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Ramstein

Kapitalertragssteuer vs. Einkommensteuer

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

"Kapitalerträge werden niedriger besteuert als Arbeitseinkommen"

 

Dieses von links-grüner Seite gerne gepflegte Narrativ hört man immer wieder in Fernsehdiskussionen, Politikeräußerungen, Medien, etc. usw.

Ich habe immer gezweifelt "Sind die so blöd, oder halten sie ihr Publikum für so dumm, dass die ihnen das glauben", mit deutlicher Tendenz zu letzterem. Ich lag wohl falsch.

In einer Ringvorlesung an der lokalen Universität haben 2 Professoren den Unsinn auch erzählt, und der Veranstaltungsleiter wusste es wohl ebenfalls nicht besser. Wenn ich dann in der Diskussion die Fakten richtig stellen wollte, stiess ich auf totales Unverständnis und Unwissen.

Darum schreibe ich hier mal auf, wie ich denke, dass es in der deutschen Steuerwelt ist:

 

Die Besteuerung der Unternehmensgewinne erfolgt zweistufig: zuerst beim Unternehmen, dann beim Aktionär.

  1. Das Unternehmen zahlt auf Erträge 15% Körperschaftssteuer plus Soli und zusätzlich 3,5% Gewerbesteuer multipliziert mit dem lokalen Hebesatz (mindesten 200%).
  2. Der Aktionär zahlt 25% Kapitalertragsteuer plus Soli.

 

In Zahlen:

  1. 15% + 0.825% + (3,5% * 2) = 22,875% im Unternehmen, wobei der Hebesatz je nach Kommune von 2 bis 5,9 gehen kann
  2. 25% + 1,375% = 26,375% beim Aktionär

 

In Summe sind das dann mindesten 43,28% Gesamtsteuern die abgehen, es kann auch deutlich mehr sein.

Werbungskosten sind bei Kapitalerträgen nicht abziehbar, aber es gibt einen Freibetrag von 1.000 Euro pro Person; der Arbeitnehmerfreibetrag beträgt zurzeit 10.908 Euro pro Jahr.

 

Nachtrag: Die Kirchensteuer habe ich weggelassen, weil sie auf beide Einkommensarten gleich anfällt (oder eben nicht).

 

 

Nachtrag am 19.7.2024: Ganz im Zeitgeist habe ich die Frage mal ChatGPT gestellt. Zuerst die übliche falsche Antwort, dann nach Hinweis auf die Unternehmenssteuer erfolgte eine Korrektur:

Zitat

Frage: Wird Arbeitseinkommen stärker besteuert als Kapitalerträge?


In Deutschland wird Arbeitseinkommen in der Regel stärker besteuert als Kapitalerträge. Dies liegt an den unterschiedlichen Besteuerungssystemen für diese beiden Einkommensarten.

### Arbeitseinkommen
Arbeitseinkommen, also das Einkommen aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit, unterliegt der Einkommensteuer. Diese ist progressiv gestaltet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Für das Jahr 2023 gelten beispielsweise folgende Einkommensteuersätze:

- 0% für Einkommen bis 10.908 Euro (Grundfreibetrag)
- 14% bis 42% für Einkommen zwischen 10.909 Euro und 62.810 Euro
- 42% für Einkommen zwischen 62.811 Euro und 277.825 Euro
- 45% für Einkommen über 277.825 Euro (sogenannter Spitzensteuersatz)

Zusätzlich zur Einkommensteuer werden auch noch Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben.

### Kapitalerträge
Kapitalerträge, wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne aus Wertpapieren, unterliegen in Deutschland der Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer), unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge. Es gibt jedoch einen Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare), bis zu dem keine Abgeltungsteuer anfällt.

### Vergleich der Steuerlast
Der Unterschied in der Besteuerung liegt also hauptsächlich in der Höhe der Steuersätze und der Progression bei der Einkommensteuer im Vergleich zum pauschalen Steuersatz bei der Abgeltungsteuer. Da die Einkommensteuer progressiv ist, können höhere Einkommen aus Arbeit deutlich stärker besteuert werden als Kapitalerträge, die einem festen Steuersatz unterliegen.

Zusammengefasst: Ja, in Deutschland wird Arbeitseinkommen in der Regel stärker besteuert als Kapitalerträge, insbesondere wenn das Arbeitseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt und in höhere progressive Steuersätze fällt.

 

Zitat

Nachfrage: Dividenden werden doch zusätzlich im Unternehmen besteuert.

 

Das ist korrekt. Dividenden werden in Deutschland tatsächlich doppelt besteuert: einmal auf Unternehmensebene und einmal auf der Ebene der Anteilseigner.

 

### Besteuerung auf Unternehmensebene

Unternehmen zahlen auf ihre Gewinne Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer:

 

1. **Körperschaftsteuer:** Diese beträgt 15% auf den zu versteuernden Gewinn.

2. **Solidaritätszuschlag:** Zusätzlich zur Körperschaftsteuer fällt ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Körperschaftsteuer an, was effektiv eine weitere Belastung von 0,825% darstellt.

3. **Gewerbesteuer:** Die Gewerbesteuer variiert je nach Gemeinde, liegt aber im Durchschnitt bei etwa 14-17%. 

 

Damit ergibt sich eine Gesamtbelastung durch Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von etwa 30-33% auf den Unternehmensgewinn.

 

### Besteuerung auf der Ebene der Anteilseigner

Die ausgeschütteten Dividenden unterliegen dann auf der Ebene der Anteilseigner der Abgeltungsteuer:

 

1. **Abgeltungsteuer:** Diese beträgt 25% auf die Dividende.

2. **Solidaritätszuschlag:** Auch hier kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5% der Abgeltungsteuer hinzu.

3. **Kirchensteuer:** Wenn der Anteilseigner kirchensteuerpflichtig ist, wird auch noch Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer erhoben (je nach Bundesland 8% oder 9% der Abgeltungsteuer).

 

### Beispielrechnung

Angenommen, ein Unternehmen erzielt einen Gewinn von 100 Euro:

 

1. **Unternehmensebene:**

   - Gewinn: 100 Euro

   - Körperschaftsteuer (15%): 15 Euro

   - Solidaritätszuschlag (5,5% von 15 Euro): 0,825 Euro

   - Gewerbesteuer (angenommen 15%): 15 Euro

   - Verbleibender Gewinn nach Steuern: ca. 69,175 Euro

 

2. **Ebene der Anteilseigner:**

   - Ausschüttung als Dividende: 69,175 Euro

   - Abgeltungsteuer (25%): 17,29375 Euro

   - Solidaritätszuschlag (5,5% von 17,29375 Euro): 0,95115625 Euro

   - (eventuelle Kirchensteuer nicht berücksichtigt)

   - Verbleibende Dividende nach Steuern: ca. 50,93009375 Euro

 

Durch diese doppelte Besteuerung reduziert sich der ursprüngliche Gewinn von 100 Euro auf etwa 50,93 Euro nach allen Steuern.

 

### Fazit

Während auf den ersten Blick die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge (einschließlich Dividenden) mit 25% niedriger erscheint als die progressiven Steuersätze auf Arbeitseinkommen, ist zu beachten, dass Unternehmensgewinne bereits auf Unternehmensebene erheblich besteuert wurden, bevor sie als Dividenden ausgeschüttet werden. Dies führt insgesamt zu einer hohen Gesamtsteuerlast auf Dividenden, was die direkte Vergleichbarkeit mit der Besteuerung von Arbeitseinkommen erschwert.

 

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Sapine

Ist die Basis wirklich die gleiche? Beim Aktionär bezieht es sich ja auf die Dividenden und im Unternehmen auf die Gewinne. Beim Verkauf kommen beim Aktionär dann weitere Steuern hinzu. 

 

Zum Vortrag an der Uni. Wenn man falsche Behauptungen nur oft genug unwidersprochen aufstellt, werden sie zur Wahrheit. 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 14 Minuten von Sapine:

Ist die Basis wirklich die gleiche? Beim Aktionär bezieht es sich ja auf die Dividenden und im Unternehmen auf die Gewinne. Beim Verkauf kommen beim Aktionär dann weitere Steuern hinzu. 

Nein, es ist nicht die gleiche Basis, sondern betrachtet nur die ausgeschütteten Gewinne.

Zitat

Zum Vortrag an der Uni. Wenn man falsche Behauptungen nur oft genug unwidersprochen aufstellt, werden sie zur Wahrheit. 

Ja. Und als Begründung hiess es dann, das "Tax Justice Network" hat es gesagt. :narr:

Bei der Nachprüfung habe sie das SO aber nicht gesagt, man konnte mit hinreichender Dummheit es aber so verstehen.

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Sapine

Rein aus Neugierde, welche Fachbereiche?

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein
vor 7 Minuten von Sapine:

Rein aus Neugierde, welche Fachbereiche?

Du stellst die richtige Frage. Die Veranstaltung war vom Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, die Vortragenden waren aber auch "Geisteswissenschaftler".

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Schlumich

Die links-grüne Sicht ist hier sehr begrenzt und betrachtet bzw. vergleicht nur die Besteuerung des letztendlichen Zuflusses (idF Dividenden, Zinsen, Kursgewinne mit dem Bruttoarbeitslohn) und berücksichtigt eben nicht die Steuern, die zuvor bspw beim Unternehmen abgeführt wurden.

Und das führt dann immer zu der sehr plakativen Gegenüberstellung von 27,x% mit ca. 35-40%.
Genau die gleichen Diskussionen habe ich auch in meinem Bekanntenkreis mit Personen, die nicht am Kapitalmarkt unterwegs sind. 
Am Ende des Tages besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Politik die derzeitige Besteuerung mittels KESt ändern wird. Die Älteren unter uns haben ja schon verschiedenste Besteuerungen erlebt und tendenziell wurde es nie besser. Und von einem Kanzler (und ehemaligen Finanzminister), der noch brav und tapfer das gute alte Sparbuch hochhält erwarte ich in diesem Hinblick nur das Schlimmste (gut, dass er sich derzeit in einer so schwachen Position befindet)….

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Sapine
vor 27 Minuten von Schlumich:

Und von einem Kanzler (und ehemaligen Finanzminister), der noch brav und tapfer das gute alte Sparbuch hochhält erwarte ich in diesem Hinblick nur das Schlimmste (gut, dass er sich derzeit in einer so schwachen Position befindet)….

Ganz zu schweigen von der Cum-Ex-Geschichte :-*

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Nachdenklich
vor 1 Stunde von Ramstein:

In einer Ringvorlesung an der lokalen Universität haben 2 Professoren den Unsinn auch erzählt, und der Veranstaltungsleiter wusste es wohl ebenfalls nicht besser. Wenn ich dann in der Diskussion die Fakten richtig stellen wollte, stiess ich auf totales Unverständnis und Unwissen.

Wenn dies von der Wissenschaft so verkündet wird, dann wirst Du das doch wohl nicht anzweifeln wollen?!

 

Im Ernst: Da ich weiß, wie viel ideologisch begründeter Unsinn an den Universitäten verbreitet wird und da die Lehrer an solchen Universitäten ausgebildet werden, bin ich auch skeptisch, wenn immer wieder gefordert wird, an unseren Schulen sollte mehr Finanzbildung vermittelt werden.

Viele Lehrer würden solchen Unsinn weitertragen.

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migieger
vor 1 Stunde von Ramstein:

Die Besteuerung der Unternehmensgewinne erfolgt zweistufig: zuerst beim Unternehmen, dann beim Aktionär.

  1. Das Unternehmen zahlt auf Erträge 15% Körperschaftssteuer plus Soli und zusätzlich 3,5% Gewerbesteuer multipliziert mit dem lokalen Hebesatz (mindesten 200%).
  2. Der Aktionär zahlt 25% Kapitalertragsteuer plus Soli.

 

Deshalb gehen Steuerexperten davon aus, daß bei Abschaffung der Abgeltungssteuer, das Halbeinkünfteverfahren wieder eingeführt werden muß (mein Senf: nach den entspr. Prozessen bis BFH oder BVG).
Damit würden Dividenden insges. wieder niedriger (!) besteuert werden als heute. Bisher geht das BMF deshalb von Mindereinnahmen ggü. der heutigen Besteuerung aus (hängt auch von der Aufteilung der Steuereinkünfte aus Zinsen ggü. Dividenden ab).

https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2016/heft/2/beitrag/abschaffung-der-abgeltungsteuer-gerechter-und-steuersystematisch-einheitlicher.html

Sollten das BMF einen wahrsch. rechtsicheren Weg finden Dividenden einerseits bei den Unternehmen mit 30% und zusätzl. bei den Dividenempfängern mit bis zu 42% zu besteuern, würde das wohl irgendwann passieren... und die Vermögen in neue Steueroasen abwandern bis wieder "25% von X, sind besser als nix" gilt...
 

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LongtermInvestor
· bearbeitet von LongtermInvestor

Unabhängig davon, dass es schon bemerkenswert ist, dass selbst die Wissenschaft den Überblick über eigentlich einfache Zusammenhänge zu verlieren scheint, ist die Gesamtbelastung in D immer noch mit am höchsten.
 

Zum Glück weiß das auch das BMF.

 

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Neverdo

Narrativ...Gequatsche...?...

Kommt drauf an, wie tief man einsteigt, wenn man sich fragt, warum man immer wieder hört, was Ramstein schreibt, dann kommt man zu ..."... dass auf Kapitalerträge nur 26,4% Einkommensteuer anfallen, Arbeitseinkommen aber einschließlich Solidaritätszuschlag mit bis zu 44,3% – bei Geltung des Spitzensteuersatzes sogar mit 47,5% – belastet werden. "

Da wird es wohl herkommen und mit Geisteswissenschaftlern so etwas diskutieren zu wollen..na ja.

Ich hätte den Beitrag meines vorredners ebenfalls verlinkt, der genau das alles anführt, was beim Halbeinkünfteverfahren anfängt und letztlich in der Günstigerprüfung für zahlreiche Rentner aufhört, er hat es schon verlinkt, m.E. großes Kino und absolut erhellend !

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Drengist
· bearbeitet von Drengist

Korrigiert mich, aber machst du da nicht einen Denkfehler, wenn du einfach beides in einen Topf wirfst?

 

Die U-Gewinne werden besteuert, wenn sie beim Unternehmen entstehen. Die Steuern zahlt: Das Unternehmen

Der Anteilseigner zahlt Steuern auf Kursgewinne und Dividenden. Die Steuern zahlt: Der Anteilseigner

 

Das ist aber nicht addierbar, weil jeweils eine andere juristische Person besteuert wird. Beim Arbeitseinkommen wird nur eine Person besteuert: der Arbeitnehmer. Natürlich kann man argumentieren, die Kursgewinne wären höher, wenn die Gewinne der Unternehmen erst garnicht besteuert würden. Oder Kapitalerträge dürften nicht besteuert werden, weil für U-Gewinne bereits Steuern angefallen sind. Aber es gilt auch: U-Gewinne sind nicht Kursgewinne. Die sind im besten Fall korrelierend, mehr nicht. (Und nicht alle U zahlen Dividende, manche zahlen Dividende ohne Gewinne zu machen) Einkommen wird dort besteuert wo (bei wem) es entsteht.

 

Nach deiner Logik dürften auch Arbeitseinkommen nicht besteuert werden, denn das Unternehmen hat ja bereits Steuern bezahlt.  Ebenso dürften keine Tabaksteuern erhoben werden, weil das Geld, mit dem ich den Tabak bezahle, ja bereits besteuert wurde. In einer libertären Welt vorstellbar, aber einer sozialen Marktwirtschaft Gott sei Dank nicht.

 

Das Argument, das du so kritisch siehst, ist einfach: Ich (Anteilseigner) zahle weniger Steuern als mein Freund (Arbeitnehmer). Das benachteiligt im Zweifel denjenigen, der es sich nicht leisten kann, Anteilseigner zu werden. Dem kann man lauthals wiedersprechen, irgendwas von Tickle-Down erzählen usw. Aber es wird deshalb nicht faktisch falsch

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 56 Minuten von migieger:

Deshalb gehen Steuerexperten davon aus, daß bei Abschaffung der Abgeltungssteuer, das Halbeinkünfteverfahren wieder eingeführt werden muß (mein Senf: nach den entspr. Prozessen bis BFH oder BVG).

 

Ja, der selbe Einwand ist mir auch sofort in den Kopf geschossen.

 

(Das ist im übrigen in dieser sinnloss-Diskussion auch immer mein Standard-Todschlagargument, wenn sich der Diskussionsteilnehmer offensichtlich auf Grund von ideeller Verblendung dumm stellt; Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung leitet sich in Deutschland direkt aus dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes ab. Solange man das Grundgesetz nicht abschaffen/ändern möchte, wird man keine maßgebliche Andersbehandlung von Lohn- und Kapitaleinkünften grundgesetzkonform umsetzen können. Und daran ändert sich - dank BVerfG bzw. BFH -  auch nichts, wenn man sich die Welt so rechnet, wie sie einem gefällt.) :thumbsup:

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Zu versteuernde Kapitalerträge bestehen ja nicht nur aus Dividenden und Kursgewinnen bei Aktien, wo man mit der zweifachen Besteuerung auf den beiden Besteuerungsebenen (auf Unternehmens- und Anteilseignerebene) argumentieren kann. Wir befinden uns hier im Anleihenbereich des WPFs. We erwehrt sich denn der Privatier mit einem ausschließlich aus Anleihen bestehenden Portfolios der Kritik, dass seine gesamten Erträge nur mit 26,375% besteuert werden, während der arbeitende Nicht-Privatier seine Einkünfte mit mit einem Grenzsteuersatz bis zu 44,31% versteuert?

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 20 Minuten von Drengist:

Die U-Gewinne werden besteuert, wenn sie beim Unternehmen entstehen. Die Steuern zahlt: Das Unternehmen

Der Anteilseigner zahlt Steuern auf Kursgewinne und Dividenden. Die Steuern zahlt: Der Anteilseigner [...]

 

Das Beispiel ist eindeutiger, wenn du keine Aktie betrachtest sondern z.B. einen Unternehmer mit einer GmbH (davon gibt es immerhin rund eine Million in Deutschland). Der hat ja in einem gewissen Rahmen oft die Wahl, entweder Gewinne auszuschütten oder (mehr) Gehalt zu beziehen. Und wenn du dir da das Szenario durchspielst, muss man halt feststellen; auf rein inhaltlicher Geldfluss-Ebene kommt er in beiden Fällen, wie Ramstein im Ausgangsposting vorgerechnet hat, irgendwo bei 42% - 44% Steuerbelastung raus.

 

(Und auch bei einer Aktie würde ich sagen, dass die Steuerbelastungen logisch betrachtet durchaus addierbar sind - beim GmbH Beispiel sind es schließlich formal betrachtet auch zwei verschiedene juristische Personen und trotzdem ist es eindeutig, dass das zählt was am Ende rauskommt.)

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Drengist
Gerade eben von s1lv3r:

 

Das Beispiel ist eindeutiger, wenn du keine Aktie betrachtest sondern z.B. einen Unternehmer mit einer GmbH (davon gibt es immerhin rund eine Million in Deutschland). Der hat ja in einem gewissen Rahmen oft die Wahl, entweder Gewinne auszuschütten oder (mehr) Gehalt zu beziehen. Und wenn du dir da das Szenario durchspielst, muss man halt feststellen; auf rein inhaltlicher Geldfluss-Ebene kommt er in beiden Fällen irgendwo bei 42% - 44% Steuerbelastung raus.

 

(Und auch bei einer Aktie würde ich sagen, dass die Steuerbelastungen logisch betrachtet durchaus addierbar sind - beim GmbH Beispiel sind es schließlich formal betrachtet auch zwei verschiedene juristische Personen und trotzdem ist es eindeutig, dass das zählt was am Ende rauskommt.)

Äpfel und Birnen. Es zählt eben nicht, was am Ende rauskommt, sondern wer zahlt.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r
vor 9 Minuten von Drengist:

Äpfel und Birnen. Es zählt eben nicht, was am Ende rauskommt, sondern wer zahlt.

Ich mache das Beispiel nochmal deutlicher für dich:

 

Ein Unternehmer (GGF einer GmbH) hat in einem Jahr Hunderttausend Euro Gewinn gemacht. Er kann diese jetzt entweder an sich als Gehalt auszahlen oder eine Gewinnausschüttung vornehmen.* Wenn in beiden Fällen ähnlich viel Geld auf seinem Konto landet, warum ist es dann wichtig, wer zahlt und dass im einen Fall eine juristische und eine natürliche Person die Steuer bezahlt, während in dem anderen Fall nur eine juristische Person zahlt?

 

* Rechtssituation simplifiziert um hier jetzt keinen Aufsatz über Unternehmsrecht zu schreiben.

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Drengist
· bearbeitet von Drengist
vor 11 Minuten von s1lv3r:

Ich mache das Beispiel nochmal deutlicher für dich:

 

Ein Unternehmer (GGF einer GmbH) hat in einem Jahr Hunderttausend Euro Gewinn gemacht, er kann diese jetzt entweder als Gehalt auszahlen oder eine Gewinnausschüttung vornehmen.* Wenn in beiden Fällen ähnlich viel Geld auf seinem Konto landet, warum ist es dann wichtig, wer zahlt und dass im einen Fall eine juristische und eine natürliche Person die Steuer bezahlt, während in dem anderen Fall nur eine juristische Person?

 

* Rechtssituation simplifiziert um hier jetzt keinen Aufsatz über Unternehmsrecht zu schreiben.

Weil in deinem Fall juristische und natürliche Person quasi identisch sind. Nochmal: Einkommen wird besteuert wo - und vor allem: bei wem - es entsteht. Wenn ich Kapitalerträge erziele, handelt es sich um "neues" Einkommen, das woanders entstanden ist und nicht mit dem Gewinn (=Einkommen) des Unternehmens gleichzusetzen ist.

 

In eurer Argumentation darf man Geld (Einkommen) nur einmalbesteuern, danach nicht mehr, egal, was damit gemacht wird. Ein feuchter Traum eines jeden Libertären. :)

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire

Bei der Gewerbesteuer würde ich anmerken dass sie nur noch "zufällig" (früher gabs noch eine ertragsunabhängige Besteuerung) eine Ertragssteuer ist.

Man könnte sie genauso auf die Gewerbefläche, Umweltbelastung oder wasweißich beziehen. Es geht ja darum dass die Gemeinden die die Belastung durch den Gewerbebetrieb haben auch eine Einnahme erzielen.

 

vor 18 Minuten von Drengist:

.... Nochmal: Einkommen wird besteuert wo - und vor allem: bei wem - es entsteht. Wenn ich Kapitalerträge erziele, handelt es sich um "neues" Einkommen, das woanders entstanden ist und nicht mit dem Gewinn (=Einkommen) des Unternehmens gleichzusetzen ist....

Bei Kursgewinnen und Zinseinkünften sehe ich das auch so, bei Dividenden (inländischer Unternehmen) würde ich die Anrechnung der KSt schon für überlegenswert halten.

 

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s1lv3r
vor 1 Minute von Drengist:

Weil in deinem Fall juristische und natürliche Person quasi identisch sind. [...]

 

Jetzt kommst du der Sache schon näher;

  • Mein Beispiel ist zum einen eines, welches in der Realität in Deutschland tausendfach täglich vorkommt (also stellen wir schon einmal fest, dass hier keine steuerliche Ungleichbehandlung vorhanden ist),
  • und wenn du das Beispiel weiterdenkst (es kommen mehr Personen/Angestellte/Anteilseigner/etc. innerhalb der juristischen Person hinzu), wird dir vielleicht auch einleuchten, dass das Prinzip exakt dasselbe bleibt. Es entsteht bei Aktiengesellschaften auch kein "neues" Einkommen. Es bleiben, genauso wie beim simplen Beispiel, Unternehmensgewinne die verteilt werden.

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Drengist
vor 1 Minute von s1lv3r:

 

Jetzt kommst du der Sache schon näher;

  • Mein Beispiel ist zum einen eines, welches in der Realität in Deutschland tausendfach täglich vorkommt (also stellen wir schon einmal fest, dass hier keine steuerliche Ungleichbehandlung vorhanden ist),
  • und wenn du das Beispiel weiterdenkst (es kommen mehr Personen/Angestellte/Anteilseigner/etc. innerhalb der juristischen Person hinzu), wird dir vielleicht auch einleuchten, dass das Prinzip exakt dasselbe bleibt. Es entsteht bei Aktiengesellschaften auch kein "neues" Einkommen. Es bleiben, genauso wie beim simplen Beispiel, Unternehmensgewinne die verteilt werden.

Sorry, ich muss für heute den Rechner verlassen. Das Prinzip ist nicht gleich, weil es eben unterschiedliche Ebenen der Einkommenserzielung sind.

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odensee
vor 28 Minuten von Belgien:

Zu versteuernde Kapitalerträge bestehen ja nicht nur aus Dividenden und Kursgewinnen bei Aktien, wo man mit der zweifachen Besteuerung auf den beiden Besteuerungsebenen (auf Unternehmens- und Anteilseignerebene) argumentieren kann

Bei Kursgewinnen kann ich nicht erkennen, wo es da eine zweifache Besteuerung gibt. Das frühere Halbeinkünfteverfahren war wimre auch auf Dividenden beschränkt.

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migieger
vor 29 Minuten von odensee:

Bei Kursgewinnen kann ich nicht erkennen, wo es da eine zweifache Besteuerung gibt. Das frühere Halbeinkünfteverfahren war wimre auch auf Dividenden beschränkt.

Wenn die Wertpapiere >1 Jahr gehalten wurden, wurde das Halbeinkünfteverfahren auch auf Kursgewinne angewandt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Halbeinkünfteverfahren
 

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Sapine

kleiner nicht größer

 

Ansonsten richtig, der Unterschied lag in der Dauer der Spekulationsfrist, die es für Aktien nicht mehr gibt. 

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odensee
vor 6 Minuten von migieger:

Wenn die Wertpapiere >1 Jahr gehalten wurden, wurde das Halbeinkünfteverfahren auch auf Kursgewinne angewandt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Halbeinkünfteverfahren
 

Dann habe ich mich nicht recht erinnert. :rolleyes: Allerdings, wie auch @Sapine schreibt: nur innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr wurden auf realisierte Kursgewinne Steuern fällig. (Hab schon damals B&H gemacht...). 

So ganz kann ich immer noch nicht erkennen an welcher Stelle Kursgewinne auf Unternehmensseite besteuert werden.

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