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laurooon

Frage zum Thema "Verlusttopf" Aktien

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laurooon

Hallo zusammen,

 

ich habe ein paar Fragen zu den Verlusttöpfen und wie diese genau funktionieren, da ich diese noch nicht in Anspruch genommen habe.


Ich habe eine Aktienposition, die verlustig ist und die ich verkaufen möchte. Hierbei realisiere ich ja den Verlust. Mein Verständnis ist folgendes:

 

1. Ich verkaufe eine Position mit einer Einlage von sagen wir 10.000€ und einem aktuellen Wert von 5.000€. Ich realisiere also 5.000€ Verlust.

2. Diese 5.000€ erscheinen kurz nach dem Verkauf der Aktie in meinem "Verlusttopf".

3. Ich habe bereits in diesem Jahr mit anderen Aktien Gewinn gemacht und hierfür auch schon Steuer gezahlt, sei es durch Aktienverkäufe oder erhaltene Dividenden.

4. Da ich nun 5.000€ in meinem Verlusttopf habe, müsste es also zu einer Steuererstattung auf bereits erhaltene Gewinne in 2024 kommen, richtig? Maßgebend ist aber nur das aktuelle Jahr, nicht die Vergangenheit? Soweit mein Verständis.

 

Meine Fragen sind folgende:


1. Dieser Verlusttopf von 5.000€, wie lange bleibt der bestehen? Ist der Ende des Jahres wieder auf Null, oder kann ich den zig Jahre in die Zukunft mitnehmen? Das müsste mir mehrere Jahre steuerfreie Gewinne und Dividenden bringen, so lange bis der Topf leer ist oder?

2. Erfolgt die Verrechnung des Verlusttopfes direkt mit den erhaltenen Gewinnen aus 2024 (Steuern werden ja auch direkt fällig!) oder erst am Ende des Jahres einmalig durch die depotführende Bank?

3. Wenn Steuern anfallen, was wird zuerst berücksichtigt? Der Verlusttopf oder der Freistellungsauftrag? Mit einem Verlusttopf, könnte ich den Freistellungsauftrag doch anders verteilen? Ich habe mehrere Depots.

 

Danke schonmal für die Antworten.

 

Gruß,

laurooon

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odensee

Zu

1. Dauerhaft, oder bis Gesetze geändert werden und es keinen Bestandschutz gibt.

2. Alle Broker bei denen ich je ein Depot hatte, verrechnen „direkt“. Mehr oder weniger…

3. Erst wird der Verlusttopf aufgebraucht. Aus dem Grund ist es sinnvoll, mit mehr als einem Depot zu arbeiten. Die müssen aber bei unterschiedlichen Brokern liegen, die auch nicht miteinander „verwandt“ sind.

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laurooon

Hallo odensee, 

 

danke für deine Antwort, das sind ungefähr die Antworten, die ich "erhofft" habe. :)

 

Allerdings verstehe ich Antwort 3 nicht so. Warum dürfen die Broker nicht miteinander verwandt sein? Ich habe ein Depot bei Scalable Capital und eins bei Finanzen.net Zero. Beide Nutzen als depotführende Bank die Baader Bank. Da sich beide Banken den Freistellungsauftrag teilen, wäre meine Erwartung dass ein unter Scalable Capital geführter Verlusttopf auch bei Finanzen.net Zero nutzbar ist?

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Yamiko
vor 11 Minuten von laurooon:

3. Wenn Steuern anfallen, was wird zuerst berücksichtigt? Der Verlusttopf oder der Freistellungsauftrag? Mit einem Verlusttopf, könnte ich den Freistellungsauftrag doch anders verteilen? Ich habe mehrere Depots

Um die Antwort von odensee

vor 4 Minuten von odensee:

3. Erst wird der Verlusttopf aufgebraucht. Aus dem Grund ist es sinnvoll, mit mehr als einem Depot zu arbeiten. Die müssen aber bei unterschiedlichen Brokern liegen, die auch nicht miteinander „verwandt“ sind.

zu präzisieren:

Es kommt drauf an...

 

Aktienverluste können nur durch Aktiengewinne ausgeglichen werden. Wenn Dein Sonstiges Topf leer ist, wird für alles außer Aktiengewinne (und Termingeschäfte) der Freistellungsauftrag aufgebraucht, selbst wenn im Aktientopf noch Verluste stehen. Wenn Du z. B. durch Dividenden den FSA bereits aufbrauchen kannst, brauchst Du nicht mehrere Broker, um den FSA trotz Aktienverlusten nicht verfallen zu lassen.

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odensee
vor 5 Minuten von laurooon:

Da sich beide Banken den Freistellungsauftrag teilen, wäre meine Erwartung dass ein unter Scalable Capital geführter Verlusttopf auch bei Finanzen.net Zero nutzbar ist?

Das ist ja genau das Problem. Wenn du den Freibetrag zuerst aufbrauchen willst, geht das, wie @Yamiko völlig korrekt ergänzte, entweder durch Gewinne, die grundsätzlich nicht mit Aktienverlustdn verrechnet werden, oder eben bei einem anderen Broker, der mit deinem Verlusttopf nichts zu tun hat. 

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laurooon
· bearbeitet von laurooon

Nein, ich möchte natürlich zuerst den Verlusttopf aufbrauchen. Für den Freistellungsauftrag habe ich anderweitig Verwendung.

 

vielleicht kannst du mir auch hier weiterhelfen: "Zombiestock" im Depot, was kann ich tun? - Allgemeines Aktienforum - Wertpapier Forum (wertpapier-forum.de)

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chirlu
vor 16 Minuten von laurooon:

Nein, ich möchte natürlich zuerst den Verlusttopf aufbrauchen. Für den Freistellungsauftrag habe ich anderweitig Verwendung.

 

Aber eben hoffentlich bei einer anderen Bank, nicht bei Baader.

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laurooon

Selbst das würde keinen Unterschied in meinem Fall machen. Ich habe bei Scalable NUR Aktien. Also wird der Aktienverlusttopf auch für Aktien dort verwendet, der Freistellungsauftrag wird nicht aufgebraucht bei Scalable. Bei Finanzen Net Zero (ebenfalls Baader) habe ich ETFs, da wird dann der Freistellungsauftrag aufbraucht da sich der Verlusttopf Aktien ja nicht auf ETFs anrechnen lässt leider. Bei Trade Republic (dort liegen nur Sichteinlagen) wird ebenfalls der Freistellungsauftrag aufbraucht.

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timk
vor 50 Minuten von laurooon:

1. Dieser Verlusttopf von 5.000€, wie lange bleibt der bestehen? Ist der Ende des Jahres wieder auf Null, oder kann ich den zig Jahre in die Zukunft mitnehmen? Das müsste mir mehrere Jahre steuerfreie Gewinne und Dividenden bringen, so lange bis der Topf leer ist oder?

 

Das trifft leider nicht auf die Dividenden zu. Die Dividenden landen im Topf "Sonstige" und werden nicht mit dem Aktientopf verrechnet. Finde ich auch extrem ärgerlich.

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laurooon

Was echt? Das ist echt mega ärgerlich und macht so ziemlich den ganzen Plan zu nichte. Was ein Dreck.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Ja, echt.

 

Vielleicht fällt die Verrechnungsbeschränkung aber auch irgendwann durch ein BVerfG-Urteil weg, wer weiß.

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timk
vor 8 Minuten von laurooon:

Was echt? Das ist echt mega ärgerlich und macht so ziemlich den ganzen Plan zu nichte. Was ein Dreck.

Bei den Dividenden sollte dir zumindest der Sparerpauschbetrag helfen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Nein, ich möchte natürlich zuerst den Verlusttopf aufbrauchen. Für den Freistellungsauftrag habe ich anderweitig Verwendung.

Irgendwie glaube ich du hast ein falsche Verständnis von dem Verlusttopf, und insbesondere seinen Fallen.

 

Eine große Falle ist nämlich, das Verluste dem Sparer-Pauschbetrag vorgelagert sind.

Das Ziel muss daher immer sein, den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen. Und zwar nicht nur direkt, sondern auch später wenn die Banken die Töpfe untereinander ausgleichen (sofern es der selbe Konzern ist), oder in der Einkommensteuererklärung - da kann sich u.U. alles wieder wandeln.

 

Die nächste Falle (hängt auch mit dem oben zusammen) ist die Verlustbescheinigung. Diese solltest du nur beantragen wenn du genau weißt was du tust.

Ein negatives Beispiel: Jemand hat 400 Euro Aktienverluste bei der einen Bank, und 300 Euro Dividenden sowie 500 Euro Aktiengewinne bei einer anderen Bank. Beantragt er nun die besagte Verlustbescheinigung, dann verschenkt er 400 Euro Verlust (bzw. besser gesagt: 400 Euro Sparer-Pauschbetrag).

 

Außerdem gibt es grundsätzlich zwei Gruppen von Anlegern. Die einen liegen praktisch immer über dem Sparer-Pauschbetrag, und die anderen eben meist darunter. Nun sollte jeder darauf aus sein, auch in Ausnahmejahren in seiner Gruppe zu bleiben.

Beispiel: Kapitalerträge liegen immer so im Bereich von ein paar tausend Euro (also die über-Gruppe). Kommt es nun in einem Jahr einmal zu einem großen Verlust und die Kapitalerträge liegen insgesamt sogar im Minus, dann wäre das schlecht, denn der Sparer-Pauschbetrag würde komplett verschenkt. Dazu kann und sollte man Vorkehrungen treffen, etwa immer Gewinn- und Verlustpositionen auf Reserve halten.

 

Das Aktienverluste nur gegen Aktiengewinne gehen wurde ja schon gesagt - das macht die Sache aber nicht leichter.

Meine Devise dazu ist, keine Aktiengewinne zu verschwenden. Das heißt, sobald ich Aktiengewinne realisiere schaue ich, dass ich auch Verluste bekomme die ich dagegen rechnen kann. Sonst steht man am Ende im schlimmsten Fall nur noch mit Verlusten da, und kann die gar nicht mehr verrechnen (obwohl man vorher Gewinne hatte).

 

Zitat

"Zombiestock" im Depot, was kann ich tun?

Wie bitte - was ist das?

 

Stefan

 

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nimeto3

Hallo zusammnen,

ich habe ein paar Fragen zu den Verlusttöpfen und schon realisierten Gewinnen aus Aktienverkäufen. Folgendes Problem als Beispiel:

 

1. Der Freistellungsauftrag ist ausgeschöpft, Aktienverlusttopf zeigt 0 Euro an und ich habe bereits Steuern auf die weiteren Gewinne bezahlt

2. Bereits gezahlte Steuern auf Aktien 1000 Euro (Darin sind Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag enthalten)

3. Nun verkaufe ich eine Aktie mit 1000 Euro Verlust 

 

Ich habe von der Bank als Steuerausgleich etwa 260 Euro erhalten. Wo sind die 740 Euro Verlust geblieben? Der Aktienverlusttopf zeigt 0 Euro an.
Müssten nicht die 740 Euro im Verlusttopf stehen oder auch mit den bereits gezahlten Steuern aus Gewinnen verrechnet werden? Liegt der Fehler bei der Bank oder habe ich hier einen Denkfehler?

 

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

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Yamiko
vor 5 Minuten von nimeto3:

Liegt der Fehler bei der Bank oder habe ich hier einen Denkfehler?

 

Du zahlst auf einen Gewinn von 1.000 Euro nur 263,75 Euro Steuern.

Warum solltest Du auf einen Verlust von 1.000 Euro auch 1.000 Euro Steuern erstattet bekommen?

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nimeto3

Ok, Danke zu den Steuern, Aber was ist mit den 750 Euro Verlust aus meinem Beispiel, welche die Bank nicht erstattet hat? Die müssten doch dann im Aktienverlusttopf stehen? Der Aktienverlusttopf zeigte aber 0 Euro an.

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henderson

Du hast einen Denkfehler!

Wenn du bereits 1000 Euro Steuern gezahlt hast, hattest du einen Gewinn von 3791,47 Euro.

Wenn du einen Verlust von 1000 Euro realisierst, bekommst du daher auch nur einen Anteil zurück.

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Yamiko

1.000 Euro Gewinn => Du mußt 263,75 Euro Steuern zahlen.

1.000 Euro Verlust => Du erhältst 263,75 Euro Steuern zurück, so bereits genug Steuern bezahlt wurden, die zu einer entsprechenden Erstattung führen können.

 

Es gibt in dem Beispiel keinen verliebenen Verlust.

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nimeto3

Danke euch, jetzt hat es bei mir klick gemacht:rolleyes: habe das irgendwie immer mit dem Freistellungsauftrag in Verbindung gebracht, daher mein Denkfehler.

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Justphil
· bearbeitet von Justphil

Ich schließe mich mal dem Thema, da ich hier (und allgemein das Netz) schon etwas länger am suchen bin aber keine Antwort auf folgende Frage finde:

 

Sind die Transaktionsgebühren beim Verkauf auch Teil des Verlusttopfs?

 

Die meisten Erklärseiten mit Beispielen gehen nicht auf die Transaktionskosten ein. Ich meine mich zu erinnern, dass der Gewinn (bzw. Berechnung diesem) definitiv die Kaufgebühr mit in die Rechnung nimmt, da es ja den Kaufpreis erhöht.

Ich frage speziell deshalb, bei Scalable die Gebühr nachträglich abgezogen wurde und nicht beim Verkauf selbst im Dokument erwähnt wird.

Sprich im Verlusttopf sind Anschaffungspreis (inklusive Ordergebühren) - Verkaufsaufspreis (exklusive Ordergebühren).

Die 99c sind mir relativ egal, aber mich würde interessieren, ob ich da etwas falsch verstanden habe.

 

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chirlu

Ja, Verkaufsgebühren werden natürlich genauso abgezogen wie Kaufgebühren.

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Justphil

Danke dir für die Antwort!

Anders gefragt, sollten die 99 Cent, die Scalable Capital für eine Transaktion berechnet, dann in den Verlusttopf eingerechnet werden?

Dies war in meinem Beispiel jedenfalls nicht der Fall :police:.

 

 

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chirlu
vor 15 Minuten von Justphil:

Dies war in meinem Beispiel jedenfalls nicht der Fall

 

Das ist ja bekannt, dass SC das nicht macht. Musst du selbst über die Steuererklärung regeln.

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Belgien
· bearbeitet von Belgien
vor 46 Minuten von Justphil:

 

Anders gefragt, sollten die 99 Cent, die Scalable Capital für eine Transaktion berechnet, dann in den Verlusttopf eingerechnet werden?

Dies war in meinem Beispiel jedenfalls nicht der Fall :police:.

 

SC verstößt seit Jahren gegen die Vorgaben zur Besteuerung von Kapitalerträgen, da weder Kauf- noch Verkaufsgebühren für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Abgeltungssteuern berücksichtigt werden. Die steuerlichen Regeln sagen klar, dass alle im direkten Zusammenhang mit dem Wertpapiergeschäft stehenden Kosten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage Berücksichtigung finden müsen. SC sieht dies offenbar seit Beginn anders. Das Finanzamt erkennt die 99 Cent jedoch an, so dass man im Rahmen der ESt-Veranlagung gegen entsprechende Nachweise eine Erstattung von 25+1=26 Cent pro Trade bewirken kann. Wem der Gang über das Finanzamt zu aufwendig ist, kann sich damit trösten, dass Kauf-/Verkaufsgebühren von 1,25€ pro Trade auch noch günstig sind.

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