chirlu Dienstag um 10:16 vor 55 Minuten von laurooon: Also gelernt hab ich, dass die "werlose Ausbuchung" nicht meinen Verlusttopf Aktien füttern wird. Njaa … Das Gesetz wurde wieder (zurück)geändert. Im Prinzip landet der Verlust aus einer Ausbuchung als wertlos jetzt doch wieder im Verlusttopf. Es wird aber noch eine Weile dauern, bis die Banken die Änderung umgesetzt haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
laurooon Dienstag um 11:48 Hast du irgendeinen Gesetzestext, den ich SC um die Ohren hauen kann? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dienstag um 11:59 vor 9 Minuten von laurooon: Hast du irgendeinen Gesetzestext, den ich SC um die Ohren hauen kann? Wenn du mir plausibel erklärst, dass das etwas bringt, zeige ich dir die passende Seite im Bundesgesetzblatt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
laurooon gestern um 06:48 Uhr Naja, wenn es sich um ein Gesetz ändert was nicht umgesetzt ist, werde ich die mal dezent drauf hinweisen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hamster92 gestern um 07:34 Uhr vor 37 Minuten von laurooon: Naja, wenn es sich um ein Gesetz ändert was nicht umgesetzt ist, werde ich die mal dezent drauf hinweisen? Jahressteuergesetz 2024, welches § 20 EStG ändert; allerdings haben die Banken noch eine Frist bis wann sie das umsetzen müssen. https://www.buzer.de/gesetz/4499/al208561-0.htm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
laurooon gestern um 07:42 Uhr Danke hierfür, doch wo genau findet sich der Passus, das nun wertlose Ausbuchungen dem Verlusttopf zuzuschreiben sind? Das konnte ich hier nirgends finden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hamster92 gestern um 07:54 Uhr · bearbeitet gestern um 07:56 Uhr von Hamster92 vor 13 Minuten von laurooon: Danke hierfür, doch wo genau findet sich der Passus, das nun wertlose Ausbuchungen dem Verlusttopf zuzuschreiben sind? Das konnte ich hier nirgends finden. Letztendlich lässt sich das wohl der Begründung zum Gesetz aus dem Finanzausschuss entnehmen: Mit der Streichung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte und der betragsmäßigen Beschränkung der Verrechenbarkeit von Verlusten aus Forderungsausfällen soll dem Vereinfachungsaspekt der Abgeltungsteuer wieder mehr Bedeutung zukommen. Der BFH hatte ja schon vor einigen Jahren geurteilt, dass Totalverluste aus Kapitalvermögen anrechenbar sein müssen. Da wird sicher nochmal eine Klarstellung in den Einzelfragen zur Abgeltungsteuer geben. In der gleichen Drucksache des Finanzausschusses: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
laurooon gestern um 08:14 Uhr Das heißt also am besten sollte sich die Zombieaktie also im Depot belassen und schauen, wie sich das mit den Gesetzen noch ändert.... Einfach so aus dem Portfolio entfernen und ohne meine Zustimmung ausbuchen, kann SC aber nicht oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hamster92 gestern um 08:35 Uhr Vor was hast du genau Angst? Dass der Komplettverlust nicht anerkannt wird (brauchst du nicht) oder dass du eine Anlage KAP abgeben musst? vor 19 Minuten von laurooon: Einfach so aus dem Portfolio entfernen und ohne meine Zustimmung ausbuchen, kann SC aber nicht oder? Nein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
laurooon gestern um 08:47 Uhr · bearbeitet gestern um 08:49 Uhr von laurooon Ich möchte sicherstellen, dass sich meine Verluste auf jeden Fall steuermindernd auf die Gewinne auswirken. Wenn man Verluste (und ein Totalverlust wg. Involvenz ist nunmal ein solcher und nicht bloß ein Buchverlust) richtig realisiert tun sie weniger weh. Das gute am Verlusttopf Aktien ist, dass ich ihn ewig mit mir rumschleppen kann und irgendwann in der Zukunft mal mit Gewinnen aus Aktien verrechnen kann. Nur Not auch noch in 10 Jahren. Daher ist das viel komfortabler als in der Steuererklärung rumzufuddeln, was ich auch noch nie gemacht habe. Bei einer manuellen Ausbuchung habe ich die Sorge, dass ich die Verluste in dem Jahr mit Gewinnen kompensieren muss, wo sie anfallen. Ich also den Verlust als "Wertlose Ausbuchung" nicht jahrelang mitschleppen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hamster92 gestern um 09:28 Uhr Dann lass am besten die „Zombie-Aktien“ noch solange im Depot, bis der Verlusttopf für Totalverluste/Termingeschäfte wirklich von der Bank abgeschafft wurde (also spätestens zum 31.12.2025). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner gestern um 12:08 Uhr Hallo, Zitat Hast du irgendeinen Gesetzestext, den ich SC um die Ohren hauen kann? Wie oben schon angedeutet wird das nichts bringen, du wirst die Bank nicht daszu bewegen können, es anders abzurechnen. Und zwar, weil die Bescheinigung als Totalverlust gesetzeskonform ist (wie auch schon gesagt: die Banken haben noch ganz offiziell Zeit, die Neuregelung umzusetzen - blöderweise sogar bis Ende diesen Jahres, was imho dazu führen könnte, dass es die eine Bank so und die andere Bank anders macht, ein klarer Stichtag 31.12.2024 wäre viel sinnvoller gewesen). Zitat Einfach so aus dem Portfolio entfernen und ohne meine Zustimmung ausbuchen, kann SC aber nicht oder? Ja, das kann passieren (ist jedoch selten, hatte ich erst einmal). Aber auch dann wirst du eine Bescheinigung darüber bekommen, und wirst den Verlust verrechnen können. Zitat Bei einer manuellen Ausbuchung habe ich die Sorge, dass ich die Verluste in dem Jahr mit Gewinnen kompensieren muss, wo sie anfallen. Ich also den Verlust als "Wertlose Ausbuchung" nicht jahrelang mitschleppen kann. Woher kommt diese Angst? Beim Finanzamt würdest du ggf. einen Verlustvortrag bekommen, und der ist mit dem Verlusttopf bei den Banken weitgehend vergleichbar (es gibt Unterschiede, aber grundsätzlich wird so oder so vorgetragen). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien vor 58 Minuten Etliche Broker, z.B. Flatex, Consors, Comdirect, würden schon jetzt den durch Wertlosausbuchung realisierten Totalverlust einer Aktie in den Verlustverrechnungstopf Aktien einstellen. Ob die Baader Bank dies auch bereits vor der Deadline des Gesetzgebers (31.12.2025) umsetzen wird, bleibt abzuwarten, spätestens ab 01.01.2026 müssen sie es dann machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag