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voxk

Abzocke Krankenkasse Nebengewerbe?

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voxk

Hallo zusammen,

der Youtube-Algorithmus hat mich dieses Video empfohlen: Abzocke Krankenkasse Nebengewerbe ?!?!

 

Es geht um ein Video, das genau meine Situation beschreiben könnte. Der Reihe nach. Ich  überlege seit kurzem, ob ich ein Nebengewerbe anmelde, und die Frau im Video hat ein Problem, das ziemlich genau meins sein könnte. Seit ein paar Tage suche ich mehr Info.

Leider ist das Video sehr unstrukturiert und ich kann nicht alles nachvollziehen. Das Problem wird im Video zwischen 1:30 und 9:00 Minuten geschildert. Ich versuche zusammenzufassen:

-> Sie hatte eine betriebliche Altersvorsorge in einem ehemaligen Job. Sie hat die bAV gekündigt und 900 € bekommen.
-> Ich glaube, sie hat anderer Job und dann hat sie ein Nebengewerbe gegründet.
-> Sie soll Beiträge zahlen, weil es eine Sonderregelung gibt.
 

Ich verstehe so: Im Prinzip muss sie zurückzahlen, was die betriebliche Altersvorsorge gezahlt hat bzw. was gespart wurde. Aber gilt das unabhängig davon, wie viel sie bekommen hat und wie viele Jahre einbezahlt wurde? Ich verstehe auch nicht, was sie da rechnet. Sie meint, sie solle 10 Jahre zahlen, als wäre sie voll selbständig.

 

Übrigens, als ich meine betriebliche Altersvorsorge gekündigt habe, bekam ich auch einen Brief wie in Min. 4:38.

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stagflation

Ich würde die Frage ja gerne beantworten. Aber da ich mir grundsätzliche keine Videos ansehe (Informationsdichte zu gering, Zeitverschwendung), verstehe ich noch nicht einmal, worum es geht.

 

@voxk: hier im Forum gibt es einige Experten (womit ich nicht mich meine), die Dir eine kompetente Antwort geben könnten. Aber meinst Du, dass diese 10 Minuten Zeit investieren, um sich das Video anzuschauen, nur um die Frage zu verstehen?

 

Könntest Du Deine Situation bitte genauer beschreiben? Und auch die Frage, die Dich umtreibt, genauer stellen? Dann wird sicherlich auch jemand antworten.

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domkapitular

Ich schaue auch keine Videos. Aber zur Info,falls dies das Thema sein sollte :

Nebenberufliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind im Allgemeinen in der KV / PV beitragsfrei. Bei Bezug einer betrieblichen Altersversorgung aber nicht mehr. Das steht so im SGB und ist keine "Abzocke"

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Witzigerweise wurde mir das Video gerade von YT vorgeschlagen. Ich habe dann mal in das Video reingeschaut. Es ist eine Mischung aus hysterischem "Reaktions"-Video (Reaktion auf die Mitteilung der Krankenkrasse) und weniger hysterischem "Ich habe mich mal schlau gemacht und fühle mich ungerecht behandelt." Das Video ist absolut konfus und der sehr emotionalen Frau kaum zuzuhören

 

Um es in ein paar Sätzen zusammengefasst (so wie sie es darstellt). Februar 2017 ließ sie sich nach einem AG-Wechsel ihre bAV (oder was auch immer, sie weiss es selber nicht) auszahlen. Das waren 960 Euro. Sie bekam ein Schreiben der KV, dass das aufgrund der Zahlung Beitragspflichten für 10 Jahre entstehen werden, wenn sie weitere Nebeneinkünfte hat, was aber in 2/2017 nicht der Fall sei. In 4/2017 gründete sie ein Nebengewerbe.  Jetzt fällt auf, dass sie in 2/2017 diese Zahlungen bekommen hat und die GKV zieht ihre Aussage zurück, dass ihre Nebengewerbe beitragsfrei sei. Sie soll nun, wegen der 960 Euro, rückwirkend für 3 Jahre und bis 2027 weitere Beiträge zahlen, wegen der 10-Jahresfrist. Sie sie rechnet nun aus, dass sie mit ihrem Nebengewerbe 10.000 Euro/Jahr verdient und deswegen 2.000 Euro GKV/PV pro Jahr zahlen muss. An der Stelle habe ich das konfuse Video ausgemacht.

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voxk
· bearbeitet von voxk

Gucken wir, ob sich hier jemand opfern und verstehe besser als ich die Geschehen. Und wie @Holgerli sagt, ist alles ein bisschen Konfus.

 

Meine Situation ist nur Theorie, weil ich noch kein Nebengewerbe habe. Aber weil ich genau das Gleiche wie diese Frau gemacht habe, und ein ähnlicher Brief bekam, wird mir rein theoretisch das Gleiche passieren. Die Rede von "Abzocke" komm nicht von mir.

 

Der Rest des Video ist auch uninteressant. Sie macht da eine komische Rechnung, die ich gar nicht verstehe, und mir geht darum. Wie rechne ich, wie viel ich zurückzahlen sollen würde, wenn ich Nebeneinkünfte hätte.

 

Das Problemchen fängt mit einem Brief an:

 

Zitat

Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Kapitalzahlung

Sehr geehrter XXX,

Sie haben eine Kapitalzahlung erhalten. Das hat uns Ihre Zahlstelle —XXX- mitgeteilt.

Auf eine einmalige Kapitalabifindung können genau wie bei monatlichen Versorgungsbzüge Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Die Höhe der Beitrage hängt von der Abfindungssumme ab. Deshalb wird die Kapitalzahlung rechnerisch gleichmäßig auf zehn Jahe verteilt.

Beiträge werden nur fällig, wenn der ermittelte monatliche Durchschnittsbetrag über der Freigrenze von aktuell 164,50 Euro liegt.

Diese Freigrenze überschreiten Sie derzeit nicht...

 

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stagflation

Der Brief passt aber nicht zu der Geschichte.

 

Laut @Holgerli geht es in dem Video um eine Arbeitnehmerin, die ein Nebengewerbe eröffnet hat.

 

In dem Brief geht es um einen Ruheständler, der eine Abfindung bekommt.

 

Gut möglich, dass es letztendlich ums Gleiche geht. Aber die Art und Weise, wie hier Chaos produziert wird, gefällt mir nicht.

 

vor 24 Minuten von voxk:

Die Rede von "Abzocke" komm nicht von mir.

Wie kommt das Wort "Abzocke" in den Thread-Titel?

 

Du könntest uns einen Gefallen tun, wenn Du den Titel etwas weniger reißerisch formulierst. Wir sind ja nicht bei der Bild-Zeitung! (Titel kann im ersten Beitrag editiert werden). Wie wäre es mit "Berechnung der KV-Beiträge bei einem Nebengewerbe?"

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Es geht wohl darum, dass bei Bezug einer Rente oder betrieblichen Altersversorgung Nebeneinkünfte aus Selbständigkeit / Gewerbe grundsätzlich beitragspflichtig sind, d.h man zahlt auf den Gewinn ca. 20 Prozent. Das gilt wohl auch bei Verteilung einer Einmalzahlung auf 10 Jahre.

Allerdings gibt es hier wohl eine Mindesteinnahmegrenze. Siehe Seite 39 in

https://assets.hkk.de/fileadmin/dateien/firmenservice/rundschreiben/2016/rds_20160929_ausland.pdf

Auf die Kündigungssumme  ist natürlich wegen der geringen Summe und des Freibetrags kein Beitrag zu zahlen

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chirlu
vor 23 Minuten von stagflation:

In dem Brief geht es um einen Ruheständler, der eine Abfindung bekommt.

 

Oder eben auch einen Nichtruheständler (möglicherweise Arbeitnehmer, jetzt bei einem anderen Unternehmen), der seine bAV aufgelöst hat – sie wurde abgefunden. Es geht nicht um eine Abfindung vom (ehemaligen) Arbeitgeber bei einer Kündigung.

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voxk
· bearbeitet von voxk
vor 3 Stunden von stagflation:

Gut möglich, dass es letztendlich ums Gleiche geht. Aber die Art und Weise, wie hier Chaos produziert wird, gefällt mir nicht.

 

Wie kommt das Wort "Abzocke" in den Thread-Titel?

 

Du könntest uns einen Gefallen tun, wenn Du den Titel etwas weniger reißerisch formulierst. Wir sind ja nicht bei der Bild-Zeitung! (Titel kann im ersten Beitrag editiert werden). Wie wäre es mit "Berechnung der KV-Beiträge bei einem Nebengewerbe?"

Du möchtest kein Video sehen, was ich gut finde. Aber wie kannst du eine Meinung haben wollen, ohne das Video zu sehen und dann über Chaos reden? Das Wort Abzocke steht im Video-Titel und ich habe so verlinkt, wie dort steht. Der Brief passt perfekt zu der Geschichte, weil genau so fängt das Problem an. Was ich gepostet habe, ist mein Brief.

 

Sonst bin ich einverstanden mit Dir, wenn es kein Abzocke ist, ist alles Bild-Zeitung. Meine Schuld, aber ich bin selbst verwirrt.

 

Die Reihenfolge ist so:

 

1. Eine betriebliche Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer bezahlt. In meinem Fall war der Arbeitgeber, weil so mit der Gewerkschaft vereinbart wurde.

2. Arbeitnehmer kündigt die Arbeitsverhältnis.

3. Arbeitnehmer findet andere Arbeit und warum was immer kann oder will nicht die ehemalige betriebliche Altersvorsorge weiter zahlen.

4. Arbeitnehmer kündigt die ehemalige betriebliche Altersvorsorge.

5. Arbeitnehmer bekommt einen Brief wie oben.

Das alles ist mir passiert und ist das gleiche Fall wie im Video.

6. Dann wird einen Nebengewerbe angemeldet und die Krankenkasse fordert Rückzahlungen.

 

Ab dem Punkt 6 verstehe ich Bahnhof bzw. das Prinzip Rückzahlung kann ich nachvollziehen. Aber wie viel, wie viele Jahre, wie wird begründet usw. kapiere ich nicht.

 

@domkapitularEs sollte sein was du meinst. So kann ich mit etwas anfangen. Danke.

 

Edit: Ich wollte nicht polemisch sein, aber ich weiß nicht, wie ich der Titel ändert kann. Vielleicht kann ein Moderator etwas besseres schreiben. ;)

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@voxk: danke für Deine ausführlich Beschreibung unter "Reihenfolge". Jetzt fängt es an, Sinn zu ergeben.

 

Noch eine Frage: was ist nach der Kündigung in Schritt 4 passiert? Hast Du Geld ausgezahlt und überwiesen bekommen? Wenn ja: wie viel (genauer Betrag ist nicht erforderlich, kann gerundet werden)?

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voxk

Richtig, dazwischen fehlt ein Schritt.

4.5. Ich habe das Geld bekommen.

Ich hatte nicht mehr im Kopf, wie viel das war und habe gerade den Brief* von der Lebensversicherung gesucht. Drauf steht "Gesamtrückkaufwert" von ~1.000€. Lustigerweise ist ein ähnlicher Wert wie bei der Frau. In meinem Fall war im Mai 2022.

 

Ich muss wieder die Briefe lesen, aber auf der Schnelle steht nicht viel drauf.

* Der Brief von oben ist von der Krankenkasse.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ich nehme an, dass die Sozialversicherungs-Profis gleich noch etwas dazu schreiben werden.

 

Ich kann etwas zu Punkt 5 schreiben: den Brief von der Krankenkasse.

 

Du hast aus der Versicherung 1.000 € überwiesen bekommen. Diese Zahlung wurde an die Krankenkasse gemeldet. Die Krankenkasse hat geprüft, ob diese Zahlung Deine KV-/PV-Beiträge erhöht.

 

Dazu verteilt sie diese Zahlung rechnerisch auf 10 Jahre (=120 Monate). Das wären 1.000 € / 120 = 8,33 € pro Monat. Es gibt eine Freigrenze (nicht: Freibetrag) von 164,50 € pro Monat. Da Du mit 8.33 € weit darunter liegst, erhöhen sich die KV / PV-Beiträge für Dich nicht. Das hat sie Dir in dem Brief mitgeteilt.

 

Verstehst Du den Brief jetzt?

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Rebentao
· bearbeitet von Rebentao

Mir wurde das Video auch vorgeschlagen und ich habe ca, 10 Minuten geschaut, aber musste irgenndwann abschalten da das Video so unstruktiert war und die Stimmlage mir Kopfschmerzen bereitete. Mir tut sie sehr Leid wenn sie viel Geld nachzahlen soll, da sie eigentlich nach eigener Aussage alles getan hat um alles mit ihrer Nebentätigkeit richtig zu machen.Deswegen werde ich den Therad hier weiterverfolgen da ich auch wissen möchte in welche "Falle" sie denn getappt ist.

Link zum Thema

 

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/zahlen-und-grenzwerte/versorgungsbezuege-beitragsfrei-2033042

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Jetzt habe ich mir das Video doch angeschaut - viel schlauer bin ich nicht geworden.

 

Ich habe mir auch die Kommentare unter dem Video durchgelesen - in der Hoffnung, dass jemand eine Erklärung schreibt. Das ist aber nicht der Fall. Stattdessen schimpfen alle auf die Sozialsysteme.

 

Lara Fruehauf fasst Ihr Video im Kommentar-Bereich noch einmal zusammen:

Zitat

Für alle, die nur kurz wissen möchten, um was es in dem Video geht: Ich habe mir vor sieben Jahren eine Betriebsrente auszahlen lassen, in Höhe von ca. 970€. Jetzt - sieben Jahre später! - kommt die Krankenkasse und teilt mir mit, dass durch diese Zahlung alle meine bisherigen Einnahmen aus dem Nebengewerbe und alle zukünftigen Einnahmen aus dem Nebengewerbe (bis Februar 2027) beitragspflichtig sind! Wenn ich die Beiträge zusammenrechne, die ich jetzt nachzahlen und zukünftig zahlen soll, geht es um mehrere tausende Euro, die die Krankenkasse von mir haben will! Zusätzlich! zu den Beiträgen, die ich eh schon über mein Angestelltenverhältnis an die Krankenkasse zahle! Das ist für mich einfach völlig unverständlich - wie kann so etwas sein?

 

Hier findest Du die Video-Kapitel, um an die entsprechenden Stellen im Video zu springen:

00:00 Einleitung

01:33 Was ist passiert?

09:45 Hinweis

10:43 Warum mich das Ganze so mitnimmt

18:40 Das habe ich die letzten Wochen angestoßen

31:48 Warum ich überlege aufzuhören

 

Ihre Empörung kann ich nur teilweise nachvollziehen. Im GKV-System hat man sich dafür entscheiden, dass sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen richten soll. Von daher wäre es folgerichtig, dass man auch für die Einkünfte im Nebenerwerb Krankenkassenbeiträge bezahlt. Ich finde es eher merkwürdig, dass Pflichtversicherte mit Nebenerwerb keine KV- und PV-Beiträge auf Einkünfte im Nebenerwerb zahlen müssen.

 

Nichtsdestotrotz ist der Fall merkwürdig. Sofern Lara Fruehaufs Geschichte stimmt - und es sich nicht um einen Fehler handelt - scheint die Auszahlung ihrer Versicherung eine Sonderregel getriggert zu haben... Was könnte das sein? Ich habe nichts gefunden...

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Stunden von stagflation:

Es gibt eine Freigrenze (nicht: Freibetrag) von 164,50 € pro Monat.

 

Es ist übrigens ein bisschen komplizierter: In der Krankenversicherung ist es ein Freibetrag, in der Pflegeversicherung aber eine Freigrenze. Außerdem ist der Betrag veraltet und bezieht sich auf 2021 und 2022. Im letzten Jahr war er 169,75 Euro, heuer liegt er bei 176,75 Euro. Nächstes Jahr wird er auch wieder steigen (gekoppelt an die Bezugsgröße der Sozialversicherung; jeweils 1/20 davon).

 

Das heißt, bei 200 Euro monatlich aus einer betrieblichen Altersvorsorge sind in der KV 23,25 Euro beitragspflichtig und in der PV 200 Euro. Bei 150 Euro monatlich fallen weder in der KV noch in der PV Beiträge darauf an.

 

Das Beschriebene gilt nur für Pflichtversicherte. Freiwillig Versicherte dagegen müssen immer Beiträge auf alles abführen.

 

vor 3 Stunden von stagflation:

Im GKV-System hat man sich dafür entscheiden, dass sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen richten soll. Von daher wäre es folgerichtig, dass man auch für die Einkünfte im Nebenerwerb Krankenkassenbeiträge bezahlt. Ich finde es eher merkwürdig, dass Pflichtversicherte mit Nebenerwerb keine KV- und PV-Beiträge auf Einkünfte im Nebenerwerb zahlen müssen.

 

Ja, ist aber eben so. Vermutlich wollte man damit den Leuten ihre Solarzellen auf dem Dach versüßen …

 

Es ist natürlich ärgerlich, dass sie – wenn sie es früher gewusst hätte – die Sache vermutlich so hätte gestalten können, dass keine Beitragspflicht für die Gewerbeeinkünfte entsteht.

 

vor 3 Stunden von stagflation:

scheint die Auszahlung ihrer Versicherung eine Sonderregel getriggert zu haben... Was könnte das sein? Ich habe nichts gefunden...

 

Das wurde doch schon lange beantwortet:

vor 14 Stunden von domkapitular:

Nebenberufliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind im Allgemeinen in der KV / PV beitragsfrei. Bei Bezug einer betrieblichen Altersversorgung aber nicht mehr.

 

Die Regelung steckt in § 226 Abs. 1 S. 1 SGB 5:

Zitat

Bei versicherungspflichtig Beschäftigten werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt

1. das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung,

(…)

4. das Arbeitseinkommen, soweit es neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder Versorgungsbezügen erzielt wird.

(Meine Hervorhebung)

 

Also: Wenn Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielt wird und es daneben keine Rente und keine Versorgungsbezüge gibt, ist es nicht beitragspflichtig. Gibt es daneben so etwas, wird es beitragspflichtig.

 

Wobei darauf auch die Freigrenze bzw. der Freibetrag angewandt wird. Wenn das zusätzliche Einkommen also nur gering ist, fallen wieder keine Beiträge darauf an.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Das bedeutet, dass die einmalige Zahlung der Versicherung in Höhe von 900 € nicht nur rechnerisch auf 10 Jahre verteilt wird, sondern dass die Krankenkasse annimmt, dass man tatsächlich 10 Jahre lang jeden Monat ein Einkommen von 8,33 € hat.

 

Das Ergebnis ist höchst unbefriedigend: Lara Fruehauf hat eine einmalige Zahlung von 900 € erhalten - und soll deshalb Tausende von Euro KV- und PV-Beiträge zahlen.

 

Das kann nicht richtig sein - selbst wenn es so im Gesetz steht. Das wäre wirklich eine Falle!

 

Kann sie noch etwas dagegen machen?

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domkapitular

@chirlu

Ich glaube dein letzter Absatz stimmt so nicht. Die Freigrenze bezieht sich doch auf die Rente und nicht auf das Arbeitseinkommen.

Interessant wäre hier das von mir oben verlinkte Thema"Mindesteinnahmegrenze".

 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 57 Minuten von stagflation:

Das bedeutet, dass die einmalige Zahlung der Versicherung in Höhe von 900 € nicht nur rechnerisch auf 10 Jahre verteilt wird, sondern dass die Krankenkasse annimmt, dass man tatsächlich 10 Jahre lang jeden Monat ein Einkommen von 8,33 € hat.

 

Ja, so ist das.

 

vor 57 Minuten von stagflation:

Das kann nicht richtig sein

 

Warum nicht? Eigentlich ist eine Einmalzahlung ja gar nicht vorgesehen, das ist eine große Ausnahme. Und die wird dann eben behandelt wie eine laufende Rente. Es ist sogar noch eine Begünstigung, dass sie nur zehn Jahre läuft.

 

vor 57 Minuten von stagflation:

Kann sie noch etwas dagegen machen?

 

Ich glaube nicht (aber wer weiß). Im voraus hätte sie natürlich etwas machen können, es hätte sicher eine Möglichkeit gegeben, die bAV weiterlaufen zu lassen.

 

vor 51 Minuten von domkapitular:

Ich glaube dein letzter Absatz stimmt so nicht. Die Freigrenze bezieht sich doch auf die Rente und nicht auf das Arbeitseinkommen.

 

Sie bezieht sich auf beides (Abs. 2):

Zitat

Die nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 [= bAV] und 4 [= sonstiges Arbeitseinkommen] zu bemessenden Beiträge sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches übersteigen. Überschreiten die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches, ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ein Freibetrag in Höhe von einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches abzuziehen; (…)

 

(Nachtrag, da ich es jetzt besser verstanden habe: Es ist noch komplizierter, denn die Freigrenze gilt für beides zusammen, der Freibetrag – wenn die Freigrenze überschritten ist – aber nur für die bAV-Einnahmen. Urg.)

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 52 Minuten von stagflation:

Das kann nicht richtig sein - selbst wenn es so im Gesetz steht. Das wäre wirklich eine Falle!

Es gibt viele derartige "nicht lineare" Fallen im deutschen Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Ich habe zB als (über Vaters Beihilfe PKV-versicherter) Student auch pedantisch aufpassen müssen, bloß nicht zu viel zu pro Jahr nebenher zu verdienen um eine GKV-Pflicht und den Verlust des Kindergeldes auszulösen.

Anderer Klassiker ist zB Elterngeld, da bekommt man als Gutverdiener 1800 Euro wenn einer gar nicht arbeitet, wenn beide Teilzeit machen aber nur 2x150.

Oder irgendwelche harten Einkommens-Grenzen für Anspruch auf Wohnberechtigungsschein.

 

Zugegeben, diese "Falle" hier ist besonders perfide, weil sie 10 Jahre lang Nachteile bringt und nicht wie sonst nur für 1 Jahr.

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Okabe

Deutsche Bürokratie eben. BAV gehört abgeschafft und GKV sollte von den Beiträgen her so wie PKV funktioniert. So aber müssen die Leute leiden...

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s1lv3r
vor 10 Minuten von Okabe:

So aber müssen die Leute leiden...

 

KV/PV-Beiträge auf Nebeneinkünfte zahlen zu müssen ist aber immer noch eine sehr privilegierte Form von "leiden". Klar ist es ärgerlich, wenn man auf Grund einer eher bürokratischen Regelung (die aber bestimmt auch einen Sinn hat ...) zahlen muss, während es andere nicht müssen, aber es ist für mich immer noch ein sehr krasses First-World-Problem. ;)

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Holgerli
vor 20 Minuten von Okabe:

So aber müssen die Leute leiden...

Ich glaube diese Aussage ist eine sehr subjektive.

Dass jemand am "leiden" ist, sehe ich jetzt nirgendwo.

Aber es scheint in diesem Land aktuell wohl so zu sein, dass man lieber ein weinerliches YT-Video macht, statt sich um seine Probleme zu kümmern.

Wie wäre es damt: Wenn die Krankenkasse die Aussage gemacht hat, dass sie beitragsfrei ist und von der Zahlung wusste könnte man sich einen Anwalt nehmen und gegen die GKV vorgehen.

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Okabe
vor einer Stunde von s1lv3r:

KV/PV-Beiträge auf Nebeneinkünfte zahlen zu müssen ist aber immer noch eine sehr privilegierte Form von "leiden". Klar ist es ärgerlich, wenn man auf Grund einer eher bürokratischen Regelung (die aber bestimmt auch einen Sinn hat ...) zahlen muss, während es andere nicht müssen, aber es ist für mich immer noch ein sehr krasses First-World-Problem. ;)

Es geht ja nicht nur um's Zahlen. Es geht um den Stress, die Nerven, die Unsicherheit, ob das überhaupt rechtsmäßig ist, das Gefühl der Ungerechtigkeit usw. - muss doch alles echt nicht sein.

 

vor einer Stunde von Holgerli:

Dass jemand am "leiden" ist, sehe ich jetzt nirgendwo.

Du hast dir das Video nicht angesehen oder? Meinetwegen kann man sagen, dass sie "grundlos" oder "unberechtig" leidet oder selbst Schyld ist. Aber leiden tut sie, soviel kann man wohl sehen.

 

vor einer Stunde von Holgerli:

Wie wäre es damt: Wenn die Krankenkasse die Aussage gemacht hat, dass sie beitragsfrei ist und von der Zahlung wusste könnte man sich einen Anwalt nehmen und gegen die GKV vorgehen.

Oder man reformiert die Gesetze mal, damit so ein bürokratischer gar nicht nötig ist. Das kostet auch den Steuerzahler Geld.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 25 Minuten von Okabe:

Oder man reformiert die Gesetze mal, damit so ein bürokratischer gar nicht nötig ist. Das kostet auch den Steuerzahler Geld.

 

Naja, du tust jetzt allerdings ein bisschen so, als wenn die Regelung total unfaire Bürokratie ohne jeglichen Sinn und Verstand wäre. Aber im Prinzip ist es doch so, dass es einen Grund / ein Ziel gibt:

  • Stärkung der Einnahmenbasis in der gesetzlichen KV/PV.

Daraufhin gibt es ein Gesetz, welches folgendes besagt:

  • Wer neben dem Bezug einer gesetzlichen Rente / von Versorgungsbezügen zusätzlich noch arbeitet, muss auf dieses Arbeitseinkommen KV/PV-Beiträge abführen.

Dann gibt es eine Sonderkonstellation, mit der man sich ggf. sogar von dieser Regelung entziehen könnte:

  • Man kann sich unter bestimmten Umständen seine bAV auszahlen lassen und kriegt dann eben erst einmal keine fortlaufenden Versorgungsbezüge.

Diese Situation ist irgendwie unfair, denn dann stellt man die Leute schlechter, die ihre bAV monatlich verrenten lassen (müssen). Daher trifft man eine Regelung:

  • Wenn die bAV durch eine Einmalzahlung abgefunden wird, wird das so umgerechnet als wenn man über einen bestimmten Zeitraum monatliche Rentenzahlungen erhalten würde.

 

Jetzt ist es natürlich blöd, wenn man in genau diese Sondersituation hereingerutscht ist ohne es zu wissen, aber eine inhärente Ungerechtigkeit kann ich in der grundlegenden Regelung zumindest nicht erkennen. Für die Betroffene Person (auf die diese Regelung ja aber wohl nicht abzielt, da sie ja noch voll im Arbeitsleben steht) wäre es aber natürlich trotzdem wünschenswert, wenn sie da rauskommt (ihr Fall ist ja noch komplizierter, da ihre KV ggf. noch falsche Aussagen hierzu getätigt hat).

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Holgerli
vor 23 Minuten von Okabe:

Du hast dir das Video nicht angesehen oder?

Lies mal Post #4 in diesem Thread. Der Post beantwortet Deine Frage.

Allerdings zeigt mir Deine Frage, wie Du Dich mit den Posts aus dem Thread hier beschäftigt hast... NICHT.

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