chirlu 28. Juli vor 1 Minute von empirico: Aber die Beiträge basieren doch auf dem zu versteuernden Einkommen. Nein, nur bei freiwillig Versicherten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 28. Juli Hier geht es nicht um einen zweiten Job als abhängig Beschäftigter sondern um eine Teilselbständigkeit. Warum der Gesetzgeber hier eine andere Vorgehensweise bevorzugt hat, bleibt zumindest vorläufig sein Geheimnis. Böse Zungen könnten sagen, dass ihnen das als überwiegend privat Versicherte egal ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 29. Juli Ohne jetzt alles zu lesen und aufzuarbeiten, aber ist das Thema eigentlich wirklich wichtig? Theoretisch zahlt man doch eh nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, und was darüber kommt ist doch egal. Ich habe jetzt zu der abhängigen Beschäftigung eine einfache freiberufliche Lehrtätigkeit und bin der Meinung das es ab der Beitragsbemessungsgrenze gekappt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 29. Juli · bearbeitet 29. Juli von s1lv3r vor 18 Minuten von smarttrader: Ohne jetzt alles zu lesen und aufzuarbeiten, aber ist das Thema eigentlich wirklich wichtig? Theoretisch zahlt man doch eh nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, und was darüber kommt ist doch egal. Ich habe jetzt zu der abhängigen Beschäftigung eine einfache freiberufliche Lehrtätigkeit und bin der Meinung das es ab der Beitragsbemessungsgrenze gekappt ist. Da ist sie mal wieder, die übliche Smarttrader-Überheblichkeit wie aus dem Lehrbuch. Klar in Deutschland verdienen nur rund 7,5% der Beschäftigten oberhalb der BBG, aber da du zu diesen gehörst, sind natürlich alle anderen >90% egal und das Problem schon allein deshalb nicht wichtig. Dein Troll-Humor ist echt grenzenlos (hat aber auch leicht pathologische Züge ...). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 29. Juli vor 16 Minuten von s1lv3r: da du zu diesen gehörst Angeblich jedenfalls … Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
smarttrader 29. Juli Naja ich kann meine Gehaltabrechnung sehe und dort steht eine Zahl erheblich über der BBG. Wobei diese 5175 Euro im Monat jetzt eigentlich nicht sonderlich hoch ist (entspricht gerade mal was bei etwas über 30 Euro Stundenlohn und zumindest nach ein paar ERA Tabellen ist das ab EG Stufe 8/9 locker machbar). Um es jetzt abschließen für mich zu beantworten, ja es zählt also auch in so einen Fall nur die BBG und die Selbständigkeit ist einfach ein nettes Schmakerl mit nur steuerlichen Abgaben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
s1lv3r 29. Juli vor 54 Minuten von smarttrader: Um es jetzt abschließen für mich zu beantworten, [...] Für ruhig weiter Selbstgespräche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag