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Markus.R

Zu thesaurierendem ETF wechseln nach Ausschöpfung von Freibetrag?

Empfohlene Beiträge

odensee
vor 18 Minuten von Markus.R:

Habe ich da einen Denkfehler?

Geld, was jetzt ans Finanzamt geht, kann keine Rendite mehr erwirtschaften in den nächsten 30 Jahren. Daher versuchen viele, die Zahlung von Steuern möglichst weit herauszuzögern ("Steuerstundung").  Da musst du abwägen, wie wichtig dir eine "1-ETF-Lösung" im Vergleich zu einem kleinen Renditeverlust ist.

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Sapine

Der Anlagebetrag wird kleiner und dadurch schrumpfen die Zinseinnahmen.

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Diesl
· bearbeitet von Diesl
vor 3 Stunden von chirlu:

 

Auf die historische Betrachtung bei ETFs wäre ich doch sehr gespannt …

 

 

 

AccvsDisti.png

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odensee
vor 8 Minuten von Diesl:

 

 

 

AccvsDisti.png

Dir ist hoffentlich klar, dass bei solchen Charts die Ausschüttungen ohne jeden Abzug als hypothetisch wieder angelegt betrachtet werden.

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Shylock

Das ist ein total return chart mit der Wertentwicklung bei angenommener Wiederanlage der Ausschüttung (am Ex-Tag) ohne steuerliche Abzüge. Schau mal auf der Seite des ausschüttenden ETF, da kannst Du den Chart mit Wiederanlage und ohne ansehen.

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monstermania
vor 2 Stunden von Markus.R:

auf meine aktuelle Kursdifferenz (ca. 8.500 €) würde beim Verkauf ja die Kapitalertragssteuer von 25 % anfallen. Aber würde die nicht eh früher oder später anfallen? Wenn ich den ETF verkaufe und den gesamten Erlöß in einen thesaurierenden ETF stecke, zahle ich doch auch nur wieder auf zukünftige Wertenwicklungen Steuern. Habe ich da einen Denkfehler? Mich reizt der Gedanke wieder mit einer 1-ETF Lösung weiterzumachen

Finanztip hat aus der Steuerstundung extra eine 'eigene Strategie' gemacht.

https://www.finanztip.de/blog/so-holst-du-mit-der-finanztip-3x10-strategie-das-maximum-aus-deinem-etf/

Da wird das Prinzip der Steuerstundung aber recht anschaulich erklärt. Ich habe inzwischen 5 ETF auf 3 Indizes in meinem Depot. Einfach damit ich später beim Verkauf möglichst steueroptimiert verkaufen kann. Und wenn wieder Summe X im aktuellen MSCI World ETF steckt, wird einfach der nächste MSCI World ETF bespart. Das diversifiziert dann gleich nochmal über den ETF-Anbieter. Und ob 1, 2 oder gar 6 ETF auf den gleichen Index. Spielt doch keine Rolle.

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dimido
vor 2 Stunden von monstermania:

Ich habe inzwischen 5 ETF auf 3 Indizes in meinem Depot. Einfach damit ich später beim Verkauf möglichst steueroptimiert verkaufen kann.

Mit einem Teilübertrag einer Position auf ein 2-tes Depot bei der gleichen Bank kann man genau steuern welche Anteile man per FIFO verkaufen will.
Man schneidet einfach das "alte Stück" raus bis zu der Stelle ab der man verkaufen will. Habe ich schon öfters gemacht. Wegen FIFO braucht es keinen ETF-Zoo.

Gleiche Bank deshalb, um Überraschungen beim Übertrag zu vermeiden und weil es in wenigen Minuten geht.

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monstermania
vor 3 Minuten von dimido:

Mit einem Teilübertrag einer Position auf ein 2-tes Depot bei der gleichen Bank kann man genau steuern welche Anteile man per FIFO verkaufen will.
Man schneidet einfach das "alte Stück" raus bis zu der Stelle ab der man verkaufen will. Habe ich schon öfters gemacht. Wegen FIFO braucht es keinen ETF-Zoo.

Gleiche Bank deshalb, um Überraschungen beim Übertrag zu vermeiden und weil es in wenigen Minuten geht.

Das ist völlig richtig und auch so kann man es machen!

Ich sehe aber selbst 10 Positionen im Depot nicht als ETF-Zoo an, wenn die ETF nur auf 2 Indizes laufen. Was soll denn ein Besitzer von Einzelaktien mit 50 Positionen machen.

Jeder wie er/sie/es mag.

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dimido

Es gibt ja durchaus gute Gründe auf mehrere ETF auf den gleichen Index zu setzen.
FIFO ist aber keiner davon.

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Gast240804

bei Interactive Brokers kann man pro (Teil-)ausführung im Tax Optimizer die Methode einstellen. Das merkt eh keiner bei der Kolonialverwaltung.

image.png.2558ea74afbab0753968476cf5bc02da.png

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blueprint
vor 10 Minuten von Schnitz:

bei Interactive Brokers kann man pro (Teil-)ausführung im Tax Optimizer die Methode einstellen. Das merkt eh keiner bei der Kolonialverwaltung.

image.png.2558ea74afbab0753968476cf5bc02da.png

Das sieht die deutsche Steuerbehörde ganz anders.

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odensee
vor 39 Minuten von blueprint:

Das sieht die deutsche Steuerbehörde ganz anders.

Sieht sie das wirklich anders als das Arbeiten mit Depotüberträgen? Und: eigene Erfahrung? Quelle?

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blueprint
· bearbeitet von blueprint
vor 23 Minuten von odensee:

Sieht sie das wirklich anders als das Arbeiten mit Depotüberträgen? Und: eigene Erfahrung? Quelle?

§ 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG könnte an herleiten.

 

Depotübertrag ist mMn. nur ein Schlupfloch, wenn ich beim Broker aber bewusst einstellen kann geltende Steuerregeln zu umgehen ist das ein Problem.

Beim Depotübertrag verlassen ja tatsächlich Wertpapiere das Depot, nur wo anders hin als beim Verkauf.

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SandyDE

Macht es eigentlich Sinn seinen ETF teil- oder komplett zu verkaufen, wenn der Steuerfreibetrag z.B. Ehepartner 2000€ fast erreicht ist um ihn dann wieder zu kaufen?

 

Klar hat man durch Verkauf und Kauf Gebühren, aber wenn diese kleiner gleich Steuern sind? Oder die Gebühren durch Neobroker nicht groß sind?

 

Oder spricht was dagegen, außer das man unnötig Performance (Masse) verliert?

 

VG

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blueprint

Den Steuerfreibetrag auszuschöpfen macht natürlich immer Sinn.

 

Wenn die geringen Gebühren niedriger sind, als die Steuerersparnis kann man das machen.

 

Steuerereignisse sollte man dabei nicht auslösen, um kein Kapital zu vernichten, was sich weiter vermehren kann.

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Rotenstein

In Deutschland geht zu viel Gehirnschmalz in die Frage: Ausschütter oder Thesaurierer? Dabei geht es aber doch nur um wenige hundert Euro Steuerstundung pro Jahr, wenn überhaupt. Die Entscheidung ist vollkommen unbedeutend angesichts so vieler anderer, wichtigerer Grundsatzentscheidungen. 

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blueprint
vor 25 Minuten von Rotenstein:

In Deutschland geht zu viel Gehirnschmalz in die Frage: Ausschütter oder Thesaurierer? Dabei geht es aber doch nur um wenige hundert Euro Steuerstundung pro Jahr, wenn überhaupt. Die Entscheidung ist vollkommen unbedeutend angesichts so vieler anderer, wichtigerer Grundsatzentscheidungen. 

Steuervermeidung ist halt des Deutschen liebstes Hobby.

Am Ende macht es nicht so viel aus.

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DeWeMe
· bearbeitet von DeWeMe
vor 20 Stunden von blueprint:

§ 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG könnte an herleiten.

 

Depotübertrag ist mMn. nur ein Schlupfloch, wenn ich beim Broker aber bewusst einstellen kann geltende Steuerregeln zu umgehen ist das ein Problem.

Beim Depotübertrag verlassen ja tatsächlich Wertpapiere das Depot, nur wo anders hin als beim Verkauf.

Ich verstehe das bei IBKR so, dass jedes Lot mit eigener Nummer (Kaufauftrag) ein eigenes Unterdepot darstellt. Unterdepots sind steuerlich einzeln zu betrachten (Randnummer 98, https://www.bzst.de/SharedDocs/BMF/DE/Downloads/bmf_Schreiben_20160118_Einzelfragen_Abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Also passt das schon.

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blueprint
vor 9 Minuten von DeWeMe:

Ich verstehe das bei IBKR so, dass jedes Lot mit eigener Nummer (Kaufauftrag) ein eigenes Unterdepot darstellt. Unterdepots sind steuerlich einzeln zu betrachten (Randnummer 98, https://www.bzst.de/SharedDocs/BMF/DE/Downloads/bmf_Schreiben_20160118_Einzelfragen_Abgeltungsteuer.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Also passt das schon.

Das wäre eine Erklärung, kann gut sein.

 

Die Frage ist halt, ob dass das Finanzamt auch so sieht, oder man dann ggf. Ärger hat.

Ein Anleger hat da schnell mehrere 100k drauf, von denen entsprechend viel Gewinn ist - man redet also schnell von mehreren 10k eventuell hinterzogener Steuer. Mit dieser Hinterziehungssumme reden wir wohl nicht mehr von ein paar hundert oder tausend Euro Geldstrafe.

 

Mir persönlich wäre das zu heiß.

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odensee
vor 28 Minuten von blueprint:

hinterzogener Steuer

Das stimmt so ja einfach nicht. Die Steuern müssen dann später gezahlt werden.

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blueprint
vor 8 Minuten von odensee:

Das stimmt so ja einfach nicht. Die Steuern müssen dann später gezahlt werden.

Das könnte ja dann auch jeder sagen, der anderweitig Steuern hinterzieht.

Hast Du eine Quelle?

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 10 Minuten von blueprint:

Das könnte ja dann auch jeder sagen, der anderweitig Steuern hinterzieht.

Hast Du eine Quelle?

Du hinterziehst keine Steuern, wenn du den Anteil des Depots, der zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt, zuerst verkaufst. Denn der Teil der zu einer höheren Besteuerung führt, liegt ja noch im Depot und wird irgendwann später veräußert, und dann fallen eben höhere Steuern an.

 

Quelle: Mathematikunterricht. :rolleyes:

 

Lesetipps:

https://www.procontra-online.de/investments/artikel/was-taugt-der-finanztip-steuertrick-beim-etf-verkauf

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-verkaufen/

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blueprint
vor 18 Minuten von odensee:

Du hinterziehst keine Steuern, wenn du den Anteil des Depots, der zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt, zuerst verkaufst. Denn der Teil der zu einer höheren Besteuerung führt, liegt ja noch im Depot und wird irgendwann später veräußert, und dann fallen eben höhere Steuern an.

 

Quelle: Mathematikunterricht. :rolleyes:

 

Lesetipps:

https://www.procontra-online.de/investments/artikel/was-taugt-der-finanztip-steuertrick-beim-etf-verkauf

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/etf-verkaufen/

Was hat denn Steuerrecht in dem Fall mit Mathematik zu tun? Nur weil ggf. die selbe Steuersumme anfällt, muss das nicht rechtens sein.

 

Ich gebe mal ein 'zum Beispiel':

Wenn ich also 2 identische Wohnungen habe, die erste für 100k und die zweite für 200k gekauft habe, nun die erste für 350k verkaufe, bei der Steuer aber nur die Differenz zum Kaufpreis für die zweite angebe, also 150k, ist das okay, weil ich dem Finanzamt versichere, dass ich die andere auch irgendwann verkaufe und die Steuer ja später bezahle?

 

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hattifnatt
· bearbeitet von hattifnatt
vor 9 Minuten von blueprint:

Nur weil ggf. die selbe Steuersumme anfällt, muss das nicht rechtens sein.

Dein Beispiel zeigt, dass du keine Ahnung von der Besteuerung von Depotpositionen hast. Natürlich wird das besteuert, was du tatsächlich verkaufst, aber du kannst dir aussuchen, welche Position du verkaufen möchtest.

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blueprint
· bearbeitet von blueprint
vor 8 Minuten von hattifnatt:

Dein Beispiel zeigt, dass du keine Ahnung von der Besteuerung von Depotpositionen hast. Natürlich wird das besteuert, was du tatsächlich verkaufst, aber du kannst dir aussuchen, welche Position du verkaufen möchtest.

Hast Du die Diskussion überhaupt vollständig gelesen und verstanden?

 

 

Nur wenn tatsächlich jede Kauftranche ein eigenes Unterdepot bekommt - für mich fraglich, es müsste für jeden noch so kleinen Kauf eine Depotnummer erzeugt werden. Ist das überhaupt möglich, ohne dass der Depotinhaber dafür unterschreibt?

 

 

Ist es ein Depot, in dem alles zusammen liegt, gilt FIFO.

 

Natürlich gibt es noch den Umweg einen Teil in ein anderes Depot zu übertragen, womit wir aber wieder mehrere Depots im Spiel haben und nicht eins.

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