBasti:

Update:

Ich habe jetzt eine Mail an die Barfin, die Bank und auch an die Versicherung geschickt. 

Jetzt überlege ich, erstmal abzuwarten oder den Ombudsmann auch noch zu kontaktieren.

 

Man könnte auch noch an die Zahnfee und an den Weihnachtsmann schreiben...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...