chirlu Juli 28, 2024 vor 1 Minute von empirico: Aber die Beiträge basieren doch auf dem zu versteuernden Einkommen. Nein, nur bei freiwillig Versicherten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juli 28, 2024 Hier geht es nicht um einen zweiten Job als abhängig Beschäftigter sondern um eine Teilselbständigkeit. Warum der Gesetzgeber hier eine andere Vorgehensweise bevorzugt hat, bleibt zumindest vorläufig sein Geheimnis. Böse Zungen könnten sagen, dass ihnen das als überwiegend privat Versicherte egal ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader Juli 29, 2024 Ohne jetzt alles zu lesen und aufzuarbeiten, aber ist das Thema eigentlich wirklich wichtig? Theoretisch zahlt man doch eh nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, und was darüber kommt ist doch egal. Ich habe jetzt zu der abhängigen Beschäftigung eine einfache freiberufliche Lehrtätigkeit und bin der Meinung das es ab der Beitragsbemessungsgrenze gekappt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Juli 29, 2024 · bearbeitet Juli 29, 2024 von s1lv3r vor 18 Minuten von smarttrader: Ohne jetzt alles zu lesen und aufzuarbeiten, aber ist das Thema eigentlich wirklich wichtig? Theoretisch zahlt man doch eh nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, und was darüber kommt ist doch egal. Ich habe jetzt zu der abhängigen Beschäftigung eine einfache freiberufliche Lehrtätigkeit und bin der Meinung das es ab der Beitragsbemessungsgrenze gekappt ist. Da ist sie mal wieder, die übliche Smarttrader-Überheblichkeit wie aus dem Lehrbuch. Klar in Deutschland verdienen nur rund 7,5% der Beschäftigten oberhalb der BBG, aber da du zu diesen gehörst, sind natürlich alle anderen >90% egal und das Problem schon allein deshalb nicht wichtig. Dein Troll-Humor ist echt grenzenlos (hat aber auch leicht pathologische Züge ...). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Juli 29, 2024 vor 16 Minuten von s1lv3r: da du zu diesen gehörst Angeblich jedenfalls … Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader Juli 29, 2024 Naja ich kann meine Gehaltabrechnung sehe und dort steht eine Zahl erheblich über der BBG. Wobei diese 5175 Euro im Monat jetzt eigentlich nicht sonderlich hoch ist (entspricht gerade mal was bei etwas über 30 Euro Stundenlohn und zumindest nach ein paar ERA Tabellen ist das ab EG Stufe 8/9 locker machbar). Um es jetzt abschließen für mich zu beantworten, ja es zählt also auch in so einen Fall nur die BBG und die Selbständigkeit ist einfach ein nettes Schmakerl mit nur steuerlichen Abgaben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r Juli 29, 2024 vor 54 Minuten von smarttrader: Um es jetzt abschließen für mich zu beantworten, [...] Für ruhig weiter Selbstgespräche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag