Peter90 8. Juli Hallo zusammen, anstatt sich zu merken, wo man welchem Unternehmen einen Freistellungsauftrag in Höhe X erteilt hat, kann man doch auch einfach alle Informationen in seiner Steuererklärung angeben, oder? Ich frage mich, warum das so selten angesprochen wird und ob mir hier irgendwo ein Nachteil entsteht? Ist es nervig / aufwendig die Berichte aller Banken / Broker per Hand in die Steuererklärung einzutragen oder gibt es hier einen leichten Weg dies zu tun? Danke und viele Grüße Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 8. Juli Opportunitätskosten durch Nichtverfügbarkeit der zu hohen Steuern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
migieger 8. Juli · bearbeitet 8. Juli von migieger vor 25 Minuten von Peter90: anstatt sich zu merken, wo man welchem Unternehmen einen Freistellungsauftrag in Höhe X erteilt hat, kann man doch auch einfach alle Informationen in seiner Steuererklärung angeben, oder? Ich frage mich, warum das so selten angesprochen wird und ob mir hier irgendwo ein Nachteil entsteht? Kannst Du machen. Es entsteht kein Nachteil, außer daß der Freibetrag erst mit Deiner Steuererklärung berücksichtigt wird und Du deshalb später "an Dein Geld kommst". (Sehe gerade, @Sapine hat das schneller und schöner beantwortet)... vor 25 Minuten von Peter90: Ist es nervig / aufwendig die Berichte aller Banken / Broker per Hand in die Steuererklärung einzutragen oder gibt es hier einen leichten Weg dies zu tun? Die Jahresteuerbescheinigungen Deiner Banken brauchst Du ohnehin für die Angabe Deiner Gewinne/Verluste/Steuerabzüge. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 8. Juli vor 3 Minuten von migieger: Die Jahresteuerbescheinigungen Deiner Banken brauchst Du ohnehin für die Angabe Deiner Gewinne/Verluste/Steuerabzüge. Wer braucht das und wozu? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 8. Juli vor 46 Minuten von Sapine: Opportunitätskosten durch Nichtverfügbarkeit der zu hohen Steuern. Sagenhafte 263,75 € ESt/SolZ werden erst ein Jahr später gezahlt. Bei einer durchschnittlichen Marktrendite von 8% entspricht dies "Opportunitätskosten" von 21,10 €. vor einer Stunde von Peter90: Ich frage mich, warum das so selten angesprochen wird und ob mir hier irgendwo ein Nachteil entsteht? Bis auf die oben berechneten 21,10 € Kosten entstehen keine Nachteile. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 8. Juli vor 6 Minuten von t.klebi: Bis auf die oben berechneten 21,10 € Kosten entstehen keine Nachteile. Coole Info vielen Dank für eure Beiträge. Das hat mir sehr geholfen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 8. Juli Hallo, Zitat Sagenhafte 263,75 € ESt/SolZ werden erst ein Jahr später gezahlt. Es können auch anderthalb Jahre sein, dann sind wir schon bei 30 Euro. Und da man den Freistellungsauftrag nur einmal für womöglich viele Jahre erteilt und man nur ein paar Minuten dafür braucht, ist das schon ein ganz ordentlicher Stundenlohn. Zitat Wer braucht das und wozu? Der der keine Freistellungsaufträge erteilt. Oder er verzichtet auf dich kompletten 264 Euro. Und genau das könnte auch ein großer Nachteil sein, denn man macht sich praktisch selber erklärungspflichtig (in dem Sinne kein Geld zu verschenken). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 8. Juli vor 1 Stunde von Peter90: Ich frage mich, warum das so selten angesprochen wird und ob mir hier irgendwo ein Nachteil entsteht? Der Teufel steckt im Detail. Es führt jetzt zu weit, alle Fallgestaltungen durch zu gehen. Ich nenne nur ein Beispiel: Gemeinsamer FSA von Ehegatten wird für ein Konto genutzt, das nur auf den Namen eines der beiden lautet. Das geht als Freistellungsauftrag, aber nicht per Steuererklärung. Da würde der Sparer-Pauschbetrag erst nach Ermittlung der jeweiligen Einkünfte beim Zusammenrechnen im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung möglich sein, wenn er nicht beim anderen Ehepartner dann verbraucht ist. Im Ergebnis gibt es diverse Gestaltungsmöglichkeiten, einerseits einen FSA bei einer Bank voll auszuschöpfen und andererseits Verluste bei einer anderen Bank in den Verlusttopf schreiben zu lassen. Wer das dagegen via Steuererklärung macht, läuft Gefahr, dass nach Verlustverrechnung zwischen den Banken, der SPB nicht ausgeschöpft wird. Last but not least: Für viele ist die Steuererklärung die größte Hürde. Da gehen viele lieber eine Woche Hemden bügeln und Staubsaugen, wenn sie sich das aussuchen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
t.klebi 8. Juli vor 5 Minuten von reckoner: Es können auch anderthalb Jahre sein, dann sind wir schon bei 30 Euro. Es können auch nur drei Monate sein (Kapitalertrag im Dezember u. Steuerbescheid im Februar des Folgejahres). Dann wären wir bei aberwitzigen 5,28€. vor 6 Minuten von reckoner: Und da man den Freistellungsauftrag nur einmal für womöglich viele Jahre erteilt und man nur ein paar Minuten dafür braucht, ist das schon ein ganz ordentlicher Stundenlohn. Bei stabilen Kapitaleinkünften und einem einzigen Depot, mag das funktionieren. Vom hohen relativen Stundenlohn kann man sich trotzdem nicht viel kaufen, wenn die Arbeitszeit nur "ein paar Minuten" beträgt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 8. Juli vor 2 Stunden von t.klebi: Sagenhafte 263,75 € ESt/SolZ werden erst ein Jahr später gezahlt. Bei einer durchschnittlichen Marktrendite von 8% entspricht dies "Opportunitätskosten" von 21,10 €. bei mir sind es in der Regel eher zwei Jahre als nur eines. Die Steuererklärung kann ich frühestens Mitte des Folgejahres einreichen und das Finanzamt braucht auch noch ein wenig zur Bearbeitung. Daneben weiß ich natürlich nicht, ob wir von einer Einzelperson oder einem Paar reden. Es könnten also auch 527,5 Euro Steuernachzahlung sein, die knapp zwei Jahre nicht angelegt sind. Nach meiner Rechnung kommen wir für ein Paar schon über 80 Euro Opportunitätskosten. Den Zusatzaufwand für die Steuererklärung (womöglich noch Steuerberatermehraufwand) nicht eingerechnet. Ich geh dafür lieber nett essen. Noch teurer wird es dann übrigens, wenn man die Steuererklärung vergisst zu machen, dann sind wir bei einem Paar bei 527,50 Euro. vor einer Stunde von t.klebi: Es können auch nur drei Monate sein (Kapitalertrag im Dezember u. Steuerbescheid im Februar des Folgejahres). Dann wären wir bei aberwitzigen 5,28€. Die Steuern, die ich Ende des Jahres bezahle habe ich mit und ohne Freistellungsauftrag. Dieses Jahr war mein Pauschbetrag dank Vorabsteuer am 1.1.2024 ausgeschöpft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PKW 8. Juli vor 8 Stunden von odensee: Wer braucht das und wozu? Man hat so wenig Einkommen, dass Grenzsteuersatz < Kapitalertragssteuer ist (Günstigerprüfung). Bsp: Nach Ende Arbeitsleben aber noch vor Rentenbeginn. Ist man dann freiwillig in der GKV versichert, dann will die GKV alle Zinseinkünfte nachgewiesen haben. Erklärt man die Kapitalerträge gegenüber dem Finanzamt, dann reicht der GKV der Steuerbescheid, wo bereits die Zinseinkünfte drin stehen. Man könnte jetzt sagen, dass es egal ist wem man die Zinseinkünfte per Jahressteuerbescheinigung nachweist. Aber in der Praxis will die GKV immer Belege sehen, das Finanzamt (Elster) hingegen nur manchmal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 8. Juli @PKW und @reckoner meine Frage: vor 10 Stunden von odensee: Wer braucht das und wozu? bezieht sich auf die Absolutheit, die aus dem "ohnehin" folgt. vor 10 Stunden von migieger: Die Jahresteuerbescheinigungen Deiner Banken brauchst Du ohnehin für die Angabe Deiner Gewinne/Verluste/Steuerabzüge. Ich brauche die nicht, da ich weder Günstigerprüfung nutze noch meinen Spaprepauschbetrag nicht durch Freistellungsaufträge verbrauche. Und ich denke, so halten es viele. Zur Ausgangsfrage: ich stelle den FSA bei der Bank, bei der er komplett verbraucht wird. Die restlichen Kapitaleinkünfte werden dann eben besteuert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 9. Juli Hallo, Zitat bezieht sich auf die Absolutheit, die aus dem "ohnehin" folgt. Das galt aber auch konkret für den Fall des Fragestellers. Und wies gesagt, wer keine Freistellungsaufträge erteilt, der muss es halt über die Steuererklärung machen. Und um die auszufüllen braucht man die Steuerbescheinigungen (die meisten bekommen das jedenfalls nicht ohne hin). Zitat Ich brauche die nicht, da ich weder Günstigerprüfung nutze noch meinen Spaprepauschbetrag nicht durch Freistellungsaufträge verbrauche. Und ich denke, so halten es viele. Eben, du (ich natürlich auch). Aber in diesem Thread geht es gearde nicht darum. Zitat Zur Ausgangsfrage: ich stelle den FSA bei der Bank, bei der er komplett verbraucht wird. Die restlichen Kapitaleinkünfte werden dann eben besteuert. Sehe ich auch so, und selbst wenn man es mal auf zwei Banken aufteilt, wo ist das Problem? (nur 10 Banken würde ich nicht machen, da verliert man schnell mal den Überblick). Man muss dabei ja auch nicht genau treffen, denn wer hat schon exakt 1.000 Euro Kapitalerträge? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag