Lusy 6. Juli Ich habe mir vor 5 jahren einen Bausparvertrag bei der bank gemacht wobei mir gesagt worden ist das ich mich um nichts mehr kümmern musste! Da laut tariefvertrag der arbeitgeber einen anteil mit dazuzahlt! Neulich habe ich mich mit jemanden über abrechnung unterhalten wo mir dann (5 jahre zuspät) aufgefallen ist, das ich gar kein zuschuss bekomme und mir der anteil nur vom netto abgezogen wird trotz tarifvertrag! Daraufhin habe ich das mit dem chef klären wollen, der mir sagte das ich trotz laufenden Bausparvertrag das geld nicht rückwirkend bekommen kann! Angeblich lag kein vertrag vor, aber der Betrag ging trotzdem als vl an den bestehenden bausparer aber halt nur von meinem netto! Was ist hier falsch gelaufen und kann ich es trotzdem noch rückwirkend bekommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days 6. Juli · bearbeitet 6. Juli von Glory_Days Du beziehst dich wohl auf den staatlichen Zuschuss in Form der Arbeitnehmersparzulage (die VL selbst bekommst du zusätzlich zu deinem normalen Bruttogehalt). Wenn du nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben und bisher auch freiwillig keine für die letzten 4 Jahre abgegeben hast, kannst du die staatliche Förderung bei Erfüllung der Voraussetzungen noch bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen: Zitat Kreuzen Sie dazu im Hauptformular der Steuererklärung das Kästchen "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage" an. Wenn Sie das vergessen haben sollten, können Sie die Sparzulage bis zu vier Jahre rückwirkend fordern. Dafür müssen die Voraussetzungen für den Erhalt der Zulage rückwirkend erfüllt sein. https://www.vr.de/privatkunden/unsere-produkte/sparen/vermoegenswirksame-leistungen-vl-sparen/arbeitnehmersparzulage-anspruch-antrag.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lusy 6. Juli Mir fehlt der Zuschlag vom Arbeitgeber, der jetzt behauptet das er keinen vertrag vorliegen hat, aber er zahlt bereits über mein netto in den bausparer ein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days 6. Juli · bearbeitet 6. Juli von Glory_Days vor 8 Minuten von Lusy: Mir fehlt der Zuschlag vom Arbeitgeber, der jetzt behauptet das er keinen vertrag vorliegen hat, aber er zahlt bereits über mein netto in den bausparer ein Woher hatte er denn Kenntnis von deinem Vertrag? Woher weiß er, wohin er überweisen muss und wie kommt das Geld auf deinen Vertrag? Grundsätzlich gibt es zwei Varianten für VL: Zitat Variante 1: Gehaltsumwandlung Dein Brutto-Gehalt reduziert sich um die vermögenswirksamen Leistungen. Dein Chef zahlt also einen Teil des Brutto-Gehalts in die von dir gewählte Anlageform. Variante 2: Zuschuss vom Arbeitgeber Dein Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss. Du kannst diesen Zuschuss noch zusätzlich aus deinem Gehalt aufstocken. https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/vermoegenswirksame-leistungen/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lusy 6. Juli Die bank hat bei vertragsabschluss die daten übermittelt, wurde mir so gesagt! Das geld wird auch auf den bausparer überwiesen, aber halt nur vom netto abgezogen ohne die vl zum brutto dazu zu bekommen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days 6. Juli · bearbeitet 6. Juli von Glory_Days vor 5 Minuten von Lusy: Die bank hat bei vertragsabschluss die daten übermittelt, wurde mir so gesagt! Das geld wird auch auf den bausparer überwiesen, aber halt nur vom netto abgezogen ohne die vl zum brutto dazu zu bekommen! Bei einer Bausparkasse oder anderer Anlageform läuft das typischerweise so ab, dass du einen Antrag ausfüllen und diesen bei deinem AG vorlegen musst. Wenn du das nicht gemacht hast, liegt der Fehler bei dir. antragaufueberweisungvl.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lusy 6. Juli Ich verstehe aber nicht wieso der arbeitgeber das Geld ja ohne vertrag dann trotzdem an die bausparkasse überweist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Glory_Days 6. Juli · bearbeitet 6. Juli von Glory_Days vor 9 Minuten von Lusy: Ich verstehe aber nicht wieso der arbeitgeber das Geld ja ohne vertrag dann trotzdem an die bausparkasse überweist? Da macht er von Variante 1 Gebrauch: vor 22 Minuten von Glory_Days: Variante 1: Gehaltsumwandlung Dein Brutto-Gehalt reduziert sich um die vermögenswirksamen Leistungen. Dein Chef zahlt also einen Teil des Brutto-Gehalts in die von dir gewählte Anlageform. Interessant wäre die Kommunikation zwischen Bank und deinem AG. Wenn ihm der Antrag auf VL von deiner Seite gefehlt hat, ging er wohl davon aus, dass du eine Gehaltsumwandlung möchtest. Ohne Kenntnis aller Vorgänge ist eine rechtliche Bewertung schwierig. Ich kann aber gut nachvollziehen, dass der AG eine rückwirkende Änderung ablehnt. Ich würde davon ausgehen, dass du bei der Beantragung des AG-Zuschusses deiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen bist und daher keine Handhabe mehr hast, was den AG-Zuschuss angeht. Unabhängig davon ist die Frage, ob es rechtlich seitens des AGs in Ordnung war, eine Entgeltumwandlung vorzunehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Widofnir 6. Juli Hallo Lusy, ein paar Sachen sind nicht ganz stimmig: 1. Eine Kommunikation zwischen Bausparkasse und Arbeitgeber kenne ich so nicht. In der Regel erhältst du von der Bausparkasse einen Zettel mit der Bankverbindung und Vertragsnummer, die du deinem Arbeitgeber vorlegen musst. Darauf gibst du dann auch an wie hoch der Gesamtsparbetrag sein soll. 2. Wenn dein Arbeitgeber tatsächlich Geld als vL abführt ist das allermeistens in der Abrechnung so gesteuert, dass der Arbeitgeber-Anteil automatisch abgeführt wird (verbundene Lohnarten). Oft liegt irgendein Missverständnis vor. Welcher Tarifvertrag wird denn angewendet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lusy 6. Juli vor 5 Stunden von Glory_Days: Da macht er von Variante 1 Gebrauch: Interessant wäre die Kommunikation zwischen Bank und deinem AG. Wenn ihm der Antrag auf VL von deiner Seite gefehlt hat, ging er wohl davon aus, dass du eine Gehaltsumwandlung möchtest. Ohne Kenntnis aller Vorgänge ist eine rechtliche Bewertung schwierig. Ich kann aber gut nachvollziehen, dass der AG eine rückwirkende Änderung ablehnt. Ich würde davon ausgehen, dass du bei der Beantragung des AG-Zuschusses deiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen bist und daher keine Handhabe mehr hast, was den AG-Zuschuss angeht. Unabhängig davon ist die Frage, ob es rechtlich seitens des AGs in Ordnung war, eine Entgeltumwandlung vorzunehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lusy 6. Juli Danke erstmal für deine Hilfe, ich werd dann erstmal zur Bank gehen und hoffen das die eine Lösung oder Idee für mich haben! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag